Übersicht
Ob Marktplatz, Zahlungsdienst oder soziale Plattform – eine plötzliche Kontosperre trifft Unternehmen und Creator hart: Umsätze brechen weg, Guthaben werden eingefroren, mühsam aufgebaute Reichweite ist unerreichbar. Die gute Nachricht: Gegen unberechtigte Sperren lässt sich wirksam vorgehen.
Plattformen sperren Konten häufig automatisiert und nur pauschal begründet. Doch sie dürfen das nicht ohne Weiteres: Aus dem Nutzungsvertrag, der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB), dem Besitzschutz-Gedanken, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem EU-Plattformrecht (P2B-Verordnung, Digital Services Act) ergeben sich klare Ansprüche auf Wiederherstellung, Freigabe einbehaltener Guthaben und Schadensersatz. Wir setzen diese durch – außergerichtlich durch ein bestimmtes anwaltliches Schreiben oder, wenn es eilt, per einstweiliger Verfügung.
Konto gesperrt? Wir verschaffen Ihnen den Zugang zurück.
Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg am schnellsten zum Ziel führt – 7 Tage die Woche.
Plattform-Konto gesperrt? Wir helfen bei diesen Plattformen
Marktplätze & Zahlungsdienste
Amazon-Verkäuferkonto gesperrt
Besitzschutz, AGB-Kontrolle und EU-Plattformrecht zwingen Amazon zur Freischaltung – samt Freigabe des Guthabens.
eBay-Verkäuferkonto gesperrt
Gegen VeRI- und Richtlinien-Sperren: Wiedereinräumung des Kontos und Freigabe einbehaltener Zahlungen.
PayPal-Konto gesperrt, Guthaben eingefroren
Durchsetzung des Auszahlungsanspruchs – auch gegen den 180-Tage-Einbehalt, im Eilfall per einstweiliger Verfügung.
Google-Ads-Konto gesperrt
Wiederfreischaltung des Werbekontos – mit Erfahrung in Eilverfahren gegen große Plattformen.
Soziale Netzwerke & Streaming
Facebook- oder Instagram-Konto gesperrt
Wiederherstellung von Profil, Seite, Werbekonto und Business-Manager – gestützt auf die BGH-Rechtsprechung und den DSA.
TikTok-Konto gesperrt
Wiederherstellung von Konto, Creator-Account, Shop und Werbekonto – inklusive Freigabe einbehaltener Einnahmen.
Twitch-Konto gesperrt (gebannt)
Aufhebung von Bann und DMCA-/Urheberrechts-Strikes, Wiederherstellung des Affiliate-/Partner-Status und der Auszahlungen.
So gehen wir vor
Unabhängig von der Plattform arbeiten wir zweigleisig: Zuerst prüfen wir den tatsächlichen Sperrgrund und fordern die Plattform außergerichtlich zur Freischaltung bzw. Auszahlung auf – häufig genügt bereits ein bestimmtes anwaltliches Schreiben. Reagiert die Plattform nicht und droht ein Schaden, erwirken wir die Freischaltung gerichtlich, im Eilfall per einstweiliger Verfügung – häufig binnen weniger Tage.
Häufige Fragen
Bei welchen Plattformen helfen Sie, wenn das Konto gesperrt wurde?
Unter anderem bei Amazon, eBay, PayPal, Google Ads, Facebook/Instagram (Meta), TikTok und Twitch – sowie bei weiteren Online-Konten und Marktplätzen auf Anfrage.
Wie schnell lässt sich ein gesperrtes Konto wieder freischalten?
Häufig genügt ein bestimmtes anwaltliches Schreiben. Ist Eile geboten, lässt sich die Freischaltung oder Auszahlung per einstweiliger Verfügung erzwingen – bei Dringlichkeit oft binnen weniger Tage.
Bekomme ich einbehaltenes Guthaben zurück?
Ja. Einbehaltene Guthaben und Auszahlungen sind freizugeben, soweit kein berechtigtes Sicherungsinteresse der Plattform besteht.
Was kostet die Durchsetzung gegen eine Plattform?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei einer unberechtigten Sperrung hat die Plattform die Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich zu erstatten. Den Aufwand legen wir vorab transparent offen.
Ihre Plattform ist nicht dabei?
Wir setzen auch bei anderen Online-Konten und Marktplätzen die Freischaltung durch. Schildern Sie uns Ihren Fall – unverbindlich, 7 Tage die Woche.