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Urheber- & Designrecht

Wir schützen Ihre Werke und Designs.

Ihr Ansprechpartner

Fotos, Texte, Musik, Filme, Software, Produktdesigns: Kreative Leistungen sind Wirtschaftsgüter – und nirgends werden sie so schnell und massenhaft kopiert wie im Internet. Das Urheber- und Designrecht gibt Ihnen scharfe Werkzeuge an die Hand, um Ihre Werke zu schützen und unberechtigte Nutzungen zu unterbinden. LHR setzt diese Rechte für Kreative, Agenturen, Hersteller und Online-Händler konsequent durch – und verteidigt umgekehrt Unternehmen, die selbst eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben.

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Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

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Urheberrecht: Schutz entsteht mit dem Werk

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen – Fotografien, Texte, Musik, Filme, Grafiken, Software und vieles mehr. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes; eine Anmeldung oder ein ©-Vermerk ist nicht erforderlich. Verwendet werden dürfen geschützte Werke grundsätzlich nur mit Nutzungsrechten (Lizenzen), die der Urheber einräumt – wer ohne Lizenz nutzt, schuldet Unterlassung und Schadensersatz, in der Regel berechnet nach der sogenannten Lizenzanalogie: Der Verletzer zahlt, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte, bei Fotos häufig zuzüglich eines Zuschlags für die fehlende Urhebernennung.

Typische Konstellationen aus der Praxis

  • Foto- und Bilderklau: Produktfotos im Konkurrenz-Shop, Bilder auf fremden Websites und Social-Media-Profilen – der häufigste Fall, schnell bewiesen und effektiv verfolgbar. Mehr: Fotos und Bilder schützen.
  • Content-Übernahme: kopierte Webtexte, Produktbeschreibungen, Anleitungen und ganze Seitenlayouts.
  • Musik, Film und Streaming: unlizenzierte Nutzung in Werbung, Online-Videos und auf Plattformen.
  • Lizenzkonflikte: Nutzung über den eingeräumten Umfang hinaus, verletzte Creative-Commons-Bedingungen (Schadensersatz bei CC-Lizenzen) und streitige Rechteketten zwischen Agentur, Fotograf und Auftraggeber.
  • Plattform-Verfahren: Takedowns auf Amazon, YouTube, Instagram & Co. – und die Verteidigung gegen unberechtigte Sperren.

Urheberrecht und Künstliche Intelligenz

Kaum ein Feld bewegt sich derzeit so schnell: Dürfen KI-Anbieter Ihre Werke für das Training nutzen – und wie erklären Sie wirksam einen Nutzungsvorbehalt gegen Text- und Data-Mining? Sind KI-generierte Inhalte schutzfähig, und wer haftet, wenn ein KI-Ergebnis fremde Werke reproduziert? Wir beraten Kreative und Unternehmen auf beiden Seiten dieser Fragen – vom maschinenlesbaren Rechtevorbehalt über Lizenzmodelle für Trainingsdaten bis zum Vorgehen gegen KI-Ausgaben, die geschützte Werke übernehmen. Wie LHR selbst KI einsetzt und das Thema rechtlich begleitet: LHR & KI.

Designrecht: Gestaltung als Schutzrecht

Das Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts – Form, Linien, Farben, Oberfläche. Ein eingetragenes Design (DPMA) bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUIPO) gibt Ihnen für bis zu 25 Jahre ein scharfes Ausschließlichkeitsrecht gegen Nachahmer; Voraussetzung sind Neuheit und Eigenart der Gestaltung. Daneben schützt das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster neue Designs auch ohne Anmeldung für drei Jahre ab Offenbarung – oft der Rettungsanker, wenn ein Produkt bereits auf dem Markt ist. Am stärksten ist der Schutz im Verbund: Design, Urheberrecht, ergänzender Leistungsschutz und Kennzeichenrechte greifen ineinander – ob Ihr Produktname als Marke noch frei ist, prüfen Sie direkt auf lhr-markenservice.de.

Durchsetzung und Verteidigung

Wir verfolgen Verletzungen Ihrer Urheber- und Designrechte mit dem gesamten Instrumentarium: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren, Auskunft und Schadensersatz, Grenzbeschlagnahme bei Produktpiraterie und Plattform-Takedowns. Genauso stehen wir Unternehmen bei, die selbst eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben: Wir prüfen Rechtekette, Schutzfähigkeit und Schadensberechnung – überhöhte Lizenzforderungen und zu weite Unterlassungserklärungen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Zur prozessualen Seite: Verhandlungsstrategie & Prozesstaktik.

Unsere Leistungen im Urheber- und Designrecht

Häufige Fragen

Jemand nutzt mein Foto ohne Erlaubnis – was steht mir zu?

Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz – in der Regel berechnet als fiktive Lizenzgebühr, bei fehlender Urhebernennung häufig mit Zuschlag. Wichtig: Beweise sichern (Screenshots mit Datum und URL), bevor der Verletzer löscht.

Muss ich mein Urheberrecht anmelden?

Nein. Urheberrechtsschutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes. Anmelden lassen sich dagegen Designs – und das lohnt sich, weil das eingetragene Design die Durchsetzung erheblich erleichtert.

Ich habe eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten – einfach zahlen?

Nein. Erst prüfen lassen: Ist der Abmahnende überhaupt Rechteinhaber, ist das Werk schutzfähig, ist der geforderte Schadensersatz realistisch berechnet? Häufig lässt sich die Forderung deutlich reduzieren oder ganz abwehren – und die Unterlassungserklärung muss fast immer modifiziert werden.

Wie schütze ich mein Produktdesign am besten?

Idealerweise vor Markteinführung als eingetragenes Design anmelden (Neuheit!). Ist das Produkt schon auf dem Markt, hilft drei Jahre lang das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster – und ergänzend Urheber-, Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht.

Darf eine KI mit meinen Werken trainiert werden?

Für das Text- und Data-Mining bestehen gesetzliche Erlaubnisse – gegen die kommerzielle Nutzung können Rechteinhaber aber einen Nutzungsvorbehalt erklären. Wie der wirksam und maschinenlesbar erklärt wird und welche Ansprüche bei Verstößen bestehen, ist Gegenstand unserer Beratung.

Fazit

Kreative Leistung verdient Schutz – und der Schutz verdient Durchsetzung. Ob Fotoklau, Produktpiraterie, Lizenzstreit oder KI-Frage: Wir sorgen dafür, dass sich Ihre Werke und Designs für Sie auszahlen, nicht für Trittbrettfahrer.

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