Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Gesellschaftsrecht für Startups

Wir begleiten Ihr Unternehmen von der Idee bis zur richtigen Gesellschaftsform

Ihr Ansprechpartner

Startups scheitern selten an der Idee – häufiger an dem, was nie geregelt wurde: Wem gehört die Software, die ein Gründer vor der Gründung geschrieben hat? Was passiert mit den Anteilen, wenn ein Mitgründer nach einem Jahr aussteigt? Ist der Firmenname überhaupt frei? LHR berät Startups im Gesellschaftsrecht mit dem Blick einer IP-Kanzlei: Wir strukturieren nicht nur die Gesellschaft, sondern sichern zugleich die Werte, die in ihr stecken sollen – Marke, Software, Content und Know-how.

Gründung oder Gesellschafterfrage? Sprechen Sie uns an.

Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die Gründung: Rechtsform und Spielregeln

Ob UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder eine andere Struktur die richtige ist, hängt von Kapital, Haftungsfragen und Finanzierungsplänen ab – wir beraten bei der Wahl und begleiten die Gründung. Mindestens so wichtig wie die Satzung ist die Gesellschaftervereinbarung: Sie regelt, was die Satzung diskret lässt – Vesting (Anteile müssen über die Zeit „verdient“ werden), Good- und Bad-Leaver-Klauseln, Wettbewerbsverbote, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, Entscheidungsprozesse. Gerade Gründerteams, die sich gut verstehen, sparen sich diese Regeln gern – und zahlen dafür, wenn die erste Krise kommt.

Das übersehene Fundament: IP in die Gesellschaft

Der typische Webfehler junger Unternehmen: Software, Designs, Texte und die Marke entstehen vor der Gründung oder bei Freelancern – und liegen rechtlich bei Einzelpersonen statt bei der Gesellschaft. Spätestens in der Due Diligence der ersten Finanzierungsrunde wird das zum Dealbreaker. Wir übertragen IP-Rechte sauber auf die Gesellschaft, gestalten Freelancer- und Entwicklerverträge mit vollständiger Rechteeinräumung und sichern den Firmen- und Produktnamen kennzeichenrechtlich ab – ob Ihr Wunschname noch frei ist, prüfen Sie vorab auf lhr-markenservice.de. Den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how flankiert unser Bereich Arbeitsrecht & Know-how-Schutz.

Wachstum, Investoren, Konflikte

Bei Beteiligungen und Finanzierungsrunden begleiten wir die rechtliche Seite – von der Anpassung der Gesellschaftsstruktur über Beteiligungsverträge bis zur Vorbereitung auf die Due Diligence (zur datenschutzrechtlichen Seite: IP- & Datenschutz-Due-Diligence). Und wenn es im Gesellschafterkreis kracht – Streit über Geschäftsführung, Anteile oder das Ausscheiden eines Gründers –, vertreten wir konsequent: außergerichtlich, wo möglich, gerichtlich, wo nötig, mit der Verhandlungs- und Prozesserfahrung unserer Kanzlei.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Gründungsberatung: Rechtsformwahl, Satzung, Geschäftsführerverträge
  • Gesellschaftervereinbarungen: Vesting, Leaver-Klauseln, Wettbewerbsverbote, Entscheidungsregeln
  • Übertragung von IP-Rechten auf die Gesellschaft, Rechteketten mit Freelancern und Agenturen
  • Marken- und Namensschutz für Startups (LHR-Markenservice)
  • Begleitung von Beteiligungen und Finanzierungsrunden, Due-Diligence-Vorbereitung
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und beim Ausscheiden von Gründern

Häufige Fragen

UG oder GmbH – was ist für unser Startup richtig?

Die UG ermöglicht den Start mit kleinem Kapital, signalisiert aber genau das; die GmbH ist bei Investoren und Geschäftspartnern der Standard. Wer eine Finanzierung plant, fährt mit der GmbH (oder dem frühen Wechsel dorthin) meist besser – die Entscheidung gehört in die Gesamtplanung.

Brauchen wir wirklich Vesting-Regeln unter Gründern?

Ja. Ohne Vesting behält ein Mitgründer, der nach sechs Monaten aussteigt, seine vollen Anteile – und blockiert damit jede künftige Finanzierung. Vesting mit Leaver-Klauseln ist der wichtigste Konfliktverhinderer im Gründerteam.

Die Software hat ein Gründer vor der Gründung geschrieben – gehört sie der GmbH?

Nicht automatisch. Nutzungsrechte müssen ausdrücklich auf die Gesellschaft übertragen werden – sonst liegt das Kern-Asset beim Gründer persönlich. Das sollte vor der ersten Finanzierungsrunde bereinigt sein.

Was kostet die gesellschaftsrechtliche Begleitung einer Gründung?

Das hängt vom Umfang ab – von der punktuellen Prüfung bis zum Komplettpaket mit Gesellschaftervereinbarung und IP-Übertragung. Wir legen die Kosten vor Beauftragung transparent offen (siehe Kosten und Vergütung).

Fazit

Eine saubere Gesellschaftsstruktur kostet am Anfang wenig und erspart später viel: Streit, geplatzte Finanzierungen und den Verlust der eigenen Assets. Wir bauen Startups so, dass sie wachsen können.

Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar:

Kontakt aufnehmen

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht