Übersicht
Eine Rechnung für eine Leistung, die nie bestellt wurde. Ein Inkassoschreiben mit Gebühren, die höher sind als die Forderung selbst. Oder ein Kunde, der seit Wochen nicht zahlt. Offene und unberechtigte Forderungen gehören für Unternehmen zum Alltag – und werden teuer, wenn man sie falsch behandelt.
Wir wehren unberechtigte Forderungen ab und setzen berechtigte durch: außergerichtlich und vor Gericht, zum gesetzlichen Tarif nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mit dem LHR Forderungs-Check erhalten Sie vorab eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen.
Neu: Der LHR Forderungs-Check
Laden Sie Vertrag, Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben hoch. Die KI prüft nach der Systematik unserer Anwälte, ob Sie zahlen müssen oder wie Sie an Ihr Geld kommen – in rund einer Minute, kostenlos und ohne Registrierung. Danach beauftragen Sie uns auf Wunsch direkt.
Forderung erhalten: Müssen Sie wirklich zahlen?
Nicht jede Rechnung ist berechtigt, und nicht jede berechtigte Rechnung ist in voller Höhe geschuldet. Bevor Sie zahlen oder eine Frist verstreichen lassen, lohnt sich ein Blick auf die entscheidenden Punkte.
Gibt es überhaupt einen Vertrag? Wer eine Zahlung verlangt, muss darlegen und im Streitfall beweisen, dass ein Vertrag mit genau diesem Inhalt zustande gekommen ist. Telefonisch „abgeschlossene“ Verträge, untergeschobene Auftragsbestätigungen und Formulare mit versteckten Laufzeitklauseln halten einer Prüfung häufig nicht stand.
Wurde die Leistung erbracht – und zwar mangelfrei? Nicht gelieferte, unvollständige oder mangelhafte Leistungen begründen je nach Vertragstyp Leistungsverweigerungs-, Minderungs- oder Rücktrittsrechte. Bei Marketing-, Lead- und Werbeverträgen stellt sich zusätzlich die Frage, was eigentlich geschuldet war: ein bestimmter Erfolg oder nur eine Tätigkeit.
Ist der Vertrag wirksam beendet? Laufzeit- und Kündigungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen auch im Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle (§ 307 BGB). Wer nach einer wirksamen Kündigung weiter abrechnet, hat keinen Anspruch.
Ist die Forderung verjährt? Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Mahnungen und Inkassoschreiben halten die Verjährung nicht auf; das tun erst Verhandlungen, ein Mahnbescheid oder eine Klage.
Sind die Nebenforderungen berechtigt? Inkasso- und Anwaltskosten, Zinsen und Mahngebühren kann der Gläubiger nur verlangen, wenn Sie bei deren Entstehung bereits in Verzug waren. Inkassokosten sind zudem in der Regel nur bis zur Höhe der vergleichbaren Anwaltsvergütung erstattungsfähig, und wer Inkassobüro und Anwalt nacheinander beauftragt, kann die Kosten regelmäßig nicht doppelt verlangen.
Wichtig: Schweigen ist keine Strategie. Bestreiten Sie eine unberechtigte Forderung nachweisbar und begründet. Das verhindert nicht nur einen voreiligen Mahnbescheid, sondern schützt Sie auch vor unberechtigten Negativmeldungen an Auskunfteien: Eine bestrittene Forderung ist nach der Rechtsprechung keine belastbare Bonitätsinformation. Mehr dazu auf unserer Seite Creditreform- oder SCHUFA-Einträge entfernen.
Rechnung offen: So kommen Sie an Ihr Geld
Wer eine berechtigte Forderung hat, sollte zügig und konsequent vorgehen. Entscheidend für die Kosten ist dabei vor allem ein Punkt: der Verzug.
Wann ist der Schuldner in Verzug? Im Geschäftsverkehr spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), früher durch eine Mahnung nach Fälligkeit oder wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt war. Ab Verzug schuldet der Schuldner Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
Warum der Verzug für die Anwaltskosten entscheidend ist: Beauftragen Sie uns erst nach Eintritt des Verzugs, muss der Schuldner unsere gesetzliche Vergütung als Verzugsschaden vollständig erstatten (§§ 280, 286 BGB). Wir fordern sie zusammen mit Hauptforderung und Zinsen bei ihm ein. Ist der Verzug noch nicht eingetreten, lohnt sich zuerst eine eigene Mahnung mit klarer Frist.
Vom Schreiben zum Titel. Die anwaltliche Zahlungsaufforderung auf Kanzleibriefkopf führt in vielen Fällen bereits zur Zahlung. Reagiert der Schuldner nicht, folgt ein Mahnbescheid, schnell und günstig, wenn kein Widerspruch zu erwarten ist, oder direkt die Klage, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet. Beides hemmt zugleich die Verjährung (§ 204 BGB). Gerade zum Jahresende ist das oft der letzte Moment, Forderungen aus dem vorletzten Jahr zu sichern.
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage erhalten: Jetzt laufen Fristen
Gerichtliche Post duldet keinen Aufschub. In allen drei Fällen läuft in der Regel eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung – maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Umschlag.
- Mahnbescheid: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), jedenfalls solange noch kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist. Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung besteht.
- Vollstreckungsbescheid: Einspruch innerhalb von zwei Wochen (§§ 700, 339 ZPO). Der Vollstreckungsbescheid ist bereits vollstreckbar; ohne Einspruch wird er endgültig.
- Klage: Im schriftlichen Vorverfahren ist die Verteidigungsbereitschaft in der Regel innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen (§ 276 ZPO). Wer die Frist versäumt, riskiert ein Versäumnisurteil.
Die Fristen gelten unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist. Wer sie versäumt, verliert im schlimmsten Fall einen Prozess, den er hätte gewinnen müssen.
Gerichtliche Post erhalten?
Beauftragen Sie uns direkt online mit der gerichtlichen Vertretung. Laden Sie das Schreiben hoch – der Forderungs-Check erkennt Gericht, Aktenzeichen und das voraussichtliche Fristende. Läuft die Frist in weniger als drei Tagen ab, rufen Sie uns bitte zusätzlich an: 0221 / 2716733-0.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Wir rechnen Forderungsmandate von Unternehmern bis zu einer Hauptforderung von 10.000 € ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das hat einen handfesten Grund: Erstattungsfähig ist immer nur die gesetzliche Vergütung. Jede Pauschale oder jeder Stundensatz darüber bliebe bei Ihnen hängen, selbst wenn Sie gewinnen.
Außergerichtlich fällt eine 1,3-Geschäftsgebühr aus der Hauptforderung an, zuzüglich 20 € Auslagenpauschale und Umsatzsteuer:
- Hauptforderung bis 1.000 €: 140,90 € netto
- Hauptforderung bis 2.000 €: 248,80 € netto
- Hauptforderung bis 5.000 €: 480,85 € netto
- Hauptforderung bis 10.000 €: 867,60 € netto
Bei der Durchsetzung trägt diese Kosten der Schuldner, wenn er vor unserer Beauftragung in Verzug war. Bei der Abwehr besteht außergerichtlich in der Regel kein Erstattungsanspruch; dafür zahlen Sie nur den gesetzlichen Tarif, der sich nach der Höhe der Forderung richtet. Im gerichtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Den Gebührenvorschuss, die Gerichtskosten und das Kostenrisiko sehen Sie im Forderungs-Check, bevor Sie beauftragen.
Der LHR Forderungs-Check: in drei Stufen zur Lösung
Stufe 1 – kostenlose Ersteinschätzung. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, auch als Word-Datei, Bild oder ZIP-Archiv. Die KI erkennt, ob Sie eine Forderung abwehren oder durchsetzen wollen, ermittelt Gegenseite, Hauptforderung und Fristen und gibt Ihnen eine Ampel mit Begründung und dem nächsten sinnvollen Schritt.
Stufe 2 – außergerichtliche Vertretung. Wir prüfen Ihren Fall und führen die Korrespondenz mit der Gegenseite auf unserem Briefkopf: fundierte Zurückweisung oder anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Frist.
Stufe 3 – gerichtliche Vertretung. Widerspruch, Einspruch, Verteidigung gegen eine Klage, Mahnantrag oder Klage: ebenfalls direkt online buchbar, mit transparenter Kostenaufstellung.
Die künstliche Intelligenz übernimmt dabei die Fleißarbeit. Jedes Schreiben und jeder Schriftsatz wird von einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei geprüft, bei Bedarf überarbeitet und verantwortet. Mehr zum Hintergrund lesen Sie im LHR-Magazin.
Warum LHR?
Wir sind eine vielfach ausgezeichnete Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit langjähriger Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung. Unser Partner Arno Lampmann ist Mitautor des Praxishandbuchs „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht“. Diese Erfahrung steckt in der Prüfsystematik des Forderungs-Checks – und in jedem Schreiben, das unsere Kanzlei verlässt.
Und weil Fristen nicht warten: Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.
Häufige Fragen
Muss ich eine Rechnung bezahlen, die ich für unberechtigt halte?
Nein, aber Sie sollten sie nicht ignorieren. Bestreiten Sie die Forderung nachweisbar und mit Begründung. So vermeiden Sie weitere Kosten, einen voreiligen Mahnbescheid und unberechtigte Meldungen an Auskunfteien.
Muss ich Inkassokosten bezahlen?
Nur, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Sie bei Beauftragung des Inkassobüros bereits in Verzug waren. Auch dann sind die Kosten in der Regel nur bis zur Höhe der vergleichbaren Anwaltsvergütung erstattungsfähig.
Wer trägt meine Anwaltskosten, wenn ich eine Forderung eintreibe?
Der Schuldner, wenn er vor der Beauftragung des Anwalts bereits in Verzug war. Im Geschäftsverkehr tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, früher durch eine Mahnung.
Was tun bei einem Mahnbescheid?
Prüfen Sie sofort das Zustellungsdatum. Innerhalb von zwei Wochen können Sie Widerspruch einlegen; das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung besteht. Ohne Widerspruch droht ein vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid.
Wann verjährt eine Forderung?
In der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist. Mahnungen halten die Verjährung nicht auf, ein Mahnbescheid oder eine Klage schon.
Was kostet ein Anwalt für eine Forderung von 2.000 €?
Außergerichtlich 248,80 € netto nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (1,3-Geschäftsgebühr zuzüglich 20 € Auslagen), zuzüglich Umsatzsteuer. War der Schuldner bereits in Verzug, muss er diesen Betrag erstatten.