Spezialkanzlei für Marken-, Medien- & Wettbewerbsrecht0221 / 2716733-07 Tage die Woche erreichbar

Anwaltlich entwickelt · KI-gestützt · Für Unternehmer

Offene Rechnung oder unberechtigte Forderung? Wir regeln das anwaltlich.

Laden Sie einfach Ihre Unterlagen hoch. Die KI erkennt, worum es geht, und liefert sofort eine erste Einschätzung. Danach übernehmen unsere Anwälte, in beide Richtungen, zum gesetzlichen Tarif nach RVG ohne Aufschlag. Genau deshalb ist die Vergütung voll erstattungsfähig: War Ihr Schuldner schon in Verzug, muss er unsere Kosten tragen.

Schon verklagt oder Mahnbescheid erhalten? Gerichtliche Vertretung direkt online beauftragen →

Unterlagen jetzt prüfenVergütung nach RVG

Direkt Anwalt einschalten

✓ Bei Durchsetzung voll erstattungsfähig✓ Gesetzlicher Tarif, kein Aufschlag✓ Ergebnis in ca. 60 Sekunden

Vielfach ausgezeichnete Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz – u. a. Handelsblatt „Deutschlands Beste Kanzleien“, Best Lawyers, brand eins.

Warum wir streng nach RVG abrechnen

Der gesetzliche Tarif ist der einzige, den die Gegenseite voll erstatten muss.

Viele Anbieter werben mit Pauschalen. Das Problem: Erstattungsfähig ist immer nur die gesetzliche Vergütung. Was darüber liegt, bleibt bei Ihnen hängen, auch wenn Sie gewinnen. Wir berechnen deshalb exakt die Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, keinen Cent mehr.

100 %

Sie treiben eine Forderung ein

War der Schuldner vor unserer Beauftragung in Verzug, muss er unsere Kosten als Verzugsschaden vollständig erstatten (§§ 280, 286 BGB). Wir fordern sie mit der Hauptforderung ein, der Schuldner zahlt direkt an Sie.

100 %

Es geht vor Gericht

Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten des Verfahrens beider Seiten (§ 91 ZPO): Gerichtskosten sowie Verfahrens-, Termins- und gegebenenfalls Einigungsgebühr nach RVG. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr gehört nicht dazu; sie wird zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

RVG

Sie wehren eine Forderung ab

Hier gibt es außergerichtlich in der Regel keinen Erstattungsanspruch. Dafür zahlen Sie nur den gesetzlichen Tarif, der sich nach der Höhe der Forderung richtet und oft deutlich unter dem liegt, was an Inkasso- und Anwaltskosten gegen Sie geltend gemacht wird.

Beispiel: Offene Rechnung über 2.000 €, Schuldner seit sechs Wochen in Verzug. Unsere Vergütung: 248,80 EUR netto. Diesen Betrag fordern wir zusammen mit den 2.000 € und den Verzugszinsen vom Schuldner ein. Zahlt er, haben Sie Ihre Forderung, und die Anwaltskosten sind ausgeglichen.

Voraussetzung ist, dass der Verzug vor unserer Beauftragung eingetreten ist: in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, mit Ablauf eines festen Zahlungsdatums oder nach Ihrer Mahnung. Ist das noch nicht der Fall, erzeugt Ihnen das Bestellformular eine kostenlose Mustermahnung. Die Erstattung hängt zudem davon ab, dass der Schuldner zahlungsfähig ist. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die Umsatzsteuer über das Finanzamt zurück.

Stufe 1 — Kostenloser Forderungs-Check

Unterlagen hochladen, prüfen lassen, Klarheit haben.

Laden Sie einfach alles hoch, was Sie zu der Sache haben: Vertrag, Angebot, Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- oder Anwaltsschreiben, E-Mails, Chatverläufe. Die KI erkennt selbst, ob Sie zahlen sollen oder Geld zu bekommen haben, ermittelt die Forderung und prüft sie nach der von unseren Anwälten entwickelten Systematik. Sie erhalten eine Ampel mit Begründung, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

Keine Unterlagen zur Hand? Fall kurz beschreiben

Bitte laden Sie nur Unterlagen hoch, die die Forderung betreffen, und schwärzen Sie Angaben zu Gesundheit, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit und Ähnlichem, soweit sie dafür keine Rolle spielen.

Direkt Anwalt einschalten

Die automatisierte Einschätzung erfolgt allein auf Basis Ihrer Unterlagen und Angaben und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie ist oberflächlich und unverbindlich; eine Gewähr für Richtigkeit oder Erfolg wird nicht übernommen. Hochgeladene Unterlagen halten wir höchstens 48 Stunden vor, damit Sie sie bei einer Beauftragung nicht erneut hochladen müssen; danach werden sie automatisch gelöscht. Das Ergebnis erscheint hier auf der Seite. Die Kanzlei erhält eine interne Mitteilung über das Ergebnis einschließlich der aus den Unterlagen erkennbaren Angaben zu Ihrem Unternehmen, um Ihren Fall bei einer Beauftragung oder Rückfrage zuordnen zu können. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Einschätzung auf Ihre Anfrage), Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO (interne Mitteilung; berechtigtes Interesse: Zuordnung Ihres Falls bei Beauftragung oder Rückfrage), für besondere Kategorien Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, für Daten Dritter Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen). Keine E-Mail-Adresse, keine Registrierung.

Warum es dieses Angebot gibt

Recht haben darf keine Frage der Forderungshöhe sein.

Bei Forderungen von einigen hundert oder wenigen tausend Euro winken viele Kanzleien ab: Der Aufwand einer sorgfältigen Prüfung steht in keinem Verhältnis zur gesetzlichen Vergütung. Die Folge kennen viele Unternehmer. Unberechtigte Rechnungen werden bezahlt, um Ruhe zu haben. Berechtigte Forderungen werden abgeschrieben, weil sich der Anwalt nicht lohnt.

Wir haben uns entschieden, das zu ändern. Statt darüber zu klagen, dass künstliche Intelligenz Anwälte ersetzen könnte, setzen wir sie dort ein, wo sie anwaltliche Hilfe überhaupt erst möglich macht. Die KI übernimmt die Fleißarbeit: Unterlagen sichten, Chronologie erstellen, Einwendungen prüfen, den ersten Entwurf schreiben. Die Verantwortung bleibt beim Anwalt, der jeden Fall prüft, entscheidet und unterschreibt.

So wird anwaltliche Vertretung auch bei kleineren Forderungen wirtschaftlich, zum gesetzlichen Tarif und ohne Aufschlag. Das ist für uns der Sinn von Legal Tech: nicht weniger Anwalt, sondern mehr Zugang zum Recht.

Arno Lampmann

Arno Lampmann
Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

  • Kleine Forderungen, volle SorgfaltDieselbe Prüfsystematik wie bei großen Mandaten, auch bei 800 oder 2.500 Euro.
  • KI für die FleißarbeitAuswertung und Entwurf in Minuten statt Stunden. Genau das macht den gesetzlichen Tarif tragfähig.
  • Anwalt für die VerantwortungJedes Schreiben wird anwaltlich geprüft und gezeichnet. Die KI entscheidet nichts.

So funktioniert es

Drei Schritte von der Forderung zum anwaltlichen Schreiben.

SCHRITT 01

Unterlagen hochladen

Einfach alles hochladen, was Sie zu der Sache haben. Die KI erkennt, worum es geht, ermittelt die Forderung und zeigt, ob sie angreifbar bzw. durchsetzbar ist und was noch fehlt.

SCHRITT 02

Zum gesetzlichen Tarif beauftragen

Die Vergütung richtet sich nur nach der Forderungshöhe und entspricht exakt dem RVG. Sie sehen den Betrag vor der Beauftragung, zahlen über Stripe und laden Ihre Unterlagen hoch.

SCHRITT 03

Anwaltliches Schreiben erhalten

Die KI erstellt den Entwurf, ein Anwalt prüft und zeichnet ihn. Das Schreiben geht auf LHR-Briefkopf an die Gegenseite, Sie erhalten eine Kopie.

Stufe 2 — Anwaltliche Vertretung zum gesetzlichen Tarif

Wir wehren die Forderung ab oder setzen sie durch.

Enthalten ist die gesamte außergerichtliche Vertretung in der Angelegenheit: die anwaltliche Prüfung Ihrer Unterlagen, eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Korrespondenz mit der Gegenseite auf LHR-Briefkopf, bei der Abwehr die fundierte Zurückweisung, bei der Durchsetzung die anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Abgerechnet wird die gesetzliche 1,3-Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nicht mehr.

LHR Rechtsanwälte · Grüner Weg 12 · 50825 Köln

[Gegenseite]
z. Hd. d. Geschäftsführung

Köln, [Datum]
Aktenzeichen 2026/…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir die [Mandantin] anwaltlich vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht ist beigefügt. Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum], mit dem Sie einen Betrag von [●] EUR geltend machen.

Die Forderung wird zurückgewiesen. Ein Zahlungsanspruch besteht nicht, weil …

Beispielhaftes Schreiben · auf LHR-Briefkopf, Versand in Ihrem Namen

  • Anwaltlich geprüft und gezeichnet. Die KI erstellt den Entwurf nach unserer Prüfsystematik, ein Rechtsanwalt prüft jeden Fall und zeichnet das Schreiben. Kein Bastelkit.
  • Der richtige Hebel je Fall. Vertragsschluss, Mängel, Verjährung, unwirksame Klauseln, fehlender Verzug oder überhöhte Inkassokosten: Wir setzen den Einwand mit den besten Aussichten.
  • Mit Fristsetzung. Bei der Durchsetzung fordert das Schreiben zur Zahlung direkt an Sie auf und behält das gerichtliche Vorgehen vor.
  • Kosten vom Schuldner. War der Schuldner vor unserer Beauftragung in Verzug, muss er unsere Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung erstatten. Das Bestellformular prüft mit Ihnen, ob das schon der Fall ist, und liefert sonst eine kostenlose Mustermahnung, mit der Sie den Verzug zuerst selbst herbeiführen.
  • Gesetzlicher Tarif, voll erstattungsfähig. Weil wir genau die gesetzliche Gebühr berechnen, ist bei der Durchsetzung der gesamte Betrag vom Schuldner zu erstatten. Kommt es zur Klage, wird die Gebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Gesetzliche Vergütung nach Hauptforderung · netto zzgl. USt · voll erstattungsfähig

Hauptforderung (ohne Zinsen, Mahn- und Inkassokosten)1,3 Geschäftsgebühr + AuslagenGesamt
bis 500,00 EUR66,95 EUR + 20,00 EUR86,95 EUR
bis 1.000,00 EUR120,90 EUR + 20,00 EUR140,90 EUR
bis 1.500,00 EUR174,85 EUR + 20,00 EUR194,85 EUR
bis 2.000,00 EUR228,80 EUR + 20,00 EUR248,80 EUR
bis 3.000,00 EUR306,15 EUR + 20,00 EUR326,15 EUR
bis 5.000,00 EUR460,85 EUR + 20,00 EUR480,85 EUR
bis 10.000,00 EUR847,60 EUR + 20,00 EUR867,60 EUR

Beispielwerte; der exakte Betrag für Ihre Forderung erscheint im Formular. Über 10.000,00 EUR prüfen wir den Fall individuell. Die Gebühr deckt die gesamte außergerichtliche Korrespondenz in der Angelegenheit ab; das gerichtliche Verfahren ist gesondert zu beauftragen.

Rechtsschutzversichert? Sie beauftragen uns wie gewohnt; Ihre Versicherung erstattet Ihnen die Kosten nach Maßgabe Ihres Vertrags. Für die Deckungsanfrage erhalten Sie von uns einen fertigen Entwurf zum Absenden.

Schreiben beauftragen

Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB). Die Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). Ein Erfolgshonorar wird nicht vereinbart.

Beauftragen

Anwaltliche Vertretung beauftragen.

Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Geprüft und gezeichnet von Rechtsanwalt Arno Lampmann
Partner bei LHR, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Vom Handelsblatt als einer von „Deutschlands Besten Anwälten 2025“ im Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.

1. Worum geht es?

Richtung

2. Ihr Unternehmen

3. Die Forderung

Was sollen wir für Sie tun?
Haben Sie für diese Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung, die eintreten könnte?

Gebührenvorschuss nach RVG: 326,15 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (auf Basis 3.000,00 EUR; abgerechnet wird nach der ermittelten Forderung, zu viel Gezahltes erstatten wir)

Ihre Unterlagen

Die im kostenlosen Check hochgeladenen Unterlagen werden automatisch übernommen. Sie können hier weitere auswählen oder die Unterlagen auch nach der Zahlung hochladen.

4. Vereinbarung

Bitte lesen Sie die Vereinbarung. Nach der Zahlung erhalten Sie eine Ausfertigung mit Ihren Erklärungen zum Speichern.

Mandatsvereinbarung – Außergerichtliche Forderungsabwehr und -durchsetzung

zwischen [●], [●], vertreten durch [●] ([●]) – nachfolgend „Mandant“ –

und LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln – nachfolgend „Kanzlei“ –

1. Gegenstand des Mandats

Bei Forderungsabwehr:

1.1 Die Kanzlei prüft außergerichtlich die gegen den Mandanten geltend gemachte Forderung der [●] (Hauptforderung noch zu ermitteln) und wehrt sie, soweit sie unbegründet ist, gegenüber der Gegenseite ab.

Bei Forderungsdurchsetzung:

1.1 Die Kanzlei prüft die Forderung des Mandanten gegen die [●] (Hauptforderung noch zu ermitteln) und macht sie, soweit sie begründet ist, außergerichtlich gegenüber dem Schuldner geltend.

1.2 Die Leistung umfasst die außergerichtliche Vertretung in dieser Angelegenheit: die Prüfung der vom Mandanten übermittelten Unterlagen, eine kurze schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Korrespondenz mit der Gegenseite (bei der Abwehr die Zurückweisung und Erwiderung, bei der Durchsetzung die Zahlungsaufforderung und weitere Schreiben).

1.3 Nicht umfasst sind die Vertretung in gerichtlichen Verfahren einschließlich des Mahnverfahrens, die Zwangsvollstreckung sowie steuerliche Fragen. Solche Tätigkeiten bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

1.4 Der Mandant erklärt, dass er bei Abschluss dieser Vereinbarung als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Ansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung macht der Mandant selbst geltend; die Kanzlei stellt ihm dafür einen Entwurf der Deckungsanfrage zur Verfügung. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer ist nicht Gegenstand dieses Mandats. Die Vergütung schuldet der Mandant unabhängig von einer Kostenübernahme durch den Versicherer.

Bei Forderungsdurchsetzung:

1.5 Der Schuldner wird aufgefordert, unmittelbar an den Mandanten zu zahlen. Die Kanzlei nimmt keine Zahlungen für den Mandanten entgegen. Gehen dennoch Zahlungen bei ihr ein, leitet sie diese unverzüglich weiter. Der Mandant teilt der Kanzlei unverzüglich mit, wenn der Schuldner zahlt oder sich unmittelbar bei ihm meldet.

2. Arbeitsweise

2.1 Die Kanzlei bearbeitet das Mandat mithilfe von Software mit künstlicher Intelligenz (KI). Die KI wertet die Unterlagen aus und erstellt Entwürfe für Einschätzung und Schreiben. Jeder Entwurf wird von einem Rechtsanwalt der Kanzlei geprüft, bei Bedarf überarbeitet und erst nach dessen Freigabe verwendet. Die rechtliche Verantwortung für die Beratung trägt ausschließlich die Kanzlei.

2.2 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Mandant ist mit einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation einverstanden. Er kann jederzeit eine andere Form der Übermittlung verlangen.

3. Einsatz von Dienstleistern und Einwilligung

3.1 Für die Bearbeitung nach Ziffer 2 setzt die Kanzlei folgende Dienstleister ein: Anthropic (KI-System „Claude“; Auswertung der Unterlagen, Erstellung von Entwürfen; USA/Irland), Google (Google Workspace; Speicherung der Mandatsunterlagen, Dokumente, Fallübersicht, E-Mail; USA/EU) Zapier (technische Verbindung zwischen den vorgenannten Systemen; USA) und Cloudflare (Betrieb der Bestellseite, Speicherung der hochgeladenen Unterlagen; USA/EU).

3.2 Dabei werden die Mandatsunterlagen und die darin enthaltenen Informationen an diese Dienstleister übermittelt und dort verarbeitet und gespeichert. Das umfasst auch personenbezogene Daten des Mandanten, seiner Mitarbeiter, der Gegenseite und gegebenenfalls Dritter, darin etwa enthaltene besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) sowie Informationen, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen. Für Daten Dritter stützt sich die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f sowie Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

3.3 Die Kanzlei hat mit den Dienstleistern Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen und sie nach § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach den vertraglichen Bedingungen werden die Daten nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Soweit Daten in die USA übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von EU-Standardvertragsklauseln. Ein Restrisiko des Zugriffs durch ausländische Behörden lässt sich dabei nicht vollständig ausschließen.

3.4 Der Mandant übermittelt personenbezogene Daten Dritter nur, soweit sie für die Bearbeitung erforderlich sind und er zu ihrer Weitergabe berechtigt ist.

3.5 Die Einwilligung (zweite Erklärung des Mandanten) kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Da das Mandat zur gesetzlichen Vergütung nur auf die in Ziffer 2 beschriebene Weise wirtschaftlich bearbeitet werden kann, sind beide Parteien im Fall des Widerrufs berechtigt, das Mandat zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.

4. Mitwirkung des Mandanten

Der Mandant übermittelt alle für die Bearbeitung erheblichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß, beantwortet Rückfragen zeitnah und teilt der Kanzlei unverzüglich Fristen sowie jede neue Nachricht der Gegenseite mit, insbesondere gerichtliche Post wie einen Mahnbescheid.

5. Vergütung

5.1 Die Kanzlei berechnet für die Leistungen nach Ziffer 1.2 die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): eine Geschäftsgebühr von 1,3 (Nr. 2300 VV RVG) nach dem Gegenstandswert zuzüglich der Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenstandswert ist die Hauptforderung ohne Zinsen, Mahn- und Inkassokosten. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen (§ 49b Abs. 5 BRAO).

5.2 Die Hauptforderung ist noch zu ermitteln. Der Mandant zahlt einen Vorschuss (§ 9 RVG) in Höhe der Vergütung aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 EUR, also 326,15 EUR. Die Kanzlei rechnet nach dem ermittelten Gegenstandswert ab; ein Mehrbetrag wird nachberechnet, ein überzahlter Betrag erstattet zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie deckt die gesamte außergerichtliche Vertretung in dieser Angelegenheit ab. Beispielwerte: bis 500,00 EUR: 86,95 EUR; bis 1.000,00 EUR: 140,90 EUR; bis 1.500,00 EUR: 194,85 EUR; bis 2.000,00 EUR: 248,80 EUR; bis 3.000,00 EUR: 326,15 EUR; bis 5.000,00 EUR: 480,85 EUR; bis 10.000,00 EUR: 867,60 EUR.

5.3 Stellt sich heraus, dass die Hauptforderung höher oder niedriger ist als angegeben, berechnet sich die Vergütung nach dem zutreffenden Gegenstandswert; die Differenz wird nachberechnet oder erstattet. Übersteigt die Hauptforderung 10.000,00 EUR, unterbreitet die Kanzlei ein gesondertes Angebot.

5.4 Die Vergütung ist als Vorschuss (§ 9 RVG) mit Abschluss dieser Vereinbarung fällig. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang, bei drohendem Fristablauf auch früher.

5.5 Kommt es anschließend zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die Geschäftsgebühr nach den gesetzlichen Regeln zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG).

5.6 Da die Kanzlei die gesetzliche Vergütung berechnet, ist eine Vergütungsvereinbarung nicht erforderlich. Ob und in welchem Umfang die Gegenseite die Vergütung zu erstatten hat, richtet sich nach dem materiellen Recht; die Vergütung ist unabhängig davon vom Mandanten geschuldet.

Bei Forderungsdurchsetzung:

5.7 Soweit der Schuldner zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet ist, insbesondere weil er vor der Beauftragung der Kanzlei in Verzug war, macht die Kanzlei die Vergütung nach Ziffer 5.2 im Namen des Mandanten als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend. Erstattete Beträge stehen dem Mandanten zu.

6. Weitergehende Tätigkeit

Wird eine Tätigkeit über Ziffer 1.2 hinaus erforderlich, insbesondere eine gerichtliche Vertretung, bedarf sie eines gesonderten Auftrags, den der Mandant auch über die Bestellseite erteilen kann. Ohne solchen Auftrag wird die Kanzlei nicht gerichtlich tätig.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Beide Parteien können das Mandat jederzeit kündigen. Bei einer Kündigung durch den Mandanten nach Beginn der Bearbeitung bleibt die Vergütung geschuldet, soweit die Gebühr bereits entstanden ist.

7.2 Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der Kanzlei unter https://www.lhr-law.de/datenschutz/.

7.3 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

Vereinbarung über die gerichtliche Vertretung

zwischen [●], [●], vertreten durch [●] ([●]) – nachfolgend „Mandant“ –

und LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln – nachfolgend „Kanzlei“ –

1. Gegenstand

1.1 Die Kanzlei vertritt den Mandanten in erster Instanz im Verfahren [Verfahrensart] gegen bzw. mit [●] (Hauptforderung noch zu ermitteln).

1.2 Umfasst sind insbesondere Widerspruch oder Einspruch, Verteidigungsanzeige, Mahnantrag, Klage bzw. Klageerwiderung und weitere Schriftsätze, die Wahrnehmung des Verhandlungstermins sowie Vergleichsverhandlungen. Die Kanzlei beantragt, wo möglich, die Verhandlung per Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO). Ist eine Terminsvertretung am Gerichtsort erforderlich, beauftragt die Kanzlei nach Abstimmung mit dem Mandanten einen Terminsvertreter in dessen Namen; die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Mandant. Sie sind bei Obsiegen im Rahmen von § 91 ZPO von der Gegenseite zu erstatten.

1.3 Nicht umfasst sind Rechtsmittel, die Zwangsvollstreckung und Verfahren gegen Dritte.

1.4 Der Mandant handelt als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung macht der Mandant selbst geltend; die Kanzlei stellt dafür einen Entwurf der Deckungsanfrage zur Verfügung. Die Vergütung schuldet der Mandant unabhängig von einer Kostenübernahme durch den Versicherer.

2. Arbeitsweise

2.1 Die Kanzlei bereitet Schriftsätze mithilfe von Software mit künstlicher Intelligenz (KI) vor. Jeder Entwurf wird von einem Rechtsanwalt der Kanzlei geprüft, bei Bedarf überarbeitet und verantwortet. Die Einreichung bei Gericht erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

2.2 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per unverschlüsselter E-Mail; der Mandant kann jederzeit eine andere Form verlangen.

3. Einsatz von Dienstleistern und Einwilligung

3.1 Die Kanzlei setzt folgende Dienstleister ein: Anthropic (KI-System „Claude“; USA/Irland), Google (Google Workspace; USA/EU), Zapier (technische Verbindung; USA) und Cloudflare (Betrieb der Bestellseite, Speicherung der Unterlagen; USA/EU). Dabei werden die Mandatsunterlagen einschließlich personenbezogener Daten, etwa enthaltener besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und der Verschwiegenheit unterliegender Informationen dorthin übermittelt und dort verarbeitet. Für Daten Dritter stützt sich die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f sowie Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

3.2 Mit den Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung und Verpflichtungen nach § 43e BRAO; die Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von Standardvertragsklauseln; ein Restrisiko behördlichen Zugriffs bleibt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden; beide Parteien können das Mandat dann kündigen.

4. Mitwirkung und Fristen

Der Mandant übermittelt unverzüglich alle gerichtlichen Schreiben mit Zustellungsdatum sowie alle erheblichen Unterlagen und teilt jede direkte Kontaktaufnahme oder Zahlung der Gegenseite mit. Die Kanzlei kann Fristen nur wahren, wenn ihr die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

5. Vergütung und Kosten

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und berechnet sich nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). In gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Vergütung nicht unterschritten werden.

5.2 Der Mandant zahlt mit Abschluss dieser Vereinbarung einen Vorschuss (§ 9 RVG) in Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer:

[Aufstellung nach Verfahrensart und Gegenstandswert]

5.3 Weitere Gebühren, insbesondere eine Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) bei einem Vergleich, Gebühren nach einer Erhöhung des Gegenstandswerts oder im streitigen Verfahren nach einem Mahnverfahren, werden nach dem RVG nachberechnet; die Kanzlei informiert den Mandanten vorab. Eine im außergerichtlichen Mandat berechnete Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG).

5.4 Gerichtskosten sind nicht enthalten. Als Antragsteller oder Kläger schießt der Mandant sie vor; die Zustellung erfolgt erst nach Zahlung.

5.5 Kostenrisiko: Unterliegt der Mandant vollständig, trägt er die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO), bei teilweisem Unterliegen anteilig. Obsiegt der Mandant, hat die Gegenseite ihm die Kosten zu erstatten; die Kanzlei betreibt die Kostenfestsetzung. Die Erstattung hängt von der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite ab.

6. Weisungen

Anerkenntnis, Verzicht, Klagerücknahme und Vergleich erfolgen ausschließlich nach vorheriger Weisung des Mandanten in Textform. Die Kanzlei unterbreitet Vergleichsvorschläge mit Kostenfolge und Empfehlung.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Beide Parteien können das Mandat jederzeit kündigen; bereits entstandene Gebühren bleiben geschuldet. 7.2 Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der Kanzlei unter https://www.lhr-law.de/datenschutz/. 7.3 Änderungen bedürfen der Textform.

Vereinbarung in neuem Fenster öffnen

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag), Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a und Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO für den Einsatz der Dienstleister, für Daten Dritter Art. 6 Abs. 1 lit. f und Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO. Beide Häkchen sind freiwillig und nicht vorausgewählt; ohne sie kann das Mandat über diese Seite nicht erteilt werden.

5. Vollmacht und Unterschrift

Vollmacht

Hiermit bevollmächtigt [●], [●], vertreten durch [●] ([●]),

LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln, sowie deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

zur außergerichtlichen Vertretung in der Angelegenheit [●] ./. [●].

Die Vollmacht umfasst insbesondere die Führung der Korrespondenz mit der Gegenseite und Dritten, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die Zurückweisung und die Geltendmachung von Forderungen sowie die Einholung von Auskünften. Zahlungen der Gegenseite sind an den Vollmachtgeber zu leisten.

Prozessvollmacht

Hiermit bevollmächtigt [●], [●], vertreten durch [●] ([●]),

LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB, Grüner Weg 12, 50825 Köln, sowie deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

zur Vertretung in der Angelegenheit [●] ./. [●] vor Gericht und außergerichtlich.

Die Vollmacht umfasst die Prozessführung einschließlich Mahnverfahren, Widerspruch und Einspruch, Klage, Widerklage und deren Abwehr, die Entgegennahme von Zustellungen, die Bestellung von Unterbevollmächtigten und Terminsvertretern, den Abschluss von Vergleichen nach Weisung, das Kostenfestsetzungsverfahren sowie die Entgegennahme von Erklärungen (§ 81 ZPO). Zahlungen der Gegenseite sind an den Vollmachtgeber zu leisten.

Bitte unterschreiben Sie hier mit Maus, Finger oder Stift:

Noch nicht unterschrieben

6. Zahlung

Lieber direkt mit einem Anwalt sprechen?

🔒 Zahlung des Gebührenvorschusses sicher über Stripe, Kartendaten ausschließlich dort, nie auf dieser Seite. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail. Das Schreiben wird anwaltlich geprüft und auf LHR-Briefkopf versandt; Sie erhalten eine Kopie. Angebot ausschließlich für Unternehmer.

Warum eine Kanzlei?

Ein Inkassobüro treibt nur ein. Wir prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht.

Beide Seiten der Forderung

Wer täglich Forderungen abwehrt, weiß, woran sie scheitern. Genau dieses Wissen setzen wir ein, wenn wir Ihre eigene Forderung durchsetzen.

Mehr Gewicht als eine Mahnung

Ein anwaltliches Schreiben wird von Gegenseite und Inkassounternehmen anders behandelt als eine Eigenmahnung oder Eigenzurückweisung. Es zeigt, dass die Sache geprüft wurde und der nächste Schritt vorbereitet ist.

KI-Effizienz, anwaltliche Verantwortung

Die KI übernimmt Auswertung und Entwurf, dadurch werden auch kleine Forderungen zum gesetzlichen Tarif wirtschaftlich bearbeitbar. Die Prüfung, die Entscheidung und die Unterschrift bleiben beim Anwalt, der dafür haftet.

Kosten vom Gegner, vollständig

Weil wir exakt nach RVG abrechnen, ist unsere Vergütung bei der Durchsetzung in voller Höhe Verzugsschaden des Schuldners und vor Gericht Teil der Kostenerstattung. Pauschalanbieter können das nicht bieten.

Mehrfach ausgezeichnet. Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien“ (Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- und Urheberrecht) und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.

Stufe 3 — Gerichtliches Verfahren

Verklagt worden oder selbst klagen? Sofort online beauftragen.

Liegt ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klage vor, oder hat der Schuldner auf alle Aufforderungen nicht reagiert, beauftragen Sie uns hier direkt mit dem gerichtlichen Verfahren: mit demselben Upload, demselben Formular und einem Gebührenvorschuss nach RVG, den Sie vorab genau sehen.

Sie werden verklagt

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage erhalten

Wir wahren die Frist, legen Widerspruch oder Einspruch ein bzw. zeigen die Verteidigung an und verteidigen Sie im Verfahren.

Mahnbescheid erhaltenVollstreckungsbescheid erhaltenKlage erhalten

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid: Vorschuss 0,5-Verfahrensgebühr. Verteidigung gegen Klage oder Vollstreckungsbescheid: 1,3-Verfahrens- und 1,2-Terminsgebühr, jeweils zzgl. Auslagen und USt.

Sie wollen Ihr Geld

Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen

Der Mahnbescheid ist schnell und günstig, wenn kein Widerspruch zu erwarten ist. Bestreitet der Schuldner, ist die Klage oft der direktere Weg. Wir beraten Sie dazu vor Einreichung.

Mahnbescheid beantragenKlage einreichen

Mahnverfahren: Vorschuss 1,0-Verfahrensgebühr. Klage: 1,3-Verfahrens- und 1,2-Terminsgebühr, jeweils zzgl. Auslagen und USt; Gerichtskosten zahlen Sie an die Gerichtskasse. Gewinnen Sie, trägt der Schuldner alle Kosten.

Bei Fristablauf in weniger als drei Tagen rufen Sie uns bitte zusätzlich sofort an, telefonisch unter 0221 / 2716733-0 oder per E-Mail an info@lhr-law.de.

Kostenrechner erste Instanz

  • Kostenklarheit vor dem ersten Schritt. Vorschuss, Gerichtskosten und Kostenrisiko stehen im Formular, bevor Sie beauftragen. Rechnet sich ein Verfahren nicht, sagen wir Ihnen das nach der Prüfung.
  • Fristen im Griff. Bei Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage laufen Zwei-Wochen-Fristen. Wir legen Widerspruch oder Einspruch ein und zeigen die Verteidigung an, bevor wir in die Sache einsteigen.
  • Effizient durch KI-Vorarbeit. Schriftsätze entstehen nach derselben Systematik wie in Stufe 2, anwaltlich geprüft und über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingereicht.
  • Termin ohne Reisekosten. Wir beantragen die Verhandlung per Video (§ 128a ZPO) oder das schriftliche Verfahren, wo das Gericht es zulässt.
  • Vergleich nur mit Ihnen. Anerkenntnis, Vergleich oder Klagerücknahme erfolgen ausschließlich nach Ihrer Weisung.

Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten.

Für wen ist das Angebot?

Für Unternehmer (§ 14 BGB), die eine Forderung erhalten haben oder eine offene Forderung eintreiben wollen, bis zu einer Hauptforderung von 10.000,00 EUR. Privatpersonen unterstützen wir gern direkt, bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Was kostet es?

Genau die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: eine 1,3-Geschäftsgebühr aus der Hauptforderung plus 20 € Auslagenpauschale, zuzüglich Umsatzsteuer. Bei 1.000 € Forderung sind das 140,90 EUR netto, bei 3.000 € 326,15 EUR, bei 10.000 € 867,60 EUR. Enthalten ist die gesamte außergerichtliche Vertretung in der Angelegenheit, einschließlich der Korrespondenz mit der Gegenseite. Den exakten Betrag sehen Sie im Formular, sobald Sie die Forderung eingeben.

Ersetzt die KI hier den Anwalt?

Nein. Die KI übernimmt die zeitaufwendige Vorarbeit: Unterlagen auswerten, Sachverhalt ordnen, Einwendungen prüfen, einen ersten Entwurf erstellen. Ob und wie vorgegangen wird, entscheidet ein Rechtsanwalt, der jeden Fall prüft und jedes Schreiben verantwortet. Die KI macht es möglich, dass wir auch kleinere Forderungen zum gesetzlichen Tarif anwaltlich betreuen können, die sich sonst für keine Kanzlei rechnen würden.

Wie läuft die Bearbeitung mit KI ab?

Die KI wertet Ihre Unterlagen nach unserer Prüfsystematik aus und erstellt Entwürfe für Einschätzung und Schreiben. Ein Rechtsanwalt der Kanzlei prüft jeden Entwurf, ändert ihn bei Bedarf und gibt ihn frei. Ohne diese Freigabe geht nichts an die Gegenseite. Dafür willigen Sie bei der Beauftragung ausdrücklich in den Einsatz der KI und der genannten Dienstleister ein.

Bekomme ich die Kosten von der Gegenseite zurück?

Bei der Durchsetzung ja, wenn der Schuldner vor unserer Beauftragung in Verzug war. Dann sind unsere Kosten als Verzugsschaden zu erstatten, höchstens in Höhe der gesetzlichen Vergütung. Zwischen Unternehmern tritt der Verzug meist automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein oder mit Ablauf eines in der Rechnung genannten Zahlungsdatums. Ist das noch nicht der Fall, mahnen Sie zuerst selbst; das Bestellformular erzeugt Ihnen dafür eine kostenlose Mustermahnung. Bei der Abwehr einer unbegründeten Forderung gibt es außergerichtlich meist keinen Erstattungsanspruch.

Ich habe schon einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten. Was jetzt?

Dann laufen kurze Fristen, in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Sie können uns hier sofort online mit der gerichtlichen Vertretung beauftragen: Laden Sie das gerichtliche Schreiben hoch, die KI erkennt Gericht, Aktenzeichen und Frist, und im Formular wählen Sie „Gerichtlich“. Läuft die Frist in weniger als drei Tagen ab, rufen Sie uns bitte zusätzlich an.

Wie schnell geht es?

Nach Zahlung und Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage unsere Einschätzung und den Entwurf des Schreibens zur Abstimmung. Bei einer laufenden Zahlungsfrist der Gegenseite geben Sie das bitte im Formular an.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab; gewerbliche Policen decken Streitigkeiten aus Verträgen nicht immer. Das Verfahren ist einfach: Sie beauftragen uns wie gewohnt und zahlen den Gebührenvorschuss. Nach der Beauftragung erhalten Sie einen fertigen Entwurf der Deckungsanfrage mit allen Angaben zum Fall und zu unserer Vergütung nach RVG, den Sie selbst an Ihre Versicherung schicken. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung. Da wir nach dem gesetzlichen Tarif abrechnen, ist die Vergütung vollständig erstattungsfähig.

Wohin zahlt der Schuldner?

Immer direkt an Sie. Die Kanzlei nimmt keine Zahlungen entgegen; das spart Aufwand und Gebühren und Sie haben Ihr Geld sofort.

Was passiert, wenn die Gegenseite nicht reagiert?

Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher Aufforderung nicht, beantragen wir auf Ihren Auftrag einen Mahnbescheid oder erheben Klage. Beides können Sie hier direkt online beauftragen; Vorschuss, Gerichtskosten und Kostenrisiko sehen Sie vorher im Formular. Die außergerichtliche Gebühr wird dabei zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Warum rechnen Sie nach RVG und nicht zum Festpreis?

Weil nur die gesetzliche Vergütung vollständig erstattungsfähig ist: Bei der Durchsetzung muss der Schuldner sie als Verzugsschaden tragen, vor Gericht die unterlegene Partei. Ein höherer Festpreis bliebe zum Teil bei Ihnen hängen, ein niedrigerer wäre vor Gericht unzulässig. Die KI-gestützte Bearbeitung macht es möglich, dass wir auch kleine Forderungen zu diesem Tarif wirtschaftlich bearbeiten. Der Kostenrechner in Stufe 3 zeigt, was ein Prozess bei Ihrem Streitwert kostet.

Wie steht es um Datenschutz und Verschwiegenheit?

Für den kostenlosen Check werden Ihre Unterlagen ohne Registrierung ausgewertet und höchstens 48 Stunden vorgehalten, damit Sie sie bei einer Beauftragung nicht erneut hochladen müssen; danach werden sie automatisch gelöscht. Die Kanzlei erhält eine interne Mitteilung über das Ergebnis einschließlich der aus den Unterlagen erkennbaren Angaben zu Ihrem Unternehmen. Im Mandat werden Ihre Unterlagen bei Cloudflare (Speicherung), Anthropic (KI), Google (Dokumente, E-Mail) und Zapier (technische Verbindung) verarbeitet, teils in den USA. Die Dienstleister sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Einzelheiten stehen in Ziffer 3 der Vereinbarung.