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Facebook- oder Instagram-Konto gesperrt – Was tun?

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Wird das Facebook- oder Instagram-Konto gesperrt, ist oft mehr verloren als ein Login: deaktivierte Unternehmensseiten, gesperrte Werbekonten, blockierte Business-Manager, eine über Jahre aufgebaute Reichweite – von einem Moment auf den anderen unerreichbar. Meta begründet die Sperre meist nur pauschal mit einem Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“. Doch Meta darf Konten nicht ohne Weiteres sperren – und die Rechtsprechung hat dem klare Grenzen gesetzt.

Ob persönliches Profil, Facebook-Seite, Instagram-Account, Werbekonto oder Business-Manager: Hinter einer Sperre steht häufig ein Algorithmus, eine missbräuchliche Meldung Dritter oder ein gehacktes Konto. Wir setzen die Wiederherstellung durch – außergerichtlich durch ein bestimmtes anwaltliches Schreiben oder, wenn nötig, im gerichtlichen Eilverfahren.

Konto gesperrt? Wir holen Ihren Zugang zurück.

Je früher wir ansetzen, desto besser die Aussichten. Wir prüfen Ihre Sperre, fordern Meta zur Wiederherstellung auf und gehen im Eilfall gerichtlich vor – 7 Tage die Woche.

Wir helfen, wenn …

  • Ihr Facebook- oder Instagram-Konto gesperrt oder deaktiviert wurde,
  • Ihre Unternehmensseite oder Ihr Business-Manager blockiert ist,
  • Ihr Werbekonto (Meta Ads) ohne nachvollziehbaren Grund deaktiviert wurde,
  • die Sperre auf einer Beschwerde Dritter oder einer IP-Meldung beruht,
  • Ihr Konto gehackt und anschließend von Meta gesperrt wurde.

Warum Meta Konten sperrt

Meta sperrt Konten meist wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards oder die Werberichtlinien. Die Entscheidung trifft regelmäßig ein automatisiertes System – mit entsprechend hoher Fehlerquote. Häufige Auslöser sind angebliche Urheber- oder Markenrechtsverletzungen (gemeldet über die Meldewege von Meta), der Verdacht „nicht authentischen Verhaltens“, koordinierte Meldungen von Mitbewerbern oder Dritten, verdächtige Aktivitäten nach einem Hack sowie Beanstandungen im Werbekonto. Den wahren Grund nennt Meta dabei oft nur pauschal.

Ihre Rechte gegenüber Meta

Zwischen Ihnen und Meta besteht ein Nutzungsvertrag. Daraus folgt ein Anspruch auf Bereitstellung der vereinbarten Leistung – und damit auf Wiederherstellung eines zu Unrecht gesperrten Kontos. Entscheidend ist: Meta darf nicht einfach ohne Verfahren sperren.

Der Bundesgerichtshof hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook in zentralen Punkten für unwirksam erklärt. Danach muss Meta Nutzer über die Entfernung eines Beitrags und eine beabsichtigte Kontosperre informieren, den Grund nennen und Gelegenheit zur Gegenäußerung geben – mit anschließender neuer Entscheidung. Sperren ohne diese Verfahrensrechte sind angreifbar.

Rechtsprechung · BGH, Urteile vom 29.07.2021 – III ZR 179/20 und III ZR 192/20

Facebook muss anhören, begründen und neu entscheiden

Der BGH erklärte die Entfernungs- und Sperrklauseln von Facebook für unwirksam: Sie sahen kein Verfahren vor, das den Nutzer über die Entfernung eines Beitrags informiert, eine beabsichtigte Kontosperre vorab ankündigt, den Grund mitteilt und eine Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung ermöglicht. Eine zentrale Leitlinie für jede unberechtigte Meta-Sperre.

So gehen wir vor

  1. Prüfung. Wir analysieren Sperrgrund, Mitteilungen und die betroffenen Konten (Profil, Seite, Werbekonto, Business-Manager) und bestimmen die tragfähigen Ansprüche.
  2. Außergerichtliche Aufforderung. Wir fordern Meta zur Wiederherstellung auf und verweisen auf die fehlenden Verfahrensrechte und Begründungspflichten. Häufig genügt bereits ein bestimmtes anwaltliches Schreiben.
  3. Gerichtliche Durchsetzung. Bleibt Meta untätig und droht ein Schaden, beantragen wir die einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung; andernfalls setzen wir den Anspruch per Klage durch.

Beschwerden Dritter abwehren (Marken- und Urheberrecht)

Beruht die Sperre auf einer Urheberrechts- oder Markenbeschwerde, gehen wir unmittelbar dagegen vor. Maßgeblich ist, was beanstandet wurde und wer die Meldung erhoben hat. Geht es um eine Markenbeschwerde, prüfen wir, ob das geltend gemachte Zeichen überhaupt schutzfähig und in Kraft ist – eine schnelle Status- und Verfügbarkeitsrecherche bietet lhr-markenservice.de. Missbräuchliche Meldungen von Mitbewerbern wehren wir zudem wettbewerbsrechtlich ab.

EU-Vorgaben: der Digital Services Act (DSA)

Als sehr große Online-Plattformen unterliegen Facebook und Instagram dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065). Bei jeder Sperrung oder Inhaltsentfernung schuldet Meta eine konkrete, nachvollziehbare Begründung (Statement of Reasons), einen wirksamen internen Beschwerdeweg und Zugang zu außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen. Diese Pflichten verstärken die ohnehin bestehenden vertraglichen Ansprüche und die Vorgaben der BGH-Rechtsprechung.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Sperre und Ermittlung des tatsächlichen Sperrgrundes
  • Außergerichtliche Aufforderung zur Wiederherstellung von Konto, Seite, Werbekonto oder Business-Manager
  • Abwehr unberechtigter Urheberrechts-, Marken- und Mitbewerberbeschwerden
  • Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung bei drohendem Schaden
  • Klage auf Wiederherstellung und Unterlassung erneuter Sperren
  • Durchsetzung von Schadensersatz für entgangene Reichweite und Umsätze

Auch bei anderen Plattform-Kontosperren helfen wir – etwa: Amazon-Verkäuferkonto, eBay-Verkäuferkonto, eingefrorenen PayPal-Guthaben, Google-Ads-Sperre und TikTok-Konto.

Häufige Fragen

Darf Meta mein Konto einfach sperren?

Nein. Aus dem Nutzungsvertrag folgt ein Anspruch auf Wiederherstellung eines zu Unrecht gesperrten Kontos. Nach der BGH-Rechtsprechung muss Meta zudem über die Maßnahme informieren, den Grund nennen und eine Gegenäußerung ermöglichen.

Mein Werbekonto oder mein Business-Manager wurde deaktiviert – gilt das auch dort?

Ja. Auch für Seiten, Werbekonten und den Business-Manager besteht der vertragliche Wiederherstellungsanspruch. Gerade hier ist der wirtschaftliche Schaden oft besonders hoch, was ein Eilverfahren rechtfertigen kann.

Wie schnell bekomme ich mein Konto zurück?

Häufig genügt ein bestimmtes anwaltliches Schreiben. Droht ein erheblicher Schaden, lässt sich die Wiederherstellung per einstweiliger Verfügung beschleunigen.

Mein Konto wurde gehackt und dann gesperrt – was kann ich tun?

Auch dann besteht der Wiederherstellungsanspruch. Wir weisen die fehlende Verantwortlichkeit nach und fordern die Reaktivierung sowie die Absicherung des Kontos.

Die Sperre beruht auf einer Urheberrechts- oder Markenbeschwerde – was nun?

Wir prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist und ob das geltend gemachte Schutzrecht überhaupt besteht, und gehen gegen unberechtigte oder missbräuchliche Meldungen vor.

Bekomme ich Schadensersatz?

Bei einer unberechtigten Sperrung kommen Schadensersatzansprüche in Betracht – etwa für entgangene Reichweite, Werbeausfälle und Umsatzeinbußen. Wir prüfen und beziffern Ihre Ansprüche.

Fazit

Eine Meta-Sperre ist kein endgültiger Verlust. Der vertragliche Wiederherstellungsanspruch, die vom BGH geforderten Verfahrensrechte und die Begründungspflichten des DSA geben Betroffenen wirksame Hebel. Entscheidend ist schnelles, konsequentes Vorgehen – außergerichtlich und, wenn es eilt, per einstweiliger Verfügung.

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