Kopieren Sie bis zu drei Google-, Amazon-, Jameda-, kununu- oder Trustpilot-Bewertungen samt Link ein und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung — geprüft nach rechtlicher Zulässigkeit und nach den Richtlinien der jeweiligen Plattform.
Unsere KI prüft jede Rezension in zwei Dimensionen — nach rechtlicher Zulässigkeit und nach den Plattform-Richtlinien, die wir über den eingegebenen Link erkennen. Sie erhalten pro Bewertung eine klare Ersteinschätzung mit Begründung.
Die automatisierte Einschätzung erfolgt allein auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie ist oberflächlich und unverbindlich; eine Gewähr für Richtigkeit oder den Erfolg einer Löschung wird nicht übernommen. Es werden ausschließlich die eingegebenen Bewertungstexte, der jeweilige Link und Ihre Angabe zum Kundenkontakt verarbeitet; das Ergebnis erscheint nur hier auf der Seite. Eine E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich.
Bewertungstext und den Link zur Rezension einfügen und angeben, ob ein Kunden- oder Patientenkontakt bestand. Keine Anmeldung, keine E-Mail.
In Sekunden erhalten Sie pro Bewertung eine Ampel mit Begründung: gute Aussichten, Graubereich oder vermutlich zulässig.
Zeigt der Check Erfolgsaussichten, beauftragen Sie uns. Wir prüfen die Bewertung anwaltlich und machen den Löschungsanspruch außergerichtlich gegenüber der Plattform geltend — Sie erhalten eine Kopie des Schreibens.
Zeigt der Check Erfolgsaussichten, prüfen wir die Bewertung anwaltlich und fordern die Plattform zur Entfernung auf — wir machen den außergerichtlichen Löschungs- und Unterlassungsanspruch in Ihrem Namen geltend. Das Schreiben geht auf LHR-Briefkopf an die Plattform, Sie erhalten eine Kopie. 149 € netto je Bewertung (nur für Unternehmer).
Anwaltliche Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der Plattform — auf LHR-Briefkopf, Kopie an Sie.
Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten berufsrechtlich nicht gestattet (§ 49b BRAO).
149 € netto je Bewertung (zzgl. USt.) · anwaltliche Prüfung & außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der Plattform · auf LHR-Briefkopf, Kopie an Sie. Nur für Unternehmer.
Geprüft & gezeichnet von RA Dominik Wolsing, LL.M.
Rechtsanwalt bei LHR · Schwerpunkte Äußerungsrecht, Online-Reputation & Persönlichkeitsschutz
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Zahlung sicher über Stripe — Kartendaten ausschließlich dort, nie auf dieser Seite. Das Schreiben wird anwaltlich geprüft und auf LHR-Briefkopf versandt; Sie erhalten eine Kopie. Ein Erfolgshonorar ist nicht gestattet (§ 49b BRAO). Angebot ausschließlich für Unternehmer.
Das Ausarbeiten von Löschaufforderungen und die Wahl des richtigen Löschgrunds ist nach der Rechtsprechung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Agenturen dürfen das nicht — wir schon.
Hinter jedem Schreiben steht die Logik von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz — kein generischer Textbaustein.
Eine sauber begründete Meldung löst die gesetzliche Prüf- und Entfernungspflicht der Plattform aus. Genau darauf ist das Schreiben zugeschnitten.
Unwahre Tatsache, Schmähkritik oder ein anderer rechtlicher Ansatz — wir wählen den Hebel mit den besten Aussichten. Gerade hier ist die Rechtsprechung streng: Die Wahl des Grundes erfordert eine echte Einzelfallprüfung.
Ein anwaltliches Schreiben macht erfahrungsgemäß mehr Eindruck als die Beschwerde einer Privatperson — inhaltlich meist juristisch durchdachter. Darüber hinaus behandeln viele Plattformen anwaltliche Eingänge in ihren Abläufen häufig anders und leiten sie gezielter an die zuständige Prüfung weiter.
Die Rechtsprechung zieht beim rechtlichen Teil eine klare Grenze: Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. März 2026 (Az. 16 U 2/25) entschieden, dass insbesondere die Werbung mit einer rechtlichen Prüfung von Bewertungen sowie das juristische Begründen und die Wahl des richtigen Löschgrunds eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung sein können, die eine Anwaltszulassung voraussetzt (vgl. bereits Urteil vom 7. November 2024, Az. 6 U 90/24).
Das heißt nicht, dass Agenturleistungen rund um Bewertungen generell unzulässig wären — vieles, etwa Reputationsmanagement oder das technische Melden von Richtlinienverstößen, ist ohne Weiteres möglich, und viele Agenturen arbeiten beim rechtlichen Schritt mit Kanzleien zusammen. Genau diesen rechtlich aufgeladenen Teil — die juristische Begründung und das anwaltliche Schreiben — übernehmen wir: Das hat gegenüber der Plattform mehr Gewicht und vermeidet das Risiko, dass die Löschbemühung rechtlich ins Leere läuft.
Mehrfach ausgezeichnet.Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien“ (Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- & Urheberrecht) und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.
Arno Lampmann — Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Vom Handelsblatt als einer von „Deutschlands Besten Anwälten 2025“ im Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.
Bleibt die Bewertung trotz des anwaltlichen Schreibens online oder ist der Fall heikel — Schmähkritik, gekaufte Bewertungen von Mitbewerbern, Vorgehen gegen den Verfasser — übernehmen unsere Anwälte. Plattformen reagieren auf ein anwaltliches Schreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.
Wir prüfen Ihren Fall, nennen Ihnen Erfolgsaussicht und Preis und gehen erst dann für Sie vor. Bei bestehender Firmenrechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage für Sie ein.
Fall an Kanzlei übergebenEine Bewertung setzt eine echte Leistungserfahrung voraus. Ihre Angabe hilft uns, den Fall zutreffend einzuordnen und den passenden rechtlichen Ansatz zu wählen. Wichtig: Einen tatsächlich bestehenden Kontakt sollten Sie niemals wahrheitswidrig bestreiten.
Angreifbar sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen sowie Schmähkritik und Formalbeleidigungen; je nach Konstellation kommen weitere Gründe in Betracht. Reine, sachlich gehaltene Meinungsäußerungen sind dagegen meist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Agenturen sind oft günstiger und decken rund um Reputation vieles sinnvoll ab. Beim eigentlich rechtlichen Teil gibt es aber eine Grenze: Nach der Rechtsprechung (u. a. OLG Frankfurt, Az. 16 U 2/25) kann insbesondere die Werbung mit einer rechtlichen Prüfung von Bewertungen sowie das juristische Begründen und die Wahl des richtigen Löschgrunds eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung sein, die eine Anwaltszulassung voraussetzt. Das bedeutet nicht, dass Agenturleistungen rund um Bewertungen generell unzulässig wären — vieles (Reputationsmanagement, das technische Melden von Richtlinienverstößen, Beratung zur Vermeidung negativer Bewertungen) ist ohne Weiteres möglich, und viele Agenturen arbeiten beim rechtlichen Schritt mit Kanzleien zusammen. Genau diesen rechtlich aufgeladenen Teil — die juristische Begründung und das anwaltliche Schreiben — übernehmen wir: Das hat gegenüber der Plattform mehr Gewicht und vermeidet das Risiko, dass die Löschbemühung rechtlich ins Leere läuft.
149 € netto je Bewertung (zzgl. USt.). Dafür prüfen wir die Bewertung anwaltlich und machen den außergerichtlichen Löschungsanspruch auf LHR-Briefkopf gegenüber der Plattform geltend; Sie erhalten eine Kopie. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Reicht das Schreiben nicht aus, rechnen wir die Gebühr auf das weitere Vorgehen an.
Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung. Das kostenpflichtige Lösch-Paket umfasst die anwaltliche Prüfung der Bewertung und die außergerichtliche Geltendmachung des Löschungsanspruchs gegenüber der Plattform — auf LHR-Briefkopf, in Ihrem Namen. Eine individuelle Vertretung erfolgt erst im Vollmandat.
Das erste Aufforderungsschreiben verschafft der Plattform Kenntnis von der Rechtsverletzung und löst damit ihre Prüf- und Entfernungspflicht aus (Haftung ab Kenntnis). Bleibt die Löschung aus, ist der nächste Schritt in der Regel nicht sofort das Gericht, sondern zunächst eine förmliche anwaltliche Abmahnung. Erst wenn auch diese erfolglos bleibt, folgt das gerichtliche Vorgehen (z. B. einstweilige Verfügung). Die bereits gezahlte Gebühr rechnen wir auf das weitere Vorgehen an.
Für den kostenlosen Check verarbeiten wir ausschließlich den Bewertungstext, den Link zur Bewertung und Ihre Angabe zum Kundenkontakt. Das Ergebnis erscheint nur hier auf der Seite — ohne E-Mail-Adresse und ohne Registrierung.
Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen anwaltliche Kosten ganz oder teilweise — ob und in welchem Umfang, hängt von Ihrem Vertrag ab. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie dort einreichen können. Ein Erfolgshonorar ist anwaltlich nicht zulässig (§ 49b BRAO).
Technisch ja, über das Melde-Menü der Plattform. Ohne saubere juristische Begründung reagieren Plattformen aber oft nicht — und eine ungeschickte Eigenmeldung (etwa der falsche Hinweis, der Verfasser sei Kunde) kann eine an sich angreifbare Bewertung dauerhaft „verbrennen“. Genau diese Begründung übernehmen wir.
Das Schreiben geht kurzfristig nach Beauftragung raus. Wie schnell die Plattform reagiert, liegt bei ihr — das reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Eine feste Frist können wir nicht garantieren.
Nein. Zulässige, sachliche Meinungen bleiben. Wir gehen nur gegen rechtswidrige Inhalte vor — unwahre Tatsachen, Schmähkritik/Formalbeleidigung oder Bewertungen ohne tatsächlichen Kontakt. Genau diese Grenze prüft der kostenlose Check.
Nach der Zahlung erstellt die Kanzlei das Schreiben auf LHR-Briefkopf, prüft es anwaltlich und versendet es in Ihrem Namen an die Plattform. Sie erhalten eine Kopie.
Häufig ja. Fehlt ein erkennbarer Geschäftskontakt, fehlt der Bewertung die Tatsachengrundlage — das ist regelmäßig angreifbar. Entscheidend bleibt der Einzelfall.
Bei anonymen Bewertungen kommt je nach Plattform und Fall ein Auskunftsanspruch in Betracht. Für das Aufforderungsschreiben selbst ist die Identität meist nicht nötig; weitergehende Schritte klären wir im Mandat.
Eher zurückhaltend: Eine öffentliche Antwort kann ungewollt einen Kontakt oder Sachverhalt bestätigen und die Löschchancen senken. Ein bereits gesetzter Kommentar lässt sich vor dem Vorgehen entfernen.
Das Online-Paket richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB). Privatpersonen unterstützen wir gern direkt — bitte nehmen Sie Kontakt auf.