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YouTube-Kanal gesperrt? Anwalt für Freischaltung & Strike-Abwehr

Ihr Ansprechpartner

Wird der YouTube-Kanal gesperrt, ist oft mehr verloren als ein Login: entfernte Videos, Verwarnungen und Strikes, deaktivierte Monetarisierung, einbehaltene AdSense-Einnahmen, eine über Jahre aufgebaute Reichweite – von einem Moment auf den anderen unerreichbar. YouTube begründet die Maßnahme meist nur pauschal mit einem Verstoß gegen die „Community-Richtlinien“. Doch Google darf Kanäle und Videos nicht ohne Weiteres sperren – und die Rechtsprechung hat dem klare Grenzen gesetzt.

Ob Unternehmenskanal, Creator-Account, einzelnes Video oder Monetarisierung: Hinter einer Sperre steht häufig ein automatisiertes System, ein Copyright-Strike aufgrund einer Meldung Dritter oder eine pauschale Richtlinien-Formel ohne konkrete Begründung. Wir setzen die Wiederherstellung durch – außergerichtlich durch ein bestimmtes anwaltliches Schreiben oder, wenn nötig, im gerichtlichen Eilverfahren.

Kanal oder Video gesperrt? Wir holen Ihre Reichweite zurück.

Je früher wir ansetzen, desto besser die Aussichten. Wir prüfen Ihre Sperre, fordern Google zur Wiederherstellung auf und gehen im Eilfall gerichtlich vor – 7 Tage die Woche.

Wir helfen, wenn …

  • Ihr YouTube-Kanal gesperrt, gekündigt oder deaktiviert wurde,
  • einzelne Videos entfernt oder „nicht öffentlich wahrnehmbar“ gemacht wurden,
  • Sie eine Verwarnung oder einen Strike wegen angeblicher Richtlinienverstöße erhalten haben,
  • die Sperre auf einem Copyright-Strike oder einer Content-ID-Meldung Dritter beruht,
  • Ihre Monetarisierung deaktiviert oder AdSense-Auszahlungen einbehalten werden,
  • Ihr Kanal gehackt und anschließend von YouTube gesperrt wurde.

Warum YouTube Kanäle und Videos sperrt

YouTube sperrt Videos und Kanäle meist wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen die Community-Richtlinien oder einzelne Themen-Richtlinien – etwa zu Schusswaffen, Medizin- oder Finanzthemen. Die Entscheidung trifft regelmäßig ein automatisiertes System – mit entsprechend hoher Fehlerquote. Hinzu kommt das gestufte Sanktionssystem: Auf eine Verwarnung folgen Strikes; drei Strikes innerhalb von 90 Tagen können den gesamten Kanal kosten. Häufige Auslöser sind angebliche Urheberrechtsverletzungen (Copyright-Strikes, Content-ID-Meldungen), koordinierte Meldungen von Mitbewerbern oder Dritten, der Verdacht auf „Spam oder irreführende Praktiken“, verdächtige Aktivitäten nach einem Hack sowie Beanstandungen im Rahmen der Monetarisierung. Welche konkrete Passage oder Szene beanstandet wird, teilt YouTube dabei oft nicht mit.

Ihre Rechte gegenüber YouTube (Google)

Zwischen Ihnen und der Google Ireland Limited besteht ein Nutzungsvertrag. Daraus folgt ein Anspruch auf Bereitstellung der vereinbarten Leistung – und damit auf Wiederherstellung eines zu Unrecht gesperrten Kanals oder Videos sowie auf Löschung unberechtigter Verwarnungen und Strikes. Entscheidend ist: Google darf nicht einfach ohne Verfahren sperren. Die Sperrklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sozialen Netzwerken muss die Plattform über die Maßnahme informieren, den konkreten Grund nennen und Gelegenheit zur Gegenäußerung geben – mit anschließender neuer Entscheidung.

Bei gewerblich genutzten Kanälen kommt ein zweiter Hebel hinzu: das Kartellrecht. YouTube ist für gewerbliche Inhalteanbieter ein zentraler Kommunikations-, Werbe- und Vertriebskanal. Sperrt eine marktbeherrschende Plattform ohne nachvollziehbare Begründung, kann darin eine unbillige Behinderung liegen (§ 19 GWB, durchsetzbar über § 33 GWB).

Rechtsprechung · LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2026 – 36 O 80/26 [Kart]

Google darf YouTube-Videos nicht pauschal sperren

Das LG Düsseldorf untersagte Google Ireland Limited im Wege der einstweiligen Verfügung, das Video eines gewerblichen Kanalbetreibers weiter zu sperren. Der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen die „Richtlinie zu Schusswaffen“ genügte nicht: Der Betreiber muss nachvollziehen können, welcher Inhalt aus welchem Grund gegen welche konkrete Regel verstoßen haben soll. Das Gericht stützte den Anspruch auf §§ 33, 19 GWB und behandelte YouTube als marktbeherrschende Plattform für gewerbliche Inhalteanbieter. LHR hat das Verfahren geführt – zum ausführlichen Praxisfall.

So gehen wir vor

  1. Prüfung. Wir analysieren Sperrgrund, Mitteilungen, Verwarnungs- und Strike-Historie sowie die betroffenen Bereiche (Kanal, einzelne Videos, Monetarisierung, verknüpfte Google-Konten) und bestimmen die tragfähigen Ansprüche – vertraglich, kartellrechtlich und nach EU-Plattformrecht.
  2. Außergerichtliche Aufforderung. Wir fordern Google zur Wiederherstellung bzw. Entsperrung auf und verweisen auf die fehlende Einzelfallbegründung und die Verfahrensrechte. Häufig genügt bereits ein bestimmtes anwaltliches Schreiben.
  3. Gerichtliche Durchsetzung. Bleibt Google untätig und droht ein Schaden, beantragen wir die einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung – wie zuletzt erfolgreich vor dem LG Düsseldorf; andernfalls setzen wir den Anspruch per Klage durch.

Copyright-Strikes und Beschwerden Dritter abwehren

Beruht die Sperre auf einem Copyright-Strike oder einer Content-ID-Meldung, gehen wir unmittelbar dagegen vor. Maßgeblich ist, was beanstandet wurde und wer die Meldung erhoben hat. Wir prüfen, ob die geltend gemachten Rechte überhaupt bestehen und ob die Nutzung – etwa als Zitat, Berichterstattung oder Parodie – zulässig war, und fordern die Rücknahme des Strikes. Geht es um eine Markenbeschwerde, prüfen wir, ob das geltend gemachte Zeichen überhaupt schutzfähig und in Kraft ist – eine schnelle Status- und Verfügbarkeitsrecherche bietet lhr-markenservice.de. Missbräuchliche Meldungen von Mitbewerbern wehren wir zudem wettbewerbsrechtlich ab.

EU-Vorgaben: DSA und P2B-Verordnung

Als sehr große Online-Plattform unterliegt YouTube dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065). Bei jeder Sperrung oder Inhaltsentfernung schuldet die Plattform eine konkrete, nachvollziehbare Begründung (Statement of Reasons), einen wirksamen internen Beschwerdeweg und Zugang zu außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen. Gegenüber gewerblichen Nutzern verpflichtet zusätzlich die P2B-Verordnung zur Mitteilung konkreter Gründe bei Einschränkungen (Art. 4 P2B-VO). Diese Pflichten verstärken die ohnehin bestehenden vertraglichen und kartellrechtlichen Ansprüche: Wer beschränkt, muss erklären. Wer sanktioniert, muss konkret werden.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Sperre und Ermittlung des tatsächlichen Sperrgrundes
  • Außergerichtliche Aufforderung zur Wiederherstellung von Kanal, Videos und Monetarisierung
  • Löschung unberechtigter Verwarnungen und Strikes
  • Abwehr unberechtigter Copyright-Strikes, Content-ID- und Mitbewerberbeschwerden
  • Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung bei drohendem Schaden
  • Klage auf Wiederherstellung und Unterlassung erneuter Sperren
  • Durchsetzung von Schadensersatz für entgangene Reichweite, Werbeeinnahmen und Umsätze

Auch bei anderen Plattform-Kontosperren helfen wir – etwa: Amazon-Verkäuferkonto, eBay-Verkäuferkonto, eingefrorenen PayPal-Guthaben, Google-Ads-Sperre, Facebook/Instagram-Konto, TikTok-Konto und Twitch-Konto.

Häufige Fragen

Darf YouTube meinen Kanal oder mein Video einfach sperren?

Nein. Aus dem Nutzungsvertrag folgt ein Anspruch auf Wiederherstellung zu Unrecht gesperrter Kanäle und Videos. Die Plattform muss über die Maßnahme informieren, den konkreten Grund nennen und eine Gegenäußerung ermöglichen. Pauschale Verweise auf „Community-Richtlinien“ genügen nicht.

Was bedeuten Verwarnung und Strikes für meinen Kanal?

YouTube arbeitet mit einem gestuften Sanktionssystem: Nach einer Verwarnung folgen Strikes, drei Strikes innerhalb von 90 Tagen können zur Kündigung des gesamten Kanals führen. Deshalb sollten schon einzelne Verwarnungen nicht hingenommen, sondern angegriffen werden – auch die Löschung unberechtigter Strikes lässt sich durchsetzen.

Ich habe einen Copyright-Strike erhalten – was nun?

Wir prüfen, ob die Meldung berechtigt ist und ob das geltend gemachte Schutzrecht überhaupt besteht bzw. die Nutzung zulässig war, und gehen gegen unberechtigte oder missbräuchliche Meldungen vor – gegenüber YouTube und gegenüber dem Meldenden.

Wie schnell bekomme ich Kanal oder Video zurück?

Häufig genügt ein bestimmtes anwaltliches Schreiben. Droht ein erheblicher Schaden, lässt sich die Wiederherstellung per einstweiliger Verfügung beschleunigen – wie zuletzt vor dem LG Düsseldorf.

Meine Monetarisierung wurde deaktiviert oder AdSense-Einnahmen einbehalten – gilt das auch dort?

Ja. Auch für Monetarisierung und Auszahlungen besteht der vertragliche Anspruch. Einbehaltene Einnahmen sind freizugeben, soweit kein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Gerade hier ist der wirtschaftliche Schaden oft besonders hoch, was ein Eilverfahren rechtfertigen kann.

Mein Kanal wurde gehackt und dann gesperrt – was kann ich tun?

Auch dann besteht der Wiederherstellungsanspruch. Wir weisen die fehlende Verantwortlichkeit nach und fordern die Reaktivierung sowie die Absicherung des Kanals.

Bekomme ich Schadensersatz?

Bei einer unberechtigten Sperrung kommen Schadensersatzansprüche in Betracht – etwa für entgangene Werbeeinnahmen, Reichweitenverluste und Umsatzeinbußen. Wir prüfen und beziffern Ihre Ansprüche.

Fazit

Eine YouTube-Sperre ist kein endgültiger Verlust. Der vertragliche Wiederherstellungsanspruch, die von der Rechtsprechung geforderten Verfahrensrechte, die Begründungspflichten des DSA und der P2B-Verordnung sowie – bei gewerblichen Kanälen – das Kartellrecht geben Betroffenen wirksame Hebel. Entscheidend ist schnelles, konsequentes Vorgehen – außergerichtlich und, wenn es eilt, per einstweiliger Verfügung.

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