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Verschulden

Was ist das Verschulden?

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Was ist das Verschulden?

Der Schuldner haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch sich aus dem sonstigen Inhalt eines Schuldverhältnisses ergibt. Eine strengere Haftung besteht beispielsweise bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

Unter Vorsatz versteht man das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, wobei bedingter Vorsatz bereits ausreicht. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt der Schuldner, wenn er einfachste Überlegungen nicht anstellt bzw. dasjenige nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen.

Die Haftung wegen Vorsatz kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden. Wer nur für die eigenübliche Sorgfalt einzustehen hat, ist von der Haftung für grob fahrlässiges Verhalten nicht befreit. Eine Haftung ohne Verschulden gilt in der Gefährdungsverkehr. Hier ist insbesondere an die Haftung des KFZ-Halters und an die Produkthaftung zu denken.

Verschulden setzt Zurechnungsfähigkeit voraus. Nicht verschuldensfähig sind insbesondere Kinder unter 7 Jahren. Bei Personen zwischen 7 und 18 Jahren ist auf die Einsichtsfähigkeit abzustellen. Der Schuldner haftet für schuldhaftes Handeln gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
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  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
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