Was ist eine Unterlassungserklärung?
In einer Abmahnung fordert Sie der Abmahnende regelmäßig zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser sollen Sie sich dazu verpflichten, die beanstandete Rechtsverletzung jetzt und in Zukunft zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollen Sie eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen. Auf diese Weise soll eine durch die Rechtsverletzung vermutete Wiederholungsgefahr beseitigt werden.
Ob Sie eine vorformulierte oder modifizierte Unterlassungserklärung abgeben sollten, oder ob von beiden abgesehen werden sollte, hängt stets von Einzelfall ab und kann nicht allgemein beantwortet werden.
Unsere Expertise zum Thema Unterlassungserklärung
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- Prüfung der gegnerischen Abmahnung
- Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
- Prüfung des Verhaltens des Gegners auf Rechtmäßigkeit
- Abmahnung des Gegners
- Prüfung der vorformulierten Unterlassungserklärung
- Erstellung einer eigenen Unterlassungserklärung
- Prüfung der Vertragsstrafe
- Anfertigen von Schutzschriften
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik