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Focus Markenrecht
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Medienrecht & Persönlichkeitsrecht

Wir schützen Marken, Unternehmen und Persönlichkeiten in den Medien.

Medienrecht

Medienrecht nimmt seinen Ursprung im klassischen Presserecht und ist eigentlich gar nicht mal das „ultramoderne Recht“, wie es heute in Zeiten der neuen Medien definiert wird.

Medienrecht hat immer schon vorgegeben, was rund um eine Veröffentlichung recht und richtig ist und dieses Recht hat sich seit der Einführung des Grundgesetzes nicht großartig verändert durch das Internet –  es wird nur um ein Zigfaches öfter und in unterschiedlicheren Zusammenhängen aufgerufen als in früheren Zeiten. Medienrechtsanwälte haben gut zu tun in diesen Tagen, in denen jeder in facebook-Profilen, Twitter-Accounts und privaten bis semiprofessionellen Blogs ein eigenes Medium zur Verfügung stehen hat, ohne die Ausbildung eines Journalisten genossen zu haben. Heute ist ein jeder ein Redakteur oder ein Content-Provider, ohne dass ihm in Ausbildung oder Studium entsprechendes Wissen oder gar Werte vermittelt worden wären.

Allerdings: Die Gesetze und ihre grundsätzlichen Schutzfunktionen haben sich seit Jahrzehnten nicht verändert. Medienrecht ist immer noch ein mächtiges Werkzeug, um in herkömmlichen oder digitalen Veröffentlichungen Menschen und Produkte vor über Nachrede, Beleidigungen oder falscher Darstellung zu schützen. Vor nicht zu langer Zeit war das Presse- und Medienrecht ein Rechtsgebiet mit dem weder der klassische Mittelstand noch Privatpersonen häufig Kontakt hatten. Mit der Verbreitung des Internets hat sich das grundlegend geändert.

Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht im Jahr 2018 ist ein grundsätzlich anderes als im Jahr 1996 – und das nicht nur, weil sich Gesetze geändert haben. Die neuen Medien haben Persönlichkeitsrecht in ein ganz neues Licht gerückt, denn war es vor 20 Jahren noch mit einem recht hohen Aufwand verbunden absichtlich oder unabsichtlich jemandes Persönlichkeitsrechte zu verletzten, so ist es heute Alltagsgeschäft in facebook, twitter oder per SMS oder WhatsApp.

Vor 20 Jahren waren Zeitungen, Fotografen und vereinzelte Multiplikatoren, die eine begrenzte Anzahl von Kanälen nutzen konnten, die Anspruchsgegner spezialisierter Personenschützer. Heute sind es gehässige Klassenkameraden, enttäuschte Einkäufer, verbitterte Mitbewerber oder enttäuschte Partner, die mit wenig Aufwand und hoher Effektivität Persönlichkeitsrechte wie das „Recht am eigenen Bild“ massiv und nachhaltig verletzten können – oft sogar in Unkenntnis der Folgen – vom Schüler-Selbstmord bis zur vollständigen Existenzvernichtung.

LHR setzt Unterlassungsanspruch wegen Versenden eines Fotos über WhatsApp durch

LHR konnte für eine Mandantin einen Unterlassungsanspruch beim LG Frankfurt wegen der Versendung eines Bildes über WhatsApp durchsetzen. Das Bild zeigte sie in Rückenansicht und ließ entgegen der wahren Tatsachen vermuten, dass sie sehr spärlich bekleidet am Schulunterricht teilgenommen hatte.

Details zum Fall hier

LHR – Die Medienrechtskanzlei

Das Medienrecht ist in täglichen Beratungspraxis einer modernen Kanzlei für Marken, Medien und Reputation eine Schnittmenge aus zahlreichen Rechtsgebieten und Betätigungsfeldern. Rechtsanwalt Arno Lampmann, LHR-Gründungspartner und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz: „Wie die schlagwortartige Beschreibung unserer Kanzlei ‚Marken, Medien, Reputation‘  schon sagt, spielen sich eigentlich alle Dinge, mit denen LHR sich in der täglichen anwaltlichen Praxis beschäftigt, im weiteren Sinne im Medienrecht ab.“

Das gilt natürlich für das klassische Presserecht, das sich vornehmlich sowohl im zivilrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Bereich mit den Rechten und Pflichten der Presse, also dem professionell organisierten Journalismus befasst. Aber auch der nicht ganz so professionell aufgestellte Texter oder sogar private Blogger wird naturgemäß und inzwischen regelmäßig mit rechtlichen Fragen des Medienrechts  konfrontiert.  Vor dem Hintergrund der sich immer weiter ausbreitenden sozialen Medien geraten sogar immer häufiger private Bürger in Berührung mit dem Medienrecht.

LHR hat Banken, Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts bereits in über 300 Fällen erfolgreich vertreten

Anwalt ReputationsmanagementWir haben in den letzten Jahren für unsere Mandanten weit über 300 Verfahren gegen Initiatoren rechtswidriger Berichterstattung, unter denen sich nicht nur unseriöse Medien, sondern unter anderem auch die Stiftung Warentest, die Suchmaschine Google sowie auch zahlreiche Kollegen befanden, geführt.

Details dazu hier

Konfliktpotential Internet

Internetforen, Blogs, Wikis und andere Online-Publikationen bergen ein erhebliches Konfliktpotential, das sämtliche Bevölkerungsschichten betrifft. Nicht selten kommt es vor, dass etwa private Details über Personen oder deren Fotos leichtfertig und mit Namensnennung weltweit im Internet verbreitet werden. Oft machen sich die Verantwortlichen zu wenig Gedanken darüber, dass auch im Internet die publizistische Sorgfaltspflicht gilt und die Grundsätze des Presserechts auch online Geltung haben.

Geschädigte haben viele Möglichkeiten, hier zu ihrem Recht zu kommen: Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung oder Widerruf der Berichterstattung kommen dabei in Betracht.

LHR – gefragte Experten

Neben der Entfernung von rechtswidrigen Bewertungen in Bewertungsportalen gilt die Kanzlei LHR insbesondere in Bezug auf die Entfernung rechtsverletzender Suchergebnisse bei Google und anderen Suchmaschinen als eine der führenden Kanzleien und hat in zahlreichen Verfahren erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten durchgesetzt und mit den erwirkten Entscheidungen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

MedienrechtLHR-Partner Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. hat sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung nicht nur in der Praxis, sondern auch als Autor einen Namen gemacht. Er hat auf Anfrage des Präsidenten des Bundesrats die Österreichische Regierung als Experte zum Thema „Hassrede im Internet“ beraten. Sein Beitrag wurde im offiziellen Grünbuch „Digitale Courage“ des österreichischen Bundesrats veröffentlicht. 

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Anwälte schützen Ihr Persönlichkeitsrecht und erstreiten Schadensersatz

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen.

Herabsetzende Berichterstattung kann so große Verunsicherung im Markt zu verursachen, dass sie zur „selbsterfüllenden Prophezeiung“ wird. Wie der berühmt-berüchtigte Streit Kirch gegen Deutsche Bank zeigt, bei dem es um eine Äußerung zur Kreditwürdigkeit ging, die den Medienunternehmer mutmaßlich erst recht in die Pleite getrieben hatte, kann ein solches Verhalten schwerwiegende Folgen haben. Die Deutsche Bank zahlte Kirchs Erben nach 12 Jahren Rechtsstreit im Rahmen eines Vergleichs 775 Millionen Euro.

Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihr Persönlichkeitsrecht
  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Rechtsverletzungen
  • LHR findet die Schuldigen und konfrontiert sie mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung

Birgit Rosenbaum, LHR-Partnerin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz: „Natürlich können sich die Verantwortlichen für Online-Medien auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Sie müssen gleichzeitig aber auch die Persönlichkeitsrechte derjenigen achten, über die sie berichten. Es ist daher sinnvoll, eine Meldung bereits vor ihrer Veröffentlichung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.“

Medienrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Medienrecht wird vielfach berührt, wenn es eigentlich um ganz andere Rechtsgebiete geht: Bei der Verletzung einer Marke oder bei einer Urheberrechtsverletzung, die durch die ungefragte Übernahme von Lichtbildern in sozialen Medien stattfindet sind immer mehrere Rechtsgebiete beteiligt, was dann auch die entsprechenden Ausrichtungen des juristischen Beraters vorbestimmt.

Neben den Rechtsfragen aus der der Rechtsverletzung zu Grunde liegenden Rechtsgebieten stellen sich dort nämlich immer auch spezielle Probleme, die mit der Art des Mediums, in dem die Rechtsverletzung begangen wird, zusammenhängen.

 

 

Medienrecht im internationalen Kontext

Medienrecht ist vielfach Kultursache und liegt damit im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Medienrecht ist aber auch zunehmend global, und ganz besonders europarechtlich orientiert.

Veröffentlicher machen nicht halt vor Ländergrenzen. Im deutschen Sprachraum sind Grenzen fast vollständig verschwunden, obwohl es unterschiedliche Länder-Gesetzgebungen gibt. Diese Situation bedingt, dass Verstöße gegen das Medienrecht vielfach aus verschiedensten juristischen Blickwinkeln betrachtet werden müssen.

Aktuell beschränkt sich ein EU-Medienrecht auf die Vereinheitlichung der verschiedenen Gesetze und die Überwachung von Monopolen im Telekommunikationsbusiness.

Ihre Medienrechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Aufgrund der Berührung verschiedenster Rechtsgebiete und einer grundsätzlichen auch wirtschaftlichen Bedeutung der Folgen von Rechtsverstößen gehört das Medienrecht in die Zuständigkeit von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz.

LHR versteht sich seit Gründung als Fachkanzlei für Medien- und Presserecht. Das Rechtsgebiet ist seit der ersten LHR-Stunde Zentrum des Kanzleialltages. Aus dem Medienrecht heraus haben wir weitere Kompetenzen und Expertisen entwickelt, sodass wir Presse- und Medienrecht aus einem ganzheitlichen Ansatz heraus bearbeiten können und für diesen auch bekannt sind. So wurde z.B. der erste Fall eines unrechtmäßig veröffentlichten Fotos in einer Facebook-Timeline von LHR juristisch begleitet.

Klassischer Rechtsschutz, kollektiver Rechtsschutz und gewerblicher Rechtsschutz fließen zur Wahrung von Medien- und Presserechten wie in keinem anderen Rechtsgebiet außerhalb des Verbraucherschutzes ineinander. Das haben wir ebenso erkannt wie die Tatsache, dass der Schutz von Presse und Medien sowie deren Nutzern vor Rechtsverletzungen einen engagierten Umgang mit gesellschafts-, politik- und kulturrelevanten Themen verlangt. Hier beziehen wir Stellung und streiten mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen die Ausnutzung von Medien durch Populisten oder wirtschaftliche Interessensvertreter.

Was ist das Medienrecht?

Medienrecht befasst  sich mit dem Verhältnis von unterschiedlichen Ansprüchen und Bedürfnissen im Rahmen der Regelungen von privater und öffentlicher Kommunikation - dabei geht es sowohl um zivilrechtliche Ansprüche als auch um strafrechtlich relevante Aspekte des Rechts. Teilbereiche wie das Rundfunkrecht sind überwiegend dem Verwaltungsrecht zuzurechnen.

Medienrecht befasst sich mit Veröffentlichungen in Radio, Fernsehen, Internet und Film sowie Multimedia. Ziele eines funktionalen Medienrechts sind neben der Wahrung einer rechtskonformen Kommunikationsinfrastruktur auch die Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Nutzer, Daten- und Jugendschutz sowie der Schutz des geistigen Eigentums. Das Rechtsgebiet Medienrecht ist eng verzahnt mit dem Telekommunikationsrecht.

Was ist das Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist das absolute Recht eines Individuums auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Es dient nicht lediglich dem Schutz ideeller Interessen, auch kommerzielle Interesse werden geschützt. In einzelnen Bereichen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht einfachgesetzlich gewährleistet.

Diese besonderen Persönlichkeitsrechte finden sich bspw. im strafrechtlichen Ehrschutz, im zivilrechtlichen Schutz des Namens, im Recht am eigenen Bild oder im Urheberrecht wieder. Eine weitere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz vor Erhebung & Weitergabe privater Daten).

Der Schutzumfang bemisst sich nach der betroffenen Sphäre. Hier wird zwischen der Intimsphäre (die inneren Gedanken & Gefühle sowie der Sexualbereich), der Privatsphäre und der Sozialsphäre (z.B. berufliche Tätigkeiten) differenziert. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor so hat der Geschädigte die Möglichkeit Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung oder Widerruf zu verlangen.

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