Übersicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen erstmals dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites, Kundenportale und Apps – barrierefrei zu gestalten.
Was bislang nur für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch private Anbieter, etwa aus Online-Handel, Finanzsektor, Bildungsbereich oder der Reise- und Mobilitätsbranche. Eine Ausnahme gilt nur für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme.
Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert nicht nur Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
LHR-BFSG-Check
Sind Sie betroffen? In wenigen Sekunden Klarheit.
Finden Sie mit unserem kostenfreien BFSG-Check heraus, ob Sie unter das Gesetz fallen und was jetzt zu tun ist – anonym, datensparsam und ohne Registrierung.
Mehr zum Thema in unserem Beitrag: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
So funktioniert der LHR-BFSG-Check
Unser Online-Tool analysiert anhand weniger Fragen, ob Ihr Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und ob Handlungsbedarf besteht – etwa die Erstellung einer gesetzeskonformen Barrierefreiheitserklärung oder die Umsetzung technischer Standards wie WCAG 2.1 AA. Die Prüfung orientiert sich an den Vorgaben des BFSG sowie den Kriterien der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Sie erhalten sofort eine strukturierte Ersteinschätzung mit klarer juristischer Empfehlung.
Was geprüft wird
- Sind Sie als Dienstleister im B2C-Bereich verpflichtet?
- Gilt für Sie eine Ausnahme (z. B. Kleinstunternehmen oder unverhältnismäßige Belastung)?
- Muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?
- Besteht ein Risiko für Abmahnungen oder Sanktionen?
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Schnell: Ergebnis direkt nach dem Ausfüllen.
- Datenschutzfreundlich: keine Weitergabe Ihrer Daten.
- Keine ungewollte Kontaktaufnahme.
- Klare Empfehlung: erklären, dokumentieren oder anpassen.
- Optional: rechtssichere Erklärung direkt durch LHR erstellen lassen.
Datenschutz steht an erster Stelle
Sie müssen keine sensiblen Unternehmensdaten angeben. Die Ersteinschätzung erfolgt allein auf Basis Ihrer Antworten – ohne Registrierung, ohne Cookies, ohne Nachverfolgung. Nur wenn Sie sich aktiv dafür entscheiden, treten wir anschließend mit Ihnen in Kontakt – etwa zur Prüfung Ihrer Website oder zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung.
LHR – Ihre Kanzlei für rechtssichere Digitalisierung
Ob Wettbewerbsrecht, DSGVO oder Barrierefreiheit: Wir begleiten Unternehmen seit Jahren bei der rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle. Mit dem LHR-BFSG-Check bieten wir einen niedrigschwelligen Einstieg in ein komplexes, aber zukunftsrelevantes Thema – und helfen Ihnen, unnötige Risiken zu vermeiden.
Jetzt die Notwendigkeit einer Barrierefreiheitserklärung prüfen
Direkt hier auf der Seite – keine Weiterleitung, keine Registrierung erforderlich.
Konkreter Handlungsbedarf? Wir setzen es um.
Von der Barrierefreiheitserklärung bis zur Abwehr von Abmahnungen – sprechen Sie mit uns, unverbindlich und 7 Tage die Woche.