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LHR-BSFG-Check

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen erstmals dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites, Kundenportale und Apps – barrierefrei zu gestalten.

Was bislang nur für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch private Anbieter, etwa aus Online-Handel, Finanzsektor, Bildungsbereich oder der Reise- und Mobilitätsbranche. Eine Ausnahme gilt nur für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme.

Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert nicht nur Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

LHR-BFSG-Check

Sind Sie betroffen? In wenigen Sekunden Klarheit.

Finden Sie mit unserem kostenfreien BFSG-Check heraus, ob Sie unter das Gesetz fallen und was jetzt zu tun ist – anonym, datensparsam und ohne Registrierung.

Mehr zum Thema in unserem Beitrag: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

So funktioniert der LHR-BFSG-Check

Unser Online-Tool analysiert anhand weniger Fragen, ob Ihr Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und ob Handlungsbedarf besteht – etwa die Erstellung einer gesetzeskonformen Barrierefreiheitserklärung oder die Umsetzung technischer Standards wie WCAG 2.1 AA. Die Prüfung orientiert sich an den Vorgaben des BFSG sowie den Kriterien der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Sie erhalten sofort eine strukturierte Ersteinschätzung mit klarer juristischer Empfehlung.

Was geprüft wird

  • Sind Sie als Dienstleister im B2C-Bereich verpflichtet?
  • Gilt für Sie eine Ausnahme (z. B. Kleinstunternehmen oder unverhältnismäßige Belastung)?
  • Muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?
  • Besteht ein Risiko für Abmahnungen oder Sanktionen?

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schnell: Ergebnis direkt nach dem Ausfüllen.
  • Datenschutzfreundlich: keine Weitergabe Ihrer Daten.
  • Keine ungewollte Kontaktaufnahme.
  • Klare Empfehlung: erklären, dokumentieren oder anpassen.
  • Optional: rechtssichere Erklärung direkt durch LHR erstellen lassen.

Datenschutz steht an erster Stelle

Sie müssen keine sensiblen Unternehmensdaten angeben. Die Ersteinschätzung erfolgt allein auf Basis Ihrer Antworten – ohne Registrierung, ohne Cookies, ohne Nachverfolgung. Nur wenn Sie sich aktiv dafür entscheiden, treten wir anschließend mit Ihnen in Kontakt – etwa zur Prüfung Ihrer Website oder zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung.

LHR – Ihre Kanzlei für rechtssichere Digitalisierung

Ob Wettbewerbsrecht, DSGVO oder Barrierefreiheit: Wir begleiten Unternehmen seit Jahren bei der rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle. Mit dem LHR-BFSG-Check bieten wir einen niedrigschwelligen Einstieg in ein komplexes, aber zukunftsrelevantes Thema – und helfen Ihnen, unnötige Risiken zu vermeiden.

Jetzt die Notwendigkeit einer Barrierefreiheitserklärung prüfen

Direkt hier auf der Seite – keine Weiterleitung, keine Registrierung erforderlich.

Konkreter Handlungsbedarf? Wir setzen es um.

Von der Barrierefreiheitserklärung bis zur Abwehr von Abmahnungen – sprechen Sie mit uns, unverbindlich und 7 Tage die Woche.

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