Übersicht
Ob Lebensmittel, Arzneimittel, Spielwaren, Textilien oder Chemie: Fast jedes Produkt muss richtig gekennzeichnet sein – mit Pflichtangaben, Sicherheits- und Warnhinweisen, in deutscher Sprache.
Die Vorschriften gelten als Marktverhaltensregeln. Fehler sind deshalb nicht nur ein Behördenthema, sondern ein häufiger Grund für Abmahnungen und einstweilige Verfügungen durch Mitbewerber und Verbände.
LHR berät Hersteller, Importeure und Händler zu Kennzeichnung und Produkt-Compliance – und setzt Ansprüche durch oder wehrt Abmahnungen ab, mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren.
Kennzeichnung & Compliance
Rechtssicher kennzeichnen – Abmahnungen vermeiden.
Ob Compliance-Prüfung Ihres Sortiments oder Abwehr einer Abmahnung: Sprechen Sie mit uns, 7 Tage die Woche.
Worum es bei Kennzeichnung und Compliance geht
Kennzeichnungspflichten ziehen sich quer durch fast alle Branchen. Sie sollen Verbraucher informieren und schützen – und sie sind zugleich Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG. Wer Pflichtangaben, Sicherheits- oder Warnhinweise vergisst, falsch fasst oder nur fremdsprachig anbringt, riskiert Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und – auf Plattformen – Sperrungen. Wir bündeln die wichtigsten Themen an einer Stelle und verteidigen Sie ebenso, wie wir Ansprüche gegen unlautere Mitbewerber durchsetzen.
Themen im Überblick
- Produktsicherheit & GPSR – Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (VO (EU) 2023/988).
- Gebrauchs- & Bedienungsanleitungen – Sprache, Vollständigkeit, Pflichtinhalte.
- Gefahren- & Warnhinweise – CLP/GHS und produktspezifische Warnhinweise.
- Textilkennzeichnung – Faserzusammensetzung nach der TextilKennzVO.
- Lebensmittelkennzeichnung – Pflichtangaben nach LMIV und Werbung nach HCVO.
- Arzneimittelkennzeichnung – Kennzeichnung und Werbung nach AMG und HWG.
- E-Zigaretten & Tabak – Kennzeichnung und Werbung nach TabakerzG/TabakerzV.
- CE-Kennzeichnung – Konformität und CE-Konformitätsprüfung.
Aus unserer Praxis
Kennzeichnungsfehler sind ein bevorzugtes Abmahnziel – und Plattformen verschärfen die Lage zusätzlich. In einem aktuellen LHR-Praxisfall verlangt Amazon von Händlern teils Prüfberichte für jeden einzelnen Artikel, obwohl gesetzlich die Konformität nach den einschlägigen Vorschriften (etwa Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, ProdSG, CE) genügt. Auch die Gerichte sind streng: Das LG München I wertete schon die isolierte Angabe „14 g Protein“ auf einer Verpackung als Verstoß gegen die LMIV und damit als wettbewerbswidrig (Urteil v. 28.7.2023, Az. 37 O 14809/22). Wir kennen beide Seiten – Verteidigung wie Durchsetzung.
Rechtsprechung
Bei Gesundheitsbezug zählt jedes Detail
Bei Vorschriften, die der Gesundheit dienen, wird die Spürbarkeit eines Verstoßes regelmäßig vermutet – der „Bagatell“-Einwand greift dann meist nicht (so etwa das LG München I zur Protein-Werbung). Auch der BGH hat eine missverständliche Bezeichnung „zum Diätmanagement“ als irreführend eingestuft. Kennzeichnung ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern Chefsache.
Compliance prüfen: Erste Schritte
- Pflichtangaben prüfen – welche Kennzeichnung gilt für Ihr Produkt?
- Sprache prüfen – sind alle Pflicht- und Warnhinweise auf Deutsch?
- Online-Listings prüfen – erforderliche Angaben schon vor dem Kauf sichtbar?
- Dokumentation sichern – Konformitätserklärung, Nachweise, technische Unterlagen.
- Abmahnung erhalten? Nichts ungeprüft unterschreiben – wir bewerten Berechtigung und Strategie.
Unsere Leistungen rund um Kennzeichnung & Compliance
- Compliance-Prüfung von Produkten, Verpackungen, Etiketten und Online-Listings
- Beratung zu Pflichtangaben, Sicherheits- und Warnhinweisen über alle Produktgruppen
- Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und überzogenen Plattform-Anforderungen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitbewerber mit fehlerhafter Kennzeichnung
- Begleitung bei Behördenmaßnahmen und Rückrufen
Wollen Sie umgekehrt selbst gegen einen unlauteren Wettbewerber vorgehen, hilft unsere Seite Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten: Abmahnung & einstweilige Verfügung abwehren.
Häufige Fragen zu Kennzeichnung & Compliance
Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?
Praktisch alle Verbraucherprodukte – von Lebensmitteln über Spielwaren und Textilien bis zu Chemie und Elektronik. Welche Pflichten gelten, hängt vom Produkt ab.
Müssen Pflicht- und Warnhinweise auf Deutsch sein?
Für den deutschen Markt grundsätzlich ja. Pflichtangaben sowie Sicherheits- und Warnhinweise müssen für die Verbraucher verständlich, hier also auf Deutsch, vorliegen.
Können Mitbewerber Kennzeichnungsfehler abmahnen?
Ja. Die meisten Kennzeichnungsvorschriften sind Marktverhaltensregeln (§ 3a UWG); Verstöße können von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt werden.
Gelten die Pflichten auch im Online-Handel?
Ja. Viele Pflichtangaben müssen bereits im Online-Angebot vor dem Kauf sichtbar sein, nicht erst auf der gelieferten Ware.
Was tun bei einer Abmahnung wegen Kennzeichnung?
Nichts ungeprüft unterschreiben. Wir prüfen Berechtigung und Anspruchsumfang und entwickeln die passende Reaktion.
Lassen Sie Ihre Kennzeichnung jetzt prüfen.
Ehrliche Einschätzung Ihrer Pflichten und Risiken – unverbindlich, 7 Tage die Woche.