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Vertragsrecht

Wir gestalten oder prüfen Ihre Verträge.

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Verträge sind geronnene Verhandlungsmacht: Was dort steht, entscheidet später über Geld, Rechte und Risiken – meist genau dann, wenn die Stimmung schlecht ist. LHR gestaltet und prüft Wirtschaftsverträge mit dem Schwerpunkt, der unsere Kanzlei prägt: Verträge rund um Marken, Medien, Content und digitale Geschäftsmodelle. Wir formulieren nicht für die Schublade, sondern für den Streitfall – denn wir führen diese Streitfälle täglich selbst.

Vertrag zu gestalten oder zu prüfen?

Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

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Verträge im IP-, Medien- und Digitalgeschäft

Unser Schwerpunkt liegt dort, wo Rechte das eigentliche Produkt sind: Lizenzverträge über Marken, Designs, Software und Content; Agentur- und Kooperationsverträge zwischen Unternehmen, Agenturen und Kreativen; Influencer- und Sponsoring-Verträge mit sauberer Regelung von Rechteübertragung, Kennzeichnungspflichten und Exklusivität; Vertriebs- und Vermarktungsverträge bis hin zu Plattform- und Marktplatzkonstellationen; sowie IT-, SaaS- und KI-Verträge, bei denen Nutzungsrechte, Daten und Haftung präzise verteilt sein müssen. Wer hier mit Mustern aus dem Internet arbeitet, verschenkt Rechte – oder fängt sich Pflichten ein, die nie gewollt waren.

AGB: Pflichtprogramm mit Abmahnrisiko

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen zwei Prüfungen bestehen: die Inhaltskontrolle der Gerichte (unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg – oft die wichtigsten) und den Blick der Wettbewerber, denn unzulässige AGB- und Verbraucherklauseln sind ein Dauerbrenner der Abmahnpraxis im E-Commerce. Wir erstellen und prüfen AGB, Widerrufsbelehrungen und Kundeninformationen so, dass beides standhält – und verteidigen Sie, wenn eine Abmahnung wegen Vertragsklauseln ins Haus kommt.

Vom Entwurf bis zum Streit

Wir begleiten den gesamten Lebenszyklus eines Vertrags: Verhandlung und Gestaltung, laufende Anpassung an neue Rechtslagen, und wenn es kracht – Kündigung, Rückabwicklung, Vertragsstrafen, Schadensersatz – die Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche. Dabei kommt uns zugute, was unsere Kanzlei auszeichnet: Wir kennen die prozessuale Seite aus hunderten Verfahren und wissen deshalb, welche Klausel vor Gericht trägt und welche nur gut aussieht. Geht es um Kennzeichen- und Schutzrechtslizenzen, prüfen wir zugleich die Schutzrechtslage – ob eine Marke für Ihr Vorhaben noch frei ist, zeigt der LHR-Markenservice.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von Lizenz-, Agentur-, Kooperations- und Vertriebsverträgen
  • Influencer-, Sponsoring- und Vermarktungsverträge mit sauberer Rechte- und Pflichtenregelung
  • IT-, SaaS- und KI-Verträge: Nutzungsrechte, Daten, Gewährleistung, Haftung
  • AGB, Widerrufsbelehrungen und Kundeninformationen für Onlineshops und Dienstleister
  • NDAs und Vertraulichkeitsvereinbarungen im Verbund mit dem Know-how-Schutz
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche: Kündigung, Vertragsstrafe, Schadensersatz

Häufige Fragen

Können wir AGB eines Wettbewerbers übernehmen?

Davon ist doppelt abzuraten: Fremde AGB passen selten zum eigenen Geschäftsmodell (unwirksame oder fehlende Klauseln), und sie können urheberrechtlich geschützt sein – die Übernahme selbst kann dann abgemahnt werden.

Wann sollte ein Vertrag anwaltlich geprüft werden – vor oder nach Unterschrift?

Vorher. Nach Unterschrift lässt sich fast nichts mehr korrigieren; vorher genügt oft eine kurze Prüfung, um die zwei, drei Klauseln zu entschärfen, die später teuer würden.

Was gehört in einen Influencer-Vertrag?

Mindestens: Leistungsumfang und Freigaben, Nutzungsrechte an den Inhalten (Kanäle, Dauer, Bearbeitung), Kennzeichnungspflichten, Exklusivität, Vergütung und Ausstiegsregeln. Gerade die Rechteklausel entscheidet, ob Sie den Content später weiterverwenden dürfen.

Ist ein mündlicher Vertrag wirksam?

Meistens ja – aber kaum beweisbar. Im Geschäftsverkehr gilt: Was nicht dokumentiert ist, existiert im Streitfall nicht. Mindestens eine schriftliche Bestätigung der Eckpunkte sollte Standard sein.

Fazit

Gute Verträge sind unauffällig – sie funktionieren einfach. Damit das so bleibt, schreiben wir sie so, wie wir sie im Ernstfall auch verteidigen würden.

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