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Focus Markenrecht
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Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

Wir schützen Unternehmer vor Angriffen der Konkurrenz.

Ihr Ansprechpartner

Eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung im Briefkasten ist ein Schock – aber zunächst nur ein beschriebenes Stück Papier. Entscheidend ist, wie Sie darauf reagieren.

Die falsche Reaktion kann teuer werden: eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung bindet lebenslang unter Vertragsstrafe. Die richtige Reaktion wehrt den Angriff ab – und deckt oft eigene Fehler des Gegners auf.

LHR verteidigt Sie gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen – mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren auf beiden Seiten des Spielfelds.

Abmahnung oder Verfügung erhalten?

Unterschreiben Sie nichts – sprechen Sie erst mit uns.

Die Frist läuft, aber überstürztes Handeln schadet. Wir prüfen Ihren Fall kurzfristig und entwickeln die richtige Verteidigung – 7 Tage die Woche.

Warum die Reaktion auf eine Abmahnung entscheidet

Eine Abmahnung ist die Mitteilung, dass Sie sich angeblich rechtswidrig verhalten haben, verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten zu erstatten. Wer die vorformulierte Erklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich oft lebenslang – bei jedem weiteren Verstoß droht eine empfindliche Vertragsstrafe. Wer dagegen vorschnell den Anspruch zurückweist oder eine voreilige negative Feststellungsklage erhebt, trägt unter Umständen das volle Kostenrisiko. Genau deshalb gilt: erst prüfen, dann handeln.

Ihre Handlungsoptionen – die 5 größten Fehler und zugleich besten Reaktionen

Auf eine Abmahnung gibt es nicht die eine richtige Antwort: Dieselbe Reaktion kann je nach Lage der größte Fehler oder die beste Verteidigung sein. In Betracht kommen insbesondere fünf Wege:

  • Unterlassungserklärung abgeben – meist nur modifiziert: die zu weit gefasste Erklärung des Gegners auf das rechtlich Geschuldete zurückführen und die Vertragsstrafe entschärfen. Ungeprüft unterschreiben ist der häufigste Fehler.
  • Anspruch zurückweisen – kann Vergleichsverhandlungen einleiten, gibt dem Gegner aber Gewissheit und hilft ihm bei schwieriger Sach- oder Rechtslage womöglich erst „aufs Pferd“.
  • Schweigen – manchmal der bessere Rat: Eine Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten besteht grundsätzlich nicht, und je weniger der Gegner weiß, desto schlechter steht er im Eilverfahren. Das Risiko ist die Klage oder einstweilige Verfügung.
  • Negative Feststellungsklage – nur in bestimmten Konstellationen sinnvoll, etwa wenn Sie dringend Gewissheit brauchen; sonst droht ein erhebliches Kostenrisiko.
  • Schutzschrift hinterlegen – vorbeugende Verteidigung gegen eine drohende einstweilige Verfügung, notfalls binnen Stundenfrist; im falschen Fall kann sie dem Gegner aber sogar nützen.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir bewerten Ihre Lage und wählen die passende Strategie.

Kostenloser LHR-Ratgeber als PDF

Unser Ratgeber „Abmahnungen – die 5 größten Fehler und die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten“ stellt alle fünf Wege mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber, damit Sie Ihre Handlungsalternativen auf einen Blick haben.

Abmahnung erhalten? Erste Schritte

  • Ruhe bewahren – die Abmahnung ist zunächst nur ein Schreiben.
  • Frist notieren und beachten – aber nicht aus Panik überstürzt handeln.
  • Nichts unterschreiben, nichts zahlen – weder die Unterlassungserklärung noch die Kostenrechnung ungeprüft.
  • Keinen Kontakt zum Gegner oder dessen Anwalt aufnehmen.
  • Rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen – wir prüfen Berechtigung, Anspruchsumfang und die beste Strategie.

Worauf es ankommt

Wer angreift, muss sich am eigenen Maßstab messen lassen

Weil wir sonst auf Seiten der Rechteinhaber stehen und Ansprüche durchsetzen, wissen wir genau, wo der Gegner angreifbar ist: Wir prüfen, ob er sich selbst rechtmäßig verhält, ob die Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafe wirksam sind – und ob die Abmahnung womöglich rechtsmissbräuchlich ist. Sprechen zahlreiche Indizien für einen Rechtsmissbrauch (§ 8c UWG), trifft den Abmahner eine sekundäre Darlegungslast (so etwa das OLG Hamm). Je mehr Fehler der Gegner macht, desto besser für Sie.

Zum LHR-Ratgeber: 5 Reaktionsmöglichkeiten

Verteidigung nach Themengebiet

Je nach Vorwurf gelten unterschiedliche Maßstäbe. Für die häufigsten Bereiche haben wir eigene Seiten:

Wollen Sie umgekehrt selbst gegen einen unlauteren Wettbewerber vorgehen, finden Sie alles zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen.

Unsere Leistungen zur Abmahnungsabwehr

  • Prüfung der gegnerischen Abmahnung auf Berechtigung und Anspruchsumfang
  • Prüfung der vorformulierten Unterlassungserklärung und Erstellung einer modifizierten Erklärung
  • Prüfung der Vertragsstrafenklausel auf Wirksamkeit
  • Hinterlegung von Schutzschriften gegen drohende einstweilige Verfügungen – notfalls binnen Stundenfrist
  • Verteidigung im einstweiligen Verfügungsverfahren (Widerspruch, Berufung, Aufhebungsantrag)
  • Prüfung, ob sich der Gegner selbst rechtmäßig verhält – und Vorbereitung eines Gegenangriffs
  • Durchsetzung von Schadensersatz, falls der Vertrieb wegen einer Verbotsverfügung eingestellt werden musste

Häufige Fragen zur Abmahnung

Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Ruhe bewahren, die Frist notieren, nichts unterschreiben und nichts zahlen, keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen und rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Erst nach Prüfung lässt sich die richtige Strategie festlegen.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

In der Regel nicht ungeprüft. Vorformulierte Erklärungen sind häufig zu weit gefasst und binden lebenslang unter Vertragsstrafe. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der bessere Weg, manchmal auch gar keine.

Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen?

Bei einer berechtigten Abmahnung in der Regel ja. Ist die Abmahnung unberechtigt oder rechtsmissbräuchlich, besteht dagegen kein Kostenerstattungsanspruch – das prüfen wir im Einzelfall.

Was ist eine Schutzschrift?

Eine vorbeugende Verteidigungsschrift, mit der Sie dem Gericht vor einer drohenden einstweiligen Verfügung Ihren Standpunkt darlegen. Sie wird zentral hinterlegt und kann verhindern, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung gegen Sie entscheidet.

Kann ich mich gegen eine einstweilige Verfügung wehren?

Ja. Je nach Lage kommen Widerspruch, Berufung oder ein Aufhebungsantrag in Betracht. Auch hier lauern für den Gegner zahlreiche prozessuale Fallstricke, die wir konsequent nutzen.

Was ist eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung?

Eine Abmahnung, mit der vorwiegend sachfremde Ziele verfolgt werden – etwa das Erzielen von Gebühren und Vertragsstrafen (§ 8c UWG). Indizien sind unter anderem eine Abmahntätigkeit, die in keinem Verhältnis zur eigenen Geschäftstätigkeit steht.

Lassen Sie Ihre Abmahnung jetzt prüfen.

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