Laden Sie Ihre Crefo-Eigenauskunft (MeineCrefo) hoch. Die KI findet die rechtlichen Angriffspunkte — Inkassoeinträge, abgelaufene Speicherfristen, falsche Stammdaten, unplausible Scores. Sie bestätigen, was zutrifft — und erhalten ein individuelles, nach anwaltlich entwickelter Systematik KI-generiertes Aufforderungsschreiben als Word-Datei für Ihren eigenen Briefkopf.
Vielfach ausgezeichnete Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz — u. a. Handelsblatt „Deutschlands Beste Kanzleien", Best Lawyers, brand eins.
PDF Ihrer MeineCrefo-Eigenauskunft einfügen. Sie enthält die Inkasso- und Scoredaten, die Geschäftspartner nie sehen — die Ihre Bonität aber treiben.
Die KI listet jeden angreifbaren Eintrag mit Erfolgsaussicht und Rechtsgrund. Sie beantworten pro Eintrag kurze Fragen: bestritten, bezahlt, falsch zugeordnet?
Aus Ihren Antworten erstellt die KI Ihr individuelles Aufforderungsschreiben — nach anwaltlich entwickelter Systematik. Sie erhalten es als Word-Datei und versenden es unter Ihrem eigenen Briefkopf an die Creditreform.
Geprüft werden Inkassovorgänge, Negativmerkmale, Speicher- und Löschfristen (3-Jahres-Frist, 100-Tage-Regel), Stammdaten sowie die Plausibilität von Bonitätsindex und Kreditlimit.
Es werden ausschließlich die Inhalte der hochgeladenen Auskunft verarbeitet; das Ergebnis erscheint nur hier auf der Seite. Keine E-Mail-Adresse, keine Registrierung. Die automatisierte Einschätzung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Reagiert die Creditreform auf Ihr Schreiben nicht oder nur formelhaft, ist die Forderungslage streitig oder steht eine Finanzierung, ein Auftrag oder eine Geschäftsbeziehung akut auf dem Spiel — dann prüfen und vertreten unsere Anwälte im Vollmandat. Auskunfteien reagieren auf ein anwaltliches Schreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.
Prüfung der gesamten Datengrundlage (inkl. Art.-15-Auskunft), förmliche Aufforderung zu Löschung, Berichtigung und Neubewertung — auf Kanzlei-Briefkopf, mit voller Haftung ab Kenntnis.
Wenn es schnell gehen muss oder die Creditreform hartnäckig bleibt: gerichtliche Durchsetzung von Unterlassung, Berichtigung und Löschung — wie in unserem Verfahren vor dem OLG Köln (18 U 304/11).
Geltendmachung materieller und immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO bzw. § 824 BGB — etwa bei geplatzten Finanzierungen oder gekündigten Kreditlinien.
Ein anwaltliches Vollmandat ist deutlich teurer als dieses Tool: Sie müssen damit rechnen, dass die Beauftragung Sie ca. 1.500 € netto kosten wird. Diese Kosten müssen unter Umständen vom Gegner erstattet werden — zwingend ist das allerdings nicht. Wir nehmen daher von vornherein keine Mandate an, bei denen klar ist, dass die Kosten außer Verhältnis zu dem Vorteil stehen, den Ihnen die Entfernung der Einträge bringt. Bei bestehender Firmen-Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Die für das Aufforderungsschreiben gezahlten 99 € werden vollständig angerechnet.
Lesenswerte Praxisfälle: Creditreform verbessern — vom Risiko-Score zur brauchbaren Auskunft · OLG Köln: „Bezahlt ist bezahlt" · Falscher Eintrag durch Personenverwechslung · LG Bielefeld stoppt fehlerhafte Bonitätsbewertung · EuGH: Ihre Rechte gegenüber SCHUFA & Creditreform
Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien" (Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- & Urheberrecht) und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.
Als betroffenes Unternehmen erhalten Sie über meine.creditreform.de bzw. per Antrag nach Art. 15 DSGVO eine Selbstauskunft. Nur diese Eigenauskunft enthält die Inkassohistorie und die Scoredetails — die Firmenauskunft, die Dritte kaufen, zeigt sie nicht.
Ja — wenn die Bewertung auf falschen, veralteten, bestrittenen oder nicht mehr verwertbaren Daten beruht. Der Index ist ein Werturteil; seine Tatsachengrundlage muss stimmen. Wird sie korrigiert, muss die Creditreform neu bewerten. Ein bestimmtes Ergebnis kann und darf niemand garantieren.
Erledigte Zahlungsstörungen sind grundsätzlich nach drei Jahren zu löschen. Wurde die Forderung binnen 100 Tagen nach Einmeldung beglichen und stehen keine weiteren Negativmerkmale entgegen, kommt eine Löschung bereits nach 18 Monaten in Betracht.
Unmittelbar schützt die DSGVO natürliche Personen — bei Einzelfirma und e.K. also die gesamte Auskunft. Bei GmbH & Co. greifen daneben § 824 BGB (Kreditgefährdung) und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht; personenbezogene Daten von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleiben voll DSGVO-geschützt. Das Schreiben wählt automatisch die passende Anspruchsgrundlage.
Nein. Die Auskunftei ist selbst für die Richtigkeit ihrer Daten verantwortlich. Strategisch kann die freiwillige Mitteilung aktueller Geschäftszahlen den Index aber oft schnell heben — das Schreiben bietet diesen Baustein optional an.
Dann folgt in der Regel die förmliche anwaltliche Aufforderung mit kurzer Nachfrist und anschließend das gerichtliche Vorgehen (einstweilige Verfügung, Klage) sowie ggf. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die gezahlte Gebühr wird angerechnet.
Nein. Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung. Das 99-€-Paket ist ein automatisiert erstelltes, individualisiertes Dokument auf Basis einer von unseren Anwälten entwickelten Vorlagensystematik — Sie versenden es selbst unter eigenem Briefkopf. Anwaltliche Prüfung, Vertretung und Beratung im Einzelfall erfolgen erst im Vollmandat (Stufe 3).
Als Betroffener können Sie Ihre Rechte aus Art. 15–17 DSGVO selbst geltend machen; das ist keine Rechtsdienstleistung für Dritte. Das Schreiben liefert Ihnen dafür die passende, anwaltlich entwickelte Argumentation. Reagiert die Creditreform nicht oder nur formelhaft, ist der anwaltliche Schritt der richtige nächste Hebel — Auskunfteien reagieren auf Kanzleischreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.
Sie müssen mit ca. 1.500 € netto rechnen. Diese Kosten müssen unter Umständen vom Gegner erstattet werden — zwingend ist das nicht. Mandate, bei denen die Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen, nehmen wir von vornherein nicht an. Die 99 € für das Schreiben werden vollständig angerechnet.
Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen anwaltliche Kosten ganz oder teilweise — ob und in welchem Umfang, hängt von Ihrem Vertrag ab. Im Vollmandat holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ein Erfolgshonorar ist anwaltlich nicht zulässig (§ 49b BRAO).