Laden Sie Ihre Crefo-Eigenauskunft (MeineCrefo) hoch. Die KI findet die rechtlichen Angriffspunkte: abgelaufene Speicherfristen, Inkassoeinträge, falsche Stammdaten, unplausible Scores.
Sie bestätigen, was zutrifft — und erhalten Ihr Crefo-Dossier: das individuelle Aufforderungsschreiben für Ihren Briefkopf, dazu Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Nachfass-Service und Anrechnungs-Gutschein.
Vielfach ausgezeichnete Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz — u. a. Handelsblatt „Deutschlands Beste Kanzleien", Best Lawyers, brand eins.
PDF Ihrer MeineCrefo-Eigenauskunft einfügen. Sie enthält die Inkasso- und Scoredaten, die Geschäftspartner nie sehen — die Ihre Bonität aber treiben.
Die KI listet jeden angreifbaren Eintrag mit Erfolgsaussicht und Rechtsgrund. Sie beantworten pro Eintrag kurze Fragen: bestritten, bezahlt, falsch zugeordnet?
Aus Ihren Antworten erstellt die KI Ihr individuelles Aufforderungsschreiben — nach anwaltlich entwickelter Systematik. Sie erhalten es als Word-Datei und versenden es unter Ihrem eigenen Briefkopf an die Creditreform.
Geprüft werden Inkassovorgänge, Negativmerkmale, Speicher- und Löschfristen (3-Jahres-Frist, 100-Tage-Regel), Stammdaten sowie die Plausibilität von Bonitätsindex und Kreditlimit.
Es werden ausschließlich die Inhalte der hochgeladenen Auskunft verarbeitet; das Ergebnis erscheint nur hier auf der Seite. Keine E-Mail-Adresse, keine Registrierung. Die automatisierte Einschätzung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Aus Ihren Angaben erstellt die KI ein individuelles Aufforderungsschreiben nach der von unseren Anwälten entwickelten Prüf- und Argumentationssystematik: Berichtigung, Löschung, Fristsetzung und die ausdrückliche Aufforderung zur Neuberechnung des Bonitätsindex. Sie erhalten es als Word-Datei (.docx) und versenden es selbst — per Post unter Ihrem Briefkopf oder per E-Mail. Dazu gehören vier weitere Bausteine: der taggenaue Fristenkalender, das Reaktions-Playbook für die Standardantworten der Creditreform, der automatische Nachfass-Service und Ihr Anrechnungs-Gutschein über die vollen 99 €. Kein Anwaltsschreiben, keine Einzelfall-Rechtsberatung — dafür gibt es das Vollmandat (unten).
Alle fünf Bausteine sind im Preis von 99 € netto enthalten — Sie erhalten sie nach der Bestellung automatisch per E-Mail.
Ihr Dossier wird aus Ihrer Auskunft erstellt — die Prüfung davor ist kostenlos und anonym.
Auskunft jetzt kostenlos prüfenGekürzte Vorschau des Aufforderungsschreibens — des zentralen Bausteins Ihres Dossiers. Die vollständige Fassung mit allen Prüfpunkten und Fristsetzung erhalten Sie als Word-Datei nach der Bestellung, die übrigen vier Bausteine als PDF und E-Mail-Service.
Das vollständige Crefo-Dossier: Aufforderungsschreiben (Word), Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Nachfass-Service und Anrechnungs-Gutschein. Keine anwaltliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall. Angebot ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB).
Erstellt werden die oben von Ihnen bestätigten Angriffspunkte. Lieferung als Word-Datei (.docx) und PDF per E-Mail — in der Regel binnen weniger Minuten nach Zahlungseingang.
🔒 Zahlung sicher über Stripe — Kartendaten ausschließlich dort, nie auf dieser Seite. Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten nicht gestattet (§ 49b BRAO).
Reagiert die Creditreform auf Ihr Schreiben nicht oder nur formelhaft, ist die Forderungslage streitig oder steht eine Finanzierung, ein Auftrag oder eine Geschäftsbeziehung akut auf dem Spiel — dann prüfen und vertreten unsere Anwälte im Vollmandat. Auskunfteien reagieren auf ein anwaltliches Schreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.
Prüfung der gesamten Datengrundlage (inkl. Art.-15-Auskunft), förmliche Aufforderung zu Löschung, Berichtigung und Neubewertung — auf Kanzlei-Briefkopf, mit voller Haftung ab Kenntnis.
Wenn es schnell gehen muss oder die Creditreform hartnäckig bleibt: gerichtliche Durchsetzung von Unterlassung, Berichtigung und Löschung — wie in unserem Verfahren vor dem OLG Köln (18 U 304/11).
Geltendmachung materieller und immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO bzw. § 824 BGB — etwa bei geplatzten Finanzierungen oder gekündigten Kreditlinien.
Ein anwaltliches Vollmandat ist deutlich teurer als dieses Tool: Sie müssen damit rechnen, dass die Beauftragung Sie ca. 1.500 € netto kosten wird. Diese Kosten müssen unter Umständen vom Gegner erstattet werden — zwingend ist das allerdings nicht. Wir nehmen daher von vornherein keine Mandate an, bei denen klar ist, dass die Kosten außer Verhältnis zu dem Vorteil stehen, den Ihnen die Entfernung der Einträge bringt. Bei bestehender Firmen-Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Die für das Crefo-Dossier gezahlten 99 € werden vollständig angerechnet.
Lesenswerte Praxisfälle: Creditreform verbessern — vom Risiko-Score zur brauchbaren Auskunft · „Bezahlt ist bezahlt" vor dem BGH — was seit 12/2025 gilt · Falscher Eintrag durch Personenverwechslung · LG Bielefeld stoppt fehlerhafte Bonitätsbewertung · EuGH: Ihre Rechte gegenüber SCHUFA & Creditreform
Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien" (Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- & Urheberrecht) und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.
Als betroffenes Unternehmen erhalten Sie über meine.creditreform.de bzw. per Antrag nach Art. 15 DSGVO eine Selbstauskunft. Nur diese Eigenauskunft enthält die Inkassohistorie und die Scoredetails — die Firmenauskunft, die Dritte kaufen, zeigt sie nicht.
Ja — wenn die Bewertung auf falschen, veralteten, bestrittenen oder nicht mehr verwertbaren Daten beruht. Der Index ist ein Werturteil; seine Tatsachengrundlage muss stimmen. Wird sie korrigiert, muss die Creditreform neu bewerten. Ein bestimmtes Ergebnis kann und darf niemand garantieren.
Erledigte Zahlungsstörungen sind grundsätzlich nach drei Jahren zu löschen. Wurde die Forderung binnen 100 Tagen nach Einmeldung beglichen und stehen keine weiteren Negativmerkmale entgegen, kommt eine Löschung bereits nach 18 Monaten in Betracht. Wichtig seit der BGH-Entscheidung vom 18.12.2025 (I ZR 97/25): Einen Anspruch auf sofortige Löschung nach Zahlung gibt es nicht — maßgeblich sind diese Fristen plus eine Abwägung im Einzelfall. Unser Schreiben argumentiert exakt auf dieser aktuellen Linie.
Nein. Der BGH hat am 12.05.2026 (VI ZR 375/24) klargestellt: Wer eine Forderung vor der Einmeldung bestritten hat, darf deswegen nicht bei einer Auskunftei eingemeldet werden. Das ist aktuell einer der stärksten Hebel — aber nur, wenn das Bestreiten tatsächlich und belegbar erfolgt ist. Das Schreiben nimmt diesen Punkt deshalb nur auf, wenn Sie ihn ausdrücklich bestätigen.
Ehrliche Antwort: in der Regel nein. Nach der BGH-Rechtsprechung darf die Creditreform Schuldnerverzeichnis-Einträge des Geschäftsführers, von Gesellschaftern und sogar von Drittgesellschaften für den Index verwerten. Der wirksame Weg ist die vorzeitige Löschung des Registereintrags selbst beim zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO, Nachweis der Gläubigerbefriedigung) — danach muss die Auskunftei nachziehen. Erkennt unser Check diese Konstellation, raten wir vom Schreiben ab und empfehlen direkt die anwaltliche Registerlöschung.
Unmittelbar schützt die DSGVO natürliche Personen — bei Einzelfirma und e.K. also die gesamte Auskunft. Bei GmbH & Co. greifen daneben § 824 BGB (Kreditgefährdung) und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht; personenbezogene Daten von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleiben voll DSGVO-geschützt. Das Schreiben wählt automatisch die passende Anspruchsgrundlage.
Nein. Die Auskunftei ist selbst für die Richtigkeit ihrer Daten verantwortlich. Strategisch kann die freiwillige Mitteilung aktueller Geschäftszahlen den Index aber oft schnell heben — das Schreiben bietet diesen Baustein optional an.
Dann folgt in der Regel die förmliche anwaltliche Aufforderung mit kurzer Nachfrist und anschließend das gerichtliche Vorgehen (einstweilige Verfügung, Klage) sowie ggf. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die gezahlte Gebühr wird angerechnet.
Nein. Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung. Das 99-€-Dossier enthält ein automatisiert erstelltes, individualisiertes Aufforderungsschreiben auf Basis einer von unseren Anwälten entwickelten Vorlagensystematik — Sie versenden es selbst unter eigenem Briefkopf — sowie Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Nachfass-Service und Anrechnungs-Gutschein. Anwaltliche Prüfung, Vertretung und Beratung im Einzelfall erfolgen erst im Vollmandat (Stufe 3).
Als Betroffener können Sie Ihre Rechte aus Art. 15–17 DSGVO selbst geltend machen; das ist keine Rechtsdienstleistung für Dritte. Das Schreiben liefert Ihnen dafür die passende, anwaltlich entwickelte Argumentation. Reagiert die Creditreform nicht oder nur formelhaft, ist der anwaltliche Schritt der richtige nächste Hebel — Auskunfteien reagieren auf Kanzleischreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.
Sie müssen mit ca. 1.500 € netto rechnen. Diese Kosten müssen unter Umständen vom Gegner erstattet werden — zwingend ist das nicht. Mandate, bei denen die Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen, nehmen wir von vornherein nicht an. Die 99 € für das Schreiben werden vollständig angerechnet.
Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen anwaltliche Kosten ganz oder teilweise — ob und in welchem Umfang, hängt von Ihrem Vertrag ab. Im Vollmandat holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ein Erfolgshonorar ist anwaltlich nicht zulässig (§ 49b BRAO).