Crefo-Check von LHR Rechtsanwälte
Schlechte Crefo-Bonität? Prüfen Sie, was weg muss.
Der kostenlose Crefo-Check zeigt Ihnen in etwa 60 Sekunden, welche Einträge in Ihrer Creditreform-Auskunft angreifbar sind. Das Schreiben an die Creditreform erhalten Sie als Crefo-Dossier, die Durchsetzung übernehmen auf Wunsch unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Lieber gleich mit dem Anwalt sprechen? Rufen Sie uns an: 0221 / 2716733-0 · Kontaktformular
So funktioniert’s
Von der Crefo-Auskunft zum Schreiben an die Creditreform – in fünf Schritten.
Kein Konto, keine Vorkenntnisse. Die Prüfung ist kostenlos; Kosten entstehen erst, wenn Sie das Crefo-Dossier bestellen.
Eigenauskunft hochladen
Sie laden Ihre Creditreform-Eigenauskunft als PDF hoch (aus meine.creditreform.de oder per Antrag nach Art. 15 DSGVO), gern zusammen mit der Bilanzampel. Die Datei wird verschlüsselt übertragen und nicht gespeichert.
kostenlos · ohne RegistrierungAutomatische Prüfung
Die KI wertet die Auskunft nach der Prüfsystematik unserer Anwälte aus: Inkassovorgänge, Negativmerkmale, Speicher- und Löschfristen, Stammdaten samt Branchenzuordnung (WZ 2008) sowie die Plausibilität von Bonitätsindex und Kreditlimit. Sie sehen, welche Punkte angreifbar sind, und einen Fristenkalender.
kostenlos · etwa 60 SekundenMarkieren, was zutrifft
Zu jedem Punkt beantworten Sie kurze Fragen, etwa ob Sie eine Forderung vor der Meldung bestritten haben. Ins Schreiben kommt nur, was Sie bestätigen. Danach sehen Sie eine gekürzte Vorschau des Schreibens.
kostenlos · wenige MinutenCrefo-Dossier bestellen
Sie geben Firmierung, vertretungsberechtigte Person, Anschrift und E-Mail an und zahlen über Stripe. Sie erhalten das Aufforderungsschreiben als Word-Datei (.docx) per E-Mail, dazu das Crefo-Dossier mit Fristenkalender, Reaktions-Playbook und Positiv-Plan.
99 € netto · Lieferung meist in wenigen MinutenAn die Creditreform senden
Sie setzen Ihren Briefkopf ein, prüfen Ort und Unterschrift und senden das Schreiben an Ihre örtliche Creditreform-Gesellschaft, am besten per Einwurf-Einschreiben und vorab per E-Mail oder Fax. Die Anschrift nennen wir Ihnen nach der Bestellung.
Frist im Schreiben: 14 Tage
Nach der Bestellung
- Erinnerung und Antwort-Prüfung: Etwa 18 Tage nach der Bestellung, also kurz nach Ablauf der Frist, fragen wir per E-Mail nach, ob die Creditreform reagiert hat. Ihre Antwort laden Sie über den persönlichen Link aus Ihrer Bestell-E-Mail hoch: Sie sehen in etwa einer Minute, was zugesagt oder abgelehnt wurde, und können die Sache direkt an unsere Anwälte übergeben: außergerichtlich zum Festpreis von 1.500 € netto, abzüglich der 99 € für das Dossier.
- Wiedervorlage-Check: Rund einen Monat nach der Bestellung erinnern wir Sie, eine neue Eigenauskunft anzufordern. Über Ihren persönlichen Link vergleicht der Check Index, Ausfallwahrscheinlichkeit, Kreditlimit und Einträge mit dem Stand bei der Bestellung, kostenlos.
- Wenn die Creditreform ablehnt: Am schnellsten ist die Übergabe an unsere Anwälte über die Antwort-Prüfung. Geht es um Angaben zu natürlichen Personen, etwa als Einzelkaufmann, Inhaber oder Geschäftsführer, gibt es zwei kostenlose Wege: die Beschwerde bei der Überwachungsstelle nach den Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien (bei Speicherfristen) und die Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht. Für die Daten einer GmbH oder AG bleibt der Zivilrechtsweg.
- Vollmandat, wenn nötig: Reagiert die Creditreform nicht oder nur formelhaft, übernehmen unsere Anwälte auf Wunsch: förmliche Aufforderung auf Kanzlei-Briefkopf und die weitere Korrespondenz mit der Creditreform zum Festpreis von 1.500 € netto; die 99 € werden vollständig angerechnet. Gerichtliche Schritte (Verfügung, Klage) nur nach gesonderter Absprache.
Gut zu wissen
- Kosten: Die Prüfung ist kostenlos. Das Crefo-Dossier kostet einmalig 99 € netto zzgl. 19 % USt.; das Angebot richtet sich nur an Unternehmer (§ 14 BGB). Kein Abo, kein Erfolgshonorar.
- Selbstversand: Das Schreiben ist ein automatisiert erstelltes Dokument nach anwaltlich entwickelter Systematik, das Sie unter eigenem Briefkopf versenden. Eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall gibt es im Vollmandat.
- Ihre Daten: Die PDF wird nach der Auswertung verworfen. Was Sie uns im Mandat mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Schritt 1: Kostenloser Crefo-Check
Auskunft prüfen
Kostenlos, anonym, ohne Registrierung. Geprüft werden Inkassovorgänge, Negativmerkmale, Speicher- und Löschfristen, Stammdaten samt Branchenzuordnung (WZ 2008) und die Plausibilität von Bonitätsindex und Kreditlimit.
Keine Zeit, eilig oder zu kompliziert? Der Check ist freiwillig – sprechen Sie direkt mit dem Anwalt.
Keine Auskunft zur Hand?
Einträge, Fristen und Scorefaktoren werden geprüft.
Automatisierte Einschätzung, keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Einzelheiten in unseren Datenschutzhinweisen.
Schritt 2: Das Crefo-Dossier
Ihr Schreiben an die Creditreform.
Individuell aus Ihren Angaben erstellt, nach der Systematik unserer Anwälte. Sie versenden es selbst unter Ihrem Briefkopf.
- AufforderungsschreibenWord-Datei für Ihren Briefkopf, mit Fristsetzung.
- FristenkalenderWann welcher Eintrag zu löschen ist.
- Reaktions-PlaybookDie passende Antwort auf die Standardschreiben der Creditreform.
- Nachfass-ServiceErinnerung nach Fristablauf und anwaltliche Ersteinschätzung.
- Positiv-PlanWas Sie neben dem Schreiben selbst tun können, um den Index aktiv zu heben – auf Ihre Auskunft zugeschnitten.
- Wiedervorlage-Check nach einem MonatNeue Eigenauskunft hochladen, Vorher-nachher-Vergleich sehen – kostenlos.
- 99-€-GutscheinVoll anrechenbar auf ein späteres Vollmandat.
zzgl. 19 % USt. (117,81 €). Zahlung über Stripe, Lieferung per E-Mail.
Zur BestellungKeine anwaltliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall. Nur für Unternehmer (§ 14 BGB).
Schritt 2: Ihre Vorschau ist fertig
So sieht Ihr Schreiben aus – hier bestellen Sie das vollständige Crefo-Dossier.
Gekürzte Vorschau des Aufforderungsschreibens – des zentralen Bausteins Ihres Dossiers. Die vollständige Fassung mit allen Prüfpunkten und Fristsetzung erhalten Sie als Word-Datei nach der Bestellung, dazu das Crefo-Dossier als zweite Word-Datei mit Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Positiv-Plan und Anrechnungs-Gutschein; der Nachfass-Service kommt per E-Mail.
Was im Schreiben steht
- Anwaltlich entwickelte SystematikKein generischer Textbaustein: Die Prüf-Logik und die Musterargumentation stammen von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz – die KI individualisiert sie mit Ihren Angaben.
- Der passende Rechtsgrund je EintragAbgelaufene 3-Jahres-Frist, bestrittene Forderung (BGH 2026), 18-Monats-/100-Tage-Regel, Falschzuordnung, Bagatell-Abwägung – je nach Ihrer Antwort setzt das Schreiben den Hebel mit den besten Aussichten. Punkte ohne Ihre Bestätigung nimmt es bewusst nicht auf.
- Neuberechnung ausdrücklich verlangtGelöschte Einträge nützen nichts, wenn der alte Score stehen bleibt. Das Schreiben fordert die Neuberechnung von Index, PD und Kreditlimit.
- Mit Fristsetzung & Eskalationshinweis14-Tage-Frist zur Umsetzung; anwaltliche Durchsetzung, Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) und Aufsichtsbeschwerde werden vorbehalten.
- Word-Datei für Ihren BriefkopfLieferung als Word-Datei (.docx) per E-Mail – mit kurzer Versand-Anleitung (Adressat, Nachweis, Fristenkontrolle).
- Voll anrechenbarBeauftragen Sie später unsere Anwälte mit der Vollvertretung, rechnen wir die 99 € vollständig an.
Crefo-Dossier bestellen
Erstellt werden die oben von Ihnen bestätigten Angriffspunkte. Lieferung als Word-Datei (.docx) per E-Mail – in der Regel binnen weniger Minuten nach Zahlungseingang.
Zahlung sicher über Stripe – Kartendaten ausschließlich dort, nie auf dieser Seite. Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten nicht gestattet (§ 49b BRAO).
Schritt 3: Anwaltliches Vollmandat
Wenn es ernster wird, übernehmen wir.
Reagiert die Creditreform nicht oder nur formelhaft, oder steht eine Finanzierung auf dem Spiel, vertreten wir Sie im Vollmandat.
Anwaltliche Aufforderung
Prüfung der Datengrundlage und förmliche Aufforderung auf Kanzlei-Briefkopf.
Verfügung & Klage
Gerichtliche Durchsetzung von Berichtigung und Löschung.
Schadensersatz
Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bzw. § 824 BGB, etwa bei geplatzten Finanzierungen.
Rechnen Sie mit ca. 1.500 € netto. Der Gegner muss diese Kosten unter Umständen erstatten, zwingend ist das nicht. Mandate, bei denen die Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen, nehmen wir nicht an. Bei Firmen-Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein; die 99 € für das Dossier werden angerechnet.
Warum eine Kanzlei
Fachanwälte statt Bonitätsberater.
Ob ein Eintrag gelöscht, berichtigt oder neu bewertet werden muss, ist eine Rechtsfrage. Beim Crefo-Check stammen Prüf-Logik und Argumentation von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz – und wenn das Schreiben nicht reicht, setzen dieselben Anwälte Ihre Rechte durch.
Anwaltliche Verschwiegenheit
Ihre Auskunft und Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Keine Weitergabe an die Creditreform, an Banken oder an Geschäftspartner.
Kammeraufsicht und Berufshaftpflicht
Wir sind zugelassene Rechtsanwälte unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Köln und gesetzlich berufshaftpflichtversichert (§ 51 BRAO).
Feste Preise, kein Abo
Check kostenlos, Dossier einmalig 99 € netto, Vollmandat ca. 1.500 € netto mit Anrechnung der 99 €. Keine Laufzeit, keine Erfolgsprämie, keine Nachforderung.
Ehrlich vorab, konsequent danach
Wo ein Schreiben nicht hilft – etwa bei Registereinträgen des Geschäftsführers –, sagt Ihnen der Check das vorher. Reagiert die Creditreform nicht, übernehmen wir: förmliche Aufforderung, einstweilige Verfügung, Klage, Schadensersatz.
Das Crefo-Dossier ist ein automatisiert erstelltes, individualisiertes Schreiben zum Selbstversand. Eine anwaltliche Prüfung und Vertretung im Einzelfall erfolgt im Vollmandat.
Aus unserer Praxis
Was Unternehmen mit uns erreicht haben.
Vier Fälle aus unserer Kanzlei, ausführlich im LHR-Magazin beschrieben.
Negativmerkmal gelöscht, Index auf 283
Ein mittelständisches Energieunternehmen (GmbH & Co. KG) war durch ein fehlerhaftes Negativmerkmal belastet. Nach substantiierter Beanstandung wurde der Eintrag vollständig gelöscht und der Bonitätsindex neu berechnet.
Zum PraxisfallIndex von 385 auf 299
Ein Eintrag wegen Nichtabgabe einer Vermögensauskunft hatte die Ausfallwahrscheinlichkeit zwischenzeitlich auf 17,01 % getrieben. Nach anwaltlicher Intervention wurde die Auskunft aktualisiert, die Ausfallwahrscheinlichkeit sank auf 2,52 %.
Zum PraxisfallVerwechslung beseitigt, Score wiederhergestellt
Einer Mandantin war das amtliche Negativmerkmal einer anderen Person mit abweichendem Geburtsdatum zugeordnet worden. Die Auskunftei räumte den Fehler ein, löschte die Daten und stellte den ursprünglichen Score wieder her.
Zum PraxisfallVon fast „4“ auf „2“
Ein Mittelständler wurde trotz überwundener Schwierigkeiten weiter als hohes Risiko geführt, weil die Bewertung auf veralteten Insolvenzdaten beruhte. Nach unserer Intervention bewertete die Creditreform neu.
Zum PraxisfallJeder Fall liegt anders. Frühere Ergebnisse sind keine Zusage für Ihren Fall.
Lieber gleich mit dem Anwalt sprechen?
Der Crefo-Check ist ein Angebot, keine Voraussetzung. Wenn Ihr Fall eilt, kompliziert ist oder Sie einfach lieber mit einem Menschen sprechen, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Anrufen
Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und vereinbart mit Ihnen einen Termin beim Anwalt.
0221 / 2716733-0Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz im Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen.
Zum KontaktformularUnterlagen können Sie uns auch per E-Mail schicken: info@lhr-law.de
Häufige Fragen
Was Sie vorher wissen sollten.
Woher bekomme ich meine Crefo-Eigenauskunft?
Als betroffenes Unternehmen erhalten Sie über meine.creditreform.de bzw. per Antrag nach Art. 15 DSGVO eine Selbstauskunft. Nur diese Eigenauskunft enthält die Inkassohistorie und die Scoredetails – die Firmenauskunft, die Dritte kaufen, zeigt sie nicht.
Kann man den Creditreform-Bonitätsindex wirklich verbessern?
Ja – wenn die Bewertung auf falschen, veralteten, bestrittenen oder nicht mehr verwertbaren Daten beruht. Der Index ist ein Werturteil; seine Tatsachengrundlage muss stimmen. Wird sie korrigiert, muss die Creditreform neu bewerten. Ein bestimmtes Ergebnis kann und darf niemand garantieren.
Fristrechner: Wann muss ein Eintrag gelöscht sein?
Was bedeuten 3-Jahres-Frist und 100-Tage-Regel?
Erledigte Zahlungsstörungen sind grundsätzlich nach drei Jahren zu löschen. Wurde die Forderung binnen 100 Tagen nach Einmeldung beglichen und stehen keine weiteren Negativmerkmale entgegen, kommt eine Löschung bereits nach 18 Monaten in Betracht. Wichtig seit der BGH-Entscheidung vom 18.12.2025 (I ZR 97/25): Einen Anspruch auf sofortige Löschung nach Zahlung gibt es nicht – maßgeblich sind diese Fristen plus eine Abwägung im Einzelfall. Unser Schreiben argumentiert exakt auf dieser aktuellen Linie.
Neu: Dürfen bestrittene Forderungen überhaupt gemeldet werden?
Nein. Der BGH hat am 12.05.2026 (VI ZR 375/24) klargestellt: Wer eine Forderung vor der Einmeldung bestritten hat, darf deswegen nicht bei einer Auskunftei eingemeldet werden. Das ist aktuell einer der stärksten Hebel – aber nur, wenn das Bestreiten tatsächlich und belegbar erfolgt ist. Das Schreiben nimmt diesen Punkt deshalb nur auf, wenn Sie ihn ausdrücklich bestätigen.
Neu ab 20.11.2026: Was ändert das neue Scoring-Recht (§ 37a BDSG)?
Am 20.11.2026 ersetzt § 37a BDSG den bisherigen § 31 BDSG. Er gilt für Scores über natürliche Personen – also für Einzelunternehmen, e.K. und Freiberufler sowie für die persönlichen Daten von Inhabern und Geschäftsführern, nicht für die GmbH selbst. Drei Punkte sind wichtig: Die Creditreform muss auf Antrag in klarer Sprache erklären, welche Daten und Kriterien in den Index eingeflossen sind und wie sie gewichtet wurden. Name, Alter, Geschlecht, Anschriftendaten und Kontobewegungen dürfen nicht in den Score einfließen. Offene Forderungen dürfen nur einfließen, wenn sie etwa tituliert oder ausdrücklich anerkannt sind oder nach zwei Mahnungen mit Hinweis auf eine mögliche Auskunftei-Meldung unbestritten geblieben sind. Bei Einzelunternehmen nimmt der Crefo-Check diese Rechte als eigenen Prüfpunkt auf.
Mein Score ist schlecht wegen Registereinträgen des Geschäftsführers – hilft das Schreiben?
Ehrliche Antwort: in der Regel nein. Nach der BGH-Rechtsprechung darf die Creditreform Schuldnerverzeichnis-Einträge des Geschäftsführers, von Gesellschaftern und sogar von Drittgesellschaften für den Index verwerten. Der wirksame Weg ist die vorzeitige Löschung des Registereintrags selbst beim zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO, Nachweis der Gläubigerbefriedigung) – danach muss die Auskunftei nachziehen. Erkennt unser Check diese Konstellation, raten wir vom Schreiben ab und empfehlen direkt die anwaltliche Registerlöschung.
Gilt die DSGVO auch für meine GmbH?
Unmittelbar schützt die DSGVO natürliche Personen – bei Einzelfirma und e.K. also die gesamte Auskunft. Bei GmbH & Co. greifen daneben § 824 BGB (Kreditgefährdung) und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht; personenbezogene Daten von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleiben voll DSGVO-geschützt. Das Schreiben wählt automatisch die passende Anspruchsgrundlage.
Muss ich der Creditreform neue Zahlen liefern?
Nein. Die Auskunftei ist selbst für die Richtigkeit ihrer Daten verantwortlich. Strategisch kann die freiwillige Mitteilung aktueller Geschäftszahlen den Index aber oft schnell heben – das Schreiben bietet diesen Baustein optional an.
Was ist der Wiedervorlage-Check?
Rund einen Monat nach Ihrer Bestellung erinnern wir Sie per E-Mail. Sie fordern eine neue Eigenauskunft an und laden sie über Ihren persönlichen Link hoch. Der Check vergleicht automatisch Bonitätsindex, Ausfallwahrscheinlichkeit, Kreditlimit und Einträge mit dem Stand bei der Bestellung. Hat sich nichts oder zu wenig bewegt, ist das anwaltliche Vorgehen der nächste Schritt; die 99 € werden angerechnet.
Was passiert, wenn die Creditreform nicht reagiert?
Dann folgt in der Regel die förmliche anwaltliche Aufforderung mit kurzer Nachfrist und anschließend das gerichtliche Vorgehen (einstweilige Verfügung, Klage) sowie ggf. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die gezahlte Gebühr wird angerechnet.
Ist das eine anwaltliche Vertretung oder Rechtsberatung?
Nein. Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung. Das 99-€-Dossier enthält ein automatisiert erstelltes, individualisiertes Aufforderungsschreiben auf Basis einer von unseren Anwälten entwickelten Vorlagensystematik – Sie versenden es selbst unter eigenem Briefkopf – sowie Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Nachfass-Service und Anrechnungs-Gutschein. Anwaltliche Prüfung, Vertretung und Beratung im Einzelfall erfolgen erst im Vollmandat (Stufe 3).
Warum kann ich das Schreiben selbst versenden – braucht es keinen Anwalt?
Als Betroffener können Sie Ihre Rechte aus Art. 15–17 DSGVO selbst geltend machen; das ist keine Rechtsdienstleistung für Dritte. Das Schreiben liefert Ihnen dafür die passende, anwaltlich entwickelte Argumentation. Reagiert die Creditreform nicht oder nur formelhaft, ist der anwaltliche Schritt der richtige nächste Hebel – Auskunfteien reagieren auf Kanzleischreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.
Was kostet das anwaltliche Vollmandat?
Sie müssen mit ca. 1.500 € netto rechnen. Diese Kosten müssen unter Umständen vom Gegner erstattet werden – zwingend ist das nicht. Mandate, bei denen die Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen, nehmen wir von vornherein nicht an. Die 99 € für das Schreiben werden vollständig angerechnet.
Sollte ich auch meine Auskunft bei CRIF prüfen?
Ja, vor allem wenn eine Bank, ein Leasinggeber oder ein Warenkreditversicherer abgelehnt hat. Viele fragen neben der Creditreform auch CRIF (vormals CRIF Bürgel) ab. Inhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer erhalten ihre Auskunft kostenlos nach Art. 15 DSGVO bei der CRIF GmbH, Datenschutz, Leopoldstraße 244, 80807 München. Finden sich dort dieselben Einträge, tragen dieselben Argumente wie im Schreiben an die Creditreform. Ein zweites Schreiben an CRIF bieten wir auf Anfrage an.
Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?
Nein. Als Rechtsanwälte dürfen wir unsere Vergütung nur in engen Ausnahmefällen vom Erfolg abhängig machen (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG), und ob die Creditreform einen Eintrag löscht, kann niemand seriös zusagen. Wir setzen deshalb auf Transparenz: Der Check ist kostenlos und zeigt vorher, welche Punkte tragen und wo ein Schreiben nicht hilft. Das Dossier kostet einmalig 99 € netto, der Wiedervorlage-Check nach einem Monat ist enthalten, und beim Wechsel ins Vollmandat rechnen wir die 99 € voll an.
Zahlt meine (Firmen-)Rechtsschutzversicherung?
Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen anwaltliche Kosten ganz oder teilweise – ob und in welchem Umfang, hängt von Ihrem Vertrag ab. Im Vollmandat holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ein Erfolgshonorar ist anwaltlich nicht zulässig (§ 49b BRAO).
Gibt es Praxisfälle aus der Kanzlei?
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