Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Schlechte Bewertungen löschen lassen

Oh Gott, eine schlechte Bewertung. Was tun?

Ihr Ansprechpartner

Bewertungs-Schnelltest: Löschung kostenfrei prüfen!

Nach 3 Fragen wissen Sie, ob die Bewertung gelöscht werden kann.

Wir helfen Ihnen, schlechte Bewertungen löschen zu lassen!

Egal, ob Sie Online-Händler, Arzt oder Anwalt sind oder sich anderweitig unternehmerisch betätigen: Ihre Kunden, Patienten, Mandanten, Arbeitnehmer und auch die Konkurrenten reden über Sie!

Die gängigsten Plattformen dafür sind

  • Jameda für Ärzte
  • anwalt.de für Anwälte
  • ebay, Amazon und Trusted Shops für Online-Händler und
  • kununu für Arbeitgeber.

Aber auch Yelp, Facebook, Twitter, Google und Blogs werden immer häufiger für Online-Bewertungen genutzt.

Hoffentlich finden Sie dort nur Gutes über Ihr Unternehmen. Dann gibt es dagegen auch sicherlich nichts einzuwenden.

Aber was, wenn Sie auf Bewertungen stoßen, die nicht positiv oder kritisch-konstruktiv berichten, sondern Ihr Unternehmen negativ darstellen? Negative Bewertungen und Kritik sind grundsätzlich schlecht fürs Geschäft, zusätzlich fühlt man sich persönlich angegriffen, so dass Sie wahrscheinlich gerne schnell handeln wollen.

Fest steht, dass sich Unternehmen nicht alles gefallen lassen müssen und jeder Kritik schutzlos ausgeliefert sind. Der Bewertende muss sich vielmehr an gewisse Regeln halten. Eine Bewertung darf keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten. Eine Meinungsäußerung/Wertung darf nicht beleidigen. Unternehmer müssen jedoch – auch überspitzte – Meinungsäußerungen und wahre Tatsachen, auch wenn diese rufschädigend sein mögen, hinnehmen.

Aber welche Reaktion ist richtig? Juristenantwort: “Es kommt drauf an!” 

Im Ernst: Es gibt leider tatsächlich wie so oft keine allgemeingültige, richtige Antwort. Jede der fünf Reaktionsmöglichkeiten kann – je nach dem – ein großer Fehler oder sogar die optimale Antwort auf auf eine negative Bewertung sein.

Sie können das negative Feedback ignorieren, Sie sich rechtfertigen, Sie können die Bewertung löschen lassen, Sie können sogar mit dem Anwalt bzw. mit gerichtlichen Schritten drohen oder sogar direkt gerichtliche Schritte in Form einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung einleiten.

Egal, wofür Sie sich entscheiden: Treffen Sie Ihre  Entscheidung nicht überstürzt und behalten Sie einen kühlen Kopf!

Schlechte Bewertungen löschen lassen ist nicht ganz einfach

Schlechte Bewertungen löschen lassen ist nicht ganz einfach. Solche Kommentare sind umso ärgerlicher, wenn sie als so genannte Rachebewertungen daherkommen oder gar als Fake-Bewertungen keinerlei Bezug zum Bewerteten haben.

Wie man sich gegen solche Onlinebewertungen wehren kann, weiß die Kölner Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Birgit Rosenbaum, Partnerin bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation:

„Es muss einmal grundsätzlich zwischen durchsetzbaren und nicht durchsetzbaren Ansprüchen unterschieden werden. Dazu gehört es, den Unterlassungs-, bzw. Löschungsanspruch oder gar Schadensersatzforderungen juristisch zu prüfen und die Chancen auf eine kurzfristige Löschung des Beitrages auszuloten. Erst dann sollte es um die Strategie gehen mit dem Ziel, unerwünschte Einträge und Kommentare zu löschen!“

Wann ist ein Löschungsanspruch durchsetzbar?

  • Die Bewertung ist objektiv betrachtet nicht wahrheitsgemäß
  • Sie kennen den anonymen Bewerter nicht und die Bewertung ist nicht nachvollziehbar
  • Die Bewertung besteht aus Schmähkritik
  • Die Bewertung ist wirtschaftlich motiviert und soll einem Mitbewerber Schaden zufügen

Schlechte Bewertung löschen – Selber machen oder Anwalt einschalten?

Als Reaktion auf eine negative Bewertung können Sie sofort einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt. Nicht immer ist das die richtige Antwort.

CONTRA:

  • Kostenrisiko. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet erst einmal Geld, das man nicht immer vom Gegner erstattet bekommt. Nämlich zum Beispiel dann nicht, wenn die Rechtsverfolgung nicht (vollständig) erfolgreich ist.

Die Einschaltung eines Anwalts empfiehlt sich bei der Inanspruchnahme von Jameda jedoch in der Regel.

PRO:

  • Emotionslose Einschätzung. Die Einschaltung eines Anwalts hat den Vorteil, dass sich damit ein neutraler Dritter den Sachverhalt anschauen und ihn objektiv und professionell beurteilen kann. Die Erfahrung zeigt, dass der Betroffene meist nicht sicher beurteilen kann, ob Bestandteile einer Jameda-Bewertung zulässige Meinungsäußerungen oder unzulässige Tatsachenbehauptungen sind.
  • Druckvolles Vorgehen. Jameda kann oft nur mit anwaltlichem Druck überzeugt werden, die Bewertung zu beseitigen.
  • Vorausschauendes Handeln. Insbesondere dann, wenn ein Plattformbetreiber wie Jameda  in Anspruch genommen werden sollen, ist eine sorgfältige Bearbeitung von Anfang an sehr wichtig. Spätere Gerichtsverfahren scheitern häufig an einer mangelhaften Inkenntnissetzung im außergerichtlichen Verfahren.

Ein erster Schritt kann die Kontaktaufnahme zum Bewertenden selbst sein. Ist dieser namentlich bekannt, sollte unbedingt ein außergerichtlicher Versuch zur Streitbeilegung gestartet werden, bevor man schwere Geschütze auffährt, weiß die Fachanwältin aus unzähligen Verhandlungen rund um schlechte Onlinebewertungen. Hier nicht den richtigen Ton zu treffen, bedeutet vielfach eine unnötige Verhärtung der Fronten.

Löscht der Bewertende seine geschäfts- oder rufschädigenden Äußerungen nicht, und kann er auch auf gerichtlichem Wege nicht gezwungen werden, die Bewertung zu löschen, dann empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den Verantwortlichen des veröffentlichenden Bewertungsportals. Natürlich im außergerichtlichen Verfahren, um Zeit und Geld zu sparen.

Rosenbaum: „Die Portale haften als sogenannte „Störer“ und können für die geschäftsschädigenden Folgen falscher oder unbegründet schlechter Bewertungen unter Umständen mit verantwortlich sein. Da diese Portale grundsätzlich kein Interesse an langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten haben, stehen die Erfolgsaussichten hier nicht schlecht.“

Falsche oder negative Online-Bewertungen können zu einer echten Herausforderung werden.

Erfahre in weniger als einer Minute durch unser Video, wie Du Dich von ihnen befreien kannst.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Schlechte Bewertungen löschen lassen – Wie können wir Ihnen helfen?

Große Anbieter wie Google, Facebook, Twitter und auch Portale wie holidaycheck.de oder jameda.de führen erfahrene Rechtsabteilungen und warten vielfach mit ausländischen Unternehmenssitzen und anonymen Verwaltungsstrukturen auf. Rosenbaum: „Hier wird es schwierig. Unsere Erfahrung zeigt, dass es am besten ist, saubere Löschungsanträge zu stellen. Dies verbunden mit dem Hinweis, dass man auch in der Lage ist, den Anspruch auf dem Klageweg durchzusetzen.“ Schlechte Bewertungen löschen lassen gelingt in den seltensten Fällen ohne professionelle Hilfe.

JAMEDA-Bewertungen löschen lassen

Risiken eines unprofessionellen Vorgehens

Schlechte Bewertungen löschen lassen
© olly – Fotolia.com

Es stellt sich die Frage, ob schlechte Bewertungen nicht auch durch technische Anbieter gelöscht bzw. „neutralisiert“ werden können. Oder das Ziel auch erreicht werden kann, indem der Betroffene frei verfügbaren technischen Anleitungen folgt.

Rosenbaum: „Zum einen funktioniert das in den seltensten Fällen, zum anderen birgt ein solches Vorgehen auch Risiken. So erkennt Google z.B. die Zusammenhänge und die Ursprünge von Gegenbewertungen und entschärfenden Kommentaren und straft so genanntes „unregelmäßiges Klickverhalten“ konsequent ab. Zum Beispiel durch den „Bann“ von Homepage- oder IP-Adressen. Hinzu kommt, dass solche Anbieter oft gegen die Google-Richtlinien verstoßen. Daher sollte auf die Inanspruchnahme solcher Dienste grundsätzlich verzichtet werden.

LHR ist erfahren in der Thematik „Reputationsmanagement“ und bietet mit dem LHR-Löschservice ein konkretes Angebot zur Wiederherstellung Ihres guten Rufes nach der Veröffentlichung von schlechten Bewertungen im Internet an.

Ist der gute Ruf eines Unternehmens oder einer Person durch ein systematisches Falsch-Bewerten in Gefahr, dann empfiehlt sich ein professionelles Reputationsmanagement. 

Birgit Rosenbaum, Kanzlei-Gründerin und Partnerin: „Gut beraten und vorbereitet nimmt man schlechten Bewertungen den bedrohlichen Stachel und optimiert die Ausgangslage des eigenen Unternehmens oder der eigenen Person nachhaltig!“

Unsere Leistungen zum Thema Schlechte Bewertungen löschen lassen

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Löschverfahrens
  • Beratung zum Umgang mit negativen Bewertungen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Bewertung
  • Anwaltsschreiben an das Bewertungsportal mit der Aufforderung zur Löschung
  • Abmahnung des Bewertenden und Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Löschung
  • Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Individualisierung des Bewerters

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
  • Ärzte
  • Kliniken
  • Banken
  • Finanzdienstleister
  • Sportler
  • Manager
  • Künstler
  • Private, die sich Angriffen auf ihren guten Ruf ausgesetzt sehen

Erste Schritte

  • Nach der Anzeige eines Angriffs auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

 

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Reputationsmanagement?

Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.

Nach oben

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht