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Jameda-Bewertung löschen

Wir schützen den guten Ruf von Ärzten und Kliniken.

Negative Jameda-Bewertung? - Jetzt entfernen lassen!

Kann ich eine Jameda-Bewertung löschen lassen?

Jeder kennt sie: Ärztebewertungsportale wie Sanego oder Jameda.

Für Patienten sind sie oft hilfreich und können bei der Auswahl eines Arztes helfen. Für die Ärzte können die Portale eine Werbeplattform darstellen. Wenn der Arzt jedoch an den digitalen Pranger gestellt wird und negative Äußerungen verbreitet werden wirkt der Eintrag auf dem Bewertungsportal nicht mehr positiv werbend sondern negativ warnend. Fluch und Segen liegen hier nah beieinander.

Patienten oder auch unbeteiligte Dritte können ärztliche Behandlungen vollkommen anonym mit Kommentaren und Schulnoten bewerten und so mit einer schlechten Bewertung und einer miserablen Schulnote der Reputation des jeweiligen Arztes erheblichen Schaden zufügen.

Betroffene Ärzte fragen sich daher: Kann ich eine Jameda-Bewertung löschen lassen?

Ja. Wir zeigen Ihnen, wie!

Bewertungs-Schnelltest: Löschung kostenfrei prüfen!

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Muss ich mir als Arzt denn alles gefallen lassen?

Fest steht, dass sich Ärzte nicht alles gefallen lassen müssen und auch nicht jeder Kritik schutzlos ausgeliefert sind. Der Patient hat sich vielmehr an gewisse Regeln zu halten. Eine Bewertung darf keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten. Eine Meinungsäußerung/Wertungdarf nicht beleidigen oder sich auf einen Angriff auf die Person des Arztes beschränken.

Unternehmer und somit auch Ärzte müssen jedoch einiges aushalten. Sie müssen auch überspitzte Meinungsäußerungenund wahre Tatsachen hinnehmen, auch wenn diese rufschädigend sein mögen.

Sind anonyme Bewertungen erlaubt?

Diese Frage ist berechtigt, weil der Deckmantel der Anonymität unsachliche und unwahre Äußerungen zu fördern scheint.

Anonyme Bewertungen sind allerdings erlaubt – und nicht nur das. Jameda ist sogar gem. § 19 Abs. 2 TTDSG verpflichtet, die Nutzung des Portals anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2014 dazu entschieden, dass Jameda die über den Bewerter gespeicherten Daten sogar im Streitfall nicht herausgeben muss (BGH, Urteil v. 1.7.2014, Az. VI ZR 345/13– Sanego).

Ein Anspruch auf hinreichende Individualisierung des Bewertenden besteht jedoch, sofern die Beanstandung der Kritik auf eine fehlende Geschäftsbeziehung basiert und der Bewertete ohne eine Individualisierung durch das Bewertungsportal keine Möglichkeit hat, das Vorliegen einer solchen Geschäftsbeziehung nachzuprüfen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Februar 2024, Az. 7 W 11/24).

Darf der Arzt Bewertungen (öffentlich) kommentieren?

Schlechter Service kommt vor. Irren ist menschlich. Manchmal wirkt daher eine Stellungnahme oder gar Entschuldigung beim Kunden oder Patienten Wunder und macht auch bei potentiellen Neukunden einen guten Eindruck. Ein Arzt will daher die negative Jameda-Bewertung vielleicht gar nicht löschen lassen, sondern dazu Stellung nehmen und die Situation erläutern.

Auch Jameda selbst hat natürlich Interesse daran, dass die Plattform nicht nur positive Bewertungen enthält, sondern auch negative. Anderenfalls wäre  Jameda sinnlos. Die negativen Bewertungen sind gewissermaßen das „Salz in der Suppe“. Jameda legt dem Arzt dementsprechend in den aus Textbausteinen bestehenden E-Mails, mit der die Entfernung der Bewertung verweigert wird, nahe, die Bewertung zu kommentieren.

Vor allem, wenn das Feedback auch für potentielle Neupatienten sichtbar ist, ist es ratsam, klarzustellen, dass die geäußerten Vorwürfe unfair bzw. unwahr sind. Die unwahren Behauptungen bleiben ansonsten unwidersprochen. Weiterhin sollten Sie sich bewusst sein, dass ein Kunde oder ein Patient, der auf seine Kritik nicht die seiner Meinung nach gebührende Aufmerksamkeit erhält, motiviert fühlen kann, die Kritik an anderer Stelle zu wiederholen oder sich regelrecht auf Ihr Unternehmen einzuschießen. Ein Arzt, der aufrichtig und ohne Erklärungsversuche auf Kritik eingeht, zeigt nicht nur Größe, der Kommentar ist auch die beste Werbung.

Negative Jameda-Bewertung? – Jetzt entfernen lassen!

Achtung: Die ärztliche Schweigepflicht muss beachtet werden!

Rechtfertigungsversuche gehen oft schief. Wenn Sie zum Beispiel langsame Bearbeitung mit zu viel Arbeit erklären, wirkt das schnell unprofessionell. Den Patienten interessiert es grundsätzlich nicht, wie Sie Ihre Praxis organisieren. Er erwartet perfekten Service, egal wie.

Der mit einer Bewertung auf Jameda konfrontierte Arzt hat jedoch ein weiteres gravierendes Problem, das gegen eine Kommentierung spricht: Er kann den Vorwürfen des Patienten oft nur mit der Preisgabe von über die bereits veröffentlichten Informationen hinausgehende Details aus vertraulichen Gesprächen mit dem Patienten zum Gesundheitszustand bzw. Befund substantiiert entgegentreten.

Er unterliegt jedoch gem. § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB der ärztlichen Schweigepflicht, deren Verletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht ist.

Von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst sind insbesondere:

  • Der Umstand, dass der Betroffene überhaupt bei dem Arzt in Behandlung war oder ist
  • der Name des Patienten
  • alle Krankendaten, die zur Patientenakte gehören
  • alle Gedanken, Meinungen, familiären, beruflichen und finanziellen Verhältnisse, die der Patient dem Arzt anvertraut hat
  • sogenannte Drittgeheimnisse, z.B. wenn der Patient dem Arzt über die Erkrankung eines Freundes berichtet
  • Beobachtungen des Arztes, z.B. im Rahmen eines Hausbesuchs, Streit eines Patienten mit seinem Partner in der Praxis

Seit dem 25.5.2018 tritt neben die ärztliche Schweigepflicht in Bezug auf Gesundheitsdaten bekanntlich der Schutz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Art. 9, dessen Verletzung gem. Art. 83 Abs. 5 mit bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sanktioniert ist.

Der Arzt darf somit streng genommen daher noch nicht einmal gegenüber Jameda auch nur bestätigen, dass eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung war. Folgt er dem scheinbar gut gemeinten Hinweis von Jameda in den aus Textbausteinen bestehenden E-Mails, er möge die Bewertung doch kommentieren, setzt er sich sogar der Gefahr der oben beschriebenen strafrechtlichen bzw. datenschutzrechtlichen Verfolgung aus.

Deshalb gilt:

Die beste Lösung ist stets die Löschung der Jameda-Bewertung!

Wann muss eine Jameda-Bewertung gelöscht werden?

Viele Ärzte und Kliniken werden sich berechtigter und konstruktiver Kritik gerne stellen und vielleicht auch die von Jameda vorgesehene Kommentierungsfunktion nutzen.  Ein Profil, das nur positive Bewertungen enthält, wirkt weniger authentisch als eines, das auch einige negative Kommentare enthält, auf die der Arzt oder die Klinik sodann erklärend oder vielleicht sogar entschuldigend reagieren.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es sinnvoll ist, den negativen und gegebenenfalls sogar geschäftsschädigenden Kommentar auf Jameda zu entfernen. Für die Wahl der richtigen Vorgehensweise, ist es wichtig zu wissen, gegen welche Art von Bewertungen überhaupt erfolgreich vorgegangen werden kann.  Als Grundlage für ein Löschungsverlangen kommen grundsätzlich zwei Aspekte in Betracht: Entweder, die Bewertung ist bereits rechtswidrig, weil sie zum Beispiel unwahr oder beleidigend ist.  Dann besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Jameda, die Bewertung zu beseitigen, wenn das Unternehmen nicht selbst in eine Haftung geraten möchte. Oder, Jameda hat im Rahmen der eigenen Nutzungsbedingungen selbst bestimmte Punkte festgelegt, die im Rahmen einer Selbstverpflichtung  dazu führen, dass Jameda die Bewertung löschen muss.

Jedenfalls eine rechtswidrige Äußerung auf einem Bewertungsportal muss ein Arzt nicht dulden. Vor allem ist es rechtswidrig, wenn der Verfasser mit seiner Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet. Aber nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrige Äußerungen, vielmehr sind auch Meinungsäußerungen dann rechtswidrig und können von dem bewerteten Arzt verboten werden, wenn sie Schmähkritik sind und primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielen.

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Zusätzlicher Aspekt ist neben dem Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht auch, dass der behandelnde Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und sich in diesem sensiblen Bereich nicht so verteidigen kann, wie es ihm unter anderen Umständen möglich wäre. Es besteht diesbezüglich somit eine erhebliche Waffenungleichheit, die  im Einzelfall dazu führen kann, dass eine Bewertung im Ergebnis zu löschen ist.

Wann muss eine  Jameda-Bewertung gelöscht werden?

  • Die Bewertung ist unzutreffend
  • Sie kennen den anonymen, angeblichen Patienten überhaupt nicht
  • Es gab keinen Behandlungskontakt sondern nur Vorgespräche
  • Der bewertete Arzt war nicht der behandelnde Arzt
  • Der Arztbesuch liegt schon lange zurück
  • Es handelt sich um eine Mehrfachbewertung
  • Es werden weitere Namen genannt (zb. von Mitarbeitern in der Praxis)
  • Es werden die Behandlungskosten kritisert
  • Der Arzt kann sich aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht hinreichend verteidigen
  • Die Bewertung enthält Schmähkritik
  • Die Bewertung stammt von einem Mitbewerber und soll Ihnen Schaden zufügen
  • Es werden angebliche, objektive Behandlungsfehler behauptet

Kann man auch nur die Note der Jameda-Bewertung löschen lassen?

Das geht grundsätzlich nicht. Wenn der Erläuterungstext jedoch falsche Tatsachenbehauptungen enthält, sind auch sämtliche auf den falschen Tatsachenbehauptungen beruhenden Meinungsäußerungen in Form der Notenbewertungen zu entfernen (vgl. OLG München, Beschluss v. 17.10.2014, Az.18 W 1933/14).

Kann das Jameda-Profil vollständig gelöscht werden?

Im Jahr 2014: Keine Löschung der Profile

In einem Urteil vom 23.09.2014 (BGH, Urteil v. 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13) hatte der BGH bereits über die Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten entschieden. Damals begehrte ein Arzt nicht nur die Beseitigung einzelner Bewertungen, sondern die vollständige Löschung seines Profils. Der BGH erteilte ihm eine Absage. Pikant am damaligen Fall war, dass der Arzt erst während des Revisionsverfahrens vorgetragen hatte, dass Jameda “Premium-Pakete” anbiete, die den Ärzten eine vorteilhaftere Darstellung bieten.

Der Unterschied zwischen den Nutzern des “Premium-Paktes” und den “anderen Ärzten” sei folgender: Beim Aufruf des Arztprofils werde bei den Ärzten mit Premium-Paket keine Werbung konkurrierender Ärzte eingeblendet. Bei den Profilen der Ärzte ohne Premium-Paket werde hingegen Werbung der im räumlichen Umfeld konkurrierender Ärzte gleicher Fachrichtung mit “besserer” Bewertung eingeblendet. Zu dem Problem hatten wir bereits im folgenden Beitrag berichtet:

Dieser Vortrag zu der unterschiedlichen Behandlung der Profile konnte im damaligen Urteil aus prozessualen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Im Jahr 2018: Löschung der Profile möglich

In der aktuellen Entscheidung wurde der Vortrag zu der unterschiedlichen Behandlung der Profile berücksichtigt und führte zu einer abweichenden, gegenteiligen Abwägung der grundrechtlichen Interessenlage und damit zum Erfolg des klagenden Arztes. Details zu diesem neuen, interessanten Fall finden Sie hier:

Mittlerweile haben mehrere Instanzgerichte in Bezug auf Jameda Ärzten einen Anspruch auf Löschung ihrer Profile zugesprochen (LG Bonn, Urteil vom 28.03.2019, Az. 18 O 143/18; LG Bonn, Urteil vom 29.03.2019, Az. 9 O 157/18; LG Wuppertal, Urteil von 29.03.2019, Az. 17 O 178/18; alle nicht rechtskräftig).

Fest steht, dass sich Ärzte nicht alles gefallen lassen müssen und jeder Kritik schutzlos ausgeliefert sind. Der Patient muss sich vielmehr an gewisse Regeln halten. Eine Bewertung darf keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten. Eine Meinungsäußerung/Wertung darf nicht beleidigen oder sich in einem Angriff auf die Person des Arztes beschränken. Unternehmer und somit auch Ärzte müssen jedoch – auch überspitzte – Meinungsäußerungen und wahre Tatsachen, auch wenn diese rufschädigend sein mögen, hinnehmen.

Ab wann haftet Jameda für negative Bewertungen?

Sanego oder Jameda tragen willentlich und adäquat kausal zur Verbreitung der jeweiligen Bewertungen der Verfasser bei und haften damit als Hostprovider für die von dem Nutzer ihrer Internetpräsenz eingestellten Bewertungen, sofern diese rechtswidrig sind, als Störer.

Um diese Störerhaftung auszulösen, muss Jameda jedoch zunächst ausführlich und sorgfältig auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht werden. Die behauptete Rechtsverletzung muss für Jameda offensichtlich erkennbar sein. Das Inkenntnissetzungsschreiben des Betroffenen muss daher so detailliert über den Sachverhalt informieren, dass sich die behauptete Rechtsverletzung

  • sowohl in tatsächlicher Hinsicht eindeutig darstellt als auch
  • in rechtlicher Hinsicht die nicht hinzunehmende Beeinträchtigung des Betroffenen auf der Hand liegt.

Bereits hier können Unerfahrenen schwere Fehler passieren, die ein gerichtliches Vorgehen erschweren oder sogar unmöglich machen.

Wie geht man erfolgreich gegen eine Jameda-Bewertung vor?

Die Unterlassung bzw. Beseitigung einer rechtswidrigen Bewertung  kann sowohl  von der bewertenden Person als auch von der Plattform Jameda verlangt werden.  Der bewertende kann als Täter der Rechtsverletzung unmittelbar, Jameda erst nach  Kenntnisnahme des Rechtsverstoßes in Anspruch genommen werden.

Vorgehen gegen Jameda

Sobald Jameda vom Rechtsverstoß weiß, kann der von der rechtswidrigen Äußerung betroffene Arzt Jameda auf Unterlassung in Anspruch nehmen und kostenpflichtig abmahnen. Wird dann keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, so kann der bestehende Anspruch, die Jameda Bewertung löschen zu lassen, im Eilverfahren oder auch im regulären Hauptsacheverfahren – inklusive der Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten – gerichtlich durchgesetzt werden.

Nach erfolgter Beanstandung wird die Bewertung meist zunächst vorübergehend aus dem Portal entfernt und der Verfasser der Bewertung wird von dem Portalbetreiber kontaktiert und aufgefordert, Stellung zu der Beanstandung zu nehmen. Meldet sich der Verfasser auf die Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Portalbetreibers nicht, so bleibt die schlechte, beanstandete Bewertung meist offline und der Spuk ist vorbei.

Negative Jameda-Bewertung? – Jetzt entfernen lassen!

Anders sieht es aus, wenn der Verfasser sich meldet und die Behandlung durch den bewerteten Arzt samt der schlechten Erfahrung bestätigt. In diesem Fall wird das Bewertungsportal die jeweilige Bewertung meist wieder in das Portal einstellen, da es ja erst einmal ihren Prüfungspflichten nachgekommen ist. Stellt das Portal dabei jedoch eine tatsächlich rechtswidrige Äußerung wieder ein – etwa aufgrund der Annahme es handele sich um eine bloße Meinungsäußerung, welche auch keine Schmähkritik ist – so hat der jeweilige Arzt nun auch einen Anspruch gegen der den Portalbetreiber, die Jameda Bewertung löschen zu lassen.

Vorgehen gegen Patient

Der Arzt  kann neben Jameda auch den bewertenden Patienten auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dies kann sogar gleichzeitig geschehen.

Unserer Erfahrung nach ist es jedoch besser, das Vorgehen zunächst auf den Plattformbetreiber auszurichten und erst nach einem Misserfolg den Patienten (soweit man dessen Identität kennt) in Anspruch zu nehmen. Während Jameda „nur“ wirtschaftliche Interessen verfolgt und – von Ausnahmen abgesehen – einen wenig erfolgsversprechenden Rechtsstreit aus Kostengründen lieber vermeiden möchte, kommen beim Patienten Emotionen hinzu, die zu irrationalen Entscheidungen verleiten können.

Es kommt vor, dass negative Bewertungen fernab jeglicher vernünftiger Grunde aus Trotz vom Patienten nicht nur nicht gelöscht werden  sondern sogar an weiteren Stellen im Internet veröffentlicht und verbreitet werden.

Es empfiehlt sich ein Vorgehen in der folgenden Reihenfolge:

  • Inkenntnisssetzung, ggfls. Abmahnung und  Unterlassungsverfügung oder -klage gegenüber Jameda
  • Abmahnung und  Unterlassungsverfügung oder -klage gegenüber Patient
  • Prüfung einer vorsichtigen Kommentierung der Bewertung
JamedaBewertung löschen
© Robert Kneschke – Fotolia.com

LHR erringt Erfolg vor dem Landgericht München I dazu: Portal muss Jameda-Bewertung löschen

Ein Patient hatte einen Arzt auf der Jameda-Plattform mit der Gesamtnote 6 benotet und auch u.a. in den Einzelkategorien „Behandlung“, „Aufklärung“, „Vertrauensverhältnis“ die Note 6 vergeben.

Nachdem Jameda trotz unserer Aufforderung die Bewertung nicht löschte, haben wir für unseren Mandanten Klage vor dem zuständigen Landgericht München I erhoben. Nach Zustellung der Klage hatte Jameda zunächst noch beantragt, die Klage abzuweisen. Innerhalb der Klageerwiderungsfrist hat Jameda dann aber doch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Bewertung vollständig gelöscht.

Details zum Fall hier

Besteht ein Anspruch auf Wiederherstellung positiver Bewertungen?

Bisher haben wir uns mit dem Fall beschäftigt, wann und wie man gegen negative Bewertungen auf Jameda vorgehen kann. Doch wie verhält es sich, wenn Jameda eine positive Bewertung im oberen Notenbereich – beispielsweise aufgrund eines Manipulationsverdachts –entfernt? Kann der betroffene Arzt auch hiergegen vorgehen und verlangen, dass der Kommentar wieder sichtbar gemacht wird?

Das LG München hatte sich Anfang 2019 mit einem solchen Fall zu beschäftigen (LG München, Urteil v. 16.04.2019, Az. 33 O 6880/19). Ein Arzt verlangte die Wiederveröffentlichung einiger gelöschter positiver Bewertungen. Er vertrat die Ansicht, dass der Grund für das Entfernen der Kommentare seine kurz zuvor erfolgte Kündigung des „Premium Pakets Gold“ gewesen sei.

Das Gericht sah in der Löschung jedoch keine sanktionierende Reaktion des Bewertungsportals, sondern lediglich den Zweck der Qualitätswahrung der auf dem Portal eingestellten Bewertungen. Wir berichteten bereits über diese Entscheidung:

Für den Anspruch auf Wiederveröffentlichung gelöschter positiver Bewertungen seien die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze zu übertragen, die bei dem Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen herangezogen werden. Hiernach habe zunächst der Arzt die Darlegungs- und Beweislast für die Validität der Bewertung. Erst eine hinreichend konkrete Rüge des behaupteten Rechtsverstoßes – die unrechtmäßige Löschung – begründe eine Prüfpflicht Jamedas.

Folglich sollten Ärzte im Falle der Löschung einer positiven Bewertung konkrete Ausführungen zu der gelöschten Bewertung und – wenn möglich – zu dem Behandlungskontakt machen. Des Weiteren sollten sie sich auf Anhaltspunkte stützen, anhand derer die Person des Bewertenden festgestellt oder zumindest auf einen Personenkreis eingegrenzt werden kann. Dies kann gegebenenfalls auch anonymisiert erfolgen. Zwar entschieden die Münchner Richter in dem Fall zulasten des Arztes, jedoch nur weil dieser seiner Darlegungspflicht nicht oder nicht hinreichend nachgekommen sei.

Das Gericht nahm außerdem keine relevante Schädigung des Arztes an. Die Chance für Ärzte einen positiven Kommentar wieder online schalten lassen zu können, steigen also, wenn eine solche Schädigung nachgewiesen wird. Eine hinreichende Eingriffsintensität, die eine relevante Schädigung begründet ist beispielsweise denkbar, wenn noch nicht viele (gute) Bewertungen abgegeben wurden, sodass sich die Gesamtnote durch die Entfernung der guten Note(n) signifikant zum Schlechteren verändert.

Muss Jameda auch die Anwaltskosten übernehmen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich haftet Jameda erst ab Kenntnis einer rechtswidrigen Bewertung oder einer rechtswidrig gelöschten positiven Bewertung. Das bedeutet, dass Jameda auch erst ab diesem Zeitpunkt auf Unterlassung, Schadensersatz  und damit auch auf die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten haftet.

Weigert sich Jameda jedoch, einen klaren Rechtsverstoß zu beseitigen, muss  das Unternehmen auch den Anwalt des Arztes bezahlen. Gleiches gilt, wenn Jameda in den Bewertungstext eingreift und ihn ohne Rücksprache mit dem Arzt eigenmächtig verändert. In diesem Fall macht sich Jameda den Text zu eigen und haftet ab diesem Zeitpunk als unmittelbarer Störer (BGH, Urteil v. 4.4.2017, Az. VI ZR 123/16).

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Jameda-Bewertung löschen oder wiederherstellen lassen– Selber machen oder Anwalt einschalten?

Als Reaktion auf eine negative Bewertung oder eine gelöschte positive Bewertung können Sie sofort einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt. Nicht immer ist das die richtige Antwort.

Contra

  • Kostenrisiko. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet erst einmal Geld, das man nicht immer vom Gegner erstattet bekommt. Nämlich zum Beispiel dann nicht, wenn die Rechtsverfolgung nicht (vollständig) erfolgreich ist.

Die Einschaltung eines Anwalts empfiehlt sich bei der Inanspruchnahme von Jameda jedoch in der Regel.

Pro

  • Emotionslose Einschätzung. Die Einschaltung eines Anwalts hat den Vorteil, dass sich damit ein neutraler Dritter den Sachverhalt anschauen und ihn objektiv und professionell beurteilen kann. Die Erfahrung zeigt, dass der Betroffene meist nicht sicher beurteilen kann, ob Bestandteile einer Jameda-Bewertung zulässige Meinungsäußerungen oder unzulässige Tatsachenbehauptungen sind.
  • Druckvolles Vorgehen. Jameda kann oft nur mit anwaltlichem Druck überzeugt werden, die Bewertung zu beseitigen.
  • Vorausschauendes Handeln. Insbesondere dann, wenn ein Plattformbetreiber wie Jameda  in Anspruch genommen werden sollen, ist eine sorgfältige Bearbeitung von Anfang an sehr wichtig. Spätere Gerichtsverfahren scheitern häufig an einer mangelhaften Inkenntnissetzung im außergerichtlichen Verfahren.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Sollten Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unserer Erfahrung nach in der Regel die Anwalts- und die Gerichtskosten. Fragen Sie im Zweifel nach.

Jameda-Bewertung löschen – So unterstützen wir Sie!

Im Gesundheitssektor haben insbesondere Ärzte, Gesundheitszentren oder Kliniken, aufgrund der hohen und speziellen Anforderungen an ihre berufliche Tätigkeit ein besonderes Bedürfnis, der Gefahr von Angriffen auf ihren guten Ruf mit einer effizienten Verteidigungsstrategie zu begegnen und zählen deshalb zu unseren Mandanten im Bereich des Reputationsmanagements.

Ärzte und Kliniken können sich gegen ungerechtfertigte Jameda-Bewertungen effektiv zur Wehr setzen und Beseitigung und evtl. sogar Schadensersatz verlangen.

Wir haben einen Service speziell für Ärzte eingerichtet, mit dem Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen können, ob eine Löschungsaufforderung  Erfolg verspricht. Füllen Sie einfach das Formular aus und senden sie es ab. Denken Sie auch an die Angabe Ihre Rechtsschutzversicherung.

Negative Jameda-Bewertung? – Jetzt entfernen lassen!

Erfolgsquote

Gemeinsam mit unseren Mandanten gehen wir sehr erfolgreich gegen rechtswidrige Jameda-Bewertungen vor; die meisten der zahlreichen von uns beanstandeten Bewertungen werden dauerhaft entfernt. Für andere Bewertungsportale (Google, Kununu, Sanego u.a.) gilt Ähnliches.

Unsere Leistungen zum Thema Jameda-Bewertung löschen

  • Kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines Löschverfahrens
  • Beratung zum Umgang mit negativen Bewertungen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Bewertung
  • Anwaltsschreiben an Jameda mit der Aufforderung zur Löschung
  • Abmahnung des Bewertenden und Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Löschung
  • Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Individualisierung des Bewerters

Die häufigsten Fragen im Überblick

Alles auf einen Blick:

Was kostet die Prüfung der Bewertung?

Nichts. (Außer einige Minuten Ihrer Zeit.)

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich, falls Sie dies über unser Kontaktformular auf der Seite "Jameda-Bewertung löschen" (https://www.lhr-law.de/service/jameda-bewertung-loeschen/) gebucht haben.

Wir erklären Ihnen, wie Sie gegen die Bewertung vorgehen können. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

Wann verschwindet die Bewertung?

Sofort. (Jedenfalls vorerst. Das verschafft etwas Luft.)

Nach einer gut begründeten Meldung deaktiviert Jameda die Bewertung sofort erst einmal temporär.

Jameda räumt dem Bewertenden dann eine Frist von 3 Wochen ein, zur Bewertung Stellung zu nehmen. Danach wird die Bewertung häufig schon endgültig gelöscht.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung etwaige Kosten?

In der Regel: Ja. (Es kommt auf das Kleingedruckte an.)

Sollten Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unserer Erfahrung nach die Anwalts- und Gerichtskosten.

Muss Jameda auch die Anwaltskosten übernehmen?

Das kommt darauf an. (Leider kommen wir hier nicht um die typische Anwaltsanwort herum!)

Grundsätzlich haftet der Täter (der bewertende Patient). Jameda haftet erst ab Kenntnis auf Unterlassung, Schadensersatz und damit auch auf die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten.

Weigert sich Jameda, einen klaren Rechtsverstoß zu beseitigen, muss das Unternehmen auch den Anwalt des Arztes und ihm ggfls. Schadensersatz bezahlen.

Ab wann haftet Jameda für negative Bewertungen?

Ab Kenntnis. (Deswegen ist ein planmäßiges Vorgehen von Anfang an wichtig.)

Jameda muss zunächst ausführlich und sorgfältig auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht werden. Die behauptete Rechtsverletzung muss für Jameda offensichtlich erkennbar sein.

Kann man auch nur die Note der Jameda-Bewertung löschen lassen?

Nein. (Das geht leider nicht immer. Wir wissen uns aber natürlich zu helfen.)

Es sei denn, der Erläuterungstext falsche Tatsachenbehauptungen. Dann sind auch sämtliche darauf beruhenden Meinungsäußerungen (Noten) zu entfernen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewertung wirklich gelöscht wird?

Ca. 84%.

In den von uns bearbeiteten Fällen werden die Bewertungen in den weit überwiegenden Fällen (ca. 84%) nachhaltig gelöscht, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig ist.

Kann ich meinen kompletten Account löschen lassen?

Ja. (Jameda sieht das natürlich anders.)

Jameda weigert sich naturgemäß grundsätzlich, eine solche Löschung vorzunehmen.

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2018 allerdings entschieden, dass Ärzte – jedenfalls aufgrund der konkreten Gestaltung der Plattform – einen Löschungsanspruch haben können.

Mittlerweile haben mehrere Instanzgerichte in Bezug auf Jameda Ärzten einen Anspruch auf Löschung ihrer Profile zugesprochen. Diese Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Kann ich gegen Jameda wegen Rufschädigung vorgehen?

Ja. (Freiwillig geht da aber natürlich nichts.)

Wenn Jameda eine offensichtlich rechtswidrige Bewertung nach Kenntnisnahme nicht löscht, haftet das Unternehmen  unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Schaden, der dem Arzt durch die negative Bewertung entsteht.

Was ist Reputationsmanagement?

Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.

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