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Textilkennzeichnung

Ihr Ansprechpartner

Wer Textilien verkauft, muss die Faserzusammensetzung korrekt, vollständig und in deutscher Sprache angeben. Klingt simpel – ist aber ein häufiger Abmahngrund im Online-Handel.

Falsche Faserbezeichnungen, fehlende Angaben oder unzulässige Zusätze können einen Wettbewerbsverstoß darstellen und Abmahnungen auslösen.

LHR berät zur Textilkennzeichnung – und setzt Ansprüche durch oder wehrt Abmahnungen ab, mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren.

Textilkennzeichnung

Faserangaben richtig – Abmahnungen vermeiden.

Ob Prüfung Ihrer Angaben oder Abwehr einer Abmahnung: Sprechen Sie mit uns, 7 Tage die Woche.

Was die Textilkennzeichnung verlangt

Die Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) schreibt vor, dass Textilerzeugnisse mit ihrer Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden – vollständig, mit den vorgeschriebenen Faserbezeichnungen und in deutscher Sprache. Wichtige Grundsätze:

  • Vollständige Faserangabe – alle Bestandteile mit Gewichtsanteilen und zulässigen Bezeichnungen.
  • Korrekte Begriffe – nur die in der Verordnung vorgesehenen Faserbezeichnungen sind zulässig.
  • Dauerhaft und lesbar – die Kennzeichnung muss haltbar und gut erkennbar angebracht sein.
  • Auch im Online-Angebot – die Faserzusammensetzung gehört bereits in die Produktbeschreibung.

Die Vorschriften gelten für neue Textilerzeugnisse; auf gebrauchte Kleidung sind sie grundsätzlich nicht anwendbar. Als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG) sind Verstöße abmahnfähig – durch Mitbewerber und Verbände.

Rechtsprechung

Faserangaben und Werbung greifen ineinander

Das LG Münster hat klargestellt, dass die Textilkennzeichnungsverordnung eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG ist – allerdings nicht für gebrauchte Kleidung gilt. Im selben Fall war der Slogan „100 % Original“ eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Faserangabe und Produktwerbung müssen also beide stimmen.

Mehr zum Fall

Textilangaben prüfen: Erste Schritte

  • Faserzusammensetzung prüfen – vollständig und mit zulässigen Bezeichnungen?
  • Sprache prüfen – Angaben auf Deutsch?
  • Online-Listings prüfen – Faserangabe in der Produktbeschreibung enthalten?
  • Werbung prüfen – keine irreführenden Zusätze oder Selbstverständlichkeiten.
  • Anwaltlich bewerten lassen – wir prüfen Pflichten und Abmahnrisiko.

So gehen wir vor

Wir prüfen Ihre Textilkennzeichnung und die zugehörige Werbung, entwickeln rechtssichere Angaben und klären Sonderfälle (etwa gebrauchte Ware). Erhalten Sie eine Abmahnung, prüfen wir die Berechtigung und wehren unbegründete Forderungen ab. Umgekehrt setzen wir Ansprüche gegen Mitbewerber durch, die ihre Textilien falsch oder unvollständig kennzeichnen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Faserkennzeichnung und der Produktbeschreibungen
  • Beratung zu zulässigen Faserbezeichnungen und Sonderfällen
  • Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitbewerber

Eng verwandt sind die Produktsicherheit & GPSR und die Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Einen Überblick gibt unser Überblick Kennzeichnung & Compliance.

Häufige Fragen zur Textilkennzeichnung

Was muss auf einem Textiletikett stehen?

Die vollständige Faserzusammensetzung mit den vorgeschriebenen Faserbezeichnungen und Gewichtsanteilen – dauerhaft, lesbar und in deutscher Sprache.

Gilt die Textilkennzeichnung auch im Online-Handel?

Ja. Die Faserzusammensetzung gehört bereits in die Produktbeschreibung des Online-Angebots, nicht erst auf das gelieferte Etikett.

Gelten die Pflichten auch für gebrauchte Kleidung?

Grundsätzlich nicht. Die Textilkennzeichnungsverordnung ist auf neue Textilerzeugnisse zugeschnitten; auf gebrauchte Kleidung ist sie regelmäßig nicht anwendbar.

Sind Fehler bei der Textilkennzeichnung abmahnfähig?

Ja. Die Verordnung gilt als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG); Verstöße können von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt werden.

Was tun bei einer Abmahnung wegen Faserangaben?

Nichts ungeprüft unterschreiben. Wir prüfen Berechtigung und Anspruchsumfang und entwickeln die passende Reaktion.

Lassen Sie Ihre Textilangaben jetzt prüfen.

Ehrliche Einschätzung Ihrer Pflichten und Risiken – unverbindlich, 7 Tage die Woche.


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