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Focus Markenrecht
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Influencer und Rechtsberatung

Influencer-Recht, Kennzeichnung und Verträge

Ihr Ansprechpartner

In einer Welt, in der Influencer auf Plattformen wie Instagram, YouTube und Snapchat eine immer größere Rolle spielen, sind sie mit einzigartigen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert.

Von der Kennzeichnung werblicher Beiträge bis hin zur Gestaltung von Kooperationsverträgen – Influencer benötigen spezialisierte Rechtsberatung, um rechtlichen Fallstricken zu entgehen.

Influencer-Kanzlei

Egal ob Social Influencer, Corporate Influencer, Food Influencer, Fitness Influencer oder Influencer in Dubai – wer im Netz Reichweite hat, trifft naturgemäß auf rechtliche Herausforderungen. Sei es die Verbreiterhaftung, die Kennzeichnung von werblichen Beiträgen oder die Gestaltung von Verträgen mit Kooperationspartnern und Sponsoren, sei es auf Facebook, Instagram, Youtube oder Snapchat. Als Kanzlei für Influencer bietet LHR Rechtsanwälte ihnen Rechtsberatung für YouTuber, Influencer & Co. in allen Bereichen des Influencer-Marketings.

Influencer-Verträge

Agenturverträge und Kooperationsverträge mit Influencern

Als Influencer oder Content-Creator sind rechtskonforme Influencer-Verträge mit Agenturen, Kooperationspartnern und Sponsoren das A und O. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Exklusivvereinbarungen, Mitwirkungspflichten – als Influencer erfordert es einiges an juristischer Kenntnis, um mögliche Fallstricke in einem Influencer-Vertrag zu erkennen. Wir können Sie bei der Ausgestaltung von Freelancer-Verträgen und Sponsorenverträgen sowie bei allen Fragen des Vertragsrechts im Bereich Influencer-Marketings beraten. Dabei achten wir auf rechtssichere und möglichst individuelle Lösungen – egal ob im Wettbewerbs- und Werberecht, im Marken-, Urheber- oder Lizenzrecht, im Sportrecht oder bei Fragen des geistigen Eigentums.

Model-Release-Vertrag

Durch einen Model-Release-Vertrag wird die Zustimmung einer fotografierten Person in die Nutzung und Veröffentlichung ihres Bildnisses geregelt. Hier gibt es die unterschiedlichsten Vertragsausgestaltungen – nicht alle davon gleich fair für den Abgebildeten. Dürfen Bilder bearbeitet werden? Wo dürfen die Aufnahmen veröffentlicht werden? Ist der Name des Fotografierten zu erwähnen? Dürfen Unterlizenzen vergeben werden? Manche Bestimmungen eines Model-Release-Vertrags wie etwa die Vergütung der abgebildeten Person oder das Urheberrecht des Fotografen sind essentiell, aber viele Bestimmungen wie etwa die Auswahl von Motiven lassen sich individuell gestalten. Als Influencer-Kanzlei versuchen wir stets, die für Sie vorteilhafteste Vertragslösung zu erzielen.

Influencer-Anwalt

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen abwehren

Pflichtangaben im Impressum, Kennzeichnungspflichten, wettbewerbsrelevante (Werbe)aussagen oder Erwähnungen von Marken – Bereiche, in denen abgemahnt wird gibt es viele. Als Influencer-Kanzlei können wir Sie vor ungerechtfertigten Abmahnungen der Konkurrenz schützen. Dabei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte insbesondere im Wettbewerbs- und Medienrecht zurück.

Schutz vor Rechtsverletzungen und Reputationsmanagement

Wer im Netz unterwegs ist, ist schnell Falschbehauptungen ausgesetzt. Wir gehen gegen Online-Angriffe vor und Behauptungen, die sich negativ auf ihren Ruf und ihre Kundschaft auswirken, ab. Als Kanzlei mit Spezialisierung in diesem Bereich verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Abwehr von Online-Angriffen. Wir schützen Sie gegen Angriffe jeglicher Art auf das Persönlichkeitsrecht und ihre Rechte als Influencer. Falls nötig setzen wir auch eine angemessene finanzielle Entschädigung durch. LHR Rechtsanwälte hat bereits in zahlreichen Fällen einstweilige Verfügungen gegen unlautere Tatsachenbehauptungen erwirkt, etwa im Fall einer Youtube-„Meinungsbloggerin“.

Löschung oder Wiederherstellung eines Instagram-Accounts

Bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen kann es zu unberechtigten Sperrungen von Influencer-Accounts kommen. Auch sind Fälle dokumentiert, in denen eine Plattform die Löschung eines Accounts aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert. Denkbar sind auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen und AGB von Plattformen wie Instagram, Facebook oder Twitter.

Wir helfen, wenn Ihr Account zu Unrecht gesperrt wird und Instagram nicht reagiert oder ein Social-Media-Posting zu Unrecht als Verstoß gegen Nutzungsbedingungen eingestuft wird. Im ersten Schritt prüfen wir, ob eine Sperre oder Beitragslöschung rechtmäßig ist. Ist dies nicht der Fall, können wir anwaltlich auf eine Reaktivierung beziehungsweise Löschung des Accounts oder die Wiederherstellung eines Posts hinwirken. Notfalls setzen wir auch Schadenersatzansprüche für Sie durch, die entstehen, wenn Sie ihrer Tätigkeit als Influencer nicht nachgehen können.

LG Frankfurt erlässt drei einstweilige Verfügungen, gegen zwei „Influencer“ in Dubai und gegen YouTube

Erfahren Sie, wie dubiose Internet-Protagonisten und ihre fragwürdigen Geschäftspraktiken die Rechtswelt herausfordern. Ein spannender Einblick in die komplexe Interaktion zwischen Influencern, rechtlichen Grenzen und der Macht von Plattformen wie YouTube.

In letzter Zeit beschäftigen sie immer häufiger die Gerichte: Dubiose Protagonisten im Internet, vulgo: „YouTuber“, „Influencer“, und „Meinungsblogger“, die sich darauf spezialisiert haben, andere in geschickt monetisierten oder auch ganz offen mit Spendenaufrufen versehenen Videos zu kritisieren und schlecht zu machen.

Influencer-Marketing: Werbekennzeichnung, Product Placement

§ 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb schreibt zur Kennzeichnung von Influencer-Werbung vor: Wer für einen Social-Media-Post eine Gegenleistung in Form von Geld oder geldwerten Leistungen erhält, muss dies als „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen. Dies gilt auch für Testimonialwerbung, Sponsoring, Produktplatzierungen und Affiliate Links. Auch die §§ 8 Abs. 3, 22 Abs. 1 Medienstaatsvertrag sehen vor, dass Influencer-Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein muss. Unterbleibt die verpflichtende Kennzeichnung, droht nicht nur eine Abmahnung, sondern auch Ärger mit der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt oder der Wettbewerbszentrale, unter Umständen sogar ein Ordnungsgeld. Wir beraten Sie gerne in Zweifelsfragen und sorgen dafür, dass Ihre Social-Media-Beiträge den Formalien entsprechen.

Schleichwerbung und Themenplatzierung

Schleichwerbung, Themenplatzierung und vergleichbare Praktiken, also Werbung, die vom Adressaten gar nicht als solche erkannt werden kann, ist sowohl nach § 8 Medienstaatsvertrag unzulässig als auch nach § 5a Abs. 4 UWG unlauter. Nach Artikel 4 Code de Lisbonne müssen Public-Relations-Aktivitäten „offen durchgeführt werden“, „leicht als solche erkennbar sein, eine klare Quellenbezeichnung tragen und dürfen Dritte nicht irreführen“.

Tagging und Tap Tags

Selbst dann, wenn die Influencerin oder der Influencer keinen Werbevertrag mit dem betreffenden Unternehmen hat, kann eine geschäftliche Handlung vorliegen und eine Kennzeichnung verpflichtend sein. Dies ist insbesondere relevant für sogenannte Tap Tags, also Markierungen in Instagram-Posts, die zum Hersteller eines Produkts weiterleiten. Die Rechtsprechung ist hier jedoch uneinheitlich und noch nicht gefestigt.

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