Rechtsanwälte LHR
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Was ist der Bilderklau?
Unter dem umgangssprachlichen Begriff des Bilderklaus versteckt sich eine Urheberrechtsverletzung an Bildern bzw. Fotografien. Dem Fotografen gebühren als Urheber die Bilderklau vor.
Unsere Leistungen zum Thema Bilderklau
Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht
2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Schon die erste Auflage ist bei so manchem Kollegen und dem ein oder anderen Richtertisch gesichtet worden.
Das große Interesse hat uns motiviert, eine zweite Auflage herauszugeben.
Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.
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