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Focus Markenrecht
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Schutz von Fotos und Bildern

Wir schützen Fotografen und Shopbetreiber und erstreiten Schadensersatz.

Ihr Ansprechpartner

Fotos sind geschützt – ohne Wenn und Aber. Oft fehlt es Rechteinhabern aber nicht nur an den richtigen Werkzeugen, sondern auch am Selbstverständnis, für unzweifelhaft verletzte Rechte einzutreten: auf Unterlassung zu bestehen und Schadensersatz einzufordern.

Genau dabei unterstützen wir Sie – entschlossen, aber mit Augenmaß.

Ihr Foto wird ohne Erlaubnis genutzt?

Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Ansprüche bestehen und was sie wert sind – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

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Fotoklau und Bilderklau im Internet nehmen zu

Das Internet hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass Rechtsverletzungen immer einfacher zu begehen und immer schwerer zu verfolgen sind. Das unbedachte Hochladen und Verbreiten fremder Fotos – umgangssprachlich „Bilderklau“ oder „Fotoklau“ – ist zu einem Massenphänomen geworden, das als kollektive Urheberrechtsverletzung kaum noch unter Kontrolle zu bringen ist.

Begünstigt durch die fortschreitende Digitalisierung und die stetig wachsende Zahl an Internetnutzern hat sich der Bilderklau auch für Online-Shop-Betreiber zu einem elementaren Problem entwickelt – für den Bilderdieb wirtschaftlich oft hochrentabel, gleichwohl schlicht rechtswidrig. Dabei wird leicht vergessen: Nicht nur die hochauflösenden Aufnahmen von Berufsfotografen genießen urheberrechtlichen Schutz. Selbst einfache „Spontan-“ oder „Knipsbilder“ sind nach § 72 UrhG geschützt.

Rechtsverfolgung – konsequent, aber mit Augenmaß

Wie deckt man als Rechteinhaber Bilderklau auf und verfolgt ihn wirksam? Ein erster Schritt ist die umgekehrte Bildersuche: Das eigene Foto wird hochgeladen, woraufhin identische oder ähnliche Treffer auf fremden Webseiten sichtbar werden. Für eine belastbare Recherche setzen wir darüber hinaus professionelle Bildsuchmaschinen ein.

Dem Verletzten stehen Ansprüche auf Unterlassung (und damit Beseitigung), Auskunft sowie Schadensersatz zu. Der Schaden wird in der Regel zugunsten des Verletzten nach der Lizenzanalogie berechnet. Als Anhaltspunkt dient häufig die MFM-Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, die jährlich Honorarempfehlungen veröffentlicht. Je nach Qualität des Fotos, Nutzungsumfang und Nutzungsdauer ergeben sich so Beträge zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro.

Bei der Durchsetzung klarer Rechtspositionen gilt es, Augenmaß zu wahren. Nicht gegen jeden – etwa private Blogger oder kleine Händler – muss sofort die „Abmahnkeule“ geschwungen werden. Oft ist eine gütliche Einigung die bessere Werbung für einen Fotografen. Es gibt aber auch Fälle, in denen couragiertes Eintreten für das eigene Recht nicht nur lohnt, sondern Teil der Strategie sein muss, um schützenswerte Werke dauerhaft zu sichern.

Aus unserer Praxis

Rekordsumme: 14.000 € Schadensersatz für einen Fotografen

Weil ein Lichtbildwerk gleich auf mehreren Seiten rechtswidrig verwendet wurde, summierte sich der Schadensersatz auf nahezu 20.000 €. Nach Verhandlungen einigten wir uns mit dem Rechtsverletzer auf eine Pauschale von 14.000 € – wegen Nichtnennung des Urhebers innerhalb einer Creative-Commons-Lizenz.

Details zum Fall →

Auch Händler wehren sich gegen Produktbilder-Klau

Besonders ärgerlich ist Bilderklau für Online-Händler, die feststellen müssen, dass ein Mitbewerber ihnen nicht nur mit ähnlichen Produkten Konkurrenz macht, sondern dreist auch noch die eigenen, aufwendig und teuer angefertigten Produktbilder verwendet. Wichtig: Nicht nur der Urheber kann sich wehren, sondern auch, wer die ausschließlichen Nutzungsrechte hält. Händler sollten sich diese Rechte daher stets ausdrücklich einräumen lassen.

Schnell handeln – sonst drohen Nachteile

Ist Bilderklau festgestellt, gehört die Sache nicht auf die lange Bank. Verzögerungen sind fast immer mit Nachteilen verbunden: Man ließe nicht nur sehenden Auges eine weitere Verbreitung zu, sondern riskierte auch den Verlust einzelner Schutzmöglichkeiten. Wer etwa den schnellen Weg über ein einstweiliges Verfügungsverfahren gehen will, ist auf die Dringlichkeit der Sache angewiesen – und die entfällt, wenn man zu lange zuwartet.

Urheber und Rechteinhaber können sich gegen Verletzungen ihrer Fotorechte also wirksam zur Wehr setzen. Wer die richtigen Mittel einsetzt, schützt sich aktiv und

  • spürt Rechtsverletzungen zuverlässig mit professionellen Bildsuchmaschinen auf,
  • verhindert die weitere unzulässige Verbreitung seiner Fotos,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt und
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber künftigen Angriffen.

Der Schädiger hat dabei nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

So setzt LHR Ihre Fotorechte durch

LHR verfolgt den Diebstahl von Lichtbildwerken und Lichtbildern konsequent, kreativ und mit der Erfahrung aus über 5.000 erfolgreichen Rechtewahrungen. Mehr zum Rechtsgebiet: Urheber- & Designrecht bei LHR.

  • Wir verteidigen Sie gegen Angriffe auf Ihre Fotos.
  • Wir wahren Ihre Ansprüche nach Foto- bzw. Bilderklau.
  • Wir bestimmen den Umfang der Rechtsverletzungen mit professionellen Foto-Suchmaschinen.
  • Wir finden die Verantwortlichen und konfrontieren sie – außergerichtlich wie gerichtlich – mit den Folgen ihres Handelns.
  • Wir kümmern uns um eine angemessene finanzielle Entschädigung.

„Bei Unternehmen, die offenkundig aus fremden Leistungen Kapital schlagen wollen, gibt es unseres Erachtens keinen Grund, seine Rechte nicht mit aller Konsequenz durchzusetzen – so, wie wir es für unsere Mandanten tun.“
— Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Lassen Sie Ihren Fall prüfen – unverbindlich.

Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein und sagen Ihnen, welcher Weg sich lohnt. 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

Unsere Leistungen zum Schutz von Fotos und Bildern

  • Aufspürung von Rechtsverletzungen
  • Verhinderung weiterer unzulässiger Verbreitung
  • Abmahnung des Verletzers
  • Geltendmachung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Absicherung gegen Wiederholungen durch hohe Vertragsstrafen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Jetzt Kontakt aufnehmen →

  • Dauer der Nutzung
  • Umfang der Nutzung
  • Bemessungsgrundlagen für den Schadensersatz sind unter anderem:

    • Die Übersicht marktüblicher Vergütungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)
    • Bestehende Lizenzvereinbarungen des Urhebers

    LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

    Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

    Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

    Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

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