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Focus Markenrecht
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Schutz von geistigem Eigentum

Der Diebstahl von Fotos, Texten, Grafiken und sonstiger kreativer Schöpfungen ist verboten. Besitzer geistigen Eigentums haben Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Ihr Ansprechpartner

Verfolgung von Verletzung geistigen Eigentums

Texte, Fotos und Ideen sind geschützt – ohne jedes Wenn und Aber – aber vielfach fehlt es Rechteigentümern nicht nur an den nötigen Werkzeugen, sondern auch am Bewusstsein, für unzweifelhaft verletzte Rechte auch einzutreten, für Unterlassung zu sorgen und Schadensersatz einzufordern.

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz erkennen die Verletzung von Rechten und Wissen sie zu verfolgen, ohne dass für die Rechteeigentümer ein unverhältnismäßiges Risiko besteht.

Die Rechtsanwälte  von LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – sind seit Jahren intensiv als Rechtewahrer für Texter, Fotografen und kreative Ideenschöpfer tätig.

LHR verfolgt den Diebstahl von geistigem Eigentum konsequent, kreativ und mit der Erfahrung aus 1000 erfolgreichen Rechtewahrungen.

Fotograf fordert erfolgreich  14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber

LHR konnte im Rahmen der Rechtsverteidigung von Fotorechten bereits einen Schadensersatz in Höhe einer Rekordsumme von 14.000,00 € verhandeln. Da die Creative Commons-Lizenzbedingungen zur Nutzung des Werks nicht eingehalten wurden, lag eine klare Urheberrechtsverletzung vor, gegen die der Mandant nicht zuletzt deswegen vorgehen wollte, da die Rechtsverletzung nicht etwa von einem Blogger oder Kleinunternehmer begangen wurde, sondern von einem namhaften Unternehmen.

Details zum Fall hier.

Insbesondere das Internet hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass das Verletzten von Rechten immer einfacher zu leisten und immer schwerer zu verfolgen ist.

Das unbedachte Hochladen eines Fotos oder das schnelle Verteilen eine Zitates sind Massenphänomene die als kollektive Urheberschutzverletzungen kaum noch unter Kontrolle zu bringen sind – aber es gibt auch Fälle, in denen sich ein couragiertes Eintreten für das eigene Recht nicht nur lohnt , sondern auch Teil der Strategie sein muss, um schützenswertes Eigentum auf Dauer zu sichern und Wert zu schöpfen.

Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: „Ihr Eigentum ist schützenswert und sollte auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geschützt werden – wir stehen dazu zur Verfügung!

Unsere Leistungen zum Thema Schutz von geistigem Eigentum

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Fotografen
  • Fotoagenturen
  • Journalisten
  • Grafiker
  • sonstige Urhebrrechtsinhaber

Erste Schritte

  • Nach der Feststellung einer Rechtsverletzung kümmern wir uns um Schadensbegrenzung und sprechen mit unserem Mandanten eine geeignete Strategie ab
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern

LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch. Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Bitte kontaktieren Sie uns.

  • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 - [email protected]

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht befasst sich mit dem Recht des Einzelnen oder einer Gruppe auf den Schutz des geistigen Eigentums, ideell wie materiell. Im Urheberrecht sind alle Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit dem Verhältnis des Urhebers, also des geistigen Eigentümers, mit seinem eigenen Werk befassen. Wer im Eigentum des Urheberrechtes  ist, hat Anspruch auf Schutz seines geistigen Eigentums - auch als Rechtsnachfolger des Schöpfers. Bilder, Grafiken, Texte - aber auch Ideen und Marken sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Wer diese Rechte verletzt kann zur Unterlassung aufgefordert und zu Schadensersatz herangezogen werden.

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