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Was ist ein Dienstvertrag?
In Deutschland versteht man unter einem Dienstvertrag, dass gewisse Dienste gegen eine Vergütung erbracht werden. Dienste jeglicher Art können Gegenstand eines Dienstvertrags sein. Es muss lediglich der vereinbarte Dienst erbracht worden sein. Der Erfolg spielt hier keine Rolle, ist aber im Werkvertragsrecht (s. Werkvertrag) relevant. Das wohl bekannteste Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag.