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Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

Wir schützen Unternehmer vor Angriffen der Konkurrenz.

Ihr Ansprechpartner

Wir schützen Sie vor Angriffen der Konkurrenz

Eine Abmahnung ist für jedes Unternehmen – egal, ob kleines Startup oder börsennotierte AG – ein einschneidendes Ereignis. Unternehmer erhalten Abmahnungen hauptsächlich wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wie zB.

  • des Markenrechts (Stichwort: Verwendung fremder Markennamen)
  • des Medienrechts (Stichwort: vermeintlich rechtswidrige Berichterstattung)
  • des Urheberrechts (Stichwort: Bilderklau) oder
  • des Wettbewerbsrechts (Stichwort: Irreführende Werbung) oder

Eine Abmahnung fordert Sie zumeist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Bei Zuwiderhandlung dagegen sollen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Zusätzlich sollen Sie dem Gegner die Rechtsanwaltskosten erstatten.

Obwohl oder vielleicht gerade weil wir normalerweise auf Seiten der Rechteinhaber stehen und deren Rechte durchsetzen, wissen wir, worauf es bei der Verteidigung gegen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen ankommt.

Abmahnung vermeiden – Abmahnung abwehren – Wir helfen Ihnen

Während die Abmahnung erst einmal nur ein beschriebenes Stück Papier ist, kann die falsche Reaktion darauf einerseits unnötige, zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und andererseits die Pflicht zur Folge haben, dem Gegner gglfs. überhöhte Anwaltskosten bzw. nicht geschuldete Schadensersatzbeträge und bei kleinsten Fehlern in der Zukunft lebenslang Vertragsstrafen von in der Regel um ca. 5.000,00 € zahlen zu müssen.

LHR verteidigt Händler erfolgreich vor dem Landgericht Ingolstadt gegen Abmahnung

Schutz vor Abmahnungen LHR konnte im Rahmen der Verteidigung eines Mandanten gegen eine von einem Wettbewerber ausgesprochene Abmahnung  einen durchschlagenden Erfolg vor dem LG Ingolstadt erzielen.

Das Gericht wies den Verfügfungsantrag des Konkurrenten  bereits aus formellen Gründen zurück, ohne sich mit dem Fall in der Sache zu beschäftigen, da das Unterlassungsverlangen des Gegners  deswegen nicht dringlich sei, da er sich selbst genauso verhalten hatte, wie er es unsere Mandanten vorwarf.

Details zum Fall hier.

LHR gewährleistet schnelles und präzises Vorgehen

Abmahnungen und Klageverfahren kosten Zeit, Nerven und Geld und sind deshalb natürlich tunlichst zu vermeiden. Sie sollten daher durch anwaltliche Beratung im Vorfeld möglichst vorbeugen. Aber auch wenn es Sie trifft, bedeutet das noch nicht den Weltuntergang. Wer auf eine Abmahnung richtig reagiert und sie als Anlass begreift, seine Werbung und seinen Internetauftritt für die Zukunft vollumfänglich überprüfen zu lassen, für den stellt sie oft nicht mehr als ein „reinigendes Gewitter“ dar.

(Gegen-)Angriff ist die beste Verteidigung

Es gehört zum Tagesgeschäft von LHR, nach einer Abmahnung des Gegners auch dessen Verhalten auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wer unsere Mandanten angreift, muss sein eigenes Verhalten mit dem gleichen strengen Maßstab messen lassen. Falls sinnvoll, hinterlegen wir zudem Schutzschriften notfalls binnen Stundenfrist bei allen für einen Angriff in Betracht kommenden Gerichten.

LHR – gefragte Experten

Die Anwälte von LHR sind durch ständige Fortbildungen und vor allem durch aktive forensische Tätigkeit in mittlerweile mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren häufig durch mehrere Instanzen immer auf dem neusten Stand. LHR gilt sowohl in der Rechtedurchsetzung als auch in der Verteidigung gegen Angriffe der Konkurrenz bundesweit als eine der führenden Kanzleien.

Wettbewerbsrecht-ExpertiseLHR-Partner Arno Lampmann hat sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nicht nur in der Praxis, sondern auch als Autor einen Namen gemacht. Er ist Autor bei Legal Tribune Online (LTO) und Verfasser des Teils „Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“ des juristischen Standardwerks „Multimedia-Recht“ (Hoeren/Sieber/ Holznagel). 

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Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen unberechtigte Abmahnungen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen. Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • vermeidet die Behinderung seiner geschäftlichen Aktivitäten,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der bewusst rechtswidrige Abmahner hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR verteidigt Sie gegen Abmahnungen von Mitbewerbern
  • LHR hinterlegt Schutzschriften falls nötig an allen Landgerichten gegen mögliche Eilanträge
  • LHR prüft, ob sich Ihr Gegner selbst rechtmäßig verhält

Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: „Die Durchsetzung von (vermeintlichen) Ansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ist nicht leicht. Den Gegner erwarten insbesondere im einstweiligen Verfügungsverfahren zahlreiche prozessuale Besonderheiten, die in der Praxis oft übersehen werden. Je mehr Fehler der Gegner machen kann, umso besser.“

Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

Unsere Leistungen zum Thema Schutz von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

  • Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfung der gegnerischen Abmahnung
  • Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
  • Prüfung des Verhaltens des Gegners auf Rechtmäßigkeit
  • Abmahnung des Gegners
  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik

TOP 20 der häufigsten Abmahngründe

  1. fehlerhafte Impressums-Angaben
  2. fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  3. falsche Preisangaben
  4. Fehler bei den Versandkosten (zB Angabe zu niedrig, zu spät)
  5. Werbung mit falschen/veralteten UVPs
  6. Werbung mit durchgestrichenen und "statt-"Preisen
  7. fehlende oder falsch platzierte Grundpreise
  8. fehlerhafte Werbung mit Garantien
  9. rechtswidrige AGB-Klauseln
  10. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (zB "garantiert echt“)
  11. unwahre Werbung mit Alleinstellung bzw. Spitzenstellung (zB "größter, bester, einer der Besten, etc.")
  12. unwahre Erfahrungswerbung (zB "100 Jahre Tradition")
  13. Verstöße gegen den Jugendschutz (zB bei Altersfreigaben bei Videofilmen)
  14. Unzulässige Werbung mit CE-Kennzeichen (zB "CE-geprüft")
  15. Verstöße gegen das ElektroG
  16. unerwünschte Werbung (Spam-E-Mails)
  17. fehlerhafte Kennzeichnung von Getränken und sonstigen Lebensmitteln
  18. fehlerhafte Kennzeichnung von Textilien
  19. Werbung mit „Bio“ und „Öko“
  20. Irreführung über geografische Herkunft (zB "Parmaschinken")

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR

  • klassische Handelsunternehmen
  • Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts
  • Banken
  • Architekten
  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Apotheker
  • Medienhäuser
  • sonstige Unternehmer

Erste Schritte

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Kontaktieren Sie weder Gegner noch gegnerischen Anwalt.
  • Unterschreiben Sie nichts und melden sich bei uns.
  • Nach einer zügigen Bestandsaufnahme kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit Ihnen abgesprochenen Strategie.
  • Wir prüfen die Vorwürfe in der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung.
  • Wir prüfen, ob sich Ihr Gegner selbst rechtmäßig verhält und ob ein Gegenschlag sinnvoll ist.
  • Wir bereiten wir alles für Ihre Verteidigung (Schutzschriften bei Gericht) und einen möglichen Gegenangriff vor.
  • Falls der Vertrieb wegen einer Verbotsverfügung eingestellt werden musste, helfen wir bei der Durchsetzung von Schadensersatz.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die Mitteilung eines Anspruchsberechtigten an einen Verletzer, dass er sich durch eine Handlung rechtswidrig verhalten habe, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und dem Gegner die Rechtsanwaltskosten erstatten.

Die außergerichtliche Abmahnung liegt sowohl im Interesse des Gläubigers, der seinen Anspruch so außergerichtlich schnell und kostengünstig durchsetzen kann. Sie warnt zudem den Schuldner, der sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns vielleicht nicht bewusst war, und gibt ihm die Gelegenheit, durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein kostspieliges Gerichtsverfahrens zu vermeiden.

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