Übersicht
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge – dazwischen liegen Strategie, Timing und Verhandlungsgeschick. Diese Seite beschreibt, wie LHR Auseinandersetzungen anlegt: Wir denken vom Ziel her, nicht vom Schriftsatz. Manchmal ist der schnelle, stille Vergleich der größte Erfolg, manchmal die einstweilige Verfügung binnen Tagen – und manchmal die Erkenntnis, dass ein Kampf den Preis nicht wert ist. Diese Ehrlichkeit gehört bei uns zur Beratung.
Konflikt in Sicht? Lassen Sie uns über Strategie sprechen.
Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung von Chancen, Risiken und Wegen – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.
Erst die Strategie, dann der Schriftsatz
Am Anfang jeder Auseinandersetzung stehen drei Fragen: Was wollen Sie wirklich erreichen – Geld, Unterlassung, Ruhe, ein Signal an den Markt? Was kostet welcher Weg an Zeit, Geld und Nerven? Und was macht die Gegenseite vermutlich als Nächstes? Aus den Antworten bauen wir die Strategie: Eskalationsstufen mit klaren Entscheidungspunkten, realistische Bewertung der Beweislage und ein Plan B für jedes Szenario. Unsere Mandanten wissen zu jedem Zeitpunkt, wo sie stehen – und was der nächste Zug kostet und bringt.
Verhandeln aus der Position der Stärke
Die meisten Konflikte enden nicht im Urteil, sondern in der Einigung – und die beste Einigung erzielt, wer glaubhaft auch anders könnte. Deshalb verhandeln wir immer mit aufgebauter Drohkulisse: sauber vorbereitete Ansprüche, gesicherte Beweise, ein gerichtsfertiger Entwurf in der Schublade. Hart in der Sache, professionell im Ton – Eskalation ist bei uns ein Werkzeug, kein Reflex. Und wenn die Gegenseite nur Zeit schinden will, erkennen wir das früh und ziehen die Konsequenz.
Prozesstaktik: Geschwindigkeit, Forum, Beweis
Gerade in unseren Kerngebieten – Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht – wird über Erfolg oft in den ersten Tagen entschieden: Die einstweilige Verfügung kann Rechtsverletzungen binnen kurzer Zeit stoppen, verlangt aber kompromisslose Geschwindigkeit, weil Zuwarten die Dringlichkeit zerstört. Dazu gehören die kluge Wahl des Gerichtsstands im Rahmen des Zulässigen, Schutzschriften als Verteidigungsinstrument, saubere Beweissicherung vor dem ersten Anschreiben – und die Erfahrung, welche Kammer welche Linie fährt. Diese Praxis haben unsere Anwälte im Praxishandbuch „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht“ niedergelegt.
Die mediale Flanke des Rechtsstreits
Viele unserer Verfahren haben eine Öffentlichkeit: Presse, Social Media, Bewertungsportale, Investoren. Ein juristischer Sieg nützt wenig, wenn die Auseinandersetzung den Ruf beschädigt – und umgekehrt kann kommunikatives Ungeschick eine gute Rechtsposition entwerten. Als Kanzlei für Marken, Medien und Reputation denken wir beide Ebenen zusammen: Prozessstrategie und Reputationsschutz, von der diskreten Lösung bis zur begleitenden Kommunikation.
Was Sie von uns erwarten können
- Ehrliche Erstbewertung: Chancen, Risiken, Kosten – auch wenn die Antwort „nicht kämpfen“ lautet
- Strategie mit Eskalationsstufen und klaren Entscheidungspunkten statt Schriftsatz-Automatik
- Verhandlungsführung aus vorbereiteter Stärke, Vergleichsgestaltung mit Vollstreckungssicherheit
- Eilrechtsschutz: einstweilige Verfügungen, Schutzschriften, Beweissicherung
- Prozessvertretung vor den Spezialkammern für Wettbewerbs-, Kennzeichen- und Pressesachen, bundesweit
- Mediale Begleitung sensibler Verfahren im Verbund mit dem Reputationsmanagement
Häufige Fragen
Sollten wir erst verhandeln oder gleich klagen?
Das hängt von Beweislage, Zeitdruck und Gegner ab. Faustregel: Verhandeln lohnt, solange es die eigene Position nicht schwächt – bei drohendem Dringlichkeitsverlust im Eilverfahren kann Zuwarten dagegen teuer werden. Genau diese Abwägung treffen wir am Anfang.
Wie schnell wirkt eine einstweilige Verfügung?
In geeigneten Fällen ergeht sie binnen weniger Tage, teils ohne mündliche Verhandlung. Voraussetzung sind Dringlichkeit, Glaubhaftmachung und ein präzise gefasster Antrag – Tempo und Handwerk entscheiden.
Was ist eine Schutzschrift – und wann brauchen wir eine?
Ein vorsorglich bei Gericht hinterlegter Verteidigungsschriftsatz für den Fall, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Sinnvoll immer dann, wenn nach einer Abmahnung mit einem Eilantrag zu rechnen ist.
Übernimmt LHR auch laufende Verfahren von anderen Kanzleien?
Ja – auch in fortgeschrittenen Verfahrensstadien prüfen wir Strategie und Optionen mit frischem Blick und übernehmen die Vertretung, wenn ein Wechsel sinnvoll ist.
Fazit
Gewonnen wird vor dem Urteil: durch Strategie, Tempo und Verhandlungsstärke. Genau dafür stehen wir – in jedem unserer Rechtsgebiete.
Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar:
Mandanten von LHR
- klassische Handelsunternehmen
- Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts
- Banken
- Architekten
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Apotheker
- Medienhäuser
- sonstige Unternehmer
Erste Schritte
- Bewahren Sie Ruhe.
- Kontaktieren Sie weder Gegner noch gegnerischen Anwalt.
- Unterschreiben Sie nichts und melden sich bei uns.
- Nach einer zügigen Bestandsaufnahme kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit Ihnen abgesprochenen Strategie.
- Wir prüfen die Vorwürfe in der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung.
- Wir prüfen, ob sich Ihr Gegner selbst rechtmäßig verhält und ob ein Gegenschlag sinnvoll ist.
- Wir bereiten wir alles für Ihre Verteidigung (Schutzschriften bei Gericht) und einen möglichen Gegenangriff vor.
- Falls der Vertrieb wegen einer Verbotsverfügung eingestellt werden musste, helfen wir bei der Durchsetzung von Schadensersatz.
Schadensersatz fordern!
LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.
Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei Rechtsverteidigung bestraft werden sollten.
Kontaktieren Sie uns:
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- Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
- Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
- Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]
Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.
Was ist Litigation-PR?
Der Begriff Litigation-PR stammt aus dem Englischen und bedeutet in etwa „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“. Sie ist eine Form der Pressearbeit, bei der die Kommunikation nach außen vor, während und nach juristischen Auseinandersetzungen gesteuert wird.
Ziel der Litigation-PR ist es, die juristische Strategie zu unterstützen, Schäden an der Reputation des Mandanten zu vermeiden und im besten Falle sogar das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung mit Hilfe der Öffentlichkeit zu beeinflussen.
Die Überlegungen der Litigation-PR finden sich auch in gesetzlichen Vorschriften wieder. So ist zum Beispiel im Lauterkeitsrecht, nämlich gemäß § 12 Abs. 3 UWG vorgesehen, dass das Gericht der obsiegenden Partei die Befugnis zusprechen kann, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse dartut.