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Fußnoten in der Werbung nicht maßgebend

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Photo by Naomi Hébert on Unsplash

Wie wichtige Fußnoten sind, weiß jeder, der schon mal eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit vorlegen musste. In der Werbung allerdings ist die Bedeutung von Fußnoten begrenzt.

Falsche Angabe? „Dreiste Lüge“!

Das hat das OLG Nürnberg in einem Verfahren entschieden, in dem es um eine reißerische Online-Blickfangwerbung ging, deren vollmundiges Preisversprechen durch eine Bemerkung in der Fußnote relativiert bzw. korrigiert wurde – und genau das geht nicht (Beschluss vom 16.8.2022 – Az.: 3 U 747/22). Denn: Wenn eine falsche Angabe zu einer leicht nachprüfbaren, objektiven Tatsache gemacht wird, um Kunden zu gewinnen, dann nennt man das eine „dreiste Lüge“, weil und soweit diese bei den Verbrauchern zu einem durchaus beabsichtigten Irrtum hinsichtlich des Angebots führt. Und eine solche Irreführung kann man nicht durch eine Erläuterung in der Fußnote richtiggestellen, so die Nürnberger Richter.

Platz war da, der Wille nicht

In der beanstandeten Werbung ging es um einen Preisnachlass beim Kauf einer Küche. Verschwiegen wurde in der plakativen Blickfangwerbung jedoch, dass man die 33 Prozent Rabatt nur auf Küchen im Wert von über 6900 Euro erhält. Das erfährt die potentielle Kundschaft aber erst in der Fußnote, für deren Lektüre er eine Weile auf der website nach unten scrollen muss. Der Händler hätte, so das OLG Nürnberg, die einschränkende Bedingung in die Blickfangwerbung selbst aufnehmen müssen, etwa durch den Zusatz „ab einem Kaufpreis von 6900 Euro“. Platz sei dafür genug vorhanden gewesen, so das Gericht. Was wohl fehlte, war der Wille zur fairen Konsumenteninformation.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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