Übersicht
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie verschärft die Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler – gerade im Online-Handel.
Wer Produkte ohne Verantwortlichen in der EU, ohne Sicherheitshinweise oder ohne Rückverfolgbarkeit anbietet, riskiert Abmahnungen, Sperrungen auf Marktplätzen und behördliche Maßnahmen.
LHR berät zu GPSR und Produktsicherheit – und verteidigt Sie gegen überzogene Anforderungen und Abmahnungen, mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren.
Produktsicherheit & GPSR
Wir bringen Ihre Produkte rechtssicher in den Verkehr.
Ob Compliance-Prüfung Ihres Sortiments oder Abwehr einer Abmahnung: Sprechen Sie mit uns, 7 Tage die Woche.
Was die GPSR verlangt
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, VO (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar und löst das frühere Recht ab. Sie betrifft nahezu alle Verbraucherprodukte, die nicht bereits spezielleren Vorschriften unterliegen. Wichtige Pflichten sind unter anderem:
- Verantwortliche Person in der EU – ohne sie darf ein Produkt nicht in den Verkehr gebracht werden.
- Sicherheits- und Warnhinweise sowie Gebrauchsanweisungen in der jeweiligen Landessprache.
- Rückverfolgbarkeit – Hersteller- und Produktangaben (Typ, Charge, Kontaktdaten).
- Pflichtangaben im Online-Angebot – schon vor dem Kauf müssen bestimmte Informationen sichtbar sein.
- Maßnahmen bei Risiken – Meldepflichten, Korrekturmaßnahmen und Rückrufe.
Da die GPSR eine Marktverhaltensregel ist, können Verstöße auch von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt werden – nicht nur von Behörden.
Aus unserer Praxis
Wenn die Plattform mehr verlangt als das Gesetz
Amazon verlangt von Händlern teils Testberichte bestimmter Prüflabore für jeden einzelnen Artikel – etwa bei Spielwaren. Gesetzlich genügt jedoch, dass das Produkt den europäischen Anforderungen entspricht (etwa der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und dem ProdSG) und der Hersteller dies dokumentiert – per Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Wir prüfen, was wirklich Pflicht ist, und wehren überzogene Plattform-Anforderungen und Sperrungen ab.
Sortiment GPSR-fit machen: Erste Schritte
- Verantwortlichen in der EU benennen – Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter.
- Pflichtangaben prüfen – Hersteller-/Produktkennzeichnung, Sicherheits- und Warnhinweise in Landessprache.
- Online-Listings anpassen – erforderliche Angaben schon vor dem Kauf sichtbar machen.
- Dokumentation sichern – Konformitätserklärung, technische Unterlagen, CE wo erforderlich.
- Abmahnung erhalten? Nichts ungeprüft unterschreiben – wir bewerten Berechtigung und Strategie.
So gehen wir vor
Wir prüfen Ihr Sortiment und Ihre Listings auf GPSR-Konformität, klären die Rollen in der Lieferkette (Hersteller, Importeur, Händler, Fulfilment) und entwickeln rechtssichere Hinweise und Pflichtangaben. Erhalten Sie eine Abmahnung oder droht eine einstweilige Verfügung, verteidigen wir Sie – und prüfen überzogene Plattform-Anforderungen kritisch. Umgekehrt setzen wir Ansprüche gegen Mitbewerber durch, die unsichere oder nicht gekennzeichnete Ware vertreiben (Verfolgung von Wettbewerbsverstößen).
Unsere Leistungen zur Produktsicherheit
- GPSR-Compliance-Prüfung von Produkten, Verpackungen und Online-Listings
- Beratung zu Verantwortlichem in der EU, Rückverfolgbarkeit und Pflichtangaben
- Erstellung rechtssicherer Sicherheits- und Warnhinweise
- Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und überzogenen Plattform-Anforderungen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitbewerber mit unsicherer Ware
Eng verwandt sind die Gefahren- und Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen sowie die CE-Kennzeichnung. Einen Überblick gibt unser Überblick Kennzeichnung & Compliance.
Häufige Fragen zur Produktsicherheit und GPSR
Seit wann gilt die GPSR?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (VO (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Brauche ich einen Verantwortlichen in der EU?
Ja. Ein Verbraucherprodukt darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Verantwortlichen gibt – Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten.
Welche Angaben muss ein Online-Angebot enthalten?
Unter anderem Angaben zum Hersteller und zum Verantwortlichen in der EU, zur Produktidentifikation sowie Sicherheits- und Warnhinweise – und zwar bereits vor dem Kauf sichtbar.
Darf eine Plattform mehr verlangen als das Gesetz?
Plattformen können vertraglich zusätzliche Nachweise fordern. Gesetzlich genügt jedoch oft die Konformität nach den einschlägigen Vorschriften. Wir prüfen, was wirklich Pflicht ist, und wehren überzogene Anforderungen ab.
Können Mitbewerber GPSR-Verstöße abmahnen?
Ja. Die GPSR ist eine Marktverhaltensregel; Verstöße können neben Behörden auch von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt werden.
Lassen Sie Ihr Sortiment jetzt prüfen.
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