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5 Dinge, die Sie zum Lebensmittelrecht wissen müssen

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Photo by Markus Spiske on Unsplash

Viele unseriöse Händler versuchen die Corona-Krise für ihre Zwecke zu missbrauchen. Mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erwecken sie fälschlicherweise den Anschein, dass bestimmte Produkte vor einer Infektion mit Covid-19 schützen bzw. im Krankheitsfall eine heilende Wirkung entfalten. Auf diese Weise wird mit der Angst der Bevölkerung gespielt.

Der folgende Beitrag nimmt diese berogniserregende Entwicklung zum Anlass, die wichtigsten Fragen des Lebensmittelrechts näher zu beleuchten.

 

Übersicht

Was ist das Lebensmittelrecht?

Das Lebensmittelrecht stellt die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen sowie wirtschaftlicher Benachteiligung durch unzureichend gekennzeichnete oder hergestellte Lebensmittel dar. Dem Lebensmittelrecht dienen dabei bestimmte Grundsätze als Basis:

Grundsatz der Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit

Demnach bestehen grundsätzlich keine Registrierungs-, Genehmigungs- oder Anzeigepflichten im Lebensmittelrecht für den Import, die Herstellung oder die Vermarktung.

Das Missbrauchsprinzip

Grundsätzlich gilt im Lebensmittelrecht: „Alles ist legitim, solange es nicht explizit verboten ist“.

Das Verbotsprinzip

Für bestimmte Bereiche, beispielsweise den Zusatzstoffen, gilt das präventive Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt („Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten“). Das Missbrauchs- und das Verbotsprinzip stellen sich als Maximen des Lebensmittelrechts dar.

Die Warenverkehrsfreiheit

Die im Europarecht verankerte Warenverkehrsfreiheit (Artikel 28 des EG-Vertrages) legt fest, dass jegliche mengenabhängige Importbeschränkungen oder „Maßnahmen gleicher Wirkung“ verboten sind. Jedes Lebensmittel, dass in einem beliebigen EU-Staat abgesetzt wurde, kann auch legal in anderen EU-Staaten in den Verkehr gebracht werden.

Die Registrierungspflicht

Für Lebensmittelunternehmer besteht die grundsätzliche Pflicht, sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren zu lassen. Dabei ist jede Betriebsstätte zu melden, auch bei nur geringfügigen oder temporären Veränderungen im Produktionsablauf. Nicht erfasst sind Unternehmer, die lediglich im privaten häuslichen Bereich tätig sind. Auch die Abgabe von Primärerzeugnissen in geringen Mengen an bestimmte Abnehmer, reine Tierhaltungsbetriebe ohne die Produktion von Lebensmitteln sowie die unregelmäßige Herstellung in geringen Mengen und ohne minimalem Organisationsgrad sind nicht registrierungspflichtig.

Was ist Schutzzweck des Lebensmittelrechts?

Das Lebensmittelrecht dient vorrangig dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch unzureichend verarbeitete und gekennzeichnete Lebensmittel. Darüber hinaus schützt das Lebensmittelrecht den Wettbewerb auf dem freien Lebensmittelmarkt durch Qualitätskriterien.

Wo befinden sich die gesetzlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts sind die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), sowie die Health-Claims-Verordnung (HCVO).

Die LMIV regelt auf europäischer Ebene die Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung und die Werbung von und für Lebensmittel. Die Verordnung legt dabei ein Minimum an Informationen fest, die europaweit einheitlich auf den Verpackungen von vorverpackten Lebensmitteln angebracht werden müssen.

Grundsätzlich ausgenommen hiervon ist lose, also nicht vorverpackte, Ware. Angaben zu Allergenen müssen allerdings auch hier gemacht werden.

Die HCVO regelt dagegen die Zulässigkeit von Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben. Für Lebensmittel darf nach der HCVO nur mit gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben geworben werden, die ausdrücklich genehmigt wurden. Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel unterliegen somit einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Daneben stellt die HCVO noch weitere Bedingungen an die Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben, die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen.

Was sind die wichtigsten Definitionen des Lebensmittelrechts?

Die HCVO und die LMIV enthalten eine Vielzahl zentraler Begriffe. Die wichtigsten sollen hier kurz genannt und definiert werden.

Lebensmittel

Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser – die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.

Nicht zu den Lebensmitteln zählen unter anderem Futtermittel, Pflanzen vor dem Ernten sowie Arzneimittel.

Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer

– Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.

– Lebensmittelunternehmer sind die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.

Inverkehrbringen und Endverbraucher

– Inverkehrbringen ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst.

– Endverbraucher bezeichnet den letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmens verwendet.

Angabe, Nährstoff und andere Substanz

– Angabe ist jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch ist, einschließlich Darstellungen durch Bilder, grafische Elemente oder Symbole in jeder Form, und mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt.

– Nährstoff ist ein Protein, ein Kohlenhydrat, ein Fett, einen Ballaststoff, Natrium, eines der im Anhang der Richtlinie 90/496/EWG aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe, sowie jeden Stoff, der zu einer dieser Kategorien gehört oder Bestandteil eines Stoffes aus einer dieser Kategorien ist.

– andere Substanz bezeichnet einen anderen Stoff als einen Nährstoff, der eine ernährungsbezogene Wirkung oder eine physiologische Wirkung hat.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden.

Das heißt im Einzelnen in Form von z.B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Etikettierung und Kennzeichnung

Etikettierung bezeichnet alle Angaben, Kennzeichnungen, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen, die sich auf ein Lebensmittel beziehen und auf jeglicher Art von Verpackung, Schriftstück, Tafel, Etikett, Ring oder Verschluss angebracht sind und dieses Lebensmittel begleiten oder sich auf dieses Lebensmittel beziehen.

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