Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Freie Benutzung

Was ist die freie Benutzung?

Ihr Ansprechpartner

Was ist die freie Benutzung?

Der Begriff der freien Benutzung stammt aus dem Urheberrecht. Nach dem Urheberrechtsgesetz ist die freie Benutzung eines Werks ohne Zustimmung des Urhebers möglich. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich von anderen Werken inspirieren zu lassen und somit den wissenschaftlichen und künstlerischen Fortschritt zu gewährleisten.

Allerdings muss sich das durch die freie Benutzung geschaffene Werk von dem ursprünglichen Werk distanzieren. Es muss ein großer Abstand zwischen beiden Werken vorhanden sein. Die freie Benutzung fängt erst dort an, wo die Bearbeitung endet. Eine Ausnahme ist hinsichtlich von Musikstücken zu beachten. Melodien genießen einen hohen Schutz, sodass eine Übernahme von Melodien nicht gestattet wird.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht