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Focus Markenrecht
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Ausrüstervertrag

Was ist ein Ausrüstervertrag?

Was ist ein Ausrüstervertrag?

Bei dem Ausrüstervertrag handelt sich um eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Sportler und einem Artikelhersteller. Der Sportler verpflichtet sich, die Marke des Herstellers unter gewissen Bedingungen medienwirksam und branchenexklusiv zu vertreten. Der Hersteller stellt dem Sportler zumeist die Produkte unentgeltlich zur Verfügung. Je nach Bekanntheitsgrad und Erfolg erhält der Sportler zusätzlich ein Entgelt.

Weitere Informationen zu Ausrüsterverträgen im E-Sport finden Sie in dem folgenden Beitrag:

Mehr Informationen zu Ausrüsterverträgen im Sportrecht können Sie in den folgenden Beiträgen nachlesen:

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