LHR-Praxisfall: Instagram-Konto deaktiviert wegen „Kontointegrität“ – LG Frankfurt untersagt Meta die Sperrung und die Löschung der Daten
Wie Meta aus einem Konto, das „mit einem anderen Konto in Verbindung zu stehen scheint“, binnen 24 Stunden ein dauerhaft deaktiviertes Konto machte, und warum das Landgericht Frankfurt am Main dem Konzern die Sperrung und die angekündigte Löschung untersagte.
Die Mitteilung kommt ohne Vorwarnung, und sie sagt nichts. Wer als Unternehmen ein Instagram-Konto deaktiviert vorfindet, kennt das Muster:
- Das Konto „scheint mit einem anderen Konto in Verbindung zu stehen, das gegen unsere Regeln verstoßen hat“.
- Welches Konto, welche Verbindung, welcher Verstoß: keine Angabe.
- Der Einspruch wird am nächsten Tag mit demselben Satz zurückgewiesen.
- Die zugesagte Einspruchsfrist von 180 Tagen ist damit nach einem Tag verbraucht.
- Im selben Atemzug wird die dauerhafte Löschung sämtlicher Daten angekündigt.
Das Ergebnis: Ein Unternehmen verliert seinen wichtigsten Vertriebskanal, erfährt nicht, warum, und kann nicht einmal seinen Kunden mitteilen, was geschehen ist. Für die Follower sieht es aus, als hätte das Unternehmen sein Konto grußlos aufgegeben.
Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie dieses Muster vor Gericht endet. Das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main) untersagte Meta Platforms Ireland Limited mit Beschluss vom 23.09.2026 (Az. 2-06 O 325/26) beides: die Deaktivierung des Kontos und die Löschung der darin gespeicherten Daten. Zwischen Antragseingang und Entscheidung lagen zwei Tage.
Übersicht
- Der Fall: Instagram-Konto deaktiviert wegen angeblicher Verbindung zu einem Regelverstoß
- Was wirft Instagram einem Unternehmen mit dem Stichwort „Kontointegrität“ eigentlich vor?
- Die Zahlen: 98,5 Prozent weniger Traffic, 54,1 Prozent weniger Umsatz
- Meta Verified, Streitbeilegungsstelle, Agentur-Kontakte: Warum alle Wege ins Leere liefen
- Rechtlicher Rahmen: Vertrag, Kartellrecht und Digital Services Act
- Darf Meta die Daten eines deaktivierten Instagram-Kontos löschen, solange die Sperre streitig ist?
- Strategische Vorgehensweise: Vom Einspruch zum Beschluss in 34 Tagen
- Die Entscheidung: LG Frankfurt untersagt Deaktivierung und Löschung per Beschluss
- Was Unternehmen mit Instagram-Konto daraus mitnehmen sollten
- Häufige Fragen zur Deaktivierung eines Instagram-Kontos wegen „Kontointegrität“
- Weiterführende Informationen
Der Fall: Instagram-Konto deaktiviert wegen angeblicher Verbindung zu einem Regelverstoß
Meta deaktivierte das ausschließlich geschäftlich genutzte Instagram-Konto eines mittelständischen Unternehmens ohne Anhörung und ohne konkreten Grund. Die Begründung erschöpfte sich in der Behauptung, das Konto stehe mit einem anderen, regelwidrigen Konto in Verbindung. Ein Einspruch wurde binnen eines Tages mit einer inhaltsgleichen Floskel abgewiesen. Damit war der Vertriebskanal weg und die Löschung aller Daten angekündigt.
Unsere Mandantin ist ein Medizintechnik-Hersteller aus Hessen, der ein Spezialprodukt für den Veterinärbereich entwickelt und über den eigenen Online-Shop vertreibt. Seit 2020 betreibt sie ein Instagram-Konto, das allein der Präsentation der Produkte und der Kommunikation mit Kunden dient. Ein erheblicher Teil des Besucherverkehrs im Shop kam über dieses Konto. Am 20.08.2026 war es weg. Die Sperrmitteilung lautete:
„Dein Konto scheint mit einem anderen Konto in Verbindung zu stehen, das gegen unsere Regeln verstoßen hat. Dies verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu Kontointegrität.“
Dieselbe Mitteilung räumte eine Frist von 180 Tagen für einen Einspruch ein; andernfalls werde das Konto dauerhaft deaktiviert. Die Mandantin legte den Einspruch noch am selben Tag ein. Am 21.08.2026, einen Tag später, kam die Antwort:
„Wir haben dein Konto überprüft und festgestellt, dass es immer noch gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu Kontointegrität verstößt. […] Deine gesamten Informationen werden dauerhaft gelöscht. Du kannst keine weitere Überprüfung unserer Entscheidung beantragen.“
Aus 180 Tagen war ein Tag geworden. Aus der angekündigten Überprüfung eine Wiederholung des Ausgangssatzes. Unter dem Menüpunkt „Gründe für unsere Entscheidung“ fand sich auch kein konkreter Vorgang, sondern nur die abstrakte Regel, es sei nicht erlaubt, „durch das Erstellen neuer Konten Maßnahmen zu umgehen“.
Was wirft Instagram einem Unternehmen mit dem Stichwort „Kontointegrität“ eigentlich vor?
Der Vorwurf „Kontointegrität“ bezeichnet bei Meta die Regel, dass niemand ein neues Konto anlegen darf, um eine Sperre gegen ein anderes eigenes Konto zu umgehen. In der Praxis erzeugt ein Algorithmus diesen Vorwurf, wenn er Berührungspunkte zwischen Konten erkennt, etwa gemeinsame Geräte, Zahlungsdaten, IP-Adressen oder eine Agentur, die mehrere Konten verwaltet. Ob die erkannte Verbindung tatsächlich etwas mit einer Umgehung zu tun hat, prüft in diesem Stadium niemand.
Bei unserer Mandantin lag keine der Voraussetzungen vor. Gegen sie war nie eine Maßnahme verhängt worden, die man hätte umgehen können. Sie hatte kein zweites Konto erstellt. Der einzige denkbare Berührungspunkt: Eine Social-Media-Agentur betreute das Konto und betreut daneben Konten anderer Auftraggeber. Sollte Meta darauf abgestellt haben, wäre die Sperre erst recht nicht zu rechtfertigen. Die Betreuung eines Unternehmenskontos durch eine Agentur ist im Geschäftsverkehr üblich und ändert nichts an der Inhaberschaft. Maßnahmen gegen andere Mandanten derselben Agentur auf unsere Mandantin zu übertragen, käme einer Sippenhaft gleich.
Das Muster ist plattformübergreifend dasselbe. Wie Amazon Verbindungen zwischen Verkäuferkonten konstruiert, wo keine sind, und wie man eine solche Behauptung widerlegt, haben wir in unserer Serie zur Amazon-Kontosperrung ausführlich beschrieben. Bei Meta kommt eine Besonderheit hinzu: Amazon nennt in der Regel wenigstens das angeblich verbundene Konto. Meta nannte gar nichts.
Die Zahlen: 98,5 Prozent weniger Traffic, 54,1 Prozent weniger Umsatz
Eine Kontosperre ist für ein Unternehmen mit eigenem Online-Shop kein Reichweitenproblem, sondern ein Umsatzproblem. Unsere Mandantin verglich die elf Tage vor der Sperre mit den elf Tagen danach. Der Instagram-Traffic auf den Shop brach nahezu vollständig ein, der Gesamtumsatz halbierte sich. Genau diese Zahlen machten die Dringlichkeit vor Gericht greifbar.
- Website-Traffic über Instagram: minus 98,5 %
- Website-Sitzungen (menschliche Nutzer): minus 18,3 %
- Bestellungen: minus 37,0 %
- Abgeschlossene Checkouts: minus 32,5 %
- Gesamtumsatz: minus 54,1 %
Ein saisonaler Effekt schied aus: Im Vorjahreszeitraum waren die Bestellungen um 5,7 % zurückgegangen, nicht um 37 %. Besonders problematisch: Jeder weitere Tag vertiefte den Schaden, weil Follower abwandern, die die Mandantin über nichts informieren konnte. Der Kanal zu diesen Menschen war ihr ja gerade entzogen worden.
Meta Verified, Streitbeilegungsstelle, Agentur-Kontakte: Warum alle Wege ins Leere liefen
Vor dem gerichtlichen Schritt schöpfte die Mandantin jede Möglichkeit aus, die Meta anbietet oder das Gesetz vorsieht. Keine davon führte zu einer inhaltlichen Prüfung. Der Support schloss den Fall, die Streitbeilegungsstelle erklärte sich für unzuständig, das anwaltliche Schreiben blieb unbeantwortet. Diese Chronologie war später prozessual wertvoll: Sie belegte, dass die Mandantin die Dringlichkeit nicht selbst widerlegt hatte.
Der Geschäftsführer schloss über sein privates Konto eigens ein kostenpflichtiges „Meta Verified“-Abonnement ab, um den darüber angebotenen Support zu erreichen und eine manuelle Prüfung zu erbitten. Der Supportfall wurde geschlossen, ohne dass ein konkreter Verstoß benannt worden wäre. Eine am 01.09.2026 bei der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle User Rights eingereichte Beschwerde wurde wegen fehlender Zuständigkeit eingestellt. Die beauftragte Social-Media-Agentur bemühte sich über ihre Kontakte zu Meta ebenfalls vergeblich.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 03.09.2026 forderten wir Meta unter Fristsetzung bis zum 10.09.2026 auf, das Konto vollständig freizuschalten und von der Löschung Abstand zu nehmen. Das Schreiben ging per internationalem Einschreiben nach Dublin und vorab an die Impressumsadresse. Eine Reaktion blieb aus.
Rechtlicher Rahmen: Vertrag, Kartellrecht und Digital Services Act
1. Der Nutzungsvertrag verpflichtet Meta zur Rücksichtnahme
Zwischen dem Kontoinhaber und Meta besteht ein Plattformnutzungsvertrag. Aus ihm folgen Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB, deren Verletzung Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 1004 BGB auslöst (so bereits LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018, Az. 2-03 O 182/18). Eine Klausel, die der Plattform die grundlose Sperrung erlaubte, hielte der AGB-Kontrolle nicht stand. Das LG Frankfurt am Main stützte den Anspruch unserer Mandantin in erster Linie auf diesen Vertrag.
2. § 20 Abs. 1 GWB: Auf Marktbeherrschung kommt es nicht an
Der kartellrechtliche Anspruch folgt aus §§ 33 Abs. 1, 20 Abs. 1 Satz 1 GWB in Verbindung mit § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main) hat in dem von uns geführten Verfahren mit Beschluss vom 14.07.2026 (Az. 11 W 12/26 (Kart)) klargestellt, dass der Inhaber eines Instagram-Kanals von Meta abhängig im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB ist: Er verliert durch die Sperre die Verbindung zu seinen Followern, kann sie nicht über einen Umzug informieren, und die Follower haben sich bewusst für gerade diesen Kanal entschieden. Die Plattform ist damit nicht austauschbar. Eine Sperre ohne konkreten Grund ist eine grundlose, willkürliche Ungleichbehandlung. Auf Nutzungsbedingungen, die so etwas gestatten, kann sich Meta nicht berufen; sie wären nach § 134 BGB nichtig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.2021, Az. KZR 66/17 – Wikingerhof/Booking.com).
Vorsorglich trugen wir vor, dass Meta mit Instagram in Deutschland nach der Rechtsprechung auch marktbeherrschend ist (LG Berlin II, Urteil vom 28.07.2025, Az. 61 O 99/25 Kart eV; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2025, Az. VI-U (Kart) 5/24). Das LG Frankfurt am Main ging diesen Weg hilfsweise mit und bejahte den Anspruch aus § 33 Abs. 1 GWB auch wegen unbilliger Behinderung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen nach § 19 GWB.
3. Art. 17 und Art. 20 DSA: Die Begründung muss Tatsachen nennen
Nach Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) muss die Begründung einer Kontosperre klar und spezifisch sein und die Tatsachen und Umstände benennen, auf die sich die Entscheidung stützt. Ein nicht bezeichnetes „anderes Konto“ genügt dem nicht. Die Bearbeitung des Einspruchs binnen eines Tages, inhaltsgleich zur Ausgangsentscheidung, verfehlt außerdem Art. 20 DSA, der eine Entscheidung unter Aufsicht qualifizierten Personals verlangt. Beide Verstöße verstärken die Unbilligkeit der Behinderung. Was Art. 17 DSA von Plattformen im Einzelnen fordert, haben wir am Beispiel Amazon aufgeschlüsselt.
4. Deutsche Gerichte sind zuständig, die irische Klausel hilft Meta nicht
Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO, weil sich die kartellrechtswidrige Behinderung am Sitz des Unternehmens und in seinem inländischen Absatzgebiet auswirkt; für Eilmaßnahmen kommt Art. 35 Brüssel-Ia-VO hinzu. Die Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten irischer Gerichte in den Meta-AGB steht kartellrechtlichen Ansprüchen nicht entgegen. Innerhalb Hessens ist für Kartellsachen nach § 89 Abs. 1 GWB ausschließlich das LG Frankfurt am Main zuständig. Das Gericht bejahte seine internationale und örtliche Zuständigkeit ohne Umschweife.
Darf Meta die Daten eines deaktivierten Instagram-Kontos löschen, solange die Sperre streitig ist?
Nein, wenn ein Gericht es untersagt, und genau das beantragten wir mit Erfolg. Kündigt Meta die dauerhafte Löschung sämtlicher Informationen an, droht der Unterlassungsanspruch leerzulaufen: Nach einer Löschung von Inhalten, Followerbeziehungen und Kundenkommunikation ließe sich der rechtmäßige Zustand selbst bei vollständigem Obsiegen in der Hauptsache nicht mehr herstellen. Das Löschungsverbot ist deshalb eine Sicherungsverfügung nach § 935 ZPO.
Der Hinweis in Metas Mitteilung, man könne „deine Informationen herunterladen“, ändert daran nichts. Zum einen hatte die Mandantin nach der Deaktivierung keinen Zugriff mehr, was Meta im selben Text selbst feststellte. Vor allem aber ersetzt eine Kopie der eigenen Beiträge weder den Kanal noch die Followerbeziehungen. Deren fehlende Übertragbarkeit macht nach dem OLG Frankfurt am Main gerade die Abhängigkeit aus. Ein schutzwürdiges Interesse Metas an der Löschung war nicht erkennbar; verlangt wird lediglich, den Datenbestand bis zur Klärung vorzuhalten.
Strategische Vorgehensweise: Vom Einspruch zum Beschluss in 34 Tagen
1. Einspruch sofort, Beweise sichern, Zahlen erheben
Der plattforminterne Einspruch ist Pflicht, auch wenn er aussichtslos wirkt. Seine floskelhafte Zurückweisung wird später zum Beleg dafür, dass keine inhaltliche Prüfung stattgefunden hat. Parallel gehören Screenshots jeder Mitteilung, jeder Menüpunkt-Anzeige und die wirtschaftlichen Kennzahlen im Vorher-nachher-Vergleich in die Akte. Die Traffic- und Umsatzdaten aus der Shop-Analyse wurden in einer eidesstattlichen Versicherung des Geschäftsführers glaubhaft gemacht.
2. Das anwaltliche Schreiben ist keine Formalie
Unser Schreiben vom 03.09.2026 enthielt den vollständigen Sachverhalt und die vollständige rechtliche Argumentation einschließlich der OLG-Entscheidung. Das zahlte sich aus. Das LG Frankfurt am Main begründete den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ausdrücklich damit, dass Meta „durch die Abmahnung gemäß Anlage LHR 8 über alle wesentlichen Gesichtspunkte des Verfahrens informiert“ gewesen sei und die Antragsschrift „keinen wesentlichen neuen Vortrag“ enthalte. Wer im Vorfeld nur eine kurze Aufforderung schickt, riskiert eine Anhörung des Gegners und damit Wochen Verzögerung.
3. Eilantrag unmittelbar nach Fristablauf, Antrag am OLG-Tenor ausgerichtet
Den Antrag reichten wir am 21.09.2026 beim LG Frankfurt am Main ein, Kartellkammer, Streitwert 50.000 Euro. Der Unterlassungsantrag übernahm wörtlich die Formulierung, die das OLG Frankfurt am Main im Juli tenoriert hatte („zu deaktivieren, wie geschehen am …“). Das nimmt dem Gericht Bestimmtheitszweifel und macht deutlich, dass Meta nicht jede Maßnahme untersagt wird, sondern allein die Deaktivierung ohne konkreten Grund. Neu gegenüber dem OLG-Verfahren war der zweite Antrag: das Verbot, Inhalte, Follower-, Kommunikations- und Nachrichtendaten zu löschen.
4. Dringlichkeit lückenlos dokumentieren
Zwischen Sperre und Antrag lagen weniger als vier Wochen, gefüllt mit Einspruch, Meta-Verified-Support, Streitbeilegungsstelle, Agentur-Kontakten und anwaltlicher Fristsetzung. Das OLG Frankfurt am Main hatte im Juli sogar knapp sechs Wochen als unschädlich angesehen. Entscheidend ist, dass keine Phase des Zuwartens entsteht, die Meta als Selbstwiderlegung der Dringlichkeit ausschlachten könnte.
Die Entscheidung: LG Frankfurt untersagt Deaktivierung und Löschung per Beschluss
Am 23.09.2026, zwei Tage nach Eingang des Antrags, erließ die 6. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung (Az. 2-06 O 325/26). Meta wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, das Konto zu deaktivieren und die darin gespeicherten Daten zu löschen oder dauerhaft unzugänglich zu machen. Die Kosten des Eilverfahrens trägt Meta.
Zur Anspruchsgrundlage heißt es knapp:
„Der Anspruch der Antragstellerin ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, hilfsweise aus § 33 Abs. 1 GWB, da der Antragsgegnerin eine marktbeherrschende Stellung zukommt und ihr Verhalten die Antragstellerin unbillig behindert, § 19 GWB.“
Die Kammer ging damit einen Schritt weiter als das OLG Frankfurt am Main im Juli, das die Frage der Marktbeherrschung offengelassen und den Anspruch allein auf relative Marktmacht nach § 20 GWB gestützt hatte. Dass die Deaktivierung eines Instagram-Kontos zugleich Vertragsverletzung und Kartellverstoß ist, gibt Kontoinhabern zwei voneinander unabhängige Anspruchsgrundlagen an die Hand.
Geführt hat das Verfahren unser Kollege Knut Schreiber, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der bereits das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main betreut hatte. [PRÜFEN: Ansprechpartner-Box im Beitrag auf Knut Schreiber setzen]
Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 Euro fest, deutlich unter den beantragten 50.000 Euro. Für Betroffene hat das eine angenehme Kehrseite: Das Kostenrisiko eines solchen Eilverfahrens ist überschaubar, und die Kosten trägt am Ende Meta. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig; Meta kann Widerspruch einlegen.
Aus der LHR-Praxis
Die Frankfurter Entscheidung ist die dritte gerichtliche Untersagung einer Plattformsperre, die wir binnen drei Monaten erreicht haben. Im Juli verpflichtete das OLG Frankfurt am Main Meta zur Entsperrung des Instagram-Kanals einer Influencerin mit 823.000 Followern. Kurz zuvor hatte das LG Düsseldorf Google die Sperrung eines YouTube-Videos untersagt. Wie der kartellrechtliche Argumentation gegen eine Reddit-Sperre funktioniert, zeigt unser Praxisfall zum Reddit-Eilantrag. Den Anfang der kartellrechtlichen Linie gegen Meta machte das LG Berlin im Sommer 2025.
Eine Übersicht der von uns erstrittenen Entscheidungen gegen Plattformsperren finden Sie auf unserer Erfolge-Seite.
Was Unternehmen mit Instagram-Konto daraus mitnehmen sollten
Ein deaktiviertes Instagram-Konto ist kein Schicksal, sondern ein Rechtsproblem mit klaren Lösungswegen. Wer die ersten Tage nutzt, um Beweise zu sichern, den Einspruch einzulegen und die wirtschaftlichen Folgen zu beziffern, schafft die Grundlage für ein Eilverfahren, das binnen Tagen entschieden werden kann. Warten auf Meta ist die einzige Strategie, die sicher scheitert.
- Jede Mitteilung dokumentieren. Sperrmitteilung, Einspruchsbescheid, Menüpunkt „Gründe für unsere Entscheidung“, Support-Ticket. Der Widerspruch zwischen zugesagter 180-Tage-Frist und tatsächlicher Ein-Tages-Bearbeitung war ein zentrales Argument.
- Zahlen erheben, nicht schätzen. Traffic, Sitzungen, Bestellungen, Umsatz im Vorher-nachher-Vergleich, ergänzt um den Vorjahreszeitraum. Das begründet Dringlichkeit und Streitwert.
- Agentur-Konstellation offenlegen. Wer sein Konto über eine Agentur betreuen lässt, sollte vorab klären, welche anderen Konten diese betreut. Die „Verbindung“ liegt oft genau dort.
- Das anwaltliche Schreiben vollständig fassen. Es entscheidet mit darüber, ob das Gericht ohne Anhörung des Gegners entscheidet.
- Löschungsverbot mitbeantragen. Sobald Meta die Löschung ankündigt, ist der Sicherungsantrag Pflicht. Was gelöscht ist, gibt kein Urteil zurück.
Instagram-Konto deaktiviert, Vertriebskanal weg, Begründung keine?
Wir prüfen Ihre Sperrmitteilung und Ihre Zahlen und sagen Ihnen binnen 24 Stunden, ob ein Eilantrag gegen Meta in Ihrem Fall aussichtsreich ist und was er kostet. Je früher wir ansetzen, desto weniger Follower gehen verloren.
Häufige Fragen zur Deaktivierung eines Instagram-Kontos wegen „Kontointegrität“
Instagram hat mein Unternehmenskonto wegen „Kontointegrität“ deaktiviert. Was heißt das?+
Muss Meta mir sagen, mit welchem Konto meines angeblich „in Verbindung“ steht?+
Kann ich als deutsches Unternehmen gegen Meta Platforms Ireland vor einem deutschen Gericht vorgehen?+
Wie schnell entscheidet ein Gericht über eine einstweilige Verfügung gegen Instagram?+
Meta hat angekündigt, alle meine Daten zu löschen. Lässt sich das verhindern?+
Weiterführende Informationen
- Facebook- oder Instagram-Konto gesperrt – was tun?
- Plattform-Konto entsperren (Amazon, Google, Instagram etc.)
- Kartellrecht
- LHR-Praxisfall: OLG Frankfurt verpflichtet Meta zur Entsperrung eines Instagram-Kanals
- „Verknüpftes Konto“: Wenn Amazon eine Verbindung behauptet, die es nicht gibt
- Unsere Erfolge