Spezialkanzlei für Marken-, Medien- & Wettbewerbsrecht 0221 / 2716733-0·7 Tage die Woche erreichbarAbgemahnt?
EmpCo-CheckGreenwashing-Prüfung nach UWG 2026
Anwaltlich entwickelt · KI-gestützt · Für Unternehmer

Grüne Werbung ist seit dem 27. September abmahnfähig. Ist Ihre noch zulässig?

„Nachhaltig“, „klimaneutral“, „eco“, eigene Siegel: Kopieren Sie Texte aus Shop, Verpackung, Katalog oder Social Media ein. Sie sehen in 30 Sekunden, welche Aussagen verboten sind – mit Fundstelle im Gesetz und einem Vorschlag, wie es zulässig geht.

✓ Ohne E-Mail — anonym ✓ Keine Registrierung ✓ Läuft im Browser

Gleich mit Formulierungsvorschlägen? EmpCo-Dossier ab 99 € netto

Produktetikett · Beispielgeprüft nach UWG 2026

Universal-Reiniger 750 ml

klimaneutral durch KompensationVerbotenAnh. Nr. 4c
nachhaltig & umweltfreundlichVerbotenAnh. Nr. 4a
Grünes-Blatt-Siegel (eigenes)VerbotenAnh. Nr. 2a
bis 2030 CO₂-neutralNur mit Plan§ 5 Abs. 3 Nr. 4
Flasche zu 80 % aus Post-Consumer-RezyklatZulässigspezifiziert

Anh. = Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG („Schwarze Liste“): gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, ohne Abwägung im Einzelfall.

19.02.2026Drittes UWG-Änderungsgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 43)
24.09.2026Bundestag beschließt § 15b UWG für Altbestände
27.09.2026– in Kraft, ohne Übergangsfrist
26.09.2028Sonderabwägung für Altware nach § 15b UWG läuft aus
Entwickelt von LHR – vielfach ausgezeichnete Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
So funktioniert es

Drei Schritte zur abmahnsicheren Umweltwerbung.

SCHRITT 01

Texte einkopieren

Produkttexte, Kategorietexte, Verpackungsaufdrucke, Slogans oder Posts einfügen und angeben, wer die Aussage sieht und wo sie steht. Keine Anmeldung, keine E-Mail.

SCHRITT 02

Ampel & Maßnahmenplan

In Sekunden erhalten Sie je Aussage eine Ampel mit Fundstelle im UWG. Mit acht kurzen Fragen entsteht kostenlos Ihr Maßnahmenplan – sortiert nach Dringlichkeit, auch für Altbestände und Gewährleistungs-Mitteilung.

SCHRITT 03

Selbst umsetzen oder anwaltlich prüfen lassen

Mit dem EmpCo-Dossier (99 €) setzen Sie selbst um – mit Ersatzformulierungen und Leitlinie. Oder Sie beauftragen den EmpCo-Report (490 €) – wir prüfen anwaltlich und geben Ihre Aussagen frei.

Stufe 1 — Kostenloser EmpCo-Check

Einkopieren, prüfen lassen, Klarheit haben.

Der Check prüft Ihre Aussagen gegen die neuen Verbote der Schwarzen Liste und das Irreführungsverbot des § 5 UWG. Sie erhalten je Fundstelle eine klare Ersteinschätzung mit Begründung und einem Formulierungsvorschlag.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Schwarze Liste ohne Abwägung; zwischen Unternehmen gilt „nur“ das Irreführungsverbot.

Direkt Anwalt einschalten
Die neuen Verbote auf einen Blick – Übersicht ansehen
NormWas verboten oder geregelt istTypische Beispiele
Anh. Nr. 2aNachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch staatlich festgesetzt ist – auch bei rein sozialem BezugEigenes Blatt-Icon, Bienen-Pictogramm, „Eco-Line“-Badge
Anh. Nr. 4aAllgemeine Umweltaussage ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung (EU Ecolabel, Typ-I-Zeichen nach ISO 14024)„nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „Symbol für reine Umwelt“
Anh. Nr. 4bUmweltaussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, die nur einen Teilaspekt betrifft„nachhaltiges Produkt“, wenn nur die Verpackung recycelt ist
Anh. Nr. 4cNeutrale, verringerte oder positive Klimawirkung, gestützt auf Kompensation„klimaneutral“, „CO₂-kompensiert“, „klimapositiv“
Anh. Nr. 10aGesetzliche Anforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots„2 Jahre Gewährleistung inklusive“, „FCKW-frei“
Anh. Nr. 23dIrreführung über Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates und Verbrauchsmaterial„hält ein Leben lang“ ohne Beleg
§ 5 Abs. 3 Nr. 4Zukunftsaussagen ohne detaillierten Umsetzungsplan und unabhängige Überprüfung„Bis 2030 klimaneutral“
§ 5 Abs. 2 Nr. 1Irreführung über ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularität – auch im B2B-Verkehr„recycelbar“, „biologisch abbaubar“, „fair produziert“
Art. 246, 246a EGBGBHarmonisierte Mitteilung zur Gewährleistung; Garantie-Label bei Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre (DVO (EU) 2025/1960)Plakat ab DIN A4 an der Kasse, farbiger Hinweis im Shop

Die automatisierte Einschätzung erfolgt allein auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie ist oberflächlich und unverbindlich; Bildaussagen, Icons und Ihre Nachweise werden nicht geprüft, eine Gewähr für Richtigkeit wird nicht übernommen. Der Regel-Check läuft vollständig in Ihrem Browser; nur die optionale KI-Zweitmeinung übermittelt den Text. Eine E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich.

Bevor Sie beauftragen · kostenlos

Was ist in Ihrem Unternehmen zuerst zu tun?

Acht Fragen, die uns Mandanten seit dem Sommer immer wieder stellen – vom Online-Händler mit Hunderten Produkttexten bis zum B2B-Hersteller mit jahrzehntealtem Slogan. Ihr Maßnahmenplan entsteht beim Antworten.

Ihr Maßnahmenplan
Schon nach der ersten Antwort sehen Sie hier, welche Pflichten und Risiken für Sie gelten – sortiert nach Dringlichkeit.
Abmahngefahr

Wer jetzt noch „klimaneutral“ wirbt, wird gefunden.

Umweltaussagen stehen gut sichtbar auf Verpackung, im Shop und in jedem Marktplatz-Listing. Für Abmahnende reicht ein Screenshot – bei den neuen Verboten muss nicht einmal eine Irreführung im Einzelfall nachgewiesen werden.

WER ABMAHNT

Mitbewerber und Verbände

Anspruchsberechtigt sind Mitbewerber, eingetragene Wirtschaftsverbände und qualifizierte Verbraucherverbände (§ 8 Abs. 3 UWG). Verbände prüfen gezielt ganze Branchen – gerade nach einem Stichtag.

WAS ES KOSTET

Abmahnkosten, Vertragsstrafe, Gericht

Zur Abmahnung kommen die Kosten der Gegenseite, bei einem späteren Verstoß eine Vertragsstrafe und im Streitfall die Kosten einer einstweiligen Verfügung. Der Kostenausschluss für Online-Verstöße greift bei Irreführung in der Regel nicht.

WIE SCHNELL ES GEHT

Fristen von wenigen Tagen

Abmahnungen setzen meist eine Frist von einer Woche oder weniger. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung – häufig ohne mündliche Verhandlung.

Abgemahnt? Sofort-Hilfe
Eine Abmahnung wegen Umweltwerbung erhalten? Das sollten Sie jetzt tun – und lassen.
  1. Frist notieren, nicht verstreichen lassen. Ohne Reaktion droht eine einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.
  2. Nichts ungeprüft unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst – etwa so, dass sie auch Ihre Lagerware oder ganze Produktlinien erfasst. Eine angepasste Erklärung genügt häufig.
  3. Nicht zahlen, nicht mit der Gegenseite diskutieren. Erst prüfen lassen, ob die Kosten überhaupt geschuldet sind (§ 13 Abs. 3 und 4 UWG).
  4. Beanstandete Aussage sofort entfernen – überall: Shop, Marktplatz-Feeds, Social Media, Newsletter-Archiv. Vorher den Ursprungszustand per Screenshot sichern.
  5. Unterlagen zusammenstellen: Abmahnung mit Zugangsdatum, Screenshots, Ihre Nachweise zur Aussage, bei Verpackungen Lieferbelege zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
  6. Prüfen lassen, was die Gegenseite darf: Ist sie anspruchsberechtigt, ist die Abmahnung formal korrekt (§ 13 Abs. 2 UWG), ist sie rechtsmissbräuchlich (§ 8c UWG), greift für Altware § 15b UWG?
  7. Bei drohender Verfügung: Schutzschrift. Mit einer Schutzschrift im zentralen Register bringen Sie Ihre Argumente vor das Gericht, bevor es entscheidet.

Geben Sie das Datum aus der Abmahnung ein.

Abmahnung jetzt prüfen lassen Rückruf-Termin buchen

Eilt es? Rufen Sie uns an – 7 Tage die Woche:
0221 / 2716733-0

Die Erstprüfung Ihrer Abmahnung besprechen wir vorab mit Ihnen; Kosten entstehen erst mit Ihrer Beauftragung.

Stufe 2 — Werbung rechtssicher machen

Selbst umsetzen mit unserem Dossier – oder wir prüfen als Anwälte.

Zeigt der Check Handlungsbedarf, haben Sie zwei Wege: Mit dem EmpCo-Dossier passen Sie Ihre Texte selbst an – mit Ersatzformulierungen, Nachweis-Checkliste und Leitlinie für Ihr Marketing. Mit dem EmpCo-Report prüfen wir Ihre Aussagen anwaltlich und geben sie frei. Preise für bis zu 25 Aussagen (nur für Unternehmer, zzgl. USt.).

Selbst umsetzen

EmpCo-Dossier

99 € netto je Prüfauftrag

bis zu 25 Aussagen · per E-Mail in 1 Werktag

  • Ampel-Tabelle aller Aussagen mit Fundstelle im UWG – als Excel- und Word-Datei für Marketing und IT
  • Ersatzformulierung je Aussage, spezifiziert und belegbar formuliert
  • Nachweis-Checkliste: welche Belege Sie für welche Aussage vorhalten sollten
  • Do-/Don't-Leitlinie für künftige Produkttexte, Agenturen und Social Media
  • Fahrplan für Altbestände: Verpackung, Lagerware, Kataloge
  • 99 € voll anrechenbar, wenn Sie danach den EmpCo-Report beauftragen
EmpCo-Dossier bestellen

Automatisiert erstellt nach einer von Rechtsanwälten entwickelten Systematik. Keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall, kein Mandat; die Umsetzung übernehmen Sie selbst.

Anwalt prüft

EmpCo-Report

490 € netto je Prüfauftrag

bis zu 25 Aussagen · Ergebnis in 5 Werktagen

  • Anwaltliche Prüfung jeder Aussage durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Verbindliche Ampel: unproblematisch, anpassen oder streichen – mit Begründung
  • Bewertung von Siegeln, Zertifikaten und Marken mit „Eco“, „Bio“ oder „Green“
  • Kurzes Abstimmungsgespräch zu offenen Punkten; voll anrechenbar auf ein anschließendes Mandat
  • Dossier schon gekauft? Die 99 € werden voll angerechnet – Sie zahlen dann nur noch 391 €.
  • Rechnung zum Einreichen bei Ihrer Firmen-Rechtsschutzversicherung
EmpCo-Report beauftragen

Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten berufsrechtlich nicht gestattet (§ 49b BRAO).

Bestellen

Bestellt werden die Aussagen aus Ihrem Check oben – bis zu 25 je Auftrag. Weitere Texte oder Links können Sie unten ergänzen. Preise zzgl. USt.; nur für Unternehmer.

· Mit einem Anwalt sprechen

Zahlung sicher über Stripe — Kartendaten ausschließlich dort, nie auf dieser Seite. Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. EmpCo-Dossier: automatisiert erstellt, keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall, kein Mandat. EmpCo-Report: anwaltlich geprüft; ein Erfolgshonorar ist nicht gestattet (§ 49b BRAO). Angebot ausschließlich für Unternehmer.

Warum eine Kanzlei?

Streichen ist einfach. Rechtssicher formulieren nicht.

Wer alle grünen Begriffe löscht, verliert Verkaufsargumente. Wir zeigen Ihnen, welche Aussagen bleiben dürfen, wie Sie sie spezifizieren – und wie Sie sich gegen Abmahnungen aufstellen.

Die Schwarze Liste kennt keine Abwägung

Gegenüber Verbrauchern sind die neuen Tatbestände ohne Relevanzprüfung unlauter. Ein Screenshot genügt dem Abmahnenden – umso wichtiger ist eine saubere Prüfung vorab.

Spezifizieren statt streichen

Allgemeine Umweltaussagen bleiben zulässig, wenn sie klar und hervorgehoben auf demselben Medium erläutert werden. Diese Formulierungsarbeit ist der eigentliche Hebel.

Altbestände strategisch steuern

Verpackungen auf ausgelieferter Ware, Lagerware und gedruckte Kataloge sind unterschiedlich zu behandeln. § 15b UWG hilft nur in engen Grenzen.

Abmahnabwehr aus einer Hand

Verbände und Mitbewerber setzen kurze Fristen. Wir prüfen Anspruchsberechtigung, Kosten und Reichweite der Unterlassungserklärung – und kennen die Gegenseite aus eigenen Verfahren.

Die Gerichte sind schon nach altem Recht streng

Das LG Bochum hat mit Beschluss vom 2. Januar 2026 (Az. I-13 O 1/26) bereits das bloße, unerläuterte Wort „nachhaltig“ in einem eBay-Angebot untersagt. Das LG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 1. Juni 2026 (Az. 14c O 63/26) entschieden, dass „EU-zertifiziert“ ohne Angabe von Prüfgegenstand und Prüfstelle irreführt.

Seit dem 27. September 2026 kommt die Schwarze Liste hinzu. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Mehr dazu im LHR-Magazin: LG Bochum zu „nachhaltig“ · LG Düsseldorf zu „EU-zertifiziert“ · Altbestände und § 15b UWG

Mehrfach ausgezeichnet.Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien“ (Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- & Urheberrecht) und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.

Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Arno Lampmann — Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Vom Handelsblatt als einer von „Deutschlands Besten Anwälten 2025“ im Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.

Stufe 3 — Vollmandat

Wenn es ernster wird, übernehmen wir.

Liegt bereits eine Abmahnung auf dem Tisch, geht es um eine Marke, um ein ganzes Sortiment oder um Greenwashing eines Wettbewerbers – dann übernehmen unsere Anwälte.

  • Abwehr von Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber
  • Einstweilige Verfügung – verteidigen oder selbst beantragen
  • Altbestände, Lieferanten-Verpackungen und § 15b UWG
  • Marken und Slogans mit „Eco“, „Bio“, „Green“

Zur Einordnung der Kosten: Ein anwaltliches Vollmandat ist deutlich teurer als dieses Tool – seriös kalkuliert sollten Sie für die Mandatsanbahnung mit mindestens rund 1.000 bis 1.500 € netto rechnen. Es lohnt sich vor allem bei einer laufenden Abmahnung, bei umfangreichen Sortimenten oder wenn Sie selbst gegen das Greenwashing eines Wettbewerbers vorgehen wollen. Für die Prüfung einzelner Aussagen ist in der Regel das EmpCo-Dossier (99 €) oder der EmpCo-Report (490 €) der wirtschaftlichere Weg.

Übergabe an die Kanzlei

Dossier oder Report — voll anrechenbar.

Wir prüfen Ihren Fall, nennen Ihnen Risiko und Preis und gehen erst dann für Sie vor. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, melden Sie sich sofort: Die Fristen sind kurz.

Fall an Kanzlei übergeben
Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten.

Die Schwarze Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG gilt nur gegenüber Verbrauchern. Das Irreführungsverbot des § 5 UWG mit den neuen Merkmalen (ökologisch, sozial, Zirkularität) gilt aber auch zwischen Unternehmen. Hinzu kommt: Eine frei zugängliche Website, Händler-Webshops, in denen auch Privatkunden kaufen, oder Kataloge Ihrer Großhändler erreichen Verbraucher. Wer „nur B2B“ verkauft, ist deshalb häufig trotzdem betroffen.

Ein Markenbestandteil wie „Eco“, „Bio“ oder „Green“ kann in der Werbung als allgemeine Umweltaussage verstanden werden. Die Eintragung der Marke schützt nicht vor dem UWG, und auch jahrzehntelang genutzte Slogans genießen keinen Bestandsschutz. Entscheidend ist, ob auf demselben Medium eine klare und hervorgehobene Spezifizierung erfolgt oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden kann.

Das Gesetz verlangt eine klare und hervorgehobene Spezifizierung auf demselben Medium. Ein Hinweis, der erst nach Mausbewegung oder Klick erscheint, ist dafür riskant. Sicherer ist die Erläuterung direkt neben der Aussage, etwa „Verpackung aus 80 % Altpapier“ statt „umweltfreundliche Verpackung“. Eine zentral gepflegte Begriffsliste kann trotzdem sinnvoll sein, wenn der erläuternde Text sichtbar mit ausgespielt wird.

Wer Produkte im eigenen Shop bewirbt und verkauft, nimmt eine eigene geschäftliche Handlung vor – auch mit den Produktbildern. Als erster Schritt hilft es, Verpackungsfotos mit kritischen Aussagen im Shop auszutauschen und eigene Texte zu bereinigen. Für Ware, die schon vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurde, kann § 15b UWG im Streitfall helfen. Stimmen Sie sich mit Ihren Lieferanten über deren Umstellungsplan ab und dokumentieren Sie das.

„Bienenfreundlich“ bezieht sich auf die Umwelt und muss konkret erläutert werden, etwa durch Angaben zu Pollen- und Nektarangebot und Blühzeitraum. Ein Bienen-Pictogramm, das wie ein Gütezeichen wirkt, kann als Nachhaltigkeitssiegel gelten und ist dann nur zulässig, wenn ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung dahintersteht. Empfehlungen von Verbänden sind gesondert zu prüfen: was empfohlen wird, von wem und nach welchen Kriterien.

Nein. Weder die Richtlinie noch das Umsetzungsgesetz enthalten eine Abverkaufsfrist. Der Bundestag hat am 24.09.2026 § 15b UWG beschlossen: Bei Waren, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden, sind Unterlassungsansprüche bis 26.09.2028 an Treu und Glauben und Verhältnismäßigkeit gebunden. Das betrifft nur Waren, nicht Ihre Online-Werbung oder gedruckte Kataloge. Mehr dazu im LHR-Magazin

Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss seit dem 27.09.2026 die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen – im Laden zum Beispiel als Plakat ab DIN A4 im Kassenbereich, im Online-Shop gut sichtbar und farbig. Gewährt der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, kommt das Garantie-Label hinzu. Gestaltung und Wortlaut sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben. Mehr dazu im LHR-Magazin

Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Wir prüfen, ob der Abmahnende anspruchsberechtigt ist (§ 8 Abs. 3 UWG), ob die Kostenforderung berechtigt ist (§ 13 Abs. 3 und 4 UWG), wie weit die Erklärung reichen muss und ob § 15b UWG greift. Eine zu weit gefasste Erklärung, die auch Lagerware erfasst, kann teuer werden. Die Fristen sind kurz – rufen Sie uns an: 0221 / 2716733-0.

Nein. Sie zahlen nur den ausgewiesenen Festpreis für bis zu 25 Aussagen. Bei mehr Aussagen oder ganzen Sortimenten nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Weitere Schritte, etwa die Abwehr einer Abmahnung, unternehmen wir nur auf Ihre gesonderte Beauftragung; der bereits gezahlte Betrag wird dann voll angerechnet.

Nein. Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung auf Grundlage typischer Formulierungen. Er erkennt nicht jede Aussage, kennt Ihre Nachweise nicht und berücksichtigt keine Bildaussagen. Auch das EmpCo-Dossier wird automatisiert erstellt und begründet kein Mandat. Die anwaltliche Prüfung erhalten Sie mit dem EmpCo-Report, die umfassende Vertretung im Vollmandat.

Der Regel-Check läuft vollständig in Ihrem Browser; Ihre Texte verlassen die Seite dabei nicht. Nur wenn Sie die optionale KI-Zweitmeinung anfordern, wird der Text zur Auswertung übermittelt. Eine E-Mail-Adresse oder Registrierung ist nicht erforderlich.

Der EmpCo-Check richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB), denn die neuen Regeln betreffen Werbung von Unternehmen. Haben Sie als Verbraucher eine Frage zu irreführender Umweltwerbung, nehmen Sie gern Kontakt auf.