„Nachhaltig“, „klimaneutral“, „eco“, eigene Siegel: Kopieren Sie Texte aus Shop, Verpackung, Katalog oder Social Media ein. Sie sehen in 30 Sekunden, welche Aussagen verboten sind – mit Fundstelle im Gesetz und einem Vorschlag, wie es zulässig geht.
Gleich mit Formulierungsvorschlägen? EmpCo-Dossier ab 99 € netto
Anh. = Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG („Schwarze Liste“): gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, ohne Abwägung im Einzelfall.
Produkttexte, Kategorietexte, Verpackungsaufdrucke, Slogans oder Posts einfügen und angeben, wer die Aussage sieht und wo sie steht. Keine Anmeldung, keine E-Mail.
In Sekunden erhalten Sie je Aussage eine Ampel mit Fundstelle im UWG. Mit acht kurzen Fragen entsteht kostenlos Ihr Maßnahmenplan – sortiert nach Dringlichkeit, auch für Altbestände und Gewährleistungs-Mitteilung.
Mit dem EmpCo-Dossier (99 €) setzen Sie selbst um – mit Ersatzformulierungen und Leitlinie. Oder Sie beauftragen den EmpCo-Report (490 €) – wir prüfen anwaltlich und geben Ihre Aussagen frei.
Der Check prüft Ihre Aussagen gegen die neuen Verbote der Schwarzen Liste und das Irreführungsverbot des § 5 UWG. Sie erhalten je Fundstelle eine klare Ersteinschätzung mit Begründung und einem Formulierungsvorschlag.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Schwarze Liste ohne Abwägung; zwischen Unternehmen gilt „nur“ das Irreführungsverbot.
Die KI liest Ihren Text im Zusammenhang und findet auch Versprechen, die keinen typischen Begriff enthalten. Dafür wird der Text an Claude übermittelt.
Die automatisierte Einschätzung erfolgt allein auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Sie ist oberflächlich und unverbindlich; Bildaussagen, Icons und Ihre Nachweise werden nicht geprüft, eine Gewähr für Richtigkeit wird nicht übernommen. Der Regel-Check läuft vollständig in Ihrem Browser; nur die optionale KI-Zweitmeinung übermittelt den Text. Eine E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich.
Acht Fragen, die uns Mandanten seit dem Sommer immer wieder stellen – vom Online-Händler mit Hunderten Produkttexten bis zum B2B-Hersteller mit jahrzehntealtem Slogan. Ihr Maßnahmenplan entsteht beim Antworten.
Umweltaussagen stehen gut sichtbar auf Verpackung, im Shop und in jedem Marktplatz-Listing. Für Abmahnende reicht ein Screenshot – bei den neuen Verboten muss nicht einmal eine Irreführung im Einzelfall nachgewiesen werden.
Anspruchsberechtigt sind Mitbewerber, eingetragene Wirtschaftsverbände und qualifizierte Verbraucherverbände (§ 8 Abs. 3 UWG). Verbände prüfen gezielt ganze Branchen – gerade nach einem Stichtag.
Zur Abmahnung kommen die Kosten der Gegenseite, bei einem späteren Verstoß eine Vertragsstrafe und im Streitfall die Kosten einer einstweiligen Verfügung. Der Kostenausschluss für Online-Verstöße greift bei Irreführung in der Regel nicht.
Abmahnungen setzen meist eine Frist von einer Woche oder weniger. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung – häufig ohne mündliche Verhandlung.
Geben Sie das Datum aus der Abmahnung ein.
Eilt es? Rufen Sie uns an – 7 Tage die Woche:
0221 / 2716733-0
Die Erstprüfung Ihrer Abmahnung besprechen wir vorab mit Ihnen; Kosten entstehen erst mit Ihrer Beauftragung.
Zeigt der Check Handlungsbedarf, haben Sie zwei Wege: Mit dem EmpCo-Dossier passen Sie Ihre Texte selbst an – mit Ersatzformulierungen, Nachweis-Checkliste und Leitlinie für Ihr Marketing. Mit dem EmpCo-Report prüfen wir Ihre Aussagen anwaltlich und geben sie frei. Preise für bis zu 25 Aussagen (nur für Unternehmer, zzgl. USt.).
bis zu 25 Aussagen · per E-Mail in 1 Werktag
Automatisiert erstellt nach einer von Rechtsanwälten entwickelten Systematik. Keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall, kein Mandat; die Umsetzung übernehmen Sie selbst.
bis zu 25 Aussagen · Ergebnis in 5 Werktagen
Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten berufsrechtlich nicht gestattet (§ 49b BRAO).
Bestellt werden die Aussagen aus Ihrem Check oben – bis zu 25 je Auftrag. Weitere Texte oder Links können Sie unten ergänzen. Preise zzgl. USt.; nur für Unternehmer.
Zahlung sicher über Stripe — Kartendaten ausschließlich dort, nie auf dieser Seite. Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. EmpCo-Dossier: automatisiert erstellt, keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall, kein Mandat. EmpCo-Report: anwaltlich geprüft; ein Erfolgshonorar ist nicht gestattet (§ 49b BRAO). Angebot ausschließlich für Unternehmer.
Wer alle grünen Begriffe löscht, verliert Verkaufsargumente. Wir zeigen Ihnen, welche Aussagen bleiben dürfen, wie Sie sie spezifizieren – und wie Sie sich gegen Abmahnungen aufstellen.
Gegenüber Verbrauchern sind die neuen Tatbestände ohne Relevanzprüfung unlauter. Ein Screenshot genügt dem Abmahnenden – umso wichtiger ist eine saubere Prüfung vorab.
Allgemeine Umweltaussagen bleiben zulässig, wenn sie klar und hervorgehoben auf demselben Medium erläutert werden. Diese Formulierungsarbeit ist der eigentliche Hebel.
Verpackungen auf ausgelieferter Ware, Lagerware und gedruckte Kataloge sind unterschiedlich zu behandeln. § 15b UWG hilft nur in engen Grenzen.
Verbände und Mitbewerber setzen kurze Fristen. Wir prüfen Anspruchsberechtigung, Kosten und Reichweite der Unterlassungserklärung – und kennen die Gegenseite aus eigenen Verfahren.
Das LG Bochum hat mit Beschluss vom 2. Januar 2026 (Az. I-13 O 1/26) bereits das bloße, unerläuterte Wort „nachhaltig“ in einem eBay-Angebot untersagt. Das LG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 1. Juni 2026 (Az. 14c O 63/26) entschieden, dass „EU-zertifiziert“ ohne Angabe von Prüfgegenstand und Prüfstelle irreführt.
Seit dem 27. September 2026 kommt die Schwarze Liste hinzu. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Mehr dazu im LHR-Magazin: LG Bochum zu „nachhaltig“ · LG Düsseldorf zu „EU-zertifiziert“ · Altbestände und § 15b UWG
Mehrfach ausgezeichnet.Anerkannt u. a. von Best Lawyers, vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Kanzleien“ (Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- & Urheberrecht) und von brand eins als Beste Wirtschaftskanzlei.
Arno Lampmann — Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Vom Handelsblatt als einer von „Deutschlands Besten Anwälten 2025“ im Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.
Liegt bereits eine Abmahnung auf dem Tisch, geht es um eine Marke, um ein ganzes Sortiment oder um Greenwashing eines Wettbewerbers – dann übernehmen unsere Anwälte.
Zur Einordnung der Kosten: Ein anwaltliches Vollmandat ist deutlich teurer als dieses Tool – seriös kalkuliert sollten Sie für die Mandatsanbahnung mit mindestens rund 1.000 bis 1.500 € netto rechnen. Es lohnt sich vor allem bei einer laufenden Abmahnung, bei umfangreichen Sortimenten oder wenn Sie selbst gegen das Greenwashing eines Wettbewerbers vorgehen wollen. Für die Prüfung einzelner Aussagen ist in der Regel das EmpCo-Dossier (99 €) oder der EmpCo-Report (490 €) der wirtschaftlichere Weg.
Wir prüfen Ihren Fall, nennen Ihnen Risiko und Preis und gehen erst dann für Sie vor. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, melden Sie sich sofort: Die Fristen sind kurz.
Fall an Kanzlei übergebenDie Schwarze Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG gilt nur gegenüber Verbrauchern. Das Irreführungsverbot des § 5 UWG mit den neuen Merkmalen (ökologisch, sozial, Zirkularität) gilt aber auch zwischen Unternehmen. Hinzu kommt: Eine frei zugängliche Website, Händler-Webshops, in denen auch Privatkunden kaufen, oder Kataloge Ihrer Großhändler erreichen Verbraucher. Wer „nur B2B“ verkauft, ist deshalb häufig trotzdem betroffen.
Ein Markenbestandteil wie „Eco“, „Bio“ oder „Green“ kann in der Werbung als allgemeine Umweltaussage verstanden werden. Die Eintragung der Marke schützt nicht vor dem UWG, und auch jahrzehntelang genutzte Slogans genießen keinen Bestandsschutz. Entscheidend ist, ob auf demselben Medium eine klare und hervorgehobene Spezifizierung erfolgt oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden kann.
Das Gesetz verlangt eine klare und hervorgehobene Spezifizierung auf demselben Medium. Ein Hinweis, der erst nach Mausbewegung oder Klick erscheint, ist dafür riskant. Sicherer ist die Erläuterung direkt neben der Aussage, etwa „Verpackung aus 80 % Altpapier“ statt „umweltfreundliche Verpackung“. Eine zentral gepflegte Begriffsliste kann trotzdem sinnvoll sein, wenn der erläuternde Text sichtbar mit ausgespielt wird.
Wer Produkte im eigenen Shop bewirbt und verkauft, nimmt eine eigene geschäftliche Handlung vor – auch mit den Produktbildern. Als erster Schritt hilft es, Verpackungsfotos mit kritischen Aussagen im Shop auszutauschen und eigene Texte zu bereinigen. Für Ware, die schon vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurde, kann § 15b UWG im Streitfall helfen. Stimmen Sie sich mit Ihren Lieferanten über deren Umstellungsplan ab und dokumentieren Sie das.
„Bienenfreundlich“ bezieht sich auf die Umwelt und muss konkret erläutert werden, etwa durch Angaben zu Pollen- und Nektarangebot und Blühzeitraum. Ein Bienen-Pictogramm, das wie ein Gütezeichen wirkt, kann als Nachhaltigkeitssiegel gelten und ist dann nur zulässig, wenn ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung dahintersteht. Empfehlungen von Verbänden sind gesondert zu prüfen: was empfohlen wird, von wem und nach welchen Kriterien.
Nein. Weder die Richtlinie noch das Umsetzungsgesetz enthalten eine Abverkaufsfrist. Der Bundestag hat am 24.09.2026 § 15b UWG beschlossen: Bei Waren, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden, sind Unterlassungsansprüche bis 26.09.2028 an Treu und Glauben und Verhältnismäßigkeit gebunden. Das betrifft nur Waren, nicht Ihre Online-Werbung oder gedruckte Kataloge. Mehr dazu im LHR-Magazin
Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss seit dem 27.09.2026 die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen – im Laden zum Beispiel als Plakat ab DIN A4 im Kassenbereich, im Online-Shop gut sichtbar und farbig. Gewährt der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, kommt das Garantie-Label hinzu. Gestaltung und Wortlaut sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben. Mehr dazu im LHR-Magazin
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Wir prüfen, ob der Abmahnende anspruchsberechtigt ist (§ 8 Abs. 3 UWG), ob die Kostenforderung berechtigt ist (§ 13 Abs. 3 und 4 UWG), wie weit die Erklärung reichen muss und ob § 15b UWG greift. Eine zu weit gefasste Erklärung, die auch Lagerware erfasst, kann teuer werden. Die Fristen sind kurz – rufen Sie uns an: 0221 / 2716733-0.
Nein. Sie zahlen nur den ausgewiesenen Festpreis für bis zu 25 Aussagen. Bei mehr Aussagen oder ganzen Sortimenten nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Weitere Schritte, etwa die Abwehr einer Abmahnung, unternehmen wir nur auf Ihre gesonderte Beauftragung; der bereits gezahlte Betrag wird dann voll angerechnet.
Nein. Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung auf Grundlage typischer Formulierungen. Er erkennt nicht jede Aussage, kennt Ihre Nachweise nicht und berücksichtigt keine Bildaussagen. Auch das EmpCo-Dossier wird automatisiert erstellt und begründet kein Mandat. Die anwaltliche Prüfung erhalten Sie mit dem EmpCo-Report, die umfassende Vertretung im Vollmandat.
Der Regel-Check läuft vollständig in Ihrem Browser; Ihre Texte verlassen die Seite dabei nicht. Nur wenn Sie die optionale KI-Zweitmeinung anfordern, wird der Text zur Auswertung übermittelt. Eine E-Mail-Adresse oder Registrierung ist nicht erforderlich.
Der EmpCo-Check richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB), denn die neuen Regeln betreffen Werbung von Unternehmen. Haben Sie als Verbraucher eine Frage zu irreführender Umweltwerbung, nehmen Sie gern Kontakt auf.