Übersicht
Wer ein erfolgreiches Produkt entwickelt, zieht Nachahmer an. Billige Kopien, Plagiate und 1:1-Nachbauten greifen Ihren Umsatz an – und beschädigen den Ruf, den Sie aufgebaut haben.
Sie müssen das nicht hinnehmen: Das Wettbewerbsrecht schützt Ihre Produkte auch dort, wo kein eingetragenes Schutzrecht greift.
LHR stoppt Nachahmer schnell und konsequent – im Eilverfahren oft binnen weniger Tage, mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren.
Plagiate schädigen Ihr Geschäft?
Wir stoppen Nachahmer Ihrer Produkte.
Je früher Sie reagieren, desto wirksamer lässt sich eine Nachahmung stoppen – im Eilverfahren oft binnen Tagen. Sprechen Sie mit uns, 7 Tage die Woche.
Wann das Nachahmen eines Produkts unzulässig ist
Nicht jede Nachahmung ist verboten – aber viele sind es. Maßgeblich ist der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG. Er greift, wenn ein Produkt wettbewerbliche Eigenart besitzt (es sich also durch Gestaltung oder Merkmale von anderen abhebt) und besondere unlautere Umstände hinzutreten. Das Gesetz nennt drei Fallgruppen:
- Vermeidbare Herkunftstäuschung – die Kopie weckt beim Kunden den Eindruck, sie stamme von Ihnen oder einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen (§ 4 Nr. 3 lit. a UWG).
- Rufausbeutung oder Rufbeeinträchtigung – der Nachahmer hängt sich an die Wertschätzung Ihres Produkts an oder beschädigt sie (§ 4 Nr. 3 lit. b UWG).
- Unredliche Erlangung – die für die Nachahmung nötigen Kenntnisse oder Unterlagen wurden unredlich beschafft, etwa durch Vertrauensbruch (§ 4 Nr. 3 lit. c UWG).
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je näher die Übernahme, desto geringere Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die Unlauterkeit (sogenannte Wechselwirkung). Gerade bei nahezu identischen Kopien sind die Hürden niedrig.
Wettbewerbsrecht und Schutzrechte – das stärkste Vorgehen kombiniert beides
Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz wirkt unabhängig davon, ob Sie ein eingetragenes Schutzrecht besitzen – er springt also auch dort ein, wo keine Marke, kein Design und kein Patent eingetragen ist. Am schlagkräftigsten ist die Durchsetzung jedoch, wenn parallel Kennzeichen- oder Designrechte bestehen: Sie erleichtern den Nachweis, erhöhen den Streitwert und eröffnen zusätzliche Ansprüche bis hin zur Grenzbeschlagnahme durch den Zoll. Ob Ihr Zeichen noch frei ist und sich eine flankierende Anmeldung lohnt, prüfen Sie schnell auf lhr-markenservice.de. Wir bewerten im Einzelfall, welche Kombination aus Wettbewerbs-, Marken- und Designrecht den stärksten Hebel bietet.
Plagiat entdeckt? Erste Schritte
- Beweise sichern – Kopie und Original fotografieren, Angebote und Listings mit Datum dokumentieren, Testkauf erwägen.
- Schutzrechte prüfen – bestehende Marken, Designs und Patente zusammenstellen; ihr Bestand stärkt die Durchsetzung.
- Schnell handeln – für die einstweilige Verfügung gilt das Dringlichkeitserfordernis; wer zu lange wartet, verliert den Eilweg.
- Nicht vorschnell selbst abmahnen – eine fehlerhafte Abmahnung kann Gegenansprüche auslösen.
- Anwaltlich bewerten lassen – wir prüfen wettbewerbliche Eigenart, Unlauterkeit und Erfolgsaussichten.
So gehen wir vor: von der Abmahnung bis zur Grenzbeschlagnahme
Nach der Prüfung mahnen wir den Nachahmer zunächst außergerichtlich ab und fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Reagiert er nicht oder nicht ausreichend, beantragen wir bei Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung, die den Vertrieb der Kopie binnen weniger Tage stoppt – besonders wichtig bei Messen und im Saisongeschäft. Parallel sichern wir Auskunfts- und Schadensersatzansprüche (auch zu Herkunft und Vertriebswegen), verlangen die Vernichtung oder den Rückruf der Plagiate und betreiben, wo nötig, das Hauptsacheverfahren. Bestehen Schutzrechte, lässt sich der Import über die Grenzbeschlagnahme durch den Zoll unterbinden.
Aus unserer Praxis
Einstweilige Verfügung gegen dreiste Produktnachahmung
Für eine Mandantin stoppte LHR einen Händler, der minderwertige Wischaufsätze für „Dyson“-Staubsauger vertrieb und dafür mit dem Video des hochwertigen Konkurrenzprodukts warb; auch sein Online-Angebot war dem betroffenen Shop zum Verwechseln ähnlich gestaltet. Die Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt a. M. gab dem Verfügungsantrag in vollem Umfang statt (LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 24.9.2021, Az. 3-10 O 84/21).
Unsere Leistungen zum Thema Produktnachahmung & Plagiate
- Prüfung von wettbewerblicher Eigenart, Unlauterkeit und Erfolgsaussichten
- Abmahnung des Nachahmers und strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Einstweilige Verfügung zur sofortigen Unterbindung des Vertriebs
- Auskunft über Herkunft, Mengen und Vertriebswege
- Durchsetzung von Schadensersatz, Vernichtung und Rückruf
- Flankierung durch Marken- und Designrechte (LHR-Markenservice)
- Grenzbeschlagnahme durch den Zoll bei bestehenden Schutzrechten
Auch andere Wettbewerbsverstöße verfolgen wir konsequent – etwa irreführende Werbung oder Fake-Bewertungen. Einen Überblick über alle Fallgruppen gibt unsere Seite zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen.
Häufige Fragen zu Produktnachahmung und Plagiaten
Wann ist das Nachahmen eines Produkts verboten?
Wenn das Original wettbewerbliche Eigenart besitzt und besondere unlautere Umstände hinzutreten – insbesondere eine vermeidbare Herkunftstäuschung, die Ausnutzung oder Beeinträchtigung des Rufs oder die unredliche Erlangung der nötigen Unterlagen (§ 4 Nr. 3 UWG).
Brauche ich eine eingetragene Marke oder ein Design, um vorzugehen?
Nein. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz greift auch ohne eingetragenes Schutzrecht. Bestehen jedoch Marken- oder Designrechte, ist die Durchsetzung deutlich schlagkräftiger.
Was kann ich gegen Plagiate auf Amazon oder anderen Marktplätzen tun?
Wir gehen direkt gegen den Anbieter vor (Abmahnung, einstweilige Verfügung) und nutzen zusätzlich die Beschwerdewege der Plattform. Bestehen Schutzrechte, lässt sich der Vertrieb oft besonders schnell unterbinden.
Wie schnell muss ich handeln?
So schnell wie möglich. Für die einstweilige Verfügung gilt das Dringlichkeitserfordernis – wer nach Kenntnis zu lange wartet (je nach Gericht oft schon wenige Wochen), verliert den schnellen Weg über das Eilverfahren.
Was kann ich verlangen?
Unterlassung, Beseitigung, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, Schadensersatz sowie – je nach Fall – Vernichtung und Rückruf der Plagiate.
Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen.
Ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – unverbindlich, 7 Tage die Woche.