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Gebrauchs- & Bedienungsanleitungen

Ihr Ansprechpartner

Eine Bedienungsanleitung ist Teil des Produkts. Fehlt sie, ist sie unvollständig oder liegt sie nur auf Englisch vor, kann das ein Produktmangel und ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß sein.

Gerade bei Importware aus Drittländern fehlt oft eine vollständige, deutschsprachige Anleitung mit allen Sicherheitshinweisen – ein beliebtes Ziel von Abmahnungen.

LHR berät zu Pflichtinhalten und Sprache von Anleitungen – und setzt Ansprüche durch oder wehrt Abmahnungen ab, mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren.

Gebrauchs- & Bedienungsanleitungen

Anleitung vollständig, verständlich und in der richtigen Sprache.

Ob Prüfung Ihrer Anleitungen oder Abwehr einer Abmahnung: Sprechen Sie mit uns, 7 Tage die Woche.

Welche Pflichten für Anleitungen gelten

Eine Gebrauchs- oder Bedienungsanleitung muss dem Produkt beiliegen, vollständig sein und in einer für den Verbraucher verständlichen Sprache abgefasst sein – für den deutschen Markt also grundsätzlich auf Deutsch. Die Pflichten ergeben sich je nach Produkt aus unterschiedlichen Quellen:

  • Produktsicherheit – die GPSR (VO (EU) 2023/988) verlangt Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen in der Landessprache.
  • Produktspezifische Vorschriften – etwa für Maschinen, Elektro- und Funkanlagen oder Spielzeug, jeweils mit eigenen Anforderungen an die Anleitung.
  • Verbraucherschutz – wesentliche Merkmale müssen vor dem Kauf klar dargestellt werden.

Fehlt die Anleitung, ist sie unvollständig oder nur fremdsprachig, liegt häufig zugleich ein Wettbewerbsverstoß (§ 3a UWG i. V. m. der jeweiligen Marktverhaltensregel) vor – mit der Folge von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen.

Typische Fälle

  • Nur englische Anleitung bei Importware – ohne deutsche Übersetzung.
  • Fehlende Sicherheitshinweise oder Montage-/Warnhinweise.
  • Unvollständige Anleitung – wichtige Funktionen oder Gefahren nicht erklärt.
  • Keine Anleitung im Lieferumfang oder nur als schwer auffindbarer Download.

Worauf es ankommt

Die fehlende deutsche Anleitung ist ein beliebter Abmahngrund

Eine fehlende oder nur fremdsprachige Bedienungsanleitung wird von Gerichten regelmäßig als Wettbewerbsverstoß behandelt, weil die zugrunde liegenden Vorschriften als Marktverhaltensregeln gelten. Für Händler heißt das: Schon eine unvollständige oder englische Anleitung kann eine Abmahnung auslösen – und für Mitbewerber eröffnet derselbe Verstoß einen Unterlassungsanspruch.

Anleitungen prüfen: Erste Schritte

  • Sprache prüfen – liegt eine vollständige deutsche Fassung bei?
  • Vollständigkeit prüfen – Sicherheits-, Montage- und Warnhinweise enthalten?
  • Lieferumfang prüfen – ist die Anleitung beigefügt oder leicht zugänglich?
  • Abmahnung erhalten? Nichts ungeprüft unterschreiben.
  • Anwaltlich bewerten lassen – wir prüfen Pflichtinhalte und Risiko.

So gehen wir vor

Wir prüfen Ihre Anleitungen auf Pflichtinhalte, Vollständigkeit und Sprache und entwickeln rechtssichere Vorgaben für Ihr Sortiment. Erhalten Sie eine Abmahnung wegen einer fehlenden oder fremdsprachigen Anleitung, prüfen wir deren Berechtigung und wehren unbegründete Forderungen ab. Umgekehrt setzen wir Ansprüche gegen Mitbewerber durch, die ohne ordnungsgemäße Anleitung anbieten.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen auf Pflichtinhalte und Sprache
  • Beratung zu produktspezifischen Anforderungen (Maschinen, Elektro, Spielzeug u. a.)
  • Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitbewerber

Eng verwandt sind die Produktsicherheit & GPSR und die Gefahren- und Warnhinweise. Einen Überblick gibt unser Überblick Kennzeichnung & Compliance.

Häufige Fragen zu Anleitungen

Muss eine Bedienungsanleitung auf Deutsch sein?

Für den deutschen Markt grundsätzlich ja. Sicherheits- und Gebrauchsinformationen müssen in einer für die Verbraucher verständlichen Sprache vorliegen – das ist hier Deutsch.

Reicht eine englische Anleitung?

In der Regel nicht. Eine nur englische Anleitung kann einen Produktmangel und einen Wettbewerbsverstoß darstellen und abgemahnt werden.

Muss die Anleitung dem Produkt beiliegen?

Sicherheitsrelevante Informationen müssen mit dem Produkt bereitgestellt werden. Ein bloßer, schwer auffindbarer Download genügt häufig nicht.

Kann eine fehlende Anleitung abgemahnt werden?

Ja. Die zugrunde liegenden Vorschriften gelten als Marktverhaltensregeln; Mitbewerber und Verbände können Verstöße abmahnen.

Was tun bei einer Abmahnung wegen der Anleitung?

Nichts ungeprüft unterschreiben. Wir prüfen Berechtigung und Anspruchsumfang und entwickeln die passende Reaktion.

Lassen Sie Ihre Anleitungen jetzt prüfen.

Ehrliche Einschätzung Ihrer Pflichten und Risiken – unverbindlich, 7 Tage die Woche.


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