Übersicht
Wettbewerbsrecht
Wir schützen den lauteren Wettbewerb.
Das Wettbewerbsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für fairen Wettbewerb und schützt Unternehmen vor unlauteren Methoden der Konkurrenz. Es umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: das Lauterkeitsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Kartellrecht.
Während das Lauterkeitsrecht die Einhaltung der Spielregeln im geschäftlichen Miteinander überwacht, zielt das Kartellrecht darauf ab, den Wettbewerb als Institution zu erhalten und wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder Monopole zu verhindern. Zusammen sorgen diese Regelwerke dafür, dass Wettbewerb auf dem Markt fair und frei bleibt.
Aufgaben und Schutzrichtungen des Lauterkeitsrechts (UWG)
Das Lauterkeitsrecht – geregelt im UWG – hat die Aufgabe, Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Es verpflichtet alle Marktteilnehmer zu Fairness und Sachlichkeit im Wettbewerb.
Mitbewerber sollen davor bewahrt werden, durch unfaire Tricks der Konkurrenz benachteiligt zu werden.
Verbraucher wiederum werden geschützt, damit sie durch wahrheitsgemäße Informationen fundierte Entscheidungen treffen können und nicht durch irreführende Werbung getäuscht werden. Letztlich dient das Lauterkeitsrecht dem Schutz des gesamten Marktgeschehens, indem es für gleiche Spielregeln für alle sorgt.
Unterschied zwischen Lauterkeitsrecht und Kartellrecht
Obwohl beide Bereiche Teil des Wettbewerbsrechts sind, unterscheiden sie sich deutlich in ihrer Zielrichtung. Anschaulich lässt sich der Unterschied mit einem Boxkampf vergleichen:
Das Kartellrecht sorgt dafür, dass der Wettbewerb überhaupt zustande kommt – der „Kampf“ darf nicht durch Absprachen manipuliert oder „geschoben“ sein. Es verhindert zum Beispiel, dass Unternehmen illegale Preisabsprachen treffen oder eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen.
Das Lauterkeitsrecht dagegen achtet darauf, dass im laufenden Wettbewerb fair gespielt wird. Wie im Boxring überwacht es die Einhaltung der Regeln: keine Tiefschläge und keine unzulässigen Tricks. Beide Rechtsgebiete ergänzen sich somit, um einen fairen und funktionierenden Markt zu gewährleisten.
Typische unlautere Handlungen
Unlautere geschäftliche Handlungen sind vielfältig. Einige häufige Beispiele sind:
- Irreführende Werbung: Werbeaussagen, die falsche oder missverständliche Angaben enthalten und Verbraucher täuschen.
- Verunglimpfung von Mitbewerbern: Abwertende oder unsachliche Äußerungen über Konkurrenten oder deren Produkte, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
- Verstoß gegen Marktverhaltensregeln: Missachtung gesetzlicher Vorschriften, die für alle Marktteilnehmer gelten (z.B. Impressumspflicht, Preisangaben, Kennzeichnungsvorschriften), um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.
Solche unlauteren Handlungen können von Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden oder anderen berechtigten Stellen abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden. Das Lauterkeitsrecht stellt sicher, dass Wettbewerber, die sich nicht an die Regeln halten, Konsequenzen zu befürchten haben.
Die Rolle des Fachanwalts im Wettbewerbsrecht
Gerade weil das Wettbewerbsrecht komplex und beratungsintensiv ist, lohnt sich der Beistand eines spezialisierten Anwalts. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht verfügt über besondere Erfahrung und Fachwissen auf diesem Gebiet.
Er kennt die aktuellen Gesetze und Urteile sowie die typischen Fallstricke – etwa die äußerst kurzen Fristen im Wettbewerbsrecht oder spezielle formelle Anforderungen an Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Durch diese Expertise kann ein Fachanwalt Ihre Ansprüche effizient durchsetzen oder unberechtigte Forderungen effektiv abwehren. Zudem berät er Sie strategisch, um schon im Vorfeld Rechtsverstöße zu vermeiden (z.B. bei Werbemaßnahmen) und Ihre Wettbewerbsposition rechtlich abzusichern.
Leistungen von LHR im Wettbewerbsrecht
Als spezialisierte Kanzlei bietet LHR Rechtsanwälte umfassende Leistungen im Wettbewerbsrecht – sowohl präventiv als auch im Konfliktfall. Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Wettbewerbsverstößen – von der Abmahnung über einstweilige Verfügungen bis zur Klage auf Unterlassung und Schadensersatz
- Abwehr unberechtigter Forderungen Ihrer Mitbewerber – wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen oder überzogene Unterlassungsansprüche
- Einstweilige Verfügungen im Eilverfahren – wir beantragen bei Gericht schnellstmöglich einstweilige Verfügungen, um weiteren Schaden durch unlauteres Verhalten sofort zu stoppen
- Strategische Beratung und Prozesstaktik – wir entwickeln die optimale Strategie, um Ihre Rechte zu schützen, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder konsequentes gerichtliches Vorgehen
Schnelligkeit und Präzision
Im Wettbewerbsrecht sind Schnelligkeit und Präzision entscheidend. Häufig gelten sehr kurze Fristen – beispielsweise muss bei klaren Wettbewerbsverstößen rasch per einstweiliger Verfügung reagiert werden, da andernfalls die Dringlichkeit verloren geht. Gleichzeitig dürfen keine Fehler passieren: Formelle Mängel in Abmahnungen oder Verfügungsanträgen können selbst bei berechtigtem Anliegen zum Scheitern führen. Deshalb ist ein unverzügliches und zugleich sorgfältiges Vorgehen unerlässlich. LHR gewährleistet eine zügige Beweissicherung und eine präzise Vorbereitung aller rechtlichen Schritte, damit Ihre Ansprüche wirksam durchgesetzt werden können.
Erfahrung, Fachpublikationen und bundesweite Vertretung
Die Rechtsanwälte von LHR verbinden hohe fachliche Qualifikation mit langjähriger Praxiserfahrung im Wettbewerbsrecht. Unsere Experten sind durch kontinuierliche Fortbildungen und vor allem durch aktive forensische Tätigkeit in mittlerweile mehreren tausend gerichtlichen Verfahren stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. LHR gilt bundesweit als eine der führenden Kanzleien – sowohl in der Durchsetzung von Rechten im Wettbewerbsrecht als auch in der Verteidigung gegen Angriffe der Konkurrenz.
Unser Know-how geben wir auch in Fachpublikationen weiter: So sind LHR-Anwälte regelmäßig Autoren in juristischen Fachmedien und haben an renommierten Handbüchern mitgewirkt. Diese Kombination aus Theorie und Praxis kommt unseren Mandanten direkt zugute.
Praxishandbuch: Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht
Unsere Anwälte Arno Lampmann und Evgeny Pustovalov sind die Autoren des Praxishandbuchs: Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht in der mittlerweile 2., vollständig überarbeiteten und aktualisierten Auflage.
Das Werk schildert den Verfahrensablauf chronologisch – beginnend mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche über deren Durchsetzung vor Gericht bis hin zum Vorgehen im Fall einer Zuwiderhandlung gegen ein vertragliches oder gerichtliches Unterlassungsgebot.
Es setzt sich praxisnah sowohl mit den Besonderheiten des Lauterkeitsrechts als auch mit allgemeinen Verfahrensfragen auseinander, die im „grünen“ Bereich gebietsübergreifend zum Tragen kommen.
Wir vertreten Ihre Interessen im Wettbewerbsrecht bundesweit und mit Nachdruck. Ob in Köln, Hamburg, München oder Berlin – als Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht stehen wir Ihnen deutschlandweit zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihren fairen Wettbewerb zu schützen und sich gegen unlautere Praktiken zur Wehr zu setzen.