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7 Dinge, die Sie zum Wettbewerbsrecht wissen müssen

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Photo by Randy Fath on unsplash

Das Internet hat unsere Welt grundlegend verändert. Auf vielen Ebenen erleichtert es unser Leben. Aus unserem Alltag und Berufsleben ist es nicht mehr wegzudenken. Das World Wide Web bietet jedoch nicht nur Vorteile. Seine Nutzung ist auch mit Risiken und Gefahren verbunden.

Im Online-Handel ist der Konkurrenzdruck groß.  Damit steigt die Versuchung, sich durch vollmundige Versprechungen einen Vorsprung zu verschaffen. Wenn diese Angaben zutreffen, ist dagegen selbstverständlich nichts einzuwenden. Probleme entstehen immer dann, wenn Unwahrheiten verbreitet werden.

Ein fairer Wettbewerb muss stets gewährleistet sein. Dafür gibt es das Wettbewerbsrecht. Doch was ist das Wettbewerbsrecht überhaupt? Wen schützt es? Und was passiert, wenn seine Regelungen nicht eingehalten werden? Über diese und weitere grundlegende Fragen rund um das Wettbewerbsrecht klärt der folgende Beitrag auf.

Übersicht

Was ist das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht besteht aus dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht.

Das Lauterkeitsrecht überwacht die Einhaltung der Regeln. Es hat die Aufgabe, die Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Beispiele für unlautere Handlungen sind irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln (z.B. Verbraucherschutzvorschriften), Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.

Das Kartellrecht dient der Sicherung des Wettbewerbs als ganzem und richtet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie zum Beispiel die Bildung von Monopolen.

Veranschaulichen kann man den Unterschied zwischen dem Wettbewerbsrecht im engeren Sinne und dem Kartellrecht am Beispiel eines Boxkampfs. Während das Kartellrecht verhindert, dass der Kampf abgesprochen oder „geschoben“ wird, wacht das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne (Lauterkeitsrecht) darüber, dass die Kämpfer sich an die Regeln halten und sich zum Beispiel keine Tiefschläge erlauben.

Wo ist das Wettbewerbsrecht geregelt?

Das Lauterkeitsrecht wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.

Das Kartellrecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Durch die 7. GWB-Novelle wurde das deutsche Kartellrecht weitgehend an die Regelungen des EU-Kartellrechts angeglichen.

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen werden nach europäischem Recht beurteilt, wenn sie geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen. Die Schwelle zur europäischen Relevanz ist schnell überschritten, da daran nur geringe Anforderungen gestellt werden.

Wen schützt das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne schützt sowohl

  • Mitbewerber,
  • Verbraucher,
  • sonstige Marktteilnehmer als auch
  • die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als Institution. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten.

Wer muss das Wettbewerbsrecht beachten?

Beide Bereiche sind nicht nur für Großkonzerne von Bedeutung. Gerade mittelständische Unternehmen und Start-ups sollten die Lauterkeit ihrer Marketingmaßnahmen prüfen. Nicht nur kostspielige Abmahnungen können vermieden werden. Effektives Marketing im Rahmen des Zulässigen kann den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen. Das Kartellrecht hingegen berücksichtigt die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Sogenannte Mittelstandskartelle ermöglichen wettbewerbsrechtliche Vorteile gegenüber größeren Konkurrenten.

Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht können sie von Konkurrenten abgemahnt werden. Eine Abmahnung fordert Sie zumeist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Bei Zuwiderhandlung dagegen sollen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Zusätzlich sollen Sie dem Gegner die Rechtsanwaltskosten erstatten.

Obwohl oder vielleicht gerade weil wir normalerweise auf Seiten der Rechteinhaber stehen und deren Rechte durchsetzen, wissen wir, worauf es bei der Verteidigung gegen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen ankommt.

Kartellverstöße bergen erhebliche Risiken. Hierzu zählen

  • Nichtigkeit der Vereinbarungen
  • Bußgelder
  • Vorteilsabschöpfung und
  • strafrechtliche Sanktionen
  • Abmahnungen von Konkurrenten

Die Geldbuße gegen die verantwortlichen Personen kann bis zu eine Million Euro betragen. Die Unternehmen können zusätzlich mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden.

Nicht zu unterschätzen ist, dass kartellrechtswidrige Handlungen von Mitbewerbern nicht nur beim Kartellamt angezeigt werden können, sondern auch zivilrechtlich gegenüber dem verstoßenden Unternehmen geahndet, sprich abgemahnt werden können.

Wer ist für die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts verantwortlich?

Das Lauterkeitsrecht gibt den Wettbewerbern die Möglichkeit, selbst – in der Regel mit Hilfe eines auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalts – gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen. Eine übergeordnete staatliche Aufsicht (z.B. in Form einer „Wettbewerbspolizei“) existiert nicht. Die Wettbewerber können dabei sowohl unlautere Handlungen gegenüber anderen Mitbewerbern beanstanden als auch unlautere Handlungen von Mitbewerbern zu einer über- oder untergeordneten Handelsstufe (z.B. im Verhältnis zu Verbrauchern oder Herstellern).

Anders als beim Lauterkeitsrecht findet im Kartellrecht neben der Überwachung durch die einzelnen Mitbewerber eine Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden, die Kartellämter statt.

Unsere Leistungen zum Thema Wettbewerbsrecht

LHR gewährleistet schnelles und präzises Vorgehen

Die prozessuale Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist vor dem Hintergrund kurzer Verjährungs- und Dringlichkeitsfristen und zahlreicher Spezialvorschriften schwierig und scheitert auch bei eindeutiger Rechtslage nicht selten allein aus formellen Gründen. Der weit überwiegende Teil der Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht wird zudem im Eilverfahren – durch einstweilige Verfügungen – entschieden und erledigt. Daher sind Schnelligkeit und Präzision äußerst wichtig.

(Gegen-)Angriff ist die beste Verteidigung

Es gehört zum Tagesgeschäft von LHR, nach einer Abmahnung des Gegners auch dessen Verhalten auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wer unsere Mandanten angreift, muss sein eigenes Verhalten mit dem gleichen strengen Maßstab messen lassen. Falls sinnvoll, hinterlegen wir zudem Schutzschriften notfalls binnen Stundenfrist bei allen für einen Angriff in Betracht kommenden Gerichten.

Unsere Leistungen zum Lauterkeitsrecht

Unsere Leistungen zum Kartellrecht

  • Beratung in allen Fragen zum Kartellrecht
  • Beratung zu Fragen hinsichtlich Boykottaufrufen
  • Schadensbegrenzung im Falle von Kartellrechtsverstößen
  • Forderung von Unterlassung rechtswidrigen Verhaltens, Beseitigung der Rechtsfolgen und Schadensersatz
  • Absicherung vor Wiederholungen der Rechtsverletzung durch Vereinbarung hoher Vertragsstrafen
  • Anfertigung von Schutzschriften und Erhebung negativer Feststellungsklagen nach unberechtigter Inanspruchnahme

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