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Focus Markenrecht
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Verfolgung unzulässiger Wort-und Bildberichterstattung

Wir schützen Unternehmen und Persönlichkeiten aus dem Sport.

Verfolgung unzulässiger Wort- und Bildberichterstattung

Bei rechtsverletzenden Angriffen auf die Reputation unserer Mandanten im Sport-Business handeln wir schnell und zielgerichtet.

Jede Form der unzulässigen Wort- oder Bildberichterstattung kann einen bleibenden Negativ-Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen und sich dementsprechend negativ auf den Marktwert und die Glaubwürdigkeit des Betroffenen auswirken.

Neben der sofortigen Unterbindung eines bereits erfolgten Angriffs auf den guten Ruf ist dabei im Sport-Business inzwischen auch ständige Überwachung (Monitoring) der Außendarstellung unverzichtbar.

LHR – Juristen im Sport

LHR – Marken, Medien, Reputation – setzt einen deutlichen Schwerpunkt im Sportrecht und positioniert sich auch aktiv im Sport. Wir sind Experte im Sportrecht und führender Ansprechpartner in rechtlichen Fragen rund um das Sportrecht. Das stellen wir auch gern außerhalb der Kanzlei unter Beweis, z.B. als Sponsoren der 69. Blue Monday Lounge. Die Veranstaltung leistet erfolgreiches und nachhaltiges Business und ist bereits seit 2001 die größte Wirtschafts- und Medien Plattform in Deutschland.

Das Thema am 20. März 2017 war: „Nationales und internationales Sportsponsoring“ 

Anwälte schützen Ihren guten Ruf und erstreiten Schadensersatz

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen. Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihr Persönlichkeitsrecht
  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Rechtsverletzungen
  • LHR findet die Schuldigen und konfrontiert sie mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung

Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Kanzlei-Gründer und Partner: „Schützen Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet. Er ist ein hohes Gut und dementsprechend gleichermaßen zu pflegen und zu verteidigen.“

Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

Unsere Leistungen zum Thema Verfolgung unzulässiger Wort-und Bildberichterstattung

Mandanten von LHR sind

  • Sportvereine
  • Sportverbände
  • Persönlichkeiten des Sports
  • Sportmanager
  • Spielervermittler
  • Sportvorstände

Warum LHR?

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation. LHR steht dabei für die Partner Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum.

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht spezialisierte Anwaltsboutique mit Sitz in Köln mit internationaler Ausrichtung. LHR beschäftigt ausschließlich ausgewiesene und erfahrene Experten im gewerblichen Rechtsschutz.

LHR hat bereits zahlreiche markenrechtliche Verfahren, insbesondere solche mit insolventen Markeninhabern, erfolgreich betreut.

Im FOCUS-Spezial wurde LHR in gleich zwei Kategorien als Top-Wirtschaftskanzlei ausgezeichnet.

LHR gehört danach sowohl im Bereich des Markenrechts, als auch im Bereich des Medien- und Presserechts zu den führenden Kanzleien in Deutschland. 

Ganz besonders freut uns die Tatsache, dass nicht damit nur die Justiziare aus der Wirtschaft der Meinung sind, dass LHR die Rechte der Unternehmen erstklassig vertritt, sondern dass sogar die Konkurrenz in der Anwaltschaft LHR ein hervorragendes Zeugnis ausstellt.

Was ist Sportrecht?

Sportrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete miteinander. So zum Beispiel das Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, wenn es um die Ansprüche von Sportlern im Arbeitsverhältnis geht. Es beinhaltet aber auch das Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, wenn die Vermarktung von der Persönlichkeit des Sportlers in Rede steht.

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