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Football Leaks und Persönlichkeitsrecht

Zulässiges "Whistleblowing" oder rechtswidriger Pranger?

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Whistleblower im Sport

Football Leaks ist die „Fußballversion“ der Enthüllungsplattform WikiLeaks und hat sich zum Ziel gesetzt, „den Fans zu offenbaren, zu welchem hochkorrupten System sich der Spitzenfußball entwickelt“ habe. Zu diesem Zweck veröffentliche Football Leaks Dokumente zu Originalverträgen, Transfersummen und Gehältern im Profi-Fußball. Der aktuellste Leak betrifft die Gründung bzw. Planung der European Super League von mehreren europäischen Top-Clubs.

Für die Fußballligen, Vereine und Spieler sind die Veröffentlichungen nicht ungefährlich. Zudem erfolgen die Veröffentlichungen nunmehr auch durch europäische – und deutsche – Medienunternehmen, sodass die Enthüllungen öffentlichkeitswirksamer präsentiert werden. Die Leaks erwecken in ihrer Aufmachung den Eindruck, dass sämtliche dokumentierten Vorgänge illegal seien. Was aber, wenn dies nicht der Fall ist? Mit den Veröffentlichungen werden die Betroffenen an einen öffentlichen Pranger gestellt. Sie werden in den meisten Fällen persönlich angegriffen, so dass schnelles Handeln gefragt ist, um sich gegen den falschen Eindruck zu wehren.

In solchen Situationen ist vorab immer zu klären, ob es erfolgsvorsprechend sein könnte, sich gegen die Veröffentlichung zu wehren.

Datenschutz an erster Stelle

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Dokumenten nicht um rechtmäßig erlangte Informationen, sondern in den meisten Fällen um gestohlene Datensätze handelt, die zum Teil sogar dem Steuergeheimnis und sogar gänzlich dem Datenschutz unterliegen.

Unzulässige Verdachtsberichterstattung

Selbst wenn der Verdacht auf etwaige Straftaten wie Steuerhinterziehung durch die veröffentlichten Dokumente begründet wäre, dürften die Betroffenen nicht auf diese Weise an den Pranger gestellt werden.

Denn er transportiert nicht nur die bloße Tatsache, dass z.B. einige Fußballspieler über Briefkastenfirmen verfügen. Er wirft vielmehr ein äußerst schlechtes Licht auf den Spieler, von dem die Fans nunmehr annehmen müssen, dass dieser bewusst Steuern hinterzieht und somit Straftaten begeht.

Neutrale Pressemedien wie auch Football Leaks müssen strenge Voraussetzungen einhalten, damit eine solche sogenannte Verdachtsberichterstattung zulässig ist. Es muss ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehen, ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen, die Darstellung muss objektiv bzw. die Unschuldsvermutung gewahrt und schließlich muss dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen gewährt worden sein.

Persönlichkeitsrechtsverletzung

Die Veröffentlichungen auf der Enthüllungsplattform können einschneidend für die Betroffenen sein. So zog die Veröffentlichung von Unterlagen bzgl. etwaiger Briefkastenfirmen von Spielern von Real Madrid strafrechtliche Ermittlungen nach sich, im Rahmen derer Christiano Ronaldo wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde.

Unabhängig von der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumente auch um echte handelt, führt der Leak zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person oder des betroffenen Vereins. Die Veröffentlichung verfolgt nämlich in erster Linie den Zweck, die Betroffenen an einen öffentlichen Pranger zu stellen. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Einzelne ein Recht darauf hat, selbst zu bestimmen, ob und wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Eine Veröffentlichung gegen den Willen des Betroffenen ist aber nur dann zulässig, wenn ein überwiegend öffentliches Informationsinteresse besteht. Das kann bei einzelnen Vertragsabsprachen durchaus der Fall sein. Das Informationsinteresse ergibt sich jedoch nicht schon allein aus dem Umstand, dass es sich um eine bekannte, freiwillig in der Öffentlichkeit stehenden Person oder einen Verein handelt. 

Veröffentlichung untersagen lassen – So unterstützen wir Sie

Sobald der eigene Ruf im Internet fremdbestimmt und durch Unwahrheiten verfälscht wird, sollte umgehend gehandelt werden, weil unausweichlich negative Auswirkungen auf soziale und geschäftliche Kontakte drohen. Als Experten für Reputationsmanagement überwachen und verteidigen wir den Ruf unserer Mandanten im Internet. Negative und rechtsverletzende Veröffentlichungen im Internet können korrigiert und der gute Ruf im Internet dadurch geschützt und gestärkt werden.

Die Betroffenen können sich mit unserer Unterstützung gegen die Veröffentlichungen effektiv zur Wehr setzen und Beseitigung und evtl. sogar Schadensersatz verlangen.

Unsere Leistungen zum Thema Football Leaks und Persönlichkeitsrecht

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