Übersicht
Wir haben uns auf das Sportrecht spezialisiert
Sportler sind heutzutage im wahrsten Wortsinne wichtige Player in den Medien und in der Wirtschaft. Das Sportbusiness stellt dementsprechend hohe Anforderungen an die rechtliche Beratung von Sportlern.
Unsere Anwälte im Dezernat Sportrecht haben im Rahmen eines Weiterbildungstudiengangs einen spezialisierten Abschluss mit Hochschulzeugnis im Bereich Sportrecht erlangt, um den speziellen Anforderungen auf diesem Gebiet gerecht zu werden. Durch seinen Magister im Wirtschaftsrecht hat der zuständige Partner Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. zudem ein ausgeprägtes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Belange seiner Mandanten aus dem Sportbusiness.
Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei LHR umfasst die gesamte Bandbreite der Wahrung und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die Exklusivität im Bereich der verwertbaren Rechte ist inzwischen ein international wertvolles Wirtschaftsgut geworden, das durch das LHR-Team entsprechend geschützt wird. Verwertbare Rechte sind dabei sowohl Design-, Marken- und Urheberrechte sowie Unternehmenskennzeichen, aber auch Persönlichkeitsrechte.
Sport-Reputationsmanagement
Neben der Interessenvertretung auf dem Sportrechtemarkt vertritt LHR Sportler, Vereine und Funktionäre deshalb insbesondere auch im Bereich des Reputationsmanagements.
Eine gute Reputation und das Vertrauen der Fans und sämtlicher anderer marktrelevanter Zielgruppen ist ein unumgänglicher Faktor um im mediengeprägten Sportbusiness dauerhaft bestehen zu können. Ebenso schnell, wie Sportler werden in der Öffentlichkeit als eigene Medienmarke bejubelt werden, kann ein gezielter Angriff den guten Ruf innerhalb kürzester Zeit zerstören oder dauerhaft beschädigen.
In der schnelllebigen Welt von Social Media & Co ist es damit auch im Bereich Sportbusiness wichtig, einen erfahrenen Partner wie LHR an seiner Seite zu haben, um den guten Ruf gegen Online-Angriffe jeglicher Art zu schützen. Unsere Expertise resultiert aus der Beratung in einer Vielzahl verschiedener Verfahren im Bereich des Reputationsmanagements.
Dies gilt sowohl In Bezug auf den herkömmlichen Sportbereich, als auch auf neue und innovative Sportarten, wie zum Beispiel E-Sport.
Anwälte schützen Ihren guten Ruf und erstreiten Schadensersatz
Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen. Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und
- verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
- wird für erlittenen Schaden entschädigt,
- zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.
Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.
- LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihr Persönlichkeitsrecht
- LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Rechtsverletzungen
- LHR findet die Schuldigen und konfrontiert sie mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
- LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung
Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Kanzlei-Gründer und Partner: „Schützen Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet. Er ist ein hohes Gut und dementsprechend gleichermaßen zu pflegen und zu verteidigen.“
Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!
Unsere Leistungen zum Thema Sportrecht
- Beratung von Vereinen und Profi-Sportlern im herkömmlichen Sportbereich
- Beratung von Vereinen und Profi-Sportlern im E-Sport
- Vermeidung von Ticketschwarzmarkt und Unterstützung von Fan-Relations
- Beratung von Spielervermittlern und Sportmanagern
- Football Leaks und Persönlichkeitsrecht
- Effektive Überwachung und Vermarktung von Medienrechten
- Verfolgung unzulässiger Wort-und Bildberichterstattung
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik
Ihre Rechtsschützer
- Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
- Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Mandanten von LHR sind
- Sportvereine
- Sportverbände
- Persönlichkeiten des Sports
- Sportmanager
- Spielervermittler
- Sportvorstände
Erste Schritte
- Nach der Anzeige einem Angriff auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
- Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
- Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab
Schadensersatz fordern!
LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.
Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.
Kontaktieren Sie uns:
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- Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
- Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
- Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]
Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.
Was ist Sportrecht?
Sportrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete miteinander. So zum Beispiel das Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, wenn es um die Ansprüche von Sportlern im Arbeitsverhältnis geht. Es beinhaltet aber auch das Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, wenn die Vermarktung von der Persönlichkeit des Sportlers in Rede steht.