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Kununu-Bewertung löschen

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KUNUNU-Bewertung löschen lassen

Als Arbeitgeber ist man in diesen Zeiten sehr gefordert, um mit dem steten Wandel Schritt zu halten. New Work, Digitalisierung und Fachkräftemangel sind nur einige der Herausforderungen und Neuerungen, denen sich die Unternehmen stellen müssen.

Dazu gehören seit einiger Zeit auch Bewertungsportale, auf denen Bewerber oder Beschäftige ihren (zukünftigen) Arbeitgeber bewerten können.

Sie haben eine negative Kununu-Bewertung erhalten? Wir helfen Ihnen!

Bewertungs-Schnelltest: Löschung kostenfrei prüfen!

Nach 3 Fragen wissen Sie, ob die Bewertung gelöscht werden kann.

KUNUNU-Bewertung löschen lassen

Beginnend mit der „Generation Y“ (sog. Millennials) zeigen die Arbeitnehmer ein neues Selbstbewusstsein. Sie hinterfragen bisherige Werte, weshalb das Y auch englisch („why“) ausgesprochen wird, um diese Symbolik zu verdeutlichen. Die Zeiten, in denen man Arbeitnehmer mit Gleitzeit, gutem Gehalt und Firmenwagen zufriedenstellen konnte, sind weitestgehend passé.

Es sind die Digital Natives, die mittlerweile den Arbeitsmarkt beherrschen. Der Umgang mit dem Internet ist ihnen quasi in die Wiege gelegt und für sie eine völlige Selbstverständlichkeit. Via Google informieren sie sich schon früh im Bewerbungsprozess über potentielle Arbeitgeber. Teils, um die Bewerbung passend zu verfassen und sich ein gerüttelt Maß an Informationen für das Bewerbungsgespräch zu verschaffen. Teils aber auch, weil sie herausfinden möchten, was ihnen geboten wird. Arbeitgeber werden schon im Vorfeld einer Bewerbung streng beäugt. Es herrscht ein Arbeitnehmermarkt und insbesondere jene, die mit ihrer Vita besonders hervorstechen, haben die Qual der Wahl zwischen den Angeboten attraktiver Arbeitgeber im In- und Ausland.

Die Unternehmen im Silicon Valley sind Vorreiter was Mitarbeitervorteile angeht. Homeoffice, Teilzeitregelungen, Elternzeit, Firmenwagen, Firmenhandy, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Bio-Kost und Sushi von firmeneigenen Köchen, Sommerfest, Weihnachtsfeier, workation, bezahltes Nahverkehrsticket, Bürohunde,…. Die Reihe ließe sich noch weiter fortsetzen. Kostenloses Obst und Kickertisch? Standard. Deutsche Firmen und Startups ziehen nur langsam nach. Jene, die bereits aufgeschlossen haben, können sich mit einer arbeitnehmerfreundlichen Atmosphäre in Deutschland bereits einen Vorteil verschaffen.

Wenn sich Arbeitnehmer oder Bewerber in Deutschland über das Internet informieren möchten, was sie in einer Firma wohl erwartet, dann kommen sie an Bewertungsplattformen nicht vorbei.

Beleidigende Kritik oder unwahre Behauptungen in den Bewertungen werden für die Unternehmen dann zum Imageproblem. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie Unrecht negativ bewertet fühlen.

kununu-Bewertung löschen? – Jetzt beraten lassen!

Über Kununu

Kununu ist Marktführer unter den Online-Plattformen, auf denen Arbeitgeber durch Arbeitnehmer und Bewerber bewertet werden. Eigenen Angaben zufolge führt Kununu weit über 3 Millionen Bewertungen von Arbeitnehmern und Bewerbern zu mehr als 900.000 Arbeitgebern. Das Portal bietet auf jedem Arbeitgeberprofil eine Vielzahl von Kategorien, in denen man Unternehmenskultur, Atmosphäre, Arbeitsalltag und diverse andere Faktoren einstufen kann. Die Einzelbewertungen ergeben am Ende ein Gesamtbild einer Firma. Seit 2013 gehört Kununu zur New Work SE, die das in Deutschland populäre Business-Netzwerk Xing betreibt.

Wer bewertet?

Arbeitgeber haben ein Unternehmens-Profil. Alle anderen, die sich bei Kununu anmelden, bekommen keine feste „Rolle“ (die z.B. ihrer aktuellen beruflichen Position entspricht, z.B. arbeitslos oder angestellt), sondern man „schlüpft“ nur temporär für die Bewertung eines Unternehmens in die Position, aus deren Sicht man das Unternehmen kennengelernt hat und aus deren Sicht man es auch bewerten möchte. Die Wahl trifft man auf dem Profil des jeweiligen Unternehmens. Wenn man dort bereits Azubi war und dann als Mitarbeiter übernommen wurde, kann man wählen, aus welcher Sicht man die jeweilige Bewertung abgibt. 

Man kann einen Arbeitgeber aus folgenden Positionen heraus (ggf. retrospektiv) bewerten:

  • Mitarbeiter
  • Bewerber
  • Auszubildender (Azubi)

Es gibt keine Gegenseitigkeit der Bewertung, wie man sie etwa von Plattformen wie Ebay oder AirBnB kennt. Es werden nur die Arbeitgeber bewertet, nicht die Arbeitnehmer, Bewerber oder Azubis. Ähnlich wie bei Google, wo auch nur die Unternehmen und Dienstleister, nicht jedoch die Patienten oder Kunden (die Verbraucher) bewertet werden.

Jede der drei Gruppen hat eigene, auf die jeweilige berufliche Situation zugeschnittene Bewertungskriterien, mit denen sie einen Arbeitgeber bewerten kann.

Was wird bewertet bzw. welche Kriterien fließen in die Bewertung ein?

Mitarbeiter-Kriterien

Mitarbeiter stellen die jeweils größte Gruppe dar, die ein Unternehmen bewertet. Diese Gruppe hat – aufgrund unterschiedlicher Positionen im Unternehmen und der längeren Betriebszugehörigkeit – von allen drei „Bewertergruppen“ das größte „Insiderwissen“ über eine Firma. Entsprechend ausdifferenziert sind die Bewertungskriterien.

Unter den Oberbegriff „Wohlfühlfaktor“ fallen die Kriterien

  • Arbeitsatmosphäre
  • Vorgesetztenverhalten
  • Kollegenzusammenhalt
  • Interessante Aufgaben
  • Kommunikation
  • Arbeitsbedingungen
  • Umwelt- und Sozialbewusstsein
  • Work-Life-Balance

Unter den Oberbegriff „Karrierefaktor“ fallen die Kriterien

  • Gleichberechtigung
  • Umgang mit älteren Kollegen
  • Karriere / Weiterbildung
  • Gehalt / Sozialleistungen
  • Image

Besonderheiten und Mitarbeitervorteile (sog. benefits) werden nur angeklickt, wenn sie im Unternehmen vorhanden sind. Auswählbar sind: Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Kantine, Kinderbetreuung, Essenszulage, betriebliche Altersvorsorge, Barrierefreiheit, bezahlte Arbeitskleidung, Gesundheitsmaßnahmen, Betriebsarzt, Coaching, Parkplatz, gute Verkehrsanbindung, bezahlte Fahrtkosten, Mitarbeiterrabatte, Firmenwagen, Mitarbeiterhandy, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterevents, Internetnutzung, Bürohund erlaubt,…

Bewerber-Kriterien

Bewerber sind die Mitarbeiter von morgen. Sie bewerten den gesamten Bewerbungsprozess.

Vor dem Bewerbungsgespräch:

  • Zufriedenstellende Reaktion
  • Schnelle Antwort
  • Erwartbarkeit des Prozesses

Während des Bewerbungsgesprächs:

  • Professionalität des Gesprächs
  • Vollständigkeit der Infos
  • Angenehme Atmosphäre
  • Wertschätzende Behandlung
  • Zufriedenstellende Antworten
  • Erklärung der weiteren Schritte

Nach dem Bewerbungsgespräch: 

  • zeitgerechte Ab- bzw. Zusage

Azubi-Kriterien

Die Auszubildenden sind die Bewerber und die Mitarbeiter von morgen. Sie bewerten verschiedene Faktoren ihrer Ausbildungszeit im Unternehmen. 

  • Ausbilder
  • Spaßfaktor
  • Aufgaben / Tätigkeiten
  • Abwechslung
  • Respekt
  • Karrierechancen
  • Betriebsklima
  • Ausbildungsvergütung
  • Arbeitszeiten

Die Auslegung dieser Kriterien läßt natürlich bei allen drei Gruppen Einiges an Spiel für unterschiedliche Ansichten. Unter den Mitarbeitern hat z.B. ein 20-jähriger Berufsanfänger womöglich andere Anforderungen an die Karrieraussichten oder das Umweltbewusstsein des Unternehmens als eine 45-jährige Mutter in Teilzeit.

Wie wird bewertet?

Ein Kununu-Account ist kostenlos erstellbar. Wenn man eine Bewertung abgeben möchte, sucht man sich das Arbeitgeber-Profil des Unternehmens auf Kununu, wählt die Position, die man während des Kontakts mit der Firma inne hatte (Bewerber, Mitarbeiter oder Azubi) und vergibt aus dieser Warte heraus die Bewertung.

Die Bewertung erfolgt in der Regel anonym. Nur, wenn man kritisieren kann, ohne Konsequenzen für negative Bewertungen befürchten zu müssen, wird die Bewertung authentisch sein.

Bewertet wird durch die Vergabe von Sternen zu o.g. Kriterien. Zusätzlich kann auch Text verfasst werden, man kann Verbesserungsvorschläge machen, eine Pro-und-Contra-Liste anfertigen und angeben, ob man den Arbeitgeber weiterempfehlen würde.

Kununu selbst kontrolliert die abgegebenen Bewertungen nicht. Aufgrund der Vielzahl wäre dies auch schwer durchführbar.

Platzhirsch zu sein führt auch dazu, dass bei einer solch enormen Menge an Bewertungen durch Arbeitnehmer oder Bewerber viele dabei sind, die Firmen oder Chefs scharf kritisieren. Schließlich verbringen Angestellte einen Großteil ihrer Lebenszeit im Büro und Statistiken zufolge sind Arbeitnehmer in Deutschland weitestgehend unzufrieden mit ihrer beruflichen Situation. Kein Wunder also, dass manch Einer das Portal nutzt, um sich mal – ganz anonym – den Ärger von der Seele zu schreiben…

(Ehemalige) Mitarbeiter, Bewerber und Azubis können bei Kununu ihr Unternehmen bewerten. Je nach Position stehen ihnen dazu diverse Kriterien zur Verfügung, die in der Summe (und auch im Vergleich zu den Bewertungen anderer Firmen) ein gewisses Bild eines Unternehmens zeichnen. 

Falsche oder negative Online-Bewertungen können zu einer echten Herausforderung werden.

Erfahre in weniger als einer Minute durch unser Video, wie Du Dich von ihnen befreien kannst.

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Ich meine, ein guter Arbeitgeber zu sein, habe aber dennoch eine schlechte Bewertung auf Kununu erhalten. Warum?

Dass Sie sich diese Frage stellen, zeigt bereits, dass Sie schon grundsätzlich die richtige Einstellung haben. An kritischer Selbstreflexion kommt man als Arbeitgeber bzw. Chef heute nicht mehr vorbei. Arbeitnehmer werden nicht mehr nur als bloße Ressource gesehen, sondern ganzheitlich: Der Mensch rückt in den Mittelpunkt. Er hat verschiedenste Bedürfnisse und er hat ein Leben, das sich auf den Job auswirkt.

Trennung und Scheidung, Krankheit, Tod, Pflegebedürftigkeit der Eltern, Geburt und Erziehung eines Kindes, schulische Aktivitäten,… Dies sind Situationen und Ereignisse, mit denen irgendwann jeder Mensch einmal in der einen oder anderen Form konfrontiert wird. Sowohl Arbeitnehmer als auch Chef. Hierarchieübergreifend. Das wirkt sich auf Energie, Zeit, Gedankenwelt und emotionales Empfinden des Betroffenen unmittelbar aus. 

Insbesondere die Angestellten sind in diesem Fall in einer Zwickmühle. Sie müssen Leistung zeigen. Für Ausnahmesituationen müssen sie Urlaub einreichen. Emotionalität oder Privates, das ins Berufsleben hereinreicht, ist in vielen Firmen noch unerwünscht bzw. wird ignoriert. Dabei ist längst erwiesen, dass Mitarbeiter, die von ihrem Chef „gesehen“ werden, sich verstanden fühlen oder auch mal gelobt und gewertschätzt werden, deutlich mehr Leistung zeigen und sich dem Unternehmen gegenüber verbundener fühlen, loyaler sind.

Haben Sie als Arbeitgeber oder Vorgesetzter das Gefühl, ein guter Chef zu sein? Genießen Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter? Haben Sie ein offenes Ohr und eine offene Tür?

Auch Firmenkultur ist wichtig. Passen die Mitarbeiter zusammen? Gibt es regelmäßige Firmenfeiern, zumindest Sommerfest und Weihnachtsfeier? Welche Maßnahmen werden getroffen, um den Zusammenhalt der Kollegen untereinander zu stärken? 

Wenn ein Mitarbeiter kündigt, wird dann ein offenes Gespräch mit ihm geführt und nach den Gründen für seinen Entschluss gefragt?

Die Antworten auf einige der o.g. Fragen lassen vielleicht schon erahnen, weshalb einige Bewerber oder (ehemalige) Arbeitnehmer im Groll unliebsame Bewertungen abgeben.

Die Ursachen für schlechte Bewertungen sind vielfältig. Bewerber, Azubis und Arbeitnehmer können ein Unternehmen mit einer Vielzahl von Kriterien einstufen. Attraktiver Arbeitgeber oder verkrustete Strukturen? Durch die Summe vieler Bewertungen kommt die Wahrheit ans Licht… Doch es gibt auch Bewerber, die schlichtweg über eine Absage erbost sind oder Mitarbeiter, die im Unfrieden die Firma verließen. Selbst, wenn der Arbeitgeber korrekt gehandelt hat, sind sie enttäuscht oder wütend und sehen Kununu als Möglichkeit, „es dem Chef heimzuzahlen“. 

Kann man eine negative Bewertung auf Kununu löschen lassen?

Nicht jede unliebsame Bewertung oder Kritik am Unternehmen kann einfach so gelöscht werden. Das käme einer Zensur gleich.

Es ist jedoch unter gewissen Voraussetzungen möglich, negative Bewertungen durch Kununu löschen zu lassen. Bewertungen auf Kununu müssen von Bewerbern und Arbeitnehmern weitestgehend sachlich vorgebracht werden. Vorgetragene Tatsachen müssen der Wahrheit entsprechen. Wenn die Kritik beleidigend ist oder unwahre Behauptungen beinhaltet, kann man sich als Arbeitgeber an Kununu wenden und die Löschung der Bewertung fordern.

Insbesondere bei Vorwürfen wie Rassismus, Sexismus, Ungleichbehandlung oder Mobbing sollte schnell gehandelt und eine Prüfung des Vorwurfs forciert werden, um herbe Imageschäden für das Unternehmen zu vermeiden. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens kann man bei LHR kostenlos in einer Vorabeinschätzung prüfen lassen. 

Welche Voraussetzungen gibt es für die Entfernung einer schlechten Bewertung auf Kununu?

Die Löschung der Kununu-Bewertung eines Dritten ist in zwei Szenarien denkbar: die Bewertung verstößt entweder gegen die internen Kununu-Richtlinien (dann ist sie per se unzulässig) oder gegen das Gesetz (dann ist sie nur unzulässig, wenn der Gesetzesverstoß in Abwägung mit der Meinungsfreiheit schwerer wiegt). 

Verstoß gegen Kununu-Richtlinien

Ähnlich wie Google hat auch Kununu interne Richtlinien, die die Qualität der Bewertungen sicherstellen sollen. Kritik soll in einer fairen Art und Weise geäußert werden und die darin benannten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. 

Die Richtlinien legen Folgendes als unzulässig fest:

  • falsche Informationen über den Arbeitgeber
  • Bewertungen durch Fake-Accounts, deren Ersteller nie Bewerber oder Arbeitnehmer im bewerteten Unternehmen waren
  • Mehrfachbewertungen, Spam
  • Links auf externe Inhalte, Werbung
  • unwahre Tatsachenbehauptungen, Unterstellungen
  • unsachliche Kritik, Beleidigungen, Drohungen, Schimpfwörter
  • Firmeninterna
  • namentliche Nennung von Personen oder Hinweise, die die Identifizierung Einzelner ermöglichen

Verstoß gegen das Gesetz

Die möglichen Gesetzesverstöße betreffen das Persönlichkeitsrecht des bewerteten Unternehmers  (insbesondere sein Ansehen in der Öffentlichkeit) sowie Vergehen wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).

Die Bewertung muss an dieser Stelle rechtlich korrekt eingeordnet werden. Die Differenzierung der einzelnen Tatbestände und die Einstufung einer Kritik als justiziabel sollte ein spezialisierter Fachanwalt vornehmen. Zwecks Auslegung und Einordnung der Bewertung erfolgt eine Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung (Werturteil).

Das Behaupten falscher Tatsachen ist nicht zulässig. Eine Bewertung impliziert die Tatsachenbehauptung, dass ein Kontakt zwischen dem Kritiker und dem bewerteten Unternehmen stattgefunden hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 17.07.2019 – 3 W 1470/19). Der Kritiker muss selbst Mitarbeiter, Bewerber oder Azubi gewesen sein, um sich über ein Unternehmen eine Meinung bilden zu können.

Schmähkritik ist nicht zulässig. Diese liegt z.B. vor, wenn es dem Kritiker hauptsächlich um Beleidigung und Herabsetzung des Arbeitgebers geht und eine objektiv-faktische Auseinandersetzung fehlt. 

Zulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG)?

Die Berücksichtigung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit erfolgt unter Beachtung von Kriterien wie etwa

  • Wortwahl und Kontext der Bewertung
  • Kern der Aussage
  • Empfängerhorizont
  • Schutzsphäre

Wenn eine Bewertung gegen die Kununu-Regularien oder ein Gesetz verstößt, kann man Kununu zur Löschung auffordern. Ein unterstellter Gesetzesverstoß sollte zuvor jedoch penibel überprüft worden sein. Negative Bewertungen, die ein Arbeitgeber als unzulässig erachtet, werden nicht zwingend auch juristisch so eingeordnet. Zudem muss das hohe Gut der Meinungsfreiheit bei der juristischen Prüfung des Sachverhalts mit einfliessen. Die betroffenen Grundrechte sind miteinander abzuwägen. Seitens des Arbeitnehmers ist es in der Regel das Recht auf freie Meinungsäußerung, seitens des Arbeitgebers das allgemeine Persönlichkeitsrecht. 

Wie ist das konkrete Vorgehen bei einer Löschung?

Unternehmer haben wenig Zeit und benötigen schnelle, sichere und unkomplizierte Lösungen. Daher fangen sie nicht selbst an, sich mit Kununu auseinanderzusetzen, sondern wählen zunächst die fachmännische Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wenn der Anwalt ein Löschungsbegehren sodann für vielversprechend hält, kann man ihm den Fall – der ihm dann ja auch bereits bekannt ist – direkt übertragen. Er wird alles Nötige veranlassen

  • Anwaltsschreiben an Kununu mit der Aufforderung, die Bewertung zu löschen. Vom Unternehmer selbst verfasste Schreiben beeindrucken Kununu weit weniger. Da eine fundierte Begründung des Löschungsbegehrens zwingend notwendig ist, ist man mit anwaltlicher Unterstützung gut beraten.
  • Nach dieser sog. Inkenntnissetzung haftet Kununu bei etwaiger Untätigkeit, da das Unternehmen durch das Anwaltsschreiben bereits hinreichend über den Rechtsverstoß informiert wurde. Kununu sieht sich gezwungen, die unangebrachte Kritik zu prüfen und ggf. zu löschen. Das Unternehmen hat die sog. Blogspot-Kriterien des BGH zu beachten. 
  • Falls Kununu die unzulässige Bewertung nicht löscht, kann das Unternehmen abgemahnt oder im Wege einer einstweiligen Verfügung dazu motiviert werden, doch noch zu handeln.
  • Ggf. Vorgehen gegen den Bewerter, sofern ausnahmsweise die Identität bekannt ist (Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, evtl. auch arbeitsrechtliche Konsequenzen)
  • Anwaltsschreiben an Kununu mit der Aufforderung, den Bewertenden so zu individualisieren, dass der Bewertete überprüfen kann, ob tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt, z.B. in Form eines Arbeitsverhältnisses bestand bzw. besteht.

Mit den Arbeitgebern, die die Plattform im Rahmen des Employer Brandings für sich nutzen, hat sich Kununu eine interessante und lukrative Zielgruppe erschlossen. Dies bedeutet, dass Kununu um größtmögliche Seriosität bemüht ist. Insofern hat Kununu nach Erhalt eines Anwaltsschreibens mit Löschungsaufforderung ein Interesse daran, unberechtigte Bewertungen in begründeten Fällen zeitnah zu entfernen, um etwaige Prozesse samt negativer Berichterstattung zu vermeiden.

Kann ich als Arbeitgeber auch mein Unternehmensprofil löschen lassen? 

Nein, bislang ist es nicht möglich, ein Unternehmensprofil komplett löschen zu lassen.

Dass es grundsätzlich zulässig ist, im Internet auf speziellen Portalen bewertet zu werden, wurde vom Bundesgerichtshof bereits 2009 im sog. „Spick-mich“-Urteil (Urteil v. 23.06.2009 – VI ZR 196/18; vgl. auch „Jameda“-Urteil v. 23.09.2014 – VI ZR 358/13) entschieden.

Reaktionsmöglichkeiten bei berechtigter Kritik 

Wenn die geäußerte Kritik keine Ansatzpunkte zur Löschung zeigt, bleibt dem Arbeitgeber als Option noch die Stellungnahme. Sie können die Bewertungen Ihres Unternehmens öffentlich kommentieren. Dies sollte jedoch nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem spezialisierten Fachanwalt geschehen und die Wortwahl sollte wohl überlegt werden. Selbstverständlich sollte es weder aggressiv noch beleidigt klingen, aber auch keine 08/15 Standardantwort sein. Die Antwort sollte zeigen, dass Sie die Bewertungen und die Kritik ernst nehmen, zum Dialog bereit und kritikfähig sind. Der Bewertende soll das Gefühl bekommen, dass seine Kritik nicht nur beim zuständigen Vorgesetzten Gehör findet, sondern bestenfalls auch Ansatzpunkte liefert, den kritisierten Bereich zu verbessern. 

Gerade die (nach wie vor noch eher seltenen) Kommentare der Arbeitgeber werden natürlich besonders beäugt. Schließlich lassen sie bereits gewisse Charakterzüge des Vorgesetzten oder Grundsätzliches zur Firmen- bzw. Personalkultur durchscheinen. All das Vorgenannte setzt stets voraus, dass die Kritik sachlich vorgetragen und berechtigt ist. 

Die Löschung des eigenen Profils ist keine Option. Momentan ist es de facto noch nicht möglich, wäre aber so oder so nicht ratsam. Da fast alle Firmen bei Kununu verzeichnet sind, sollte man dort nicht fehlen. Mehr noch: Man kann das Portal wunderbar als Marketinginstrument nutzen, um sich als  attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren (Stichwort Employer Branding).

Was tun, damit man die Bewertungen im Blick behält und es nicht aus dem Ruder läuft?

Es ist ratsam, ein regelmäßiges Monitoring der Kununu-Bewertungen des Profils einzuführen. Damit kann z.B. ein Mitarbeiter aus der HR- oder der Marketingabteilung beauftragt werden, da ein gutes Arbeitgeber-Profil ohnehin gepflegt werden will. 

KUNUNU-Bewertung löschen lassen – So unterstützen wir Sie!

Als Arbeitgeber kann man sich über kritische Stimmen ärgern oder sie als Chance zur Verbesserung sehen; vorausgesetzt, die Bewertung entspricht der Wahrheit. Nehmen Sie selbst eine Einordnung der kritischen Bewertung vor: Ist etwas Wahres dran und ist sie bloß etwas harsch geäußert? Oder wird der gute Ruf Ihres Unternehmens durch den Vorwurf zu Unrecht angegriffen? Nicht jede emotional geäußerte Kritik ist gleich rechtswidrig oder berechtigt zur Löschung. 

Sofern Bewertungen aber beleidigend sind oder unwahre Behauptungen beinhalten, sollte man sich an Kununu wenden. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens können Sie bei uns kostenlos in einer Vorabeinschätzung prüfen lassen.

Unsere Leistungen zum Thema KUNUNU-Bewertung löschen

  • Kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines Löschverfahrens
  • Prüfung der Kununu Bewertung auf rechtliche Zulässigkeit
  • Anwaltsschreiben an Kununu mit der Aufforderung zur Löschung der Bewertung
  • ggf. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Bewerter
  • ggf. Abmahnung des Bewerters und Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung
  • Anwaltsschreiben an Kununu mit der Aufforderung zur Individualisierung des Bewerters

Wer seine Ansprüche mit LHR verfolgt

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihren guten Ruf als Arzt oder Klinik
  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Rechtsverletzungen
  • LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung

Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Kanzlei-Gründer und Partner: „Schützen Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet. Er ist ein hohes Gut und dementsprechend gleichermaßen zu pflegen und zu verteidigen.“

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

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