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World-Check (Refinitiv) Einträge löschen lassen

Was ist World-Check und lohnt es sich gegen Einträge vorzugehen?

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Was ist Refinitiv World-Check?

„World-Check“ ist eine Datenbank, in der Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses sowie Organisation und Institutionen registriert sind, die in irgendeiner Weise durch unerlaubte Handlungen, insbesondere im Bereich von Wirtschaft und Finanzen, oder eine Verbidndung zu derartig aufgefallenen Personen oder Gruppen haben. Die Datenbank soll dazu dienen, das Risikomanagement und die Gefahrenabwehr zu erleichtern. „World-Check“ ist auch unter dem Namen „Blacklist“ bekannt, eingedenk der Tatsache, dass der Anbieter „Schwarze Listen“ mit auffälligen Personen und Einrichtungen führt. Der Name „World-Check“ wiederum verweist auf die Globalität des Aktionsradius – die Organisation hat den Anspruch, weltweit tätig zu sein und veröffentlicht Daten aus über 200 Ländern und Territorien in mehr als 60 Sprachen.

Wer steht hinter Refinitiv World-Check?

„World-Check“ wurde im Jahr 2000 von David Leppan und Laura Aboli gegründet. 2009 übernahm die Organisation „IntegraScreen“, einen Dienst, der detaillierte Hintergrundinformationen zuliefert. 2011 wurde „World-Check“ von der Thomson Reuters Corporation, einem weltweit führenden Medienkonzern, übernommen, 2018 jedoch wieder ausgegliedert und in das gemeinsam mit dem Finanzdienstleister Blackstone Group gegründete Unternehmen Refinity übertragen; Blackstone hält 55 Prozent an Refinity, Reuters 45 Prozent.

Wie arbeitet Refinitiv World-Check?

Die Organisation „World-Check“ arbeitet nicht selbst investigativ, sondern trägt nach eigener Aussage lediglich Informationen aus öffentlichen und allgemein zugänglichen Quellen („third party news sources“) zusammen. Dadurch entsteht jedoch ein – manchmal schiefes – Gesamtbild, das den Daten in der präsentierten, dekontextualisierten Form eine neue Qualität verleiht und zu Bewertungen führen kann, die ohne die rein additive Aufbereitung der Informationen in einer Liste nicht erfolgt wären. 

Die Datensammlungen sind für Finanzinstitute und Behörden bestimmt, um diesen die Überpüfung von Identitäten zu ermöglichen und Hintergrundinformationen bereitzustellen, anhand derer ein effizientes Risikomanagement oder auch die Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit sichergestellt werden soll. Zielgruppe sind explizit nicht die Medien oder die breite Öffentlichkeit. Fraglich ist, wie diese Einschränkung auf die berechtigten Interessenten gewährleistet werden kann, was also vor dem Abrufen der Daten, d.h. bei der Gewährung des Zugangs zur Datenbank, konkret geprüft wird. Dass ein Medienkonzern mit im Spiel ist, nämlich die Thomson Reuters Corporation, lässt weitere Zweifel an der engen Zielgruppenorientierung seitens „World-Check“ aufkommen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Informationen durch Hacker in „falsche Hände“ geraten; 2014 gelang es offenbar, unauthorisiert einen Zugang zur Datenbank zu erlangen.

Welche Informationen enthält die Refinitiv World-Check-Datenbank?

Gesammelt wird akribisch alles, was „World-Check“ finden kann. Daten zu Rechtsverstößen, vor allem im Finanzbereich (Geldwäsche, Steuerhinterziehung), aber auch mumaßliche Kontakte zu Terrorgruppen. Abrufbar sind komplette Prozessverläufe, auch schwebende Verfahren, sowie zahlreiche Einzelfälle von Vergehen aus der Vergangenheit, deren Schwere und deren genaue Umstände aus den Eintragungen in der Methdik, die „World-Check“ anwendet, nicht hervorgeht. „World-Check“ gibt an, bei seiner Recherche und der Darstellung der Informationen den Datenschutz einzuhalten und auf die Persönlichkeitsrechte der Gelisteten Rücksicht zu nehmen.

Welche Folgen kann das Erscheinen in der Refinitiv World-Check-Datenbank haben?

Wer auf der „Blacklist“ landet, dem droht ein weitgehender Verlust der geschäftlichen Reputation. Nicht nur die Bonität ist Zweifel gezogen und erschwert etwa die Kreditaufnahme oder einen Vetrag mit Ratenzahlung, sondern das Vertrauen potenzieller Geschäftspartner dürfte dauerhaft zerstört sein, wenn der Name des Unternehmers im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder gar Terrorismus auftaucht. Tatsächlich können die Vorhaltungen so weit gehen, dass sie selbst den Verdacht, Terror zu unterstützen, beinhalten (vgl. Punkt 7).

Besonders gravierend sind die Konsequenzen für Finanzdienstleister. Steht man als solcher auf der „Blacklist“, bedeutet das in dem sensiblen Gewerbe das Ende des Geschäfts – und damit u.U. auch der beruflichen Existenz. Denn Finanzdienstleister, die „World-Check“ auf die „Schwarze Liste“ gesetzt hat, verlieren jegliche Reputation, damit auch ihre Geschäftspartner, und werden praktisch von der Teilnahme am Handel mit Finanzprodukten ausgeschlossen.

Der Anbieter „World-Check“ weist seine Nutzer zwar darauf hin, dass vor einer Entscheidung über eine Person andere Quellen ergänzend zu Rate gezogen werden und die stichpunktartigen Informationen in ihrem Kontext betrachtet werden sollten. Besonders bei den genannten Querverbindungen und Kontakten zu auffälligen Personen oder Personengruppen sei Vorsicht geboten. Die überragene politische Bedeutung einer Person oder einer Einrichtung könne diese mit Kriminellen in Verbindung bringen, ohne dass jene Person oder Einrichtung notwendig selbst in die Machenschaften ihres Kontakts verstrickt sei. Andererseits vermittelt „World-Check“ den Eindruck, flächendecken über alle relevanten Informationen zu verfügen. Da der Servcie kostenpflichtig ist und die Nutzer etwas „davon haben“ wollen, liegt es nahe, von der Zuschreibung einer großen Bedeutung der Daten von der „Blacklist“ in den Entscheidungsprozessen der Nutzer auszugehen.

Eintrag in der World-Check beseitigen?

Wer auf der „Schwarzen Liste“ von „World-Check“ auftaucht, sollte schnell etwas dagegen unternehmen, ehe der Eintrag zur Person oder Einrichtung mit falschen oder strittigen Informationen Kreise zieht.

Welche Fälle erfolgreicher Löschung von World-Check sind bekannt?

Das mit der „Schwarzen Liste“ ist schon einige Male schief gelaufen und die Personen oder Einrichtungen haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. 

2017 musste „World-Check“ einräumen, dass die Palestine Solidarity Campaign (PSC) niemals in der Datenbank hätte landen dürfen. Insbesondere sei die unterstellte Verbindung zu Terrorgruppen ein Fehler gewesen. Gemeinsam mit der PSC habe man, so „World-Check“, den erlittenen Schaden an der Reputation in Zusammenarbeit mit der Einrichtung kompensiert. Im gleichen Jahr musste „World-Check“ die Finsbury Park-Moschee finanziell entschädigen, weil sie diese mit Terror in Verbindung gebracht hatte. Schließlich musste der Unternehmer Maajid Nawaz feststellen, dass ihn „World-Check“ als Terroristen registriert hat. Auch hier folgte eine Entschädigungszahlung seitens der „Blacklist“-Betreiber.

Die drei prominenten Fälle zeigen, dass es sich lohnt, für sein Recht zu kämpfen. Auch wir haben bereits erfolgreich World-Check- Einträge für unsere Mandanten beseitigt.

LHR hilft auch Ihnen dabei.

Alles auf einen Blick:

Was ist „World-Check“?

„World-Check“ ist eine Datenbank, in der Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses sowie Organisation und Institutionen registriert sind, die in irgendeiner Weise durch unerlaubte Handlungen, insbesondere im Bereich von Wirtschaft und Finanzen, oder eine Verbidndung zu derartig aufgefallenen Personen oder Gruppen haben. Die Datenbank soll dazu dienen, das Risikomanagement und die Gefahrenabwehr zu erleichtern. „World-Check“ ist auch unter dem Namen „Blacklist“ bekannt, eingedenk der Tatsache, dass der Anbieter „Schwarze Listen“ mit auffälligen Personen und Einrichtungen führt. Der Name „World-Check“ wiederum verweist auf die Globalität des Aktionsradius – die Organisation hat den Anspruch, weltweit tätig zu sein und veröffentlich Daten aus über 200 Ländern und Territorien in mehr als 60 Sprachen.

Wer steht hinter „World-Check“?

„World-Check“ wurde im Jahr 2000 von David Leppan und Laura Aboli gegründet. 2009 übernahm die Organisation „IntegraScreen“, einen Dienst, der detaillierte Hintergrundinformationen zuliefert. 2011 wurde „World-Check“ von der Thomson Reuters Corporation, einem weltweit führenden Medienkonzern, übernommen, 2018 jedoch wieder ausgegliedert und in das gemeinsam mit dem Finanzdienstleister Blackstone Group gegründete Unternehmen Refinity übertragen; Blackstone hält 55 Prozent an Refinity, Reuters 45 Prozent.

Wie arbeitet „World-Check“?

Die Organisation „World-Check“ arbeitet nicht selbst investigativ, sondern trägt nach eigener Aussage lediglich Informationen aus öffentlichen und allgemein zugänglichen Quellen („third party news sources“) zusammen. Dadurch entsteht jedoch ein – manchmal schiefes – Gesamtbild, das den Daten in der präsentierten, dekontextualisierten Form eine neue Qualität verleiht und zu Bewertungen führen kann, die ohne die rein additive Aufbereitung der Informationen in einer Liste nicht erfolgt wären. 

Die Datensammlungen sind für Finanzinstitute und Behörden bestimmt, um diesen die Überrpüfung von Identitäten zu ermöglichen und Hintergrundinformationen bereitzustellen, anhand derer ein effizientes Risikomanagement oder auch die Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit sichergestellt werden soll. Zielgruppe sind explizit nicht die Medien oder die breite Öffentlichkeit. Fraglich ist, wie diese Einschränkung auf die berechtigten Interessenten gewährleistet werden kann, was also vor dem Abrufen der Daten, d.h. bei der Gewährung des Zugangs zur Datenbank, konkret geprüft wird. Dass ein Medienkonzern mit im Spiel ist, nämlich die Thomson Reuters Corporation, lässt weitere Zweifel an der engen Zielgruppenorientierung seitens „World-Check“ aufkommen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Informationen durch Hacker in „falsche Hände“ geraten; 2014 gelang es offenbar, unauthorisiert einen Zugang zur Datenbank zu erlangen.

Welche Informationen enthält die „World-Check“-Datenbank?

Gesammelt wird akribisch alles, was „World-Check“ finden kann. Daten zu Rechtsverstößen, vor allem im Finanzbereich (Geldwäsche, Steuerhinterziehung), aber auch mumaßliche Kontakte zu Terrorgruppen. Abrufbar sind komplette Prozessverläufe, auch schwebende Verfahren, sowie zahlreiche Einzelfälle von Vergehen aus der Vergangenheit, deren Schwere und deren genaue Umstände aus den Eintragungen in der Methdik, die „World-Check“ anwendet, nicht hervorgeht. „World-Check“ gibt an, bei seiner Recherche und der Darstellung der Informationen den Datenschutz einzuhalten und auf die Persönlichkeitsrechte der Gelisteten Rücksicht zu nehmen.

Welche Folgen kann das Erscheinen in der „World-Check“-Datenbank haben?

Wer auf der „Blacklist“ landet, dem droht ein weitgehender Verlust der geschäftlichen Reputation. Nicht nur die Bonität ist Zweifel gezogen und erschwert etwa die Kreditaufnahme oder einen Vetrag mit Ratenzahlung, sondern das Vertrauen potenzieller Geschäftspartner dürfte dauerhaft zerstört sein, wenn der Name des Unternehmers im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder gar Terrorismus auftaucht. Tatsächlich können die Vorhaltungen so weit gehen, dass sie selbst den Verdacht, Terror zu unterstützen, beinhalten (vgl. Punkt 7).

Besonders gravierend sind die Konsequenzen für Finanzdienstleister. Steht man als solcher auf der „Blacklist“, bedeutet das in dem sensiblen Gewerbe das Ende des Geschäfts – und damit u.U. auch der beruflichen Existenz. Denn Finanzdienstleister, die „World-Check“ auf die „Schwarze Liste“ gesetzt hat, verlieren jegliche Reputation, damit auch ihre Geschäftspartner, und werden praktisch von der Teilnahme am Handel mit Finanzprodukten ausgeschlossen.

Der Anbieter „World-Check“ weist seine Nutzer zwar darauf hin, dass vor einer Entscheidung über eine Person andere Quellen ergänzend zu Rate gezogen werden und die stichpunktartigen Informationen in ihrem Kontext betrachtet werden sollten. Besonders bei den genannten Querverbindungen und Kontakten zu auffälligen Personen oder Personengruppen sei Vorsicht geboten. Die überragene politische Bedeutung einer Person oder einer Einrichtung könne diese mit Kriminellen in Verbindung bringen, ohne dass jene Person oder Einrichtung notwendig selbst in die Machenschaften ihres Kontakts verstrickt sei. Andererseits vermittelt „World-Check“ den Eindruck, flächendecken über alle relevanten Informationen zu verfügen. Da der Servcie kostenpflichtig ist und die Nutzer etwas „davon haben“ wollen, liegt es nahe, von der Zuschreibung einer großen Bedeutung der Daten von der „Blacklist“ in den Entscheidungsprozessen der Nutzer auszugehen.

Wie kann man sich dagegen wehren, in der „World-Check“-Datenbank aufzutauchen?

Wer auf der „Schwarzen Liste“ von „World-Check“ auftaucht, sollte dringend etwas dagegen unternehmen. Machen Sie so schnell wie möglich einen Termin für ein Beratungsgespräch, ehe der Eintrag Ihrer Person oder Einrichtung mit falschen oder strittigen Informationen Kreise zieht. Wir behandeln Ihr Anliegen mit höchster Diskretion.

Welche Fälle erfolgreichen Widerspruchs gegen „World-Check“ sind bekannt?

Das mit der „Schwarzen Liste“ ist schon einige Male schief gelaufen und die Personen oder Einrichtungen haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. 

2017 musste „World-Check“ einräumen, dass die Palestine Solidarity Campaign (PSC) niemals in der Datenbank hätte landen dürfen. Insbesondere sei die unterstellte Verbindung zu Terrorgruppen ein Fehler gewesen. Gemeinsam mit der PSC habe man, so „World-Check“, den erlittenen Schaden an der Reputation in Zusammenarbeit mit der Einrichtung kompensiert. Im gleichen Jahr musste „World-Check“ die Finsbury Park-Moschee finanziell entschädigen, weil sie diese mit Terror in Verbindung gebracht hatte. Schließlich musste der Unternehmer Maajid Nawaz feststellen, dass ihn „World-Check“ als Terroristen registriert hat. Auch hier folgte eine Entschädigungszahlung seitens der „Blacklist“-Betreiber.

Die drei prominenten Fälle zeigen, dass es sich lohnt, für sein Recht zu kämpfen. Auch wir haben bereits erfolgreich World-Check- Einträge für unsere Mandanten beseitigt.

LHR hilft auch Ihnen dabei.

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