Übersicht
Kaum eine Branche wird so streng reguliert wie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel – und kaum eine so konsequent abgemahnt: Wettbewerbsverbände und Konkurrenten prüfen Etiketten, Shops und Werbeaussagen mit der Lupe.
Wer hier verkauft oder wirbt, braucht rechtssichere Kennzeichnung und belastbare Claims. LHR berät Hersteller, Händler, Online-Shops, Apotheken und Influencer – präventiv bei Produkt und Werbung, und konsequent, wenn die Abmahnung schon auf dem Tisch liegt.
Frage zu Kennzeichnung, Werbung oder Abmahnung?
Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.
Lebensmittelrecht: Kennzeichnung und Werbung unter der Lupe
Das Lebensmittelrecht regelt, wie Lebensmittel aufgemacht, gekennzeichnet und beworben werden dürfen. Zwei Regelwerke entscheiden in der Praxis über die meisten Streitfälle: Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bestimmt die Pflichtangaben – vom Zutatenverzeichnis über Allergene bis zur Nährwertdeklaration, im Onlineshop ebenso wie auf dem Etikett. Und die Health-Claims-Verordnung (HCVO) setzt der Werbung enge Grenzen: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben („zuckerfrei“, „stärkt das Immunsystem“) sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind und die Bedingungen eingehalten werden – krankheitsbezogene Werbung ist für Lebensmittel grundsätzlich tabu. Besonders streitanfällig sind Nahrungsergänzungsmittel: vom Markteintritt über Botanicals-Claims bis zur Grenzziehung zum Arzneimittel.
Arzneimittelrecht und Heilmittelwerbung
Das Arzneimittelrecht (AMG) reguliert Herstellung, Zulassung und Vertrieb – zunehmend relevant auch für Online-Apotheken und den Versandhandel. In der Werbepraxis ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG) der schärfste Maßstab: Es verbietet unter anderem irreführende Wirkversprechen, Werbung mit Erfolgsgarantien und viele Formen der Laienwerbung. Heikel ist die Abgrenzung zwischen Lebensmittel und Arzneimittel: Wer sein Produkt mit arzneilichen Wirkungen bewirbt, macht es rechtlich schnell zum (zulassungspflichtigen) Präsentationsarzneimittel – mit drastischen Folgen bis zum Vertriebsverbot. Wir ziehen diese Grenze, bevor es Behörden oder Wettbewerber tun.
Abmahnung erhalten – die Klassiker der Branche
Lebensmittel- und Heilmittelwerberecht sind Marktverhaltensregeln – Verstöße werden deshalb von Wettbewerbsverbänden und Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt: unzulässige Health Claims, fehlende Pflichtangaben im Shop, Grundpreisfehler, krankheitsbezogene Aussagen in Produktbewertungen und Influencer-Posts. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft – sie ist häufig zu weit gefasst und bindet lebenslang unter Vertragsstrafe. Wir prüfen Berechtigung und Reichweite und verteidigen Sie: Abmahnungen & einstweilige Verfügungen abwehren. Umgekehrt setzen wir Ihre Ansprüche durch, wenn Wettbewerber sich mit unzulässigen Versprechen Vorteile verschaffen.
Unsere Leistungen im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht
- Prüfung von Etiketten, Verpackungen und Onlineshops nach LMIV
- Prüfung und Absicherung von Werbeaussagen nach HCVO und HWG – auch für Social-Media- und Influencer-Kampagnen
- Begleitung des Markteintritts von Nahrungsergänzungsmitteln, Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel/Medizinprodukt
- Verteidigung gegen Abmahnungen von Verbänden und Wettbewerbern, Schutzschriften, Verfügungsverfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlauter werbende Konkurrenten
- Produktnamen und Marken für Lebensmittel und Gesundheitsprodukte – Verfügbarkeits-Check über den LHR-Markenservice
Häufige Fragen
Dürfen wir mit „stärkt das Immunsystem“ werben?
Nur, wenn für den beworbenen Nährstoff ein entsprechender zugelassener Health Claim existiert und die Verwendungsbedingungen (etwa Mindestgehalte) eingehalten sind. Frei formulierte Gesundheitsversprechen ohne zugelassenen Claim sind das häufigste Abmahnrisiko der Branche.
Wir wurden von einem Wettbewerbsverband abgemahnt – ist das überhaupt zulässig?
Klagebefugte Verbände dürfen abmahnen – aber nicht jeder Verband ist klagebefugt und nicht jede Beanstandung berechtigt. Beides prüfen wir, bevor Sie unterschreiben oder zahlen.
Was müssen wir vor dem Verkaufsstart eines Nahrungsergänzungsmittels beachten?
Unter anderem die Anzeige beim zuständigen Bundesamt, zulässige Zutaten und Höchstmengen, vollständige LMIV-Kennzeichnung und HCVO-konforme Werbung – und idealerweise einen geprüften, geschützten Produktnamen. Wer das vorab klärt, erspart sich Rückrufe und Abmahnungen.
Haften wir für Gesundheitsversprechen unserer Influencer?
Ja, regelmäßig – Werbeaussagen beauftragter Influencer werden dem Unternehmen zugerechnet. Briefing und Freigabeprozesse für Claims gehören deshalb in jede Kampagne.
Fazit
In kaum einer Branche liegen Werbung und Abmahnung so nah beieinander. Wer Claims, Kennzeichnung und Abgrenzungsfragen im Griff hat, verkauft ruhiger – und wer angegriffen wird, braucht eine Verteidigung, die das Spielfeld kennt. Beides leisten wir.
Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar: