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Markenrecht: Tommy Hilfiger-Gruppe spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Plagiate aus

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Abmahnungen: Tommy Hilfiger

Der weltweit agierende Modekonzern Tommy Hilfiger hat bereits in der Vergangenheit mit seinem offensive Abmahnverhaltens gegenüber Onlinehändlern für Aufsehen gesorgt. Aktuell scheint es eine weitere Abmahnwelle wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen zu geben. Uns liegen entsprechende Abmahnschreiben vor. Worauf Sie sich als betroffener Händler einstellen sollten, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Fälschungsvorwurf und vorgefertigte Unterlassungserklärung

Die Tommy Hilfiger B.V., Inhaberin einer nationalen und einer unionsrechtlichen Wortmarke, wirft dem betroffenen Onlinehändler vor, gefälschte Uhren im Internet vertrieben und dadurch ihr Recht an den betreffenden Marken verletzt zu haben. Die Plagiatsvorwürfe werden auf einen Testkauf gestützt. In ihrer Begründung bleiben die Abmahner jedoch recht oberflächlich. So heißt es, die Fälschungen seien anhand einer Vielzahl von Merkmalen festgestellt worden. Als konkretes Beispiel wird lediglich vorgebracht, dass der Referenz-Code auf dem Hang-Tag der Uhren nicht den Vorgaben der Hilfiger-Datenbank für das Produkt entspreche.

Bemerkenswert ist die Fülle der aufgrund des Fälschungsvorwurf geltend gemachten Ansprüche. Der Händler wird aufgefordert, die vermeintliche Schutzrechtsverletzung künftig zu unterlassen, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Herkunft der Waren zu erteilen, die vermeintlichen Fälschungen herauszugeben und Schadensersatz zu leisten. Die Abmahnung ist mit einer recht knappen Frist von einer Woche versehen.

Ruhe bewahren und Rechtsrat einholen

Für Betroffene stellt sich in einer solchen Situation die Frage, wie sie weiter vorgehen sollen.

Handelt es sich um einen haltlosen Einschüchterungsversuch oder sogar „Abzocke“? Davon kann keinesfalls pauschal ausgegangen werden. Die Vorwürfe sollten ernst genommen und überprüft werden. Lässt man die Frist verstreichen, um die Sache auszusetzen, droht ein kostspieliges gerichtliches Verfahren und eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Also lieber schnell die geforderten Abmahnkosten zahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen? Auch hiervon ist abzuraten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht in der Regel hohe Vertragsstrafen vor, sodass die Abgemahnten mit der Unterzeichnung ein hohes Haftungsrisiko eingehen.

Andererseits haben Markeninhaber umfangreiche Ansprüche, die prozessual für sie auch ziemolich einfach durchsetzbar sind. Händler müssen zum Beispiel auch dann, wenn sie Originalware vertreiben, die Rechtekette bis zum Inhaber lückenlos darlegen, wenn sie den Vorwurf einer Fälschung oder eines Grauimports widerlegen wollen.

Unsere Empfehlung an Betroffene lautet daher: Bewahren Sie Ruhe, gehen Sie den erhobenen Vorwürfen nach, beachten Sie die gesetzten Fristen und wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Bevor Betroffene sich anwaltlich beraten lassen, können sie sich hier über verschiedene Handlungsmöglichkeiten bei Abmahnungen informieren:

Abmahnungen – Die 5 größten Fehler und gleichzeitig die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten

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