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Was ist das DPMA / Deutsches Patent- und Markenamt?
Die Abkürzung DPMA steht für Deutsches Patent- und Markenamt. Es ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen. Es hat seinen Hauptsitz in München. Weitere Außenstellen sind in Jena und Berlin zu finden.
Aufgabe des DPMA ist die Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs. Über das DPMA ist die Recherche bereits eingetragener gewerblicher Schutzrechte möglich. Gegen Entscheidungen des DPMA ist das Bundespatentgericht zuständig.
Unsere Leistungen zum Thema DPMA / Deutsches Patent- und Markenamt
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik