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Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht (s. Gewerbliches Schutzrecht). Es wird wie das Gebrauchsmuster (s. Gebrauchsmuster) für technische Erfindungen erteilt. Um das Patent beim DPMA (s. DPMA / Deutsches Marken- und Patentamt) eintragen lassen zu können, muss es sich um eine neue Erfindung handeln, die gewerblich anwendbar ist. Des Weiteren muss die Erfindung eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen (s. Erfindungshöhe / Erfinderischer Schritt). Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre, wobei jedoch zu beachten ist, dass die laufenden Gebühren zu zahlen sind, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Werden die Rechte aus dem Patent verletzt, so kann sich der Patentinhaber hiergegen mit Unterlassungsansprüchen oder auch Schadensersatzansprüchen wehren.