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Focus Markenrecht
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Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

Wir schützen Unternehmer vor Angriffen der Konkurrenz.

Ihr Ansprechpartner

Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?

Jetzt zählt jede Stunde. Wir prüfen Ihren Fall – sofort.

Abmahnungen und Eilanträge laufen mit kurzen Fristen. Je früher wir reagieren, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Rufen Sie uns an – 7 Tage die Woche, auch am Wochenende.

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Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren · ausgezeichnet von Best Lawyers und als Handelsblatt „Deutschlands Beste Kanzleien“ · Autoren des Standardwerks zum Wettbewerbsrecht.

Abmahnung erhalten? Ihre ersten Schritte

  • Frist notieren – sie ist oft kürzer, als sie wirkt, und lässt sich meist nicht verlängern.
  • Nichts ungeprüft unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst und bindet Sie u. U. jahrzehntelang.
  • Keine Zahlung „zur Ruhe“ ohne Prüfung – viele Abmahnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt.
  • Beweise sichern (Schreiben, Anlagen, Zugangsdatum) und das eigene Verhalten dokumentieren.
  • Anwaltlich prüfen lassen – am besten noch am selben Tag.

Wir schützen Sie vor Angriffen der Konkurrenz

Eine Abmahnung ist für jedes Unternehmen – vom kleinen Startup bis zur börsennotierten AG – ein einschneidendes Ereignis. Sie kommt meist überraschend, setzt kurze Fristen und droht mit erheblichen Kosten und Vertragsstrafen. Doch wer unlauter behandelt wird, muss das nicht hinnehmen: Viele Abmahnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt, überzogen formuliert oder selbst rechtsmissbräuchlich.

LHR steht auf beiden Seiten des Spielfelds – wir wehren unberechtigte Abmahnungen ab und setzen berechtigte Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber durch. Mit der Erfahrung aus über 1.000 gerichtlichen Verfahren und als Autoren des Praxishandbuchs „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht“.

Abmahnung vermeiden – Abmahnung abwehren

Der beste Schutz beginnt vor dem Streit: Wir prüfen Werbung, Shop, AGB und Außenauftritt auf Abmahnrisiken, bevor die Konkurrenz es tut. Ist die Abmahnung bereits da, prüfen wir sie auf Herz und Nieren – formell wie materiell – und entwickeln die passende Reaktion: von der modifizierten Unterlassungserklärung über die Schutzschrift bis zum Gegenangriff.

Aus unserer Praxis

LG Ingolstadt weist Angriff eines Wettbewerbers ab

In der Verteidigung eines Mandanten gegen die Abmahnung eines Wettbewerbers erzielten wir einen durchschlagenden Erfolg: Das Gericht wies den Verfügungsantrag bereits aus formellen Gründen zurück – das Unterlassungsverlangen war nicht dringlich, weil der Gegner sich selbst genauso verhalten hatte, wie er es unserem Mandanten vorwarf.

Details zum Fall →

Schnelles, präzises Vorgehen – (Gegen-)Angriff ist die beste Verteidigung

Bei Abmahnungen und Eilverfahren entscheidet Tempo. Wir reagieren unmittelbar, hinterlegen bei Bedarf vorsorglich Schutzschriften an allen Landgerichten gegen drohende Eilanträge und prüfen stets, ob sich der Gegner selbst rechtmäßig verhält – oft liegt genau dort der Hebel, der den Spieß umdreht.

Unter Fristdruck? Sprechen Sie direkt mit uns: 0221 / 2716733-0 – 7 Tage die Woche.

Gefragte Experten

Die Anwälte von LHR sind durch ständige Fortbildung und vor allem durch aktive forensische Tätigkeit in mittlerweile mehr als 1.000 gerichtlichen Verfahren – häufig über mehrere Instanzen – stets auf dem neuesten Stand. LHR gilt sowohl in der Rechtsdurchsetzung als auch in der Verteidigung gegen Angriffe der Konkurrenz bundesweit als eine der führenden Kanzleien. LHR-Partner Arno Lampmann ist Autor bei der Legal Tribune Online (LTO) und Verfasser des Teils „Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“ des Standardwerks „Multimedia-Recht“ (Hoeren/Sieber/Holznagel).

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein beanstandetes Verhalten zu unterlassen, verbunden mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sie soll einen Rechtsstreit eigentlich vermeiden – wird in der Praxis aber oft als Druckmittel eingesetzt. Wer unüberlegt unterschreibt oder zahlt, bindet sich häufig weiter, als nötig. Deshalb gilt: erst prüfen, dann reagieren.

Unsere Leistungen zum Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

  • Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  • Prüfung der gegnerischen Abmahnung (formell und materiell)
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Eilanträge
  • Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
  • Prüfung des gegnerischen Verhaltens auf Rechtmäßigkeit – und Gegenabmahnung
  • Modifizierte Unterlassungserklärungen statt überzogener Vorlagen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen

Lassen Sie Ihre Abmahnung jetzt prüfen.

Ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – unverbindlich, 7 Tage die Woche.

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Mandanten von LHR

  • klassische Handelsunternehmen
  • Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts
  • Banken
  • Architekten
  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Apotheker
  • Medienhäuser
  • sonstige Unternehmer

Erste Schritte

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Kontaktieren Sie weder Gegner noch gegnerischen Anwalt.
  • Unterschreiben Sie nichts und melden sich bei uns.
  • Nach einer zügigen Bestandsaufnahme kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit Ihnen abgesprochenen Strategie.
  • Wir prüfen die Vorwürfe in der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung.
  • Wir prüfen, ob sich Ihr Gegner selbst rechtmäßig verhält und ob ein Gegenschlag sinnvoll ist.
  • Wir bereiten wir alles für Ihre Verteidigung (Schutzschriften bei Gericht) und einen möglichen Gegenangriff vor.
  • Falls der Vertrieb wegen einer Verbotsverfügung eingestellt werden musste, helfen wir bei der Durchsetzung von Schadensersatz.

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