Übersicht
Profisport ist ein Milliardengeschäft – und ein Rechtsgebiet, das alles verbindet: Verträge, Vermarktung, Verbandsrecht, Medien und Reputation. LHR berät Sportvereine und Verbände, Profi-Sportlerinnen und -Sportler, Spielervermittler, Sportmanager und zunehmend die Akteure des E-Sports – mit der Besonderheit, dass unsere Kernkompetenzen Marken, Medien und Reputation im Sport-Business täglich gebraucht werden.
Sportrechtliches Anliegen? Sprechen Sie uns an.
Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, diskret, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.
Verträge und Vermarktung: das Fundament des Sport-Business
Wir gestalten und prüfen die Verträge, von denen Karrieren und Vereinsbudgets abhängen: Sponsoring- und Ausrüsterverträge, Agentur- und Managementverträge, Arbeits- und Transferverträge, Lizenz- und Vermarktungsvereinbarungen. Für Spielervermittler und Sportmanager sind wir ebenso tätig wie für Vereine und Einzelsportler – bei finanz- und steuerrechtlichen Fragen in Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk. Zur Vermarktung gehört der Schutz: Namen, Logos und Merchandising-Zeichen sichern wir kennzeichenrechtlich ab – ob ein Zeichen noch frei ist, zeigt der LHR-Markenservice.
Medienrechte, Persönlichkeitsrecht und Reputation
Ohne effektive Vermarktung und Überwachung der eigenen Medienrechte besteht heute niemand im Sport-Business – wir verhandeln Verwertungsrechte und gehen gegen unberechtigte Nutzungen vor. Und weil Sportler Personen des öffentlichen Lebens sind, gehört der Schutz ihrer Persönlichkeit zu unserem Kern: Wir wehren rufschädigende Berichterstattung, rechtswidrige Bildnutzungen und Social-Media-Angriffe ab – mit dem Instrumentarium unseres Medien- und Persönlichkeitsrechts, notfalls per einstweiliger Verfügung. Zu unserer Mandantschaft gehören dabei auch Influencer und Content-Creator aus dem Sportumfeld.
Vereine, Verbände, Schiedsgerichte
Im Vereins- und Verbandsrecht beraten wir zu Satzungen, Gremienentscheidungen und Disziplinarmaßnahmen – und vertreten in verbandsinternen Verfahren ebenso wie vor Sport-Schiedsgerichten. Auch in Dopingverfahren und bei Compliance-Fragen stehen wir Athleten und Organisationen zur Seite. Bei der Ausgliederung von Profiabteilungen und der Strukturierung von Sportkapitalgesellschaften arbeiten wir Hand in Hand mit unserem Gesellschaftsrecht.
E-Sport: Schwerpunkt mit eigener Spielordnung
E-Sport ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von LHR im Sportrecht – ein Markt mit eigenen Regeln: Die Spiele gehören Publishern, die Ligen und Turniere lizenzieren; Teams binden Spieler und Streamer mit Verträgen, die Arbeits-, Urheber- und Medienrecht verbinden; Preisgelder, Sponsoring und Content-Verwertung wollen sauber geregelt sein. Wir beraten E-Sport-Teams, Spieler, Streamer, Veranstalter und Sponsoren in diesem Geflecht – von Freelancer- und Gaming-Verträgen über Turnierbedingungen bis zum Umgang mit Publisher-Vorgaben.
Unsere Leistungen im Sport- und E-Sportrecht
- Gestaltung und Prüfung von Sponsoring-, Ausrüster-, Agentur-, Management- und Transferverträgen
- Beratung von Spielervermittlern und Sportmanagern
- Vermarktung und Überwachung von Medien- und Verwertungsrechten, Schutz von Namen und Marken (LHR-Markenservice)
- Persönlichkeitsschutz und Reputationsmanagement für Sportler, Vereine und Funktionäre
- Vereins- und Verbandsrecht, Vertretung vor Sport-Schiedsgerichten, Doping– und Compliance-Verfahren
- E-Sport: Team-, Spieler- und Streamer-Verträge, Turnier- und Veranstaltungsrecht
- Sportveranstaltungen, Sporthaftungsrecht und Sportkapitalgesellschaften
Häufige Fragen
Worauf sollten Sportler vor Unterschrift eines Sponsoringvertrags achten?
Auf Exklusivitätsklauseln, Rechteumfang (welche Bilder, Kanäle, Zeiträume?), Verhaltenspflichten und Ausstiegsszenarien. Was heute großzügig wirkt, kann die nächste Vermarktungsstufe blockieren – Verträge vor Unterschrift prüfen lassen, nicht danach.
Ein Medium berichtet falsch über mich als Sportler – was kann ich tun?
Unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Verdachtsberichterstattung und rechtswidrige Bildnutzungen müssen Sie nicht hinnehmen: Unterlassung, Gegendarstellung und notfalls einstweilige Verfügung sind die Instrumente – Geschwindigkeit entscheidet.
Was ist im E-Sport rechtlich anders als im klassischen Sport?
Das Spiel selbst gehört einem Publisher – dessen Lizenzen und Vorgaben prägen Ligen, Turniere und Content-Verwertung. Verträge müssen dieses Dreiecksverhältnis abbilden; Standardmuster aus dem klassischen Sport greifen zu kurz.
Vertritt LHR auch in Verbands- und Dopingverfahren?
Ja – von der Stellungnahme im verbandsinternen Verfahren bis zur Vertretung vor Sport-Schiedsgerichten, diskret und mit Blick auf die mediale Dimension solcher Verfahren.
Fazit
Sport entscheidet sich auf dem Platz – die Karrieren und Budgets dahinter aber in Verträgen, Rechten und Reputation. Wir sorgen dafür, dass diese Seite des Spiels gewonnen wird.
Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar: