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Eilverfahren und Klage gegen das Manager Magazin

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Das manager magazin hat am 12.06.2026 unter der Überschrift „Banken wollen ihr Geld von The Platform Group zurück“ erneut über die The Platform Group SE & Co. KGaA und ihren Vorstandsvorsitzenden Dr. Dominik Benner berichtet.

Auch diese Veröffentlichung enthält zahlreiche unzutreffende und irreführende Darstellungen, die geeignet sind, das Unternehmen und Dr. Benner erheblich in ihrem geschäftlichen und persönlichen Ansehen zu beeinträchtigen.

Es geht um verzerrende und falsche Darstellungen zu angeblichen Steuerschulden, zu Bankverbindungen und Kreditverhältnissen sowie zu Vorgängen im Zusammenhang mit einzelnen Tochtergesellschaften. The Platform Group SE & Co. KGaA weist die zentralen Schlussfolgerungen der Berichterstattung zurück. Es werden einzelne Vorgänge in einen unzutreffenden Gesamtzusammenhang gestellt; entlastende und für die Einordnung wesentliche Umstände werden nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt.

Unsere Kanzlei wurde daher beauftragt, auch gegen diese aktuelle Veröffentlichung presserechtlich vorzugehen, insbesondere ein gerichtliches Eilverfahren gegen die weitere Verbreitung der beanstandeten Aussagen. Daneben bereiten unsere Mandanten eine umfassende Hauptsacheklage gegen das manager magazin vor, die sich auch auf frühere Veröffentlichungen und die aus Sicht unserer Mandanten fortgesetzte Falschdarstellung bezieht und auch Schadensersatz geltend machen wird.

Urteile gegen das Manager Magazin

Die heutige Veröffentlichung ist nicht der erste presserechtlich beanstandete Beitrag des manager magazins über The Platform Group SE & Co. KGaA und Dr. Dominik Benner. Bereits in zwei Verfahren hatten unsere Mandanten erfolgreich gerichtliche Schritte gegen das manager magazin eingeleitet.

Mit Urteil vom 26. Februar 2026 (Az. 15 W 7/26) untersagte das Oberlandesgericht Köln dem manager magazin und mehreren verantwortlichen Redakteuren im Wege der einstweiligen Verfügung, über The Platform Group SE & Co. KGaA und Dr. Dominik Benner in bestimmter Weise zu berichten. Gegenstand war insbesondere eine unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung. Über dieses Verfahren haben wir bereits hier berichtet: OLG Köln untersagt Berichterstattung des manager magazins über The Platform Group und Dr. Dominik Benner.

Auch das Landgericht Köln hatte dem manager magazin in einem weiteren Verfahren Grenzen gesetzt. Mit einstweiliger Verfügung vom 24.03.2026 untersagte das Landgericht Köln dem manager magazin Aussagen aus dem Beitrag „Wenn Pfändung droht – neuer Stress für The Platform Group“. Das Gericht bewertete Inhalte als bewusst unvollständige und irreführende Berichterstattung, eine weitere als unwahre Tatsachenbehauptung. Auch hierzu haben wir veröffentlicht: LG Köln: Weitere einstweilige Verfügung gegen das manager magazin.

Hohe Anforderungen bei reputationsbelastender Wirtschaftsberichterstattung

Gegenstand der rechtlichen Beanstandung ist nicht kritische Wirtschaftspresse als solche. Medien dürfen selbstverständlich über Unternehmen, Kapitalmarktfragen und wirtschaftliche Entwicklungen berichten. Die Grenze ist jedoch überschritten, wenn durch Überschriften, Teaser, Auslassungen oder unzutreffende Tatsachenbehauptungen ein verzerrtes Gesamtbild entsteht.

Gerade bei Berichten über angebliche Steuerschulden, Kreditkündigungen, persönliche Haftung oder strafrechtlich konnotierte Vorgänge gelten hohe presserechtliche Anforderungen. Solche Darstellungen können erhebliche Auswirkungen auf Reputation, Kapitalmarktkommunikation, Geschäftspartner, Banken und Mitarbeiter haben. Wer derartige Vorwürfe erhebt oder nahelegt, muss sorgfältig recherchieren, entlastende Umstände vollständig berücksichtigen und darf keine falschen oder irreführenden Gesamtbilder erzeugen.

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt diese Linie. Gerade erst mit Urteil vom 12.05.2026 (Az. VI ZR 346/24) hat der BGH entschieden, dass eine im Kern bewusst unvollständige Tatsachenberichterstattung im Ergebnis wie eine unrichtige Tatsachenbehauptung zu behandeln sein kann.

Serie zugespitzter Veröffentlichungen

Vor dem Hintergrund der bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen reiht sich die heutige Veröffentlichung aus Sicht unserer Mandanten in eine Serie von Beiträgen ein, in denen The Platform Group SE & Co. KGaA und Dr. Dominik Benner durch zugespitzte, unvollständige und reputationsbelastende Darstellungen in ein falsches Licht gerückt werden.

Besonders problematisch ist dabei, wenn aufmerksamkeitsstarke Überschriften und Teaser vor einer Bezahlschranke erhebliche Vorwürfe transportieren, während entlastende Umstände nicht mit gleicher Deutlichkeit dargestellt werden. Dadurch kann bereits vor dem eigentlichen Artikel ein negativer Eindruck entstehen, der sich für Leser, Geschäftspartner und Marktteilnehmer verselbständigt.

Rechtliche Schritte werden fortgesetzt

The Platform Group SE & Co. KGaA und Dr. Dominik Benner werden sich gegen unwahre, unvollständige und irreführende Berichterstattung weiterhin konsequent zur Wehr setzen. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Sie schützt jedoch nicht die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptungen, bewusst unvollständiger Darstellungen oder rechtswidriger Verdachtsberichterstattung.

Mit der Beauftragung weiterer gerichtlicher Schritte gegen das manager magazin setzen unsere Mandanten die bereits erfolgreiche presserechtliche Durchsetzung fort.

Offenlegung: LHR vertritt The Platform Group SE & Co. KGaA und Dr. Dominik Benner in den genannten presserechtlichen Verfahren.

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