Umweltwerbung prüfen: Der kostenlose LHR EmpCo-Check zeigt, welche Green Claims seit dem 27. September 2026 verboten sind
Mit dem kostenlosen LHR EmpCo-Check können Unternehmen ihre Umweltwerbung in wenigen Sekunden prüfen, bevor es ein Mitbewerber mit einer Abmahnung tut.
Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ durch Kompensation gegenüber Verbrauchern verboten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, eine Abwägung im Einzelfall auch nicht. Entsprechend viele Unternehmen fragen uns derzeit, welche ihrer Werbeaussagen jetzt noch zulässig sind.
Diese Frage beantwortet ab sofort der LHR EmpCo-Check. Er ist kostenlos, braucht keine Registrierung und zeigt das Ergebnis in Sekunden.
Ist Ihre Umweltwerbung noch zulässig? Jetzt kostenlos prüfen
Kopieren Sie Produkttexte, Verpackungsaufdrucke, Katalogtexte oder Slogans in den EmpCo-Check. Sie sehen sofort, welche Formulierungen verboten sind, welche Sie erläutern müssen und wie es zulässig geht.
Übersicht
- Warum ist Umweltwerbung seit dem 27. September 2026 ein Abmahnrisiko?
- Was prüft der EmpCo-Check?
- Wie funktioniert der EmpCo-Check?
- Was kostet eine verbindliche Prüfung der Umweltwerbung?
- Was tun, wenn schon eine Abmahnung wegen Umweltwerbung vorliegt?
- Was kann der EmpCo-Check nicht leisten?
- Häufige Fragen zum EmpCo-Check
- Weiterführende Informationen
Warum ist Umweltwerbung seit dem 27. September 2026 ein Abmahnrisiko?
Weil der Gesetzgeber die Regeln für Umweltwerbung gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft hat. Pauschale Umweltaussagen, Klimaneutralität durch Kompensation und selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel sind seit diesem Tag ausnahmslos unzulässig. Wer weiter so wirbt, riskiert Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden.
Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43). Es setzt die Richtlinie (EU) 2024/825 um, die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“). Die Verschärfung betrifft zwei Stellen im UWG.
Neue Verbote auf der Schwarzen Liste
Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG zählt geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. Ob eine Aussage im Einzelfall irreführt, spielt dort keine Rolle. Neu auf dieser Schwarzen Liste stehen insbesondere:
- allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „eco“, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann (Nr. 4a),
- Aussagen über das ganze Produkt oder Unternehmen, die in Wahrheit nur einen Teil betreffen (Nr. 4b),
- die Behauptung, ein Produkt sei klimaneutral oder CO₂-neutral, wenn das auf Kompensation beruht (Nr. 4c),
- eigene Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgesetzt sind (Nr. 2a),
- Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten als Besonderheit des Angebots (Nr. 10a).
Strengere Regeln für Zukunftsversprechen
Ergänzt wurde auch das Irreführungsverbot in § 5 UWG. Aussagen über künftige Umweltleistungen, etwa „bis 2030 klimaneutral“, sind nur noch zulässig, wenn ein detaillierter, realistischer Umsetzungsplan mit unabhängiger Überwachung dahintersteht (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG). Ein ehrgeiziges Ziel allein genügt nicht mehr.
Keine allgemeine Abverkaufsfrist
Eine Schonfrist für bestehende Werbung gibt es nicht. Der Bundestag hat am 24. September 2026 mit § 15b UWG lediglich eine Sonderregel für Waren beschlossen, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Sie schützt nur die Ware selbst, nicht Ihre Online-Werbung, Ihren Shop oder Ihre Kataloge. Was das für Lagerbestände bedeutet, haben wir im Beitrag zu Altbeständen und § 15b UWG zusammengefasst.
Verstöße können Mitbewerber und qualifizierte Verbände nach § 8 Abs. 3 UWG abmahnen. Bei uns gehen derzeit zahlreiche Anfragen von Unternehmen ein, die Shops, Verpackungen und Kataloge kurzfristig umstellen müssen.
Was prüft der EmpCo-Check?
Der EmpCo-Check durchsucht Werbetexte nach Umweltaussagen, die unter die neuen Verbote fallen oder nur mit Nachweis zulässig sind. Er kennt die typischen Formulierungen samt ihrer Varianten und ordnet jede Fundstelle der einschlägigen Vorschrift zu.
Gebaut haben wir ihn aus den Fragen, die uns Mandanten zur neuen Rechtslage stellen, und aus der Rechtsprechung, die wir im LHR-Magazin begleiten. Wie streng die Gerichte schon vor der Reform waren, zeigen zwei Beispiele: Das Landgericht Bochum hat bereits das bloße Wort „nachhaltig“ untersagt, das Landgericht Düsseldorf die Werbung mit „EU-zertifiziert“. Der Check erkennt unter anderem:
- pauschale Umweltbegriffe und ihre Varianten,
- Klimaneutralität durch Kompensation und Klimaschutzprojekte,
- Siegel, Zertifikate, Logos und Verbandsempfehlungen,
- Aussagen zu Recycling, Abbaubarkeit und Verpackung,
- Versprechen für die Zukunft („bis 2030“, „ab 2035“),
- Aussagen zu Biodiversität, Tierwohl und sozialen Merkmalen,
- Werbung mit Haltbarkeit, Reparierbarkeit und gesetzlicher Gewährleistung.
Dabei berücksichtigt der Check, wer die Aussage sieht und wo sie steht. Gegenüber reinen Geschäftskunden gilt die Schwarze Liste nicht; dort bleibt es beim allgemeinen Irreführungsverbot. Bei Verpackungen, gedruckten Werbemitteln, Social-Media-Beiträgen und Marken weist der Check auf die jeweiligen Besonderheiten hin.
Wie funktioniert der EmpCo-Check?
Sie fügen Ihre Werbetexte ein, und der Check zeigt das Ergebnis als Ampel: mit markierter Fundstelle, einschlägiger Vorschrift und Formulierungsvorschlag. Der Regel-Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Texte verlassen dabei Ihr Gerät nicht.
- Texte einfügen. Sie kopieren Ihre Werbetexte in das Eingabefeld und geben an, wer die Aussage sieht und wo sie steht. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
- Ergebnis ansehen. Sie erhalten sofort eine Ampel: Was ist verboten und muss sofort geändert werden, was ist nur mit Erläuterung oder Nachweis zulässig, was sollten Sie prüfen? Jede Fundstelle wird in Ihrem Text markiert, mit Vorschrift, kurzer Begründung und Formulierungsvorschlag.
- KI-Zweitmeinung einholen (optional). Viele Umweltversprechen kommen ohne typische Schlagworte aus. Die KI-Zweitmeinung liest Ihren Text im Zusammenhang und findet auch umschriebene Aussagen. Nur für diesen Schritt wird Ihr Text übermittelt.
- Maßnahmenplan erstellen. Mit wenigen Fragen zu Ihrer Situation, etwa zu Altbeständen, Lieferanten-Verpackungen oder Marken, erhalten Sie einen kostenlosen Maßnahmenplan, sortiert nach Dringlichkeit.

Jede Fundstelle wird im Text markiert und mit Vorschrift, Begründung und Formulierungsvorschlag erläutert (schematische Darstellung).
Was kostet eine verbindliche Prüfung der Umweltwerbung?
Der Check selbst ist kostenlos. Wer seine Werbung rechtssicher umstellen will, kann direkt aus dem Ergebnis heraus zwei Leistungen zum Festpreis bestellen: das EmpCo-Dossier für 99 € netto oder den anwaltlichen EmpCo-Report für 490 € netto.
- EmpCo-Dossier für 99 € netto: Ampel-Tabelle Ihrer Aussagen mit Fundstellen, Ersatzformulierungen, Nachweis-Checkliste und Do-/Don’t-Leitlinie für bis zu 25 Aussagen. Sie erhalten das Dossier innerhalb eines Werktags per E-Mail und setzen es selbst um.
- EmpCo-Report für 490 € netto: Unsere Anwälte prüfen bis zu 25 Aussagen einschließlich Siegeln, Zertifikaten und Marken und geben jede Aussage frei, ändern oder streichen sie. Das Ergebnis liegt innerhalb von fünf Werktagen vor. Ein bereits bezahltes Dossier wird angerechnet, es bleiben dann 391 € netto.
Das Dossier genügt, wenn Sie überschaubare Texte selbst umstellen wollen. Den Report sollten Sie wählen, sobald Siegel, Marken mit Umweltbezug oder große Auflagen im Spiel sind. Beide Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Ergebnisse des Checks werden in die Bestellung übernommen, Sie müssen nichts doppelt eingeben.
Was tun, wenn schon eine Abmahnung wegen Umweltwerbung vorliegt?
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie bindet Sie dauerhaft und ist mit einer Vertragsstrafe abgesichert. Die Fristen sind kurz, eine Prüfung ist trotzdem fast immer möglich.
Häufig ist die vorformulierte Erklärung zu weit gefasst und erfasst auch Lagerware oder Aussagen, die zulässig wären. Zu prüfen ist außerdem, ob der Abmahnende überhaupt anspruchsberechtigt ist, ob die geltend gemachten Kosten berechtigt sind und ob für Altware § 15b UWG greift.
Sofort-Hilfe bei Abmahnung
Auf der Seite des EmpCo-Checks finden Sie unter „Abgemahnt? Sofort-Hilfe“ die wichtigsten ersten Schritte und eine Fristabfrage. Läuft die Frist bereits, rufen Sie uns direkt an: 0221 / 2716733-0. Wir sind sieben Tage die Woche erreichbar.
Was kann der EmpCo-Check nicht leisten?
Der EmpCo-Check liest Texte. Bildaussagen wie grüne Blätter, Erdkugeln oder Bienen-Icons, die Gestaltung einer Verpackung und die Frage, ob Sie eine Aussage tatsächlich belegen können, kann er nicht beurteilen. Er ersetzt deshalb keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wenn viel auf dem Spiel steht, etwa bei Marken mit Umweltbezug, großen Auflagen oder einer laufenden Abmahnung, sollten Sie Ihre Werbung anwaltlich prüfen lassen. Welche Verfahren wir im Wettbewerbsrecht zuletzt geführt haben, zeigt unsere Seite Unsere Erfolge.
Häufige Fragen zum EmpCo-Check
Ist der EmpCo-Check wirklich kostenlos?+
Werden meine Texte gespeichert?+
Gilt das auch für Werbung gegenüber Geschäftskunden?+
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Werbung?+
Ersetzt der Check eine anwaltliche Beratung?+
Wirbt Ihr Unternehmen noch mit „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder einem eigenen Siegel?
Der EmpCo-Check zeigt Ihnen in Sekunden, welche Aussagen unter die neuen Verbote fallen und wie Sie sie zulässig formulieren. Liegt bereits eine Abmahnung vor, sprechen Sie direkt mit uns; eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.
Weiterführende Informationen
- EmpCo-Richtlinie: Neue Verbote für Umweltwerbung
- EmpCo-Übergangsfrist für Altbestände: was § 15b UWG rettet und was nicht
- „Green Claims“ werden zum neuen Risikofeld im Wettbewerbsrecht
- LG Bochum untersagt schon das bloße Wort „nachhaltig“
- KG Berlin: strenge Maßstäbe bei der Angabe „biobasiert“
- Klimaneutral oder klimaneutralisiert?
- Unsere Erfolge